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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zur Datenübertragung zwischen einem,
zumindest einen Bedienelement-Anschluss aufweisenden elektrischen
Steuergerät
und einer Diagnoseeinrichtung.
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Weiters
bezieht sich die Erfindung auf ein Steuergerät für eine solche Anordnung, um
Daten zu einer externen Diagnoseeinrichtung zu übertragen.
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Steuergeräte, insbesondere
mit Mikroprozessoren (μP)
bzw. Mikrocontrollern (μC),
werden vielfach in der Technik eingesetzt, wie insbesondere in Kraftfahrzeugen,
etwa zur Antriebssteuerung bei Fensterhebern oder bei Schiebe-/Kipp-Dächern. Dabei ist es oftmals
erwünscht,
zu Diagnosezwecken Daten aus dem Steuergerät, wie den Inhalt von Variablen
der Steuerung, in Echtzeit zu einem Testrechner zu übertragen.
Im Fall eines Einklemmschutz-Algorithmus für Fensterheber oder Schiebedächer-Antriebe
ist allerdings dieser Algorithmus über etwaige vorhandene Standardschnittstellen,
wie LIN und CAN, nur schwer diagnostizierbar, da die Prozesse bzw.
Rechenmodelle hochdynamisch sind und die Busverbindung eine zu geringe
Bandbreite vorsieht, die für
die erforderliche Datenübertragung
nicht ausreicht. Ein weiteres Problem ist, dass Steuergeräte häufig nicht
mit einem Busanschluss ausgerüstet sind.
Auch ist oft nachteilig, dass das Steuergerät in der zugehörigen Vorrichtung,
z. B. einer Kraftfahrzeugtür,
verbaut und nur schwer zugänglich
ist, wobei zahlreiche Vorrichtungskomponenten, wie Verkleidungsteile
einer Kraftfahrzeugtür
im Falle eines Fensterhebers, in aufwendiger Weise demontiert werden
müssen,
um einen Zugang zum Steuergerät zu
erhalten.
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Es
wurde nun bereits vorgeschlagen, eine gesonderte Diagnoseschnittstelle
an Steuergeräten vorzusehen,
wobei ein Prozessor-Pin direkt – d.
h. ohne Filter und ohne Schutzbeschaltung – nach außen geführt wird, um ihn so einfach
zugänglich
zu machen. Diese Sonderlösung
kann jedoch nicht in Serienfertigung vorgesehen werden, da dann
eine außerordentlich
große
Gefahr einer Beschädigung des
Steuergeräts über den
Pin, z. B. durch ESD (electrostatical discharge – elektrostatische Entladung),
gegeben ist.
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Dadurch
ergibt sich nach wie vor das Problem, dass ein Steuergerät, dass
in einer zugehörigen
Vorrichtung, wie in einem Kraftfahrzeug, in Serie verbaut wird,
nur schwer bzw. überhaupt
nicht zugänglich
und daher kaum diagnostizierbar ist. Für Diagnosezwecke müsste z.
B. bei Fensterheber-Steuergeräten
die Türverkleidung
geöffnet
werden, was oft vom Hersteller nicht zugelassen wird, und es müsste das
Steuergerät
getauscht bzw. modifiziert oder umgelötet werden.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen und eine
Datenübertragung
zwischen einem solchen Steuergerät
und einer Diagnoseeinrichtung auf einfache Weise zu ermöglichen, wobei überdies
die Bandbreitenbegrenzung herkömmlicher
Busverbindungen ebenfalls umgangen werden soll.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sieht die Erfindung eine Anordnung wie in Anspruch
1 definiert vor. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind
in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben. Auch sieht die Erfindung ein für eine derartige Anordnung
bzw. für
eine solche Datenübertragung
vorbereitetes Steuergerät,
wie in den Ansprüchen
17 bis 19 angegeben, vor.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass vorhandene Ein- bzw. Ausgänge des
Steuergeräts
als Diagnoseschnittstelle für
die Datenübertragung
benützt
werden können.
Diese Ein- bzw. Ausgänge,
allgemein Anschlüsse,
sind Anschlüsse
für Bedienelemente
und somit, da eine händische
Bedienung über
diese Bedienelemente vorgesehen ist, auch – nach Entfernen der Bedienelemente
selbst – leicht
zugänglich.
Im Fall von Fensterheber-Steuergeräten können diese Anschlüsse insbesondere
die Verbindungs-Leitungen zu den als Bedienelemente vorgesehenen Fensterheber-Schaltern
bzw. daran abgebrachte Stecker sein; die Fensterheber-Schalter sind
zumeist leicht demontierbar und mit einem Stecker versehen. Zur
Diagnose ist es dann nur notwendig, die Fensterheber-Schalter abzunehmen
und die Diagnoseeinrichtung mit dem/oder den Stecker/n des Fensterheber-Schalters zu verbinden,
d. h. an diesem Anschluss anzustecken.
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Um
die Übertragung
der (Diagnose-)Daten unmittelbar zu ermöglichen, kann das Steuergerät bereits
von vornherein mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet werden,
welches die Kommunikation mit der Diagnoseeinrichtung ermöglicht.
Der oder die Bedienelemente-Anschlüsse bilden Steuereingänge, über die
dem Steuergerät
Befehlssignale übermittelt
werden; um nun die Anschlüsse
zur Abgabe von Daten verwenden zu können, ist es von besonderem
Vorteil, wenn das Steuergerät
ein auf ein vorgegebenes Umschaltsignal der Diagnoseeinrichtung
ansprechendes Betriebszustand-Umschaltmodul aufweist. Dabei ist
es insbesondere vorteilhaft, wenn das Betriebszustand-Umschaltmodul
einen ein vorgegebenes Signalmuster erkennenden Detektor und ein
damit verbundenes Schaltmodul aufweist. Selbstverständlich ist
es dabei denkbar, den Detektor und/oder das Schaltmodul außer in Form
von Hardware oder Firmware auch in Form von Software vorzusehen.
Mit dem vorgegebenen Signalmuster wird das Steuergerät in der
Art eines Aufwecksignals für eine
Datenausgabe zur Diagnoseeinrichtung vorbereitet, und je nach Konfiguration
des Steuergeräts bzw.
von dessen Mikroprozessor oder Mikrocontroller können dann die Daten direkt
oder aber über
jeweilige Auslesebefehle, beispielsweise paketweise, ausgelesen
und übertragen
werden.
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Die
Eingangsports von Steuergeräten
sind zumeist mit einer Sicherheitsbeschaltung ausgeführt, die
im Normalbetrieb das Anlegen von zu hohen Spannungen oder hohen
Frequenzen an den μC
verhindert. Dies führt
jedoch umgekehrt bei der Datenübertragung
vom Steuergerät
zur Diagnoseeinrichtung dazu, dass das Ausgabesignal, also das Diagnosedatensignal,
relativ stark bedämpft
wird, und dass gegebenenfalls auch Inter-Symbol-Interferenzen auftreten können. Zum
Ausgleich der Dämpfung kann
die Diagnoseeinrichtung eingangsseitig mit einem entsprechenden
Verstärker
versehen sein, der eine ausreichende Verstärkung vorsieht. Weiters kann
die Diagnoseeinrichtung zur Signalentzerrung mit einer dem Verstärker zugeordneten
Entzerrungsstufe sowie weiters mit einem auf einem bekannten Algorithmus,
wie dem Viterbi-Algorithmus, beruhenden Signalentzerrungsmodul ausgestattet
sein, um so die übertragenden
Daten zu rekonstruieren. Überdies
kann die Diagnoseeinrichtung auch eine Taktsignal-Wiedergewinnungseinheit
aufweisen.
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Um
im Zuge des Testens des Steuergeräts eine Bedienung ähnlich der
normalen Bedienung des Steuergeräts
zu ermöglichen,
ist es auch von Vorteil, wenn die Diagnoseeinrichtung ein Bedienelement entsprechend
jenem des Steuergeräts
aufweist, wie etwa einen Taster oder Schalter ähnlich dem Fensterheber-Schalter im Fall
eines elektrischen Fensterhebers.
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Je
nach Ausbildung des Steuergeräts
bzw. seiner Anschlüsse
für die
Bedienelemente kann die Diagnoseeinrichtung mit dem Steuergerät beispielsweise über eine
Einkanalverbindung (im Fall eines einzelnen Bedienelement-Anschlusses),
beispielsweise in Form einer Halbduplex-Verbindung oder aber vorzugsweise
in Form einer Vollduplex-Verbindung, oder aber über eine Zweikanalverbindung (wenn
zwei Bedienelementanschlüsse
vorhanden sind) verbunden sein. Dabei kann es einerseits günstig sein,
wenn der eine Kanal zur Übertragung
von Steuerbefehlen von der Diagnoseeinrichtung zum Steuergerät, also
als Steuerleitung, und der andere Kanal zur Übertragung von Diagnosedaten
vom Steuergerät
zur Diagnoseeinrichtung vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass
eine für
alle Steuergeräte bzw.
Diagnoseeinrichtungen idente Ausbildung ermöglicht wird. Andererseits ist
das Steuergerät
für diese
Ausbildung dann entsprechend (mit Software, hinsichtlich Diagnosedaten-Protokoll) auszustatten. Es
ist aber auch, für
eine eventuelle Hardware-Unterstützung
durch den μC
des Steuergeräts
vielfach vorteilhaft, wenn der eine Kanal zur Übertragung von Steuerbefehlen
von der Diagnoseeinrichtung zum Steuergerät sowie von Diagnosedaten vom
Steuergerät
zur Diagnoseeinrichtung und der andere Kanal zur Taktsignal-Übertragung
vorgesehen ist.
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Sollte
das Steuergerät
einen leicht zugänglichen,
verfügbaren
Busanschluss aufweisen, so kann über
diese Busverbindung die Übertragung
von Steuerbefehlen vorgesehen werden, wogegen über den Bedienelement-Anschluss
oder die Bedienelement-Anschlüsse als
schnelle Diagnoseschnittstelle die umfangreichen Daten für die Analyse
der Algorithmus des Steuergeräts übertragen
werden können.
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Wie
bereits erwähnt
ist die Erfindung bevorzugt bei Kraftfahrzeugen, insbesondere bei
Steuergeräten
für Fensterheber
oder aber Schiebedach- bzw. Kippdach-Antriebe, aber auch für motorisch
betriebene Fahrzeugtüren,
z. B. -schiebetüren,
Heckklappen oder Kofferraumdeckel einsetzbar; bei derartigen Steuergeräten liegen
komplexe Steuerungen (Steueralgorithmen) beispielsweise in Hinblick
auf den vorgeschriebenen Einklemmschutz vor, die zu testen oft erwünscht ist.
Von Vorteil ist hier, dass bei den diesen Steuergeräten zugeordneten
Schalterblöcken
typisch bereits eine Standardschnittstelle zur Verfügung steht,
die benützt
werden kann, um die Diagnosedaten zu übertragen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung veranschaulichten,
bevorzugten Ausführungsbeispielen,
auf die sie jedoch nicht beschränkt
sein soll, noch weiter erläutert.
Im Einzelnen zeigen in der Zeichnung:
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1 schematisch
im Schnitt eine Kraftfahrzeugtür
mit einem Steuergerät
für den
Fensterheber so wie einen herausgeführten Stecker, mit dem ein Testrechner über eine
Diagnoseeinrichtung verbunden ist, wobei das normalerweise auf den
Stecker aufgesteckte Bedienelement abgenommen wurde;
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2 schematisch
eine typische Eingangspin-Beschaltung einer Recheneinheit (CPU)
eines solchen Steuergeräts;
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3 ein über eine
Einkanalverbindung mit einer Diagnoseeinrichtung verbundenes Steuergerät gemäß 2;
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4 in
einer Art Blockschaltbild eine mögliche
Modifikation einer Recheneinheit (Mikrocontroller-Einheit) eines
solchen Steuergeräts,
insbesondere für
einen Fensterheber mit Einklemmschutz;
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5 in
einem Blockschaltbild ähnlich 3 eine
Anordnung mit einer Zweikanalverbindung zwischen Diagnoseeinrichtung
und Steuergerät;
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6 ein
Beispiel für
ein „Aufweck"signal als vorherbestimmtes
Signalmuster, um das Steuergerät für ein Übertragen
von Diagnosedaten in einen entsprechenden Betriebszustand umzuschalten;
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die 7 in den Teilfiguren 7A, 7B und 7C ein
Beispiel für
ein Datenprotokoll bei der Übertragung
von Diagnosedaten;
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8 schematisch
in einem Blockschaltbild einen möglichen
Aufbau für
eine Diagnoseeinrichtung; und
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die 9 und 10 in
schematischen Blockschaltbildern ähnlich jenem von 5 zwei weitere
Ausführungsbeispiele
für Anordnungen
zur Übertragung
von Steuerbefehlen und Diagnosedaten zwischen einer Diagnoseeinrichtung
und einem Steuergerät.
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In 1 ist
eine Autotür 1 in
schematischem Schnitt veranschaulicht, wobei hinter der Türverkleidung 2 ein
an sich übliches
Steuergerät 3 für einen weiters
nicht näher
dargestellten Fensterheber (mit Elektromotor und Transmission) untergebracht
ist. Dieses Steuergerät 3,
das üblicherweise
einen Mikroprozessor oder Mikrocontroller, eine CPU, nachstehend
allgemein Recheneinheit 4 (s. 2) genannt,
enthält,
um insbesondere einen Einklemmschutz beim Betätigen des Fens terhebers zu
verwirklichen, wäre
somit nur bei abgenommener Türverkleidung 2 zugänglich.
Allerdings ist das Steuergerät 3 üblicherweise über Bedienelemente 5 an
der Innenseite der Tür
zugänglich,
wobei diese Bedienelemente 5 auf Stecker 6 aufgesteckt
sind, die mit dem Steuergerät 3 verbunden
sind. Diese Stecker 6 sind somit nach Abnehmen der Bedienelemente 5 leicht
zugänglich,
um eine Diagnoseeinrichtung 7 und über diese einen Testcomputer 8,
z. B. einen PC, mit dem Steuergerät 3 zu verbinden,
siehe die Verbindung bzw. Leitung 9 in 1.
Zur Klarstellung sei erwähnt, dass
in 1 – und
auch in 2 – nur ein Stecker bzw. Anschluss 6 für ein Bedienelement 5 gezeigt
ist, dass aber in der Regel zumindest zwei Anschlüsse 6.1, 6.2 – siehe
beispielsweise 5 – für die verschiedenen Funktionen „Fenster öffnen" bzw. „Fenster
schließen" gegeben sind, so
dass dann auch zwei (oder mehr) Leitungen 9.1, 9.2 im
Sinne einer Mehrkanalverbindung zwischen der Diagnoseeinrichtung 7 und
dem Steuergerät 3 möglich sind.
Weiters ist üblicherweise
eine in 1 nicht näher gezeigte Masseverbindung
vorhanden.
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Für den Aufbau
der bidirektionalen Verbindung 9 gemäß 1 ist es
somit nur nötig,
das Bedienelement 5, ein Taster-Griffstück, vom Anschluss oder Stecker 6 abzunehmen,
wobei dann unmittelbar der Anschluss 6 für die Verbindung
mit der Diagnoseeinrichtung 7 verfügbar ist. Diese Situation ist
mehr im Einzelnen in 3 dargestellt, wobei in 3 mit strichlierter
Linie auch der in 2 noch voll eingezeichnete Taster 5 veranschaulicht
ist. Um die Betätigung
des Steuergeräts 3 bei
der Durchführung
eines Tests zu Diagnosezwecken in möglichst äquivalenter Weise, wie bei
der normalen Bedienung des Fensterhebers, steuern zu können, kann
die Diagnoseeinrichtung 7 auch ein vergleichbares Taster-Bedienelement 5' aufweisen,
wie in 3 schematisch eingezeichnet ist, um so die Funktionen
des Fensterhebers über
das Steuergerät 3 in
einer gewohnten, herkömmlichen
Weise zu steuern. Ersichtlich ist aus 3 auch,
ebenso wie aus 1, aufgrund eines der Verbindung 9 zugeordneten
Doppelpfeils 10, dass bei der Durchführung eines Tests einerseits über die Verbindung 9 Steuerbefehle
von der Diagnoseeinrichtung 7 zum Steuergerät 3 und
andererseits Diagnosedaten vom Steuergerät 3 zur Diagnoseeinrichtung 7 übertragen
werden. Dies kann bei der gezeigten Einkanal-Verbindung 9 in
Form einer Halbduplex-Verbindung
bewerkstelligt werden, wobei abwechselnd Steuerbefehle bzw. Diagnosedaten übertragen
werden; vorzugsweise wird jedoch, durch entsprechende Ausbildung
der Diagnoseeinrichtung 7 bzw. andererseits einer zusätzlichen
Komponente in der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3,
wie auch nachfolgend anhand der 4 näher erläutert werden
wird, ein Vollduplex-Betrieb
zwischen Steuergerät 3 und
Diagnoseeinrichtung 7 vorgesehen, wozu beispielsweise ein
an sich übliches
Zeitmultiplex- oder Frequenzmultiplex-Verfahren eingesetzt werden
kann.
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In 4 ist
schematisch eine Ausbildung der Recheneinheit 4 für das Steuergerät 3 veranschaulicht,
wobei ein Pin 11 wie üblich
dazu dient, die über das
Bedienelement 5 (1 und 2)
bewirkten Bediensignale zu übernehmen.
Um nun auf einen Diagnosebetrieb umschalten zu können, in dem Daten von der
Diagnoseeinrichtung 7 aus der Recheneinheit 4 des
Steuergeräts 3 ausgelesen
werden können,
ist ein Betriebszustand-Umschaltmodul 12 innerhalb
der Recheneinheit 4 realisiert. Dieses Umschaltmodul 12 zum
Umschalten des Betriebszustandes der Recheneinheit 4 ist
normalerweise nicht aktiv, wird jedoch mit Hilfe von nachstehend
noch näher anhand
der 6 erläuterten „Aufweck"signalen, die ein
vorgegebenes Signalmuster 13 bzw. – bei zwei Anschlüssen 6.1, 6.2 – 13.1 bzw. 13.2 (siehe 6) aufweisen,
aktiviert. Zur Detektion weist das Betriebszustand-Umschaltmodul 12 ein
das vorgegebene Signalmuster 13.1 bzw. 13.2 erkennendes
Detektormodul 14 auf, das im gegebenen Fall ein Schaltmodul 15 aktiviert,
um über
dieses die Umschaltung eines eigentlichen Rechenmoduls 16 der
Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 zu veranlassen.
Diese Umschaltung ist nur ganz schematisch in 4 bei 17 mit
Hilfe eines symbolisch dargestellten Umschalters veranschaulicht.
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Das
eigentliche Rechenmodul 14 weist zusätzlich zu einem an sich herkömmlichen
Steuermodul 18 für
den Antrieb des Fensterhebers (nicht gezeigt) sowie zu einem Einklemmschutz-Modul 19 ein Kommunikationsmodul 20 auf,
welches dem Steuermodul 18 und dem Einklemmschutz-Modul 19 zugeordnet
ist und für
die jeweils gewünschte
Datenübertragung
auf Steuerbefehle der Diagnoseeinrichtung 7 hin in an sich üblicher
Weise verantwortlich ist. Es sei hier allerdings erwähnt, dass
herkömmlicherweise ein
derartiges Kommunikationsmodul 20 in Steuergeräten 3 nicht
vorhanden ist, sondern eine entsprechende Ansteuerungskomponente
in der Diagnoseeinrichtung 7, um über eine Busverbindung mit
der Recheneinheit 4 direkt, zwecks Anforderung der zu übersendenden
Diagnosedaten, in Verbindung zu treten.
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Aus 4 sind
sodann noch zwei Schnittstellen 21, 22 für den Eingang
von Steuer- bzw. Bediensignalen einerseits bzw. für die Abgabe
von Diagnosedaten etc. andererseits ersichtlich. Selbstverständlich können diese
beiden Schnittstellen 21, 22 in der Praxis durch
eine gemeinsame Schnittstelle gebildet sein, da auch die Umschaltung 17 in
der Praxis softwaremäßig innerhalb
des Rechenmoduls 14 oder allgemein der Recheneinheit 14 erfolgen
kann.
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Das
Kommunikationsmodul 20 in der Steuergerät-Recheneinheit 4 ist
somit vorgesehen, um die Kommunikation mit der Diagnoseeinrichtung 7 zu
unterstützen;
dieses Kommunikationsmodul 20 ist jedoch im Normalbetrieb
(vgl. 2) nicht aktiv, und es wird für die erwähnte Umschaltung 17 durch
das spezielle Signalmuster 13.1 bzw. 13.2 und
dessen Erkennung im Umschaltmodul 12 aktiviert.
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Das
vorgegebene Aufwecksignal 13.1, 13.2 (s. 6,
für zwei
Anschlüsse 6.1, 6.2),
allgemein 13 (im Fall eines Einzelanschlusses 6),
ist zweckmäßigerweise
durch den Taster bzw. das Bedienelement 5 aus mechanischen
oder physikalischen Gründen nicht
erzeugbar, und ähnliche
Signalmuster des Bedienelements 5 werden durch einen üblicherweise
in der Recheneinheit 4 vorhandenen Entprellalgorithmus
(der typisch auf der Basis einer Zeitkonstante von 50 ms arbeitet)
unterdrückt.
Nach dem „Aufwecken" bzw. Umschalten
wird der bzw. mindestens ein Anschluss 6 der Recheneinheit 4 als
Ausgang verwendet. Üblicherweise
sind jedoch, wie nachstehend anhand der 5, 9 und 10 erläutert werden
wird, zwei Anschlüsse 6.1, 6.2 zum
Steuergerät 3 bzw.
zur Recheneinheit 4 vorgesehen.
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Sobald
das Kommunikationsmodul 20 aktiv ist, ist eine normale
Ansteuerung von Fensterheber-Bewegungen nicht mehr möglich. Insofern
eine solche gewünscht
wird, muss diese auf andere Weise, z. B. durch eine von der Diagnoseeinrichtung 7 abgegebene
spezielle Diagnoseanforderung, simuliert werden. Um dies in komfortabler
Weise bewerkstelligen zu können,
ist an der Diagnoseeinrichtung 7 wie erwähnt ein
entsprechendes Bedienelement 5 vorgesehen, wobei im Fall
von zwei Eingängen 6.1, 6.2 zum
Steuergerät 3 dieses
Bedienelement auch in Form eines „Umschalt-Bedienelements" 5 vorliegen kann,
vgl. 5.
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In 6 sind
zwei aus Gründen
der Störsicherheit
um ein Zeitintervall von beispielsweise 5 ms gegeneinander versetzte
beispielhafte Impuls-Aufwecksignale 13.1 bzw. 13.2 veranschaulicht,
die dem Eingang 6.1 bzw. 6.2 im Fall von zwei
Steuergeräte-Eingängen (s. 5)
zwecks Umschaltung auf die im Prinzip anhand der 4 erläuterte Weise
zugeführt
werden, um so beide Eingänge 6.1, 6.2 auch
als Ausgänge
benützen
zu können.
Im Fall eines einzelnen Anschlusses 6 ist selbstverständlich nur
ein solches Aufwecksignal 13 notwendig.
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In 7 ist ein Beispiel eines Datenprotokolls
für die Übertragung
von Daten aus dem Steuergerät 3 zur
Diagnoseeinrichtung 7 bzw. zum Testrechner 8 veranschaulicht.
Dabei ist in der Teilfigur 7A veranschaulicht,
dass die Daten in Form von Bursts 23, beispielsweise mit
einer Wiederholungsrate von 1 ms, übertragen werden. Jeder Burst 23 weist gemäß der Teilfigur 7B Kopfimpulse 24,
Datenpaket-Impulse 25 sowie Checksummen-Impulse 26 auf.
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Jedes
Datenpaket 25 weist gemäß 7C seinerseits
ein Start-Bit 27, Daten-Bits 28, ein Paritäts-Bit 29 sowie
ein Stop-Bit 30 auf.
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Wie
weiters beispielsweise aus 2 und 5,
aber auch aus 9 und 10, hervorgeht, ist
typisch in einem Steuergerät 3 der
Eingangspin 11 der Recheneinheit 4 mit einer Sicherheitsbeschaltung 31 versehen,
um eine Schädigung
oder Zerstörung
der Recheneinheit 4 bei einer Überspannung und einer zu hohen
Frequenz am Eingang 6 (bzw. 6.1, 6.2)
zu vermeiden. Das jeweilige Eingangssignal wird demgemäß über einen
Verbindungspunkt 32 zwischen einem sogenannten Pull-up-Widerstand 33 und
einem Ableit-Kondensator 34 zugeführt, und weiters ist zur Strombegrenzung
ein Vorschaltwiderstand 35 in Serie vorgesehen. Ähnliche
Sicherheitsbeschaltungen 31 sind auch im Fall von zwei
Eingängen 6.1, 6.2 für jeden
dieser Eingänge
vorgesehen, wie aus 5 und 9 ersichtlich
ist. Durch diese Sicherheitsbeschaltungen 31 wird jedoch
im Fall der Abgabe von Signalen bzw. Daten von der Recheneinheit 4 des
Steuergeräts 3 an
die Diagnoseeinrichtung 7 eine massive Bedämpfung bewirkt,
und überdies wird
durch die enthaltene Kapazität 34 auch
eine Inter-Symbol-Interferenz bewirkt.
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Um
hier einen Ausgleich zu schaffen, kann die Diagnoseeinrichtung 7 gemäß 8 einerseits mit
einem entsprechenden Verstärker 36,
beispielsweise als Eingangsstufe, versehen sein, wobei dieser Verstärker 36 zugleich
eine Entzerrung durchführen
kann. Über
einen Analog/Digital-Konverter 37 kann dann ein Kanalentzerrer-Modul 38 zur
Egalisierung von Inter-Symbol-Interferenzen
vorgesehen sein, wobei dieses Signalentzerrungsmodul 38 beispielsweise
einen Viterbi-Algorithmus, wie an sich bekannt, enthält, um die
Entzerrung durchzuführen. Die
so entzerrten Signale bzw. Daten werden anschließend in einem Puffer-Speicher 39 gespeichert und
von dort dem Testrechner 8, (s. 1) zugeführt. Je
nach Fall kann weiters in der Diagnoseeinrichtung 7 auch
noch eine Taktsignal-Wiedergewinnungseinheit 40 vorgesehen
sein, um so einen mit dem Steuergerät 3 synchronen Betrieb
der Diagnoseeinrichtung 7 bei der Datenübermittlung sicherzustellen.
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Ein
typischer Fensterheber-Schalter weist (mindestens) zwei Schaltausgänge, d.
h. Anschlüsse oder
Kontakte 6.1, 6.2 auf, um ein Fenster zu öffnen bzw.
zu schließen,
wobei überdies
ein Masseanschluss, wie beispielsweise aus 2 ersichtlich, und
weiters oft auch ein Pin für
ein Leuchtelement zur Anzeige des Betriebs des Fensterhebers vorgesehen ist.
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Es
ist demgemäß vorteilhaft,
für eine
bidirektionale Verbindung zwischen der Diagnoseeinrichtung 7 und
dem Steuergerät 3 die
beiden Schalteingänge 6.1, 6.2 des
Steuergeräts 3 zu
benützen,
wie dies in 5 in einer beispielhaften Ausführungsform
gezeigt ist, bei der über
die eine Verbindung 9.1 beispielsweise Steuerbefehle von
der Diagnoseeinrichtung 7 an das Steuergerät 3 bzw.
dessen Recheneinheit 4 übermittelt
werden, wogegen über
die andere Verbindung 9.2, über den anderen Anschluss 6.2,
die Diagnosedaten von der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 auf
die beschriebene Weise zur Diagnoseeinrichtung 7 übermittelt
werden.
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Als
Alternative zu dieser Ausführungsform gemäß 5 ist
in 9 eine Möglichkeit
gezeigt, bei der über
die eine Verbindung 9.1., über den einen Anschluss 6.1,
sowohl die Steuerbefehle von der Diagnoseeinrichtung 7 zum
Steuergerät 3 bzw.
dessen Recheneinheit 4 hin übertragen werden, als auch
in der umgekehrten Richtung die Diagnosedaten übertragen werden. Über die
zweite Verbindung 9.2, über den
zweiten Bedienelement-Anschluss 6.2, wird hier das Taktsignal übertragen,
um so auf einfache Weise eine synchrone digitale Signalverarbeitung
auf beiden Seiten, in der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 ebenso
wie in der Diagnoseeinrichtung 7, sicherzustellen.
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Falls
das Steuergerät 3 einen – zugänglichen – Bus 41 (z.
B. CAN, LIN...) verfügt,
kann die Diagnoseschnittstelle teilweise über diesen Bus 41 durchgeführt werden,
s. 10. Auf der Seite des Steuergeräts 3 ist
ein Bustreiber 42 in herkömmlicher Weise vorgesehen,
und auf der Seite der Diagnoseeinrichtung 7 kann ein an
sich ebenfalls herkömmlicher Busumsetzer 43 vorgesehen
werden, um so über den
Bus 41 in der einen Richtung Steuerbefehle und in der anderen
Richtung Daten übertragen
zu können.
Die übertragenen
Daten können
dabei Steuerungsdaten sein, die Diagnosedaten werden jedoch über die
schnelle Diagnoseschnittstelle, über
die Verbindung 9, der Diagnoseeinrichtung 7 zwecks
Analyse des im Steuergerät 3 gespeicherten
Algorithmus übermittelt.
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Der
Vollständigkeit
halber sei noch erwähnt, dass
das Steuergerät 3 bzw.
dessen Recheneinheit 4 mit einem entsprechenden Steuer-Ausgang 44 zum Fensterheber-Antrieb
bzw. mit einem Sensorsignal-Eingang 45 für das Einklemmschutz-Modul 19 versehen
ist, wie dies an sich üblich
und nur in 4 ganz schematisch veranschaulicht
ist.