DE102007018830A1 - Anordnung zur Datenübertragung - Google Patents

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DE102007018830A1
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Abstract

Zur Datenübertragung zwischen einem, zumindest einen Bedienelement-Anschluss (6; 6.1, 6.2) aufweisenden elektrischen Steuergerät (3) und einer Diagnoseeinrichtung (7), ist die Diagnoseeinrichtung (7) zur Verbindung mit dem Bedienelement-Anschluss (6; 6.1, 6.2) eingerichtet, und das Steuergerät (3) ist zur Umschaltung (17) von einem Bediensignalempfangs-Status in einen Datensende-Betriebszustand, zum Abgeben von Daten über den Bedienelement-Anschluss, eingerichtet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Datenübertragung zwischen einem, zumindest einen Bedienelement-Anschluss aufweisenden elektrischen Steuergerät und einer Diagnoseeinrichtung.
  • Weiters bezieht sich die Erfindung auf ein Steuergerät für eine solche Anordnung, um Daten zu einer externen Diagnoseeinrichtung zu übertragen.
  • Steuergeräte, insbesondere mit Mikroprozessoren (μP) bzw. Mikrocontrollern (μC), werden vielfach in der Technik eingesetzt, wie insbesondere in Kraftfahrzeugen, etwa zur Antriebssteuerung bei Fensterhebern oder bei Schiebe-/Kipp-Dächern. Dabei ist es oftmals erwünscht, zu Diagnosezwecken Daten aus dem Steuergerät, wie den Inhalt von Variablen der Steuerung, in Echtzeit zu einem Testrechner zu übertragen. Im Fall eines Einklemmschutz-Algorithmus für Fensterheber oder Schiebedächer-Antriebe ist allerdings dieser Algorithmus über etwaige vorhandene Standardschnittstellen, wie LIN und CAN, nur schwer diagnostizierbar, da die Prozesse bzw. Rechenmodelle hochdynamisch sind und die Busverbindung eine zu geringe Bandbreite vorsieht, die für die erforderliche Datenübertragung nicht ausreicht. Ein weiteres Problem ist, dass Steuergeräte häufig nicht mit einem Busanschluss ausgerüstet sind. Auch ist oft nachteilig, dass das Steuergerät in der zugehörigen Vorrichtung, z. B. einer Kraftfahrzeugtür, verbaut und nur schwer zugänglich ist, wobei zahlreiche Vorrichtungskomponenten, wie Verkleidungsteile einer Kraftfahrzeugtür im Falle eines Fensterhebers, in aufwendiger Weise demontiert werden müssen, um einen Zugang zum Steuergerät zu erhalten.
  • Es wurde nun bereits vorgeschlagen, eine gesonderte Diagnoseschnittstelle an Steuergeräten vorzusehen, wobei ein Prozessor-Pin direkt – d. h. ohne Filter und ohne Schutzbeschaltung – nach außen geführt wird, um ihn so einfach zugänglich zu machen. Diese Sonderlösung kann jedoch nicht in Serienfertigung vorgesehen werden, da dann eine außerordentlich große Gefahr einer Beschädigung des Steuergeräts über den Pin, z. B. durch ESD (electrostatical discharge – elektrostatische Entladung), gegeben ist.
  • Dadurch ergibt sich nach wie vor das Problem, dass ein Steuergerät, dass in einer zugehörigen Vorrichtung, wie in einem Kraftfahrzeug, in Serie verbaut wird, nur schwer bzw. überhaupt nicht zugänglich und daher kaum diagnostizierbar ist. Für Diagnosezwecke müsste z. B. bei Fensterheber-Steuergeräten die Türverkleidung geöffnet werden, was oft vom Hersteller nicht zugelassen wird, und es müsste das Steuergerät getauscht bzw. modifiziert oder umgelötet werden.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen und eine Datenübertragung zwischen einem solchen Steuergerät und einer Diagnoseeinrichtung auf einfache Weise zu ermöglichen, wobei überdies die Bandbreitenbegrenzung herkömmlicher Busverbindungen ebenfalls umgangen werden soll.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung eine Anordnung wie in Anspruch 1 definiert vor. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Auch sieht die Erfindung ein für eine derartige Anordnung bzw. für eine solche Datenübertragung vorbereitetes Steuergerät, wie in den Ansprüchen 17 bis 19 angegeben, vor.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass vorhandene Ein- bzw. Ausgänge des Steuergeräts als Diagnoseschnittstelle für die Datenübertragung benützt werden können. Diese Ein- bzw. Ausgänge, allgemein Anschlüsse, sind Anschlüsse für Bedienelemente und somit, da eine händische Bedienung über diese Bedienelemente vorgesehen ist, auch – nach Entfernen der Bedienelemente selbst – leicht zugänglich. Im Fall von Fensterheber-Steuergeräten können diese Anschlüsse insbesondere die Verbindungs-Leitungen zu den als Bedienelemente vorgesehenen Fensterheber-Schaltern bzw. daran abgebrachte Stecker sein; die Fensterheber-Schalter sind zumeist leicht demontierbar und mit einem Stecker versehen. Zur Diagnose ist es dann nur notwendig, die Fensterheber-Schalter abzunehmen und die Diagnoseeinrichtung mit dem/oder den Stecker/n des Fensterheber-Schalters zu verbinden, d. h. an diesem Anschluss anzustecken.
  • Um die Übertragung der (Diagnose-)Daten unmittelbar zu ermöglichen, kann das Steuergerät bereits von vornherein mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet werden, welches die Kommunikation mit der Diagnoseeinrichtung ermöglicht. Der oder die Bedienelemente-Anschlüsse bilden Steuereingänge, über die dem Steuergerät Befehlssignale übermittelt werden; um nun die Anschlüsse zur Abgabe von Daten verwenden zu können, ist es von besonderem Vorteil, wenn das Steuergerät ein auf ein vorgegebenes Umschaltsignal der Diagnoseeinrichtung ansprechendes Betriebszustand-Umschaltmodul aufweist. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn das Betriebszustand-Umschaltmodul einen ein vorgegebenes Signalmuster erkennenden Detektor und ein damit verbundenes Schaltmodul aufweist. Selbstverständlich ist es dabei denkbar, den Detektor und/oder das Schaltmodul außer in Form von Hardware oder Firmware auch in Form von Software vorzusehen. Mit dem vorgegebenen Signalmuster wird das Steuergerät in der Art eines Aufwecksignals für eine Datenausgabe zur Diagnoseeinrichtung vorbereitet, und je nach Konfiguration des Steuergeräts bzw. von dessen Mikroprozessor oder Mikrocontroller können dann die Daten direkt oder aber über jeweilige Auslesebefehle, beispielsweise paketweise, ausgelesen und übertragen werden.
  • Die Eingangsports von Steuergeräten sind zumeist mit einer Sicherheitsbeschaltung ausgeführt, die im Normalbetrieb das Anlegen von zu hohen Spannungen oder hohen Frequenzen an den μC verhindert. Dies führt jedoch umgekehrt bei der Datenübertragung vom Steuergerät zur Diagnoseeinrichtung dazu, dass das Ausgabesignal, also das Diagnosedatensignal, relativ stark bedämpft wird, und dass gegebenenfalls auch Inter-Symbol-Interferenzen auftreten können. Zum Ausgleich der Dämpfung kann die Diagnoseeinrichtung eingangsseitig mit einem entsprechenden Verstärker versehen sein, der eine ausreichende Verstärkung vorsieht. Weiters kann die Diagnoseeinrichtung zur Signalentzerrung mit einer dem Verstärker zugeordneten Entzerrungsstufe sowie weiters mit einem auf einem bekannten Algorithmus, wie dem Viterbi-Algorithmus, beruhenden Signalentzerrungsmodul ausgestattet sein, um so die übertragenden Daten zu rekonstruieren. Überdies kann die Diagnoseeinrichtung auch eine Taktsignal-Wiedergewinnungseinheit aufweisen.
  • Um im Zuge des Testens des Steuergeräts eine Bedienung ähnlich der normalen Bedienung des Steuergeräts zu ermöglichen, ist es auch von Vorteil, wenn die Diagnoseeinrichtung ein Bedienelement entsprechend jenem des Steuergeräts aufweist, wie etwa einen Taster oder Schalter ähnlich dem Fensterheber-Schalter im Fall eines elektrischen Fensterhebers.
  • Je nach Ausbildung des Steuergeräts bzw. seiner Anschlüsse für die Bedienelemente kann die Diagnoseeinrichtung mit dem Steuergerät beispielsweise über eine Einkanalverbindung (im Fall eines einzelnen Bedienelement-Anschlusses), beispielsweise in Form einer Halbduplex-Verbindung oder aber vorzugsweise in Form einer Vollduplex-Verbindung, oder aber über eine Zweikanalverbindung (wenn zwei Bedienelementanschlüsse vorhanden sind) verbunden sein. Dabei kann es einerseits günstig sein, wenn der eine Kanal zur Übertragung von Steuerbefehlen von der Diagnoseeinrichtung zum Steuergerät, also als Steuerleitung, und der andere Kanal zur Übertragung von Diagnosedaten vom Steuergerät zur Diagnoseeinrichtung vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass eine für alle Steuergeräte bzw. Diagnoseeinrichtungen idente Ausbildung ermöglicht wird. Andererseits ist das Steuergerät für diese Ausbildung dann entsprechend (mit Software, hinsichtlich Diagnosedaten-Protokoll) auszustatten. Es ist aber auch, für eine eventuelle Hardware-Unterstützung durch den μC des Steuergeräts vielfach vorteilhaft, wenn der eine Kanal zur Übertragung von Steuerbefehlen von der Diagnoseeinrichtung zum Steuergerät sowie von Diagnosedaten vom Steuergerät zur Diagnoseeinrichtung und der andere Kanal zur Taktsignal-Übertragung vorgesehen ist.
  • Sollte das Steuergerät einen leicht zugänglichen, verfügbaren Busanschluss aufweisen, so kann über diese Busverbindung die Übertragung von Steuerbefehlen vorgesehen werden, wogegen über den Bedienelement-Anschluss oder die Bedienelement-Anschlüsse als schnelle Diagnoseschnittstelle die umfangreichen Daten für die Analyse der Algorithmus des Steuergeräts übertragen werden können.
  • Wie bereits erwähnt ist die Erfindung bevorzugt bei Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Steuergeräten für Fensterheber oder aber Schiebedach- bzw. Kippdach-Antriebe, aber auch für motorisch betriebene Fahrzeugtüren, z. B. -schiebetüren, Heckklappen oder Kofferraumdeckel einsetzbar; bei derartigen Steuergeräten liegen komplexe Steuerungen (Steueralgorithmen) beispielsweise in Hinblick auf den vorgeschriebenen Einklemmschutz vor, die zu testen oft erwünscht ist. Von Vorteil ist hier, dass bei den diesen Steuergeräten zugeordneten Schalterblöcken typisch bereits eine Standardschnittstelle zur Verfügung steht, die benützt werden kann, um die Diagnosedaten zu übertragen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. Im Einzelnen zeigen in der Zeichnung:
  • 1 schematisch im Schnitt eine Kraftfahrzeugtür mit einem Steuergerät für den Fensterheber so wie einen herausgeführten Stecker, mit dem ein Testrechner über eine Diagnoseeinrichtung verbunden ist, wobei das normalerweise auf den Stecker aufgesteckte Bedienelement abgenommen wurde;
  • 2 schematisch eine typische Eingangspin-Beschaltung einer Recheneinheit (CPU) eines solchen Steuergeräts;
  • 3 ein über eine Einkanalverbindung mit einer Diagnoseeinrichtung verbundenes Steuergerät gemäß 2;
  • 4 in einer Art Blockschaltbild eine mögliche Modifikation einer Recheneinheit (Mikrocontroller-Einheit) eines solchen Steuergeräts, insbesondere für einen Fensterheber mit Einklemmschutz;
  • 5 in einem Blockschaltbild ähnlich 3 eine Anordnung mit einer Zweikanalverbindung zwischen Diagnoseeinrichtung und Steuergerät;
  • 6 ein Beispiel für ein „Aufweck"signal als vorherbestimmtes Signalmuster, um das Steuergerät für ein Übertragen von Diagnosedaten in einen entsprechenden Betriebszustand umzuschalten;
  • die 7 in den Teilfiguren 7A, 7B und 7C ein Beispiel für ein Datenprotokoll bei der Übertragung von Diagnosedaten;
  • 8 schematisch in einem Blockschaltbild einen möglichen Aufbau für eine Diagnoseeinrichtung; und
  • die 9 und 10 in schematischen Blockschaltbildern ähnlich jenem von 5 zwei weitere Ausführungsbeispiele für Anordnungen zur Übertragung von Steuerbefehlen und Diagnosedaten zwischen einer Diagnoseeinrichtung und einem Steuergerät.
  • In 1 ist eine Autotür 1 in schematischem Schnitt veranschaulicht, wobei hinter der Türverkleidung 2 ein an sich übliches Steuergerät 3 für einen weiters nicht näher dargestellten Fensterheber (mit Elektromotor und Transmission) untergebracht ist. Dieses Steuergerät 3, das üblicherweise einen Mikroprozessor oder Mikrocontroller, eine CPU, nachstehend allgemein Recheneinheit 4 (s. 2) genannt, enthält, um insbesondere einen Einklemmschutz beim Betätigen des Fens terhebers zu verwirklichen, wäre somit nur bei abgenommener Türverkleidung 2 zugänglich. Allerdings ist das Steuergerät 3 üblicherweise über Bedienelemente 5 an der Innenseite der Tür zugänglich, wobei diese Bedienelemente 5 auf Stecker 6 aufgesteckt sind, die mit dem Steuergerät 3 verbunden sind. Diese Stecker 6 sind somit nach Abnehmen der Bedienelemente 5 leicht zugänglich, um eine Diagnoseeinrichtung 7 und über diese einen Testcomputer 8, z. B. einen PC, mit dem Steuergerät 3 zu verbinden, siehe die Verbindung bzw. Leitung 9 in 1. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass in 1 – und auch in 2 – nur ein Stecker bzw. Anschluss 6 für ein Bedienelement 5 gezeigt ist, dass aber in der Regel zumindest zwei Anschlüsse 6.1, 6.2 – siehe beispielsweise 5 – für die verschiedenen Funktionen „Fenster öffnen" bzw. „Fenster schließen" gegeben sind, so dass dann auch zwei (oder mehr) Leitungen 9.1, 9.2 im Sinne einer Mehrkanalverbindung zwischen der Diagnoseeinrichtung 7 und dem Steuergerät 3 möglich sind. Weiters ist üblicherweise eine in 1 nicht näher gezeigte Masseverbindung vorhanden.
  • Für den Aufbau der bidirektionalen Verbindung 9 gemäß 1 ist es somit nur nötig, das Bedienelement 5, ein Taster-Griffstück, vom Anschluss oder Stecker 6 abzunehmen, wobei dann unmittelbar der Anschluss 6 für die Verbindung mit der Diagnoseeinrichtung 7 verfügbar ist. Diese Situation ist mehr im Einzelnen in 3 dargestellt, wobei in 3 mit strichlierter Linie auch der in 2 noch voll eingezeichnete Taster 5 veranschaulicht ist. Um die Betätigung des Steuergeräts 3 bei der Durchführung eines Tests zu Diagnosezwecken in möglichst äquivalenter Weise, wie bei der normalen Bedienung des Fensterhebers, steuern zu können, kann die Diagnoseeinrichtung 7 auch ein vergleichbares Taster-Bedienelement 5' aufweisen, wie in 3 schematisch eingezeichnet ist, um so die Funktionen des Fensterhebers über das Steuergerät 3 in einer gewohnten, herkömmlichen Weise zu steuern. Ersichtlich ist aus 3 auch, ebenso wie aus 1, aufgrund eines der Verbindung 9 zugeordneten Doppelpfeils 10, dass bei der Durchführung eines Tests einerseits über die Verbindung 9 Steuerbefehle von der Diagnoseeinrichtung 7 zum Steuergerät 3 und andererseits Diagnosedaten vom Steuergerät 3 zur Diagnoseeinrichtung 7 übertragen werden. Dies kann bei der gezeigten Einkanal-Verbindung 9 in Form einer Halbduplex-Verbindung bewerkstelligt werden, wobei abwechselnd Steuerbefehle bzw. Diagnosedaten übertragen werden; vorzugsweise wird jedoch, durch entsprechende Ausbildung der Diagnoseeinrichtung 7 bzw. andererseits einer zusätzlichen Komponente in der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3, wie auch nachfolgend anhand der 4 näher erläutert werden wird, ein Vollduplex-Betrieb zwischen Steuergerät 3 und Diagnoseeinrichtung 7 vorgesehen, wozu beispielsweise ein an sich übliches Zeitmultiplex- oder Frequenzmultiplex-Verfahren eingesetzt werden kann.
  • In 4 ist schematisch eine Ausbildung der Recheneinheit 4 für das Steuergerät 3 veranschaulicht, wobei ein Pin 11 wie üblich dazu dient, die über das Bedienelement 5 (1 und 2) bewirkten Bediensignale zu übernehmen. Um nun auf einen Diagnosebetrieb umschalten zu können, in dem Daten von der Diagnoseeinrichtung 7 aus der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 ausgelesen werden können, ist ein Betriebszustand-Umschaltmodul 12 innerhalb der Recheneinheit 4 realisiert. Dieses Umschaltmodul 12 zum Umschalten des Betriebszustandes der Recheneinheit 4 ist normalerweise nicht aktiv, wird jedoch mit Hilfe von nachstehend noch näher anhand der 6 erläuterten „Aufweck"signalen, die ein vorgegebenes Signalmuster 13 bzw. – bei zwei Anschlüssen 6.1, 6.213.1 bzw. 13.2 (siehe 6) aufweisen, aktiviert. Zur Detektion weist das Betriebszustand-Umschaltmodul 12 ein das vorgegebene Signalmuster 13.1 bzw. 13.2 erkennendes Detektormodul 14 auf, das im gegebenen Fall ein Schaltmodul 15 aktiviert, um über dieses die Umschaltung eines eigentlichen Rechenmoduls 16 der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 zu veranlassen. Diese Umschaltung ist nur ganz schematisch in 4 bei 17 mit Hilfe eines symbolisch dargestellten Umschalters veranschaulicht.
  • Das eigentliche Rechenmodul 14 weist zusätzlich zu einem an sich herkömmlichen Steuermodul 18 für den Antrieb des Fensterhebers (nicht gezeigt) sowie zu einem Einklemmschutz-Modul 19 ein Kommunikationsmodul 20 auf, welches dem Steuermodul 18 und dem Einklemmschutz-Modul 19 zugeordnet ist und für die jeweils gewünschte Datenübertragung auf Steuerbefehle der Diagnoseeinrichtung 7 hin in an sich üblicher Weise verantwortlich ist. Es sei hier allerdings erwähnt, dass herkömmlicherweise ein derartiges Kommunikationsmodul 20 in Steuergeräten 3 nicht vorhanden ist, sondern eine entsprechende Ansteuerungskomponente in der Diagnoseeinrichtung 7, um über eine Busverbindung mit der Recheneinheit 4 direkt, zwecks Anforderung der zu übersendenden Diagnosedaten, in Verbindung zu treten.
  • Aus 4 sind sodann noch zwei Schnittstellen 21, 22 für den Eingang von Steuer- bzw. Bediensignalen einerseits bzw. für die Abgabe von Diagnosedaten etc. andererseits ersichtlich. Selbstverständlich können diese beiden Schnittstellen 21, 22 in der Praxis durch eine gemeinsame Schnittstelle gebildet sein, da auch die Umschaltung 17 in der Praxis softwaremäßig innerhalb des Rechenmoduls 14 oder allgemein der Recheneinheit 14 erfolgen kann.
  • Das Kommunikationsmodul 20 in der Steuergerät-Recheneinheit 4 ist somit vorgesehen, um die Kommunikation mit der Diagnoseeinrichtung 7 zu unterstützen; dieses Kommunikationsmodul 20 ist jedoch im Normalbetrieb (vgl. 2) nicht aktiv, und es wird für die erwähnte Umschaltung 17 durch das spezielle Signalmuster 13.1 bzw. 13.2 und dessen Erkennung im Umschaltmodul 12 aktiviert.
  • Das vorgegebene Aufwecksignal 13.1, 13.2 (s. 6, für zwei Anschlüsse 6.1, 6.2), allgemein 13 (im Fall eines Einzelanschlusses 6), ist zweckmäßigerweise durch den Taster bzw. das Bedienelement 5 aus mechanischen oder physikalischen Gründen nicht erzeugbar, und ähnliche Signalmuster des Bedienelements 5 werden durch einen üblicherweise in der Recheneinheit 4 vorhandenen Entprellalgorithmus (der typisch auf der Basis einer Zeitkonstante von 50 ms arbeitet) unterdrückt. Nach dem „Aufwecken" bzw. Umschalten wird der bzw. mindestens ein Anschluss 6 der Recheneinheit 4 als Ausgang verwendet. Üblicherweise sind jedoch, wie nachstehend anhand der 5, 9 und 10 erläutert werden wird, zwei Anschlüsse 6.1, 6.2 zum Steuergerät 3 bzw. zur Recheneinheit 4 vorgesehen.
  • Sobald das Kommunikationsmodul 20 aktiv ist, ist eine normale Ansteuerung von Fensterheber-Bewegungen nicht mehr möglich. Insofern eine solche gewünscht wird, muss diese auf andere Weise, z. B. durch eine von der Diagnoseeinrichtung 7 abgegebene spezielle Diagnoseanforderung, simuliert werden. Um dies in komfortabler Weise bewerkstelligen zu können, ist an der Diagnoseeinrichtung 7 wie erwähnt ein entsprechendes Bedienelement 5 vorgesehen, wobei im Fall von zwei Eingängen 6.1, 6.2 zum Steuergerät 3 dieses Bedienelement auch in Form eines „Umschalt-Bedienelements" 5 vorliegen kann, vgl. 5.
  • In 6 sind zwei aus Gründen der Störsicherheit um ein Zeitintervall von beispielsweise 5 ms gegeneinander versetzte beispielhafte Impuls-Aufwecksignale 13.1 bzw. 13.2 veranschaulicht, die dem Eingang 6.1 bzw. 6.2 im Fall von zwei Steuergeräte-Eingängen (s. 5) zwecks Umschaltung auf die im Prinzip anhand der 4 erläuterte Weise zugeführt werden, um so beide Eingänge 6.1, 6.2 auch als Ausgänge benützen zu können. Im Fall eines einzelnen Anschlusses 6 ist selbstverständlich nur ein solches Aufwecksignal 13 notwendig.
  • In 7 ist ein Beispiel eines Datenprotokolls für die Übertragung von Daten aus dem Steuergerät 3 zur Diagnoseeinrichtung 7 bzw. zum Testrechner 8 veranschaulicht. Dabei ist in der Teilfigur 7A veranschaulicht, dass die Daten in Form von Bursts 23, beispielsweise mit einer Wiederholungsrate von 1 ms, übertragen werden. Jeder Burst 23 weist gemäß der Teilfigur 7B Kopfimpulse 24, Datenpaket-Impulse 25 sowie Checksummen-Impulse 26 auf.
  • Jedes Datenpaket 25 weist gemäß 7C seinerseits ein Start-Bit 27, Daten-Bits 28, ein Paritäts-Bit 29 sowie ein Stop-Bit 30 auf.
  • Wie weiters beispielsweise aus 2 und 5, aber auch aus 9 und 10, hervorgeht, ist typisch in einem Steuergerät 3 der Eingangspin 11 der Recheneinheit 4 mit einer Sicherheitsbeschaltung 31 versehen, um eine Schädigung oder Zerstörung der Recheneinheit 4 bei einer Überspannung und einer zu hohen Frequenz am Eingang 6 (bzw. 6.1, 6.2) zu vermeiden. Das jeweilige Eingangssignal wird demgemäß über einen Verbindungspunkt 32 zwischen einem sogenannten Pull-up-Widerstand 33 und einem Ableit-Kondensator 34 zugeführt, und weiters ist zur Strombegrenzung ein Vorschaltwiderstand 35 in Serie vorgesehen. Ähnliche Sicherheitsbeschaltungen 31 sind auch im Fall von zwei Eingängen 6.1, 6.2 für jeden dieser Eingänge vorgesehen, wie aus 5 und 9 ersichtlich ist. Durch diese Sicherheitsbeschaltungen 31 wird jedoch im Fall der Abgabe von Signalen bzw. Daten von der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 an die Diagnoseeinrichtung 7 eine massive Bedämpfung bewirkt, und überdies wird durch die enthaltene Kapazität 34 auch eine Inter-Symbol-Interferenz bewirkt.
  • Um hier einen Ausgleich zu schaffen, kann die Diagnoseeinrichtung 7 gemäß 8 einerseits mit einem entsprechenden Verstärker 36, beispielsweise als Eingangsstufe, versehen sein, wobei dieser Verstärker 36 zugleich eine Entzerrung durchführen kann. Über einen Analog/Digital-Konverter 37 kann dann ein Kanalentzerrer-Modul 38 zur Egalisierung von Inter-Symbol-Interferenzen vorgesehen sein, wobei dieses Signalentzerrungsmodul 38 beispielsweise einen Viterbi-Algorithmus, wie an sich bekannt, enthält, um die Entzerrung durchzuführen. Die so entzerrten Signale bzw. Daten werden anschließend in einem Puffer-Speicher 39 gespeichert und von dort dem Testrechner 8, (s. 1) zugeführt. Je nach Fall kann weiters in der Diagnoseeinrichtung 7 auch noch eine Taktsignal-Wiedergewinnungseinheit 40 vorgesehen sein, um so einen mit dem Steuergerät 3 synchronen Betrieb der Diagnoseeinrichtung 7 bei der Datenübermittlung sicherzustellen.
  • Ein typischer Fensterheber-Schalter weist (mindestens) zwei Schaltausgänge, d. h. Anschlüsse oder Kontakte 6.1, 6.2 auf, um ein Fenster zu öffnen bzw. zu schließen, wobei überdies ein Masseanschluss, wie beispielsweise aus 2 ersichtlich, und weiters oft auch ein Pin für ein Leuchtelement zur Anzeige des Betriebs des Fensterhebers vorgesehen ist.
  • Es ist demgemäß vorteilhaft, für eine bidirektionale Verbindung zwischen der Diagnoseeinrichtung 7 und dem Steuergerät 3 die beiden Schalteingänge 6.1, 6.2 des Steuergeräts 3 zu benützen, wie dies in 5 in einer beispielhaften Ausführungsform gezeigt ist, bei der über die eine Verbindung 9.1 beispielsweise Steuerbefehle von der Diagnoseeinrichtung 7 an das Steuergerät 3 bzw. dessen Recheneinheit 4 übermittelt werden, wogegen über die andere Verbindung 9.2, über den anderen Anschluss 6.2, die Diagnosedaten von der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 auf die beschriebene Weise zur Diagnoseeinrichtung 7 übermittelt werden.
  • Als Alternative zu dieser Ausführungsform gemäß 5 ist in 9 eine Möglichkeit gezeigt, bei der über die eine Verbindung 9.1., über den einen Anschluss 6.1, sowohl die Steuerbefehle von der Diagnoseeinrichtung 7 zum Steuergerät 3 bzw. dessen Recheneinheit 4 hin übertragen werden, als auch in der umgekehrten Richtung die Diagnosedaten übertragen werden. Über die zweite Verbindung 9.2, über den zweiten Bedienelement-Anschluss 6.2, wird hier das Taktsignal übertragen, um so auf einfache Weise eine synchrone digitale Signalverarbeitung auf beiden Seiten, in der Recheneinheit 4 des Steuergeräts 3 ebenso wie in der Diagnoseeinrichtung 7, sicherzustellen.
  • Falls das Steuergerät 3 einen – zugänglichen – Bus 41 (z. B. CAN, LIN...) verfügt, kann die Diagnoseschnittstelle teilweise über diesen Bus 41 durchgeführt werden, s. 10. Auf der Seite des Steuergeräts 3 ist ein Bustreiber 42 in herkömmlicher Weise vorgesehen, und auf der Seite der Diagnoseeinrichtung 7 kann ein an sich ebenfalls herkömmlicher Busumsetzer 43 vorgesehen werden, um so über den Bus 41 in der einen Richtung Steuerbefehle und in der anderen Richtung Daten übertragen zu können. Die übertragenen Daten können dabei Steuerungsdaten sein, die Diagnosedaten werden jedoch über die schnelle Diagnoseschnittstelle, über die Verbindung 9, der Diagnoseeinrichtung 7 zwecks Analyse des im Steuergerät 3 gespeicherten Algorithmus übermittelt.
  • Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass das Steuergerät 3 bzw. dessen Recheneinheit 4 mit einem entsprechenden Steuer-Ausgang 44 zum Fensterheber-Antrieb bzw. mit einem Sensorsignal-Eingang 45 für das Einklemmschutz-Modul 19 versehen ist, wie dies an sich üblich und nur in 4 ganz schematisch veranschaulicht ist.

Claims (22)

  1. Anordnung zur Datenübertragung zwischen einem, zumindest einen Bedienelement-Anschluss (6; 6.1, 6.2) aufweisenden elektrischen Steuergerät (3) und einer Diagnoseeinrichtung (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinrichtung (7) zur Verbindung mit dem Bedienelement-Anschluss (6, 6.1, 6.2) eingerichtet ist, und dass das Steuergerät (3) zur Umschaltung (17) von einem Bediensignalempfangs-Status in einen Datensende-Betriebszustand, zum Abgeben von Daten über den Bedienelement-Anschluss, eingerichtet ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) ein Kommunikationsmodul (20) zur Kommunikation mit der Diagnoseeinrichtung (7) aufweist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) ein auf ein vorgegebenes Umschaltsignal (13) der Diagnoseeinrichtung (7) ansprechendes Betriebszustand-Umschaltmodul (12) aufweist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Betriebszustand-Umschaltmodul (12) einen ein vorgegebenes Signalmuster erkennenden Detektor (14) und ein damit verbundenes Schaltmodul (15) aufweist.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinrichtung (7) ein Signalentzerrungsmodul (38), z. B. mit Viterbi-Signalentzerrung, aufweist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinrichtung (7) einen Eingangs-Verstärker (36) aufweist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinrichtung (7) eine Taktsignal-Wiedergewinnungseinheit (40) aufweist.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnoseeinrichtung (7) ein Bedienelement (5') entsprechend dem Bedienelement (5) des Steuergeräts (3) aufweist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine Einkanalverbindung (9) zwischen Steuergerät (3) und Diagnoseeinrichtung (7) in Form einer Halb- oder vorzugsweise Vollduplex-Verbindung.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine Zweikanalverbindung (9.1, 9.2) zwischen dem zwei Bedienelement-Anschlüsse (6.1, 6.2) aufweisenden Steuergerät (3) und der Diagnoseeinrichtung (7).
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Kanal (9.1) zur Übertragung von Steuerbefehlen von der Diagnoseeinrichtung (7) zum Steuergerät (3) und der andere Kanal (9.2) zur Übertragung von Diagnosedaten vorgesehen ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Kanal (9.1) zur Übertragung von Steuerbefehlen von der Diagnoseeinrichtung (7) zum Steuergerät (3) sowie von Diagnosedaten vom Steuergerät (3) zur Diagnoseeinrichtung (7) und der andere Kanal (9.2) zur Taktsignal-Übertragung vorgesehen ist.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Fall eines verfügbaren Bus-Anschlusses des Steuergeräts (3) eine zur Übertragung von Steuerbefehlen dienende Busverbindung (41) zwischen der Diagnoseeinrichtung (7) und dem Steuergerät (3) vorgesehen ist.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) einem Kraftfahrzeug zugeordnet ist.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) einem Fensterheber zugeordnet ist.
  16. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) einem Schiebe-/Hebe-Dach-Antrieb zugeordnet ist.
  17. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) einer motorisch betriebenen Fahrzeugtür bzw. -schiebetür zugeordnet ist.
  18. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät einer motorisch betriebenen Heckklappe bzw. einem Kofferraumdeckel zugeordnet ist.
  19. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (3) als Bedienelement (5) einen Bedientaster oder Schalterblock aufweist.
  20. Steuergerät (3) für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, mit zumindest einem Bedienelement-Anschluss (6), gekennzeichnet durch ein Kommunikationsmodul (20) zur Kommunikation mit einer externen Diagnoseeinrichtung (7).
  21. Steuergerät für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, insbesondere nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass es ein auf ein vorgegebenes Umschaltsignal (13) der Diagnoseeinrichtung (7) ansprechendes Betriebszustand-Umschaltmodul (12) aufweist.
  22. Steuergerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Betriebszustand-Umschaltmodul (12) einen ein vorgegebenes Signalmuster erkennenden Detektor (14) und ein damit verbundenes Schaltmodul (19) aufweist.
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