DE102007000066A1 - Gebinde mit einer Beutelpackung und einem Kopfteil - Google Patents
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Abstract
Ein Gebinde (11) weist zwei Beutelpackungen (12, 13) und ein Kopfteil (16) auf, das ein Bodenteil (17, 37) mit einer Vertiefung (19; 39), mit einer Austrittsöffnung (20, 40) sowie mit zwei Aufstechmitteln (21, 41) für die Beutelpackungen (12, 13) und eine einen Randbereich der Vertiefung (19; 39) zumindest bereichsweise umgebende, das Bodenteil (17, 37) zur Beutelpackung (12, 13) hin axial überragende Erhebung (22, 42) aufweist.
Description
- Aufgabe der Erfindung
- Die Erfindung betrifft ein Gebinde mit zumindest einer Beutelpackung und einem Kopfteil, das ein Bodenteil mit einer Vertiefung, mit einer Austrittsöffnung sowie mit zumindest einem Aufstechmittel für die Beutelpackung aufweist.
- Derartige Gebinde dienen der Ausbringung und Lagerung von Massen und insbesondere von aushärtbaren Massen wie Mörtelmassen, Spachtelmassen, Dichtmassen, Klebemassen und dergleichen in ein- oder mehrkomponentiger Form. Beispielsweise werden Befestigungselemente in zuvor gebohrte Bohrlöcher in einem z. B. mineralischen Untergrund, wie Beton oder Mauerwerk, mittels einer aus dem Gebinde ausgebrachten aushärtbaren Masse chemisch verankert.
- Mittels auf das Gebinde abgestimmter Auspressgeräte wird die in der Beutelpackung gelagerte Masse direkt vor Ort geöffnet und aus dem Gebinde ausgebracht. Nach dem Entleeren des Gebindes wird dieses durch ein neues Gebinde ersetzt. Im Hinblick auf eine flexible, zuverlässige und kostengünstige Verpackung der auspressbaren Massen sind Gebinde mit einer Beutelpackung und einem Kopfteil weit verbreitet.
- Eine wesentliche Herausforderung stellt jedoch das Öffnen der beispielsweise als Folienbeutel ausgebildete Beutelpackung dar. Insbesondere bei mehrkomponentigen Massen dürfen die einzelnen Komponenten erst kurz vor der Anwendung der Masse miteinander in Kontakt treten. Des Weiteren kann der Zutritt von Luft die Eigenschaften der in der Beutelpackung gelagerten Masse verändern.
- Aus der
DE 295 01 255 U1 ist ein Gebinde für eine zweikomponentige Masse mit zwei Beutelpackungen und einem Kopfteil bekannt, das jeweils ein Bodenteil mit einer Vertiefung, mit einer Austrittsöffnung sowie mit einem Aufstechmittel in Form von zwei Aufstechspaten für jede Beutelpackung aufweist, wobei die Aufstechspaten parallel nebeneinander verlaufen, sich etwa parallel zur Achse der Austrittsöffnung erstrecken sowie innerhalb der Axialprojektion der Austrittsöffnung angeordnet sind. Durch diese Anordnung der Aufstechspaten wird die Beutelpackung sowohl radial als auch axial abgestützt. Durch einen von einem Auspressgerät ausgeübten Druck auf die Beutelpackung kommt es zu einer örtlichen Überdehnung des zwischen den Aufstechspaten befindlichen Bereiches der Beutelpackung bis diese grossflächig platzt. - In einzelnen Fällen wird bei der bekannten Lösung die Beutelpackung beim Öffnen von dem Aufstechmittel lediglich perforiert und platzt daher nicht im gewünschten Mass auf. Dies führt gegebenenfalls zu kleinen Löchern in der Beutelpackung, welche den Durchfluss der auszubringenden Masse hemmen, wodurch der erforderliche Auspressdruck zum Auspressen der Masse massgeblich erhöht wird. Bei mehrkomponentigen Massen können dadurch gegebenenfalls Mischungsinhomogenitäten auftreten.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gebinde mit einer Beutelpackung und einem Kopfteil zu schaffen, das die Öffnung der Beutelpackung verbessert.
- Die Aufgabe ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen dargelegt.
- Gemäss der Erfindung ist eine einen Randbereich der Vertiefung zumindest bereichsweise umgebende Erhebung am Bodenteil vorgesehen, welche das Bodenteil zur Beutelpackung hin axial überragt.
- Die Erhebung bildet ein axiales Auflager sowie eine Anlage für die am Kopfteil festgelegte Beutelpackung. Beim Anpressen des Gebindes wird die Beutelpackung zwischen der Erhebung vor der Anlage an dem Aufstechmittel gespannt und anschliessend von diesem im vorgespannten Zustand eingerissen. Infolge der vorher aufgebrachten Vorspannung reisst die Beutelpackung im Öffnungsbereich besser als bei bekannten Lösungen ein, was die Ausbildung von ausreichend grossen Löchern für den Durchfluss der auszubringenden Masse gewährleistet.
- Zudem verhindert die Erhebung ein Zurückfliessen der ausgebrachten Masse aus der Vertiefung des Bodenteils, so dass bis auf eine kleine Restmenge im Wesentlichen die gesamte Menge der Masse ausgebracht werden kann.
- Des Weiteren bildet die Erhebung einen Anschlag bei der Festlegung der Beutelpackung im Kopfteil, was eine korrekte Montage derselben unterstützt. Die Beutelpackung ist z. B. über eine Klebeverbindung im Kopfteil festgelegt.
- Vorzugsweise entspricht die minimale axiale Höhe der Erhebung der axialen Höhe des Aufstechmittels, wodurch die Beutelpackung im festgelegten Zustand nicht an dem Aufstechmittel anliegt. Dadurch wird beim Beaufschlagen der Beutelpackung mit Druck eine Vorspannung derselben im Öffnungsbereich gewährleistet, bevor dieser Öffnungsbereich mit dem Aufstechmittel in Anlage kommt und aufgestochen wird.
- Vorteilhaft weist das Kopfteil einen umlaufenden Rand mit einer axialen Höhe auf und die maximale axiale Höhe der Erhebung entspricht der Hälfte der axialen Höhe des Randes. Der umlaufende Rand des Kopfteils bildet mit dem Bodenteil eine Aufnahme für einen Endbereich der Beutelpackung aus. Durch die Beschränkung der maximalen Höhe der Erhebung auf die Hälfte der axialen Höhe des Randes steht noch eine ausreichend grosse Kontaktfläche des Kopfteils mit der Beutelpackung zur Festlegung derselben an dem Kopfteil zur Verfügung.
- Vorzugsweise weist die Erhebung einen ersten Bereich mit einer ersten axialen Höhe und einen zweiten Bereich mit einer zweiten axialen Höhe, die grösser als die erste axiale Höhe ist, sowie einen die beiden Bereiche verbindenden Abschnitt auf. Der erste Bereich der Erhebung ist vorteilhaft radial innen am Bodenteil vorgesehen. Durch die Ausgestaltung der Erhebung liegt der Endbereich der Beutelpackung im montierten Zustand entlang der gesamten Erstreckung an, was bei Beaufschlagung der Beutelpackung zu einer vorteilhaften Vorspannung der Beutelpackung im Öffnungsbereich vor der Anlage an das Aufstechmittel führt.
- Bevorzugt weist der die beiden Bereiche verbindende Abschnitt einen kontinuierlich verlaufenden axialen Rand auf, wodurch eine vorteilhafte Anlagekante für die im Kopfteil festgelegte Beutelpackung geschaffen wird.
- Vorzugsweise weist das Gebinde zumindest zwei Beutelpackungen und das Kopfteil zumindest zwei Bodenteile auf, wobei zumindest ein Bodenteil jeweils eine die Vertiefung zumindest bereichsweise umgebende und das jeweilige Bodenteil axial überragende Erhebung aufweist. Ein derartiges Gebinde dient der Ausbringung und Lagerung von mehrkomponentigen Massen. Das Kopfteil ist vorteilhaft einteilig ausgebildet. In einer Variante dazu ist das Kopfteil mehrteilig ausgebildet, so dass z. B. je nach Bedarf einzelne Komponenten einer mehrkomponentigen Masse kombinierbar und zu einem Gebinde zusammenstellbar sind. Vorteilhaft weist ein derartig modular zusammenstellbares Kopfteil entsprechend ausgebildete Verbindungsmittel auf, wie beispielsweise Schnappelemente.
- Bevorzugt weist jedes Bodenteil eine die Vertiefung zumindest bereichsweise umgebende und das Bodenteil axial überragende Erhebung auf, so dass die vorteilhafte Öffnung jeder Beutelpackung gewährleistet ist.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Ein Kopfteil des erfindungsgemässen Gebindes im Grundriss; und -
2 einen Teilschnitt durch das erfindungsgemässe Gebinde entlang der Linie II-II in1 . - Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- Das in den
1 und2 dargestellte Gebinde11 weist zwei Beutelpackungen12 und13 und ein Kopfteil16 auf. Das Kopfteil16 weist einen Mischeranschluss27 auf, in den zwei Austrittsöffnungen20 und40 für die auszubringende Masse münden. - Das Kopfteil
16 weist weiter einen ersten Bodenabschnitt17 mit einem radial umlaufenden, axial abragenden Rand18 auf, der eine axiale Höhe A aufweist und mit dem ersten Bodenabschnitt17 einen ersten Aufnahmeraum für einen Endbereich der Beutelpackung12 ausbildet. Im ersten Bodenteil17 ist eine Vertiefung19 , die Austrittsöffnung20 sowie zwei Aufstechspaten als Aufstechmittel21 für die Beutelpackung12 vorgesehen, wobei die Aufsteckmittel21 bei der Austrittsöffnung20 angeordnet sind. Am ersten Bodenteil17 ist weiter eine einen Randbereich der Vertiefung19 umgebende Erhebung22 vorgesehen, welche das erste Bodenteil17 zur Beutelpackung12 hin axial überragt. Die Vertiefung19 bildet einen Durchführraum zur Austrittsöffnung20 im Bodenteil17 aus. Die Vertiefung19 weist einen Bodenabschnitt28 auf, der beabstandet zu einer der Beutelpackung12 zugewandten Seite29 des Bodenteils17 angeordnet ist. - Die Erhebung
22 weist einen ersten Bereich23 mit einer ersten axialen Höhe C und einen zweiten Bereich24 mit einer zweiten axialen Höhe E, die grösser als die erste axiale Höhe C ist, sowie einen die beiden Bereiche23 und24 verbindenden Abschnitt25 auf, der einen kontinuierlich verlaufenden axialen Rand26 aufweist. Die minimale axiale Höhe C des ersten Bereichs23 der Erhebung22 beträgt 2 mm und entspricht der axialen Höhe F des Aufsteckmittels21 bezogen auf des erste Bodenteil17 . Die axiale Höhe E des zweiten Bereichs24 der Erhebung22 beträgt 4 mm und ist kleiner als die Hälfte der axialen Höhe A des Randes18 des ersten Bodenteils17 ausgebildet. Weiter weist die Erhebung22 eine Breite B auf, deren Breitenerstreckung derart gewählt ist, dass die Erhebung22 eine Stütz- beziehungsweise Anlagefläche für die Beutelpackung12 bildet, ohne diese zu verletzen. - Das Kopfteil
16 weist weiter einen zweiten Bodenabschnitt37 mit einem radial umlaufenden, axial abragenden Rand38 auf, der eine axiale Höhe M aufweist und mit dem zweiten Bodenabschnitt37 einen ersten Aufnahmeraum für einen Endbereich der Beutelpackung13 ausbildet. Im zweiten Bodenteil37 ist eine Vertiefung39 , die Austrittsöffnung40 sowie zwei Aufstechspaten als Aufsteckmittel41 für die Beutelpackung13 vorgesehen, wobei das Aufstechmittel41 bei der Austrittsöffnung40 angeordnet ist. Am zweiten Bodenteil37 ist ebenfalls eine einen Randbereich der Vertiefung39 umgebende Erhebung42 vorgesehen, welche das erste Bodenteil37 zur Beutelpackung13 hin axial überragt. Die Vertiefung39 bildet einen Durchführraum zur Austrittsöffnung40 im Bodenteil37 aus. Die Vertiefung39 weist einen Bodenabschnitt28 auf, der beabstandet zu einer der Beutelpackung13 zugewandten Seite49 des Bodenteils37 angeordnet ist. - Die Erhebung
42 weist einen ersten Bereich43 mit einer ersten axialen Höhe N und einen zweiten Bereich44 mit einer zweiten axialen Höhe O, die grösser als die erste axiale Höhe N ist, sowie einen die beiden Bereiche43 und44 verbindenden Abschnitt45 auf, der einen kontinuierlich verlaufenden axialen Rand46 aufweist. Die axiale Höhe N des ersten Bereichs43 der Erhebung42 beträgt 2 mm und entspricht der axialen Höhe P des Aufstechmittels41 bezogen auf des zweite Bodenteil37 . Die axiale Höhe E des zweiten Bereichs44 der Erhebung42 beträgt 3 mm und ist kleiner als die Hälfte der axialen Höhe M des Randes38 des zweiten Bodenteils37 ausgebildet. Der freie axiale Rand der Erhebung42 bildet eine Stützfläche für die Beutelpackung13 . - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29501255 U1 [0005]
Claims (6)
- Gebinde mit zumindest einer Beutelpackung (
12 ,13 ) und einem Kopfteil (16 ), das ein Bodenteil (17 ,37 ) mit einer Vertiefung (19 ;39 ), mit einer Austrittsöffnung (20 ,40 ) sowie mit zumindest einem Aufstechmittel (21 ,41 ) für die Beutelpackung (12 ,13 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine einen Randbereich der Vertiefung (19 ;39 ) zumindest bereichsweise umgebende Erhebung (22 ,42 ) am Bodenteil (17 ,37 ) vorgesehen ist, welche das Bodenteil (17 ,37 ) zur Beutelpackung (12 ,13 ) hin axial überragt. - Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die minimale axiale Höhe (C, N) der Erhebung (
22 ,42 ) der axialen Höhe (F, P) des Aufstechmittels (21 ,41 ) entspricht. - Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (
22 ,42 ) einen ersten Bereich (23 ,43 ) mit einer ersten axialen Höhe (C, N) und einen zweiten Bereich (24 ,44 ) mit einer zweiten axialen Höhe (E, N), die grösser als die erste axiale Höhe (C, N) ist, sowie einen die beiden Bereiche (23 ,24 ,43 ,44 ) verbindenden Abschnitt (25 ,45 ) aufweist. - Gebinde nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der die beiden Bereiche (
23 ,24 ,43 ,44 ) verbindende Abschnitt (25 ,45 ) einen kontinuierlich verlaufenden axialen Rand (26 ,46 ) aufweist. - Gebinde nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebinde (
11 ) zumindest zwei Beutelpackungen (12 ,13 ) und das Kopfteil (16 ) zumindest zwei Bodenteile (17 ,37 ) aufweist, wobei zumindest ein Bodenteil (17 ,37 ) jeweils eine die Vertiefung (19 ,39 ) zumindest bereichsweise umgebende und das jeweilige Bodenteil (17 ,37 ) axial überragende Erhebung (22 ,42 ) aufweist. - Gebinde nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass beide Bodenteile (
17 ,37 ) eine die Vertiefung (19 ,39 ) zumindest bereichsweise umgebende und das Bodenteil (17 ,37 ) axial überragende Erhebung (22 ,42 ) aufweisen.
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