DE102006044365A1 - Automatische Erkennungsvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Erkennung von Gegenständen, mit einer Bildaufnahmeeinrichtung, in deren Erfassungsbereich mindestens einer der zu erkennenden Gegenstände von Hand einbringbar ist, und mit einer Bilderkennungseinrichtung, von der aufgrund eines von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes eines in den Erfassungsbereich eingebrachten Gegenstands eine der Identifikation des Gegenstands dienende Information erzeugbar ist, wobei die Bilderkennungseinrichtung von einer die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich detektierenden Einrichtung gesteuert ist, sowie eine Wägevorrichtung mit einer derartigen automatischen Erkennungsvorrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Erkennung von Gegenständen, mit einer Bildaufnahmeeinrichtung, in deren Erfassungsbereich mindestens einer der zu erkennenden Gegenstände von Hand einbringbar ist, und mit einer Bilderkennungseinrichtung, von der aufgrund eines von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes eines in den Erfassungsbereich eingebrachten Gegenstands eine der Identifikation des Gegenstands dienende Information erzeugbar ist, sowie eine Wägevorrichtung mit einer derartigen automatischen Erkennungsvorrichtung.
  • Automatische Erkennungsvorrichtungen dieser Art sind bekannt. Sie werden beispielsweise in Wagevorrichtungen verwendet, mittels derer das Gewicht und der Preis eines Produkts automatisch bestimmt werden. Während bei auch heutzutage noch verwendeten typischen Selbstbedienungswaagen der Kunde das gewogene Produkt über z.B. eine Tastatur selbst identifizieren muß, damit der Produktpreis berechnet werden kann, wird ihm diese Aufgabe bei Waagen mit automatischer Erkennungsvorrichtung abgenommen. Eine vorgesehene Bildaufnahmeeinrichtung, beispielsweise eine Kamera, erfaßt die zu erkennenden Gegenstände und erzeugt ein Bild, auf dessen Grundlage eine Bilderkennungseinrichtung die Gegenstände identifiziert. Eine derartige Waage ist z.B. in EP 0 443 419 B1 offenbart.
  • Auch sind zur Bilderkennung einsetzbare Verfahren bekannt. Eine Möglichkeit besteht dem Grundprinzip nach darin, dem aufgenommenen Bild charakteristische Bildmuster zu entnehmen, die mit entsprechenden Bildmustern von Ziel- bzw. Produktbildern verglichen werden, wobei der Gegenstand über das Produktbild identifiziert wird, dessen Bildmuster die größte Übereinstimmung mit denen des aufgenommenen Bildes aufweisen. Ein geeignetes Verfahren ist z.B. in EP 0 685 814 B1 offenbart.
  • Allerdings ist die Zuverlässigkeit bekannter Bilderkennungseinrichtungen nicht immer völlig zufriedenstellend. Beispielsweise kann die Identifikation ergebnislos enden, oder der Gegenstand wird zwar identifiziert, aber falsch.
  • Angesichts dieser Probleme herkömmlicher automatischer Erkennungsvorrichtungen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine automatische Erkennungsvorrichtung bereitzustellen, die zuverlässigere Identifikationsinformationen erzeugt.
  • Diese Aufgabe wird überraschend einfach durch eine Weiterbildung der automatischen Erkennungsvorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, deren Bilderkennungseinrichtung von einer die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich detektierenden Einrichtung gesteuert ist.
  • Im Rahmen der Erfindung ist erkannt worden, daß die Hand einer Person, die den zu erkennenden Gegenstand in den Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung einbringt bzw. eingebracht hat, zu einer Beeinträchtigung des von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes führen kann. Die Bilderkennungseinrichtung ist nicht mehr in der Lage, aus dem beeinträchtigten Bild eine ausreichend gute Identifikationsinformation zu erzeugen. Beispielsweise kann die Identifikation ergebnislos enden, oder der Gegenstand wird zwar identifiziert, aber falsch. Beispielsweise wählt die Bilderkennungseinrichtung Karotten aus einer Palette möglicher Produkte aus, obwohl Äpfel in den Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung eingebracht worden sind und deren Apfel-Produktbild auch zum Vergleich zur Verfügung steht. Insbesondere wenn die automatische Erkennungsvorrichtung in einer Selbstbedienungswaage zum Einsatz kommt, besteht die erhöhte Gefahr, daß ein Kunde, der das automatische Erkennungsprinzip der Waage nicht kennt, seine Hand zu lange im Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung beläßt und so das aufgenommene Bild beeinträchtigt.
  • Eine Fehlfunktion läßt sich mit dieser Erkenntnis dadurch erklären, daß die Hand etwa einen relevanten Bereich des Gegenstands abgedeckt hat, so daß dieser auf dem aufgenommenen Bild nicht mehr ausreichend zu sehen ist. Auch eine fehlerhafte Identifikation läßt sich überraschend einfach dadurch erklären, daß anstelle der Bildmuster des Gegenstands Bildmuster der Hand mit den Mustern der Produktbilder verglichen werden, wodurch trotz größter scheinbarer Übereinstimmung dennoch das falsche Produkt ausgewählt wird.
  • Durch die erfindungsgemäße, die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich detektierenden Einrichtung, von der die Bilderkennungseinrichtung gesteuert ist, kann auf die Störung durch die Hand reagiert und einer Beeinträchtigung des Erfassungsbereichs bzw. des von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes entgegengewirkt werden, so daß zuverlässigere Identifikationsinformationen mit der Bilderkennungseinrichtung erreichbar sind.
  • Bei einer besonders einfachen Ausgestaltung der automatischen Erkennungsvorrichtung vergleicht die detektierende Einrichtung zeitlich aufeinanderfolgende Bilder der Bildaufnahmeeinrichtung miteinander und veranlaßt die Bilderkennungseinrichtung zur Erzeugung der Identifikationsinformation erst dann, wenn durch den Vergleich innerhalb einer vorgegebenen Grenze Bildübereinstimmung festgestellt wird.
  • Dabei wird vorteilhaft die Erkenntnis ausgenutzt, daß sich die Hand gegenüber dem in den Erfassungsbereich eingebrachten Gegenstand natürlicherweise bewegt. Wenn innerhalb einer vorgegebenen Grenze Bildübereinstimmung festgestellt wird, kann man im Rahmen der vorgegebenen Grenze davon ausgehen, daß im Erfassungsbereich keine Bewegung mehr stattfindet. Es wird „Bildstillstand" festgestellt, d.h. indirekt detektiert, daß keine Hand mehr im Erfassungsbereich anwesend ist.
  • Insbesondere braucht bei dieser Ausgestaltung die Bilderkennungseinrichtung hinsichtlich des Bilderkennungsverfahrens nicht modifiziert zu werden. Beispielsweise wird sie lediglich nicht sofort, sondern erst nach festgestelltem „Bildstillstand" zur Erzeugung der Identifikationsinformation veranlaßt, d.h. zu einem zeitlich versetzten Betrieb gesteuert.
  • Dabei kann die vorgegebene Grenze z.B. durch geeignete Vorversuche einstellbar sein. Insbesondere kann die Grenze so groß gewählt werden, daß geringfügige Bildfluktuationen, die erfahrungsgemäß auch ohne Anwesenheit an einer sich bewegenden Hand auftreten können, noch innerhalb der vorgegebenen Grenze liegen. Andererseits kann die Grenze so niedrig eingestellt werden, daß typische Handbewegungen innerhalb des Erfassungsbereiches in jedem Fall die Feststellung einer Bildübereinstimmung verhindern.
  • Verfahren zur Erkennung von Bildübereinstimmung sind viel einfacher als Bilderkennungsverfahren und aus dem Stand der Technik gut bekannt. Beispielsweise können Bilder unter Festlegung einer Toleranzschwelle pixelweise verglichen werden. Ist der Unterschied der Bilder in einer vorbestimmten Anzahl von Pixeln größer als die Toleranzschwelle, wird „Bildstillstand" verneint.
  • Nach einer alternativen Ausgestaltung der automatischen Erkennungsvorrichtung ist die detektierende Einrichtung zur Bilderkennung der Hand selbst ausgelegt und sperrt die Erzeugung der Identifikationsinformation durch die Bilderkennungseinrichtung, solange die Hand erkannt wird.
  • Im Gegensatz zur vorherigen indirekten Detektion der Anwesenheit einer Hand erkennt die detektierende Einrichtung bei dieser Ausgestaltung die Hand unmittelbar. Die Bilderkennung der Hand selbst funktioniert z.B. vom Prinzip her wie die Bilderkennung der Gegenstände. Dazu kann die Hand selbst ein auswählbares Zielbild für die detektierende Einrichtung sein. Insbesondere kann die detektierende Einrichtung funktionell mit der Bilderkennungseinrichtung übereinstimmen, wobei das Erkennungsspektrum um die menschliche Hand erweitert ist.
  • Diese direkt erkennende Ausgestaltung der automatischen Erkennungsvorrichtung ist gegenüber der indirekt erkennenden nochmals zuverlässiger. Insbesondere kann unterschieden werden, ob eine nicht vorhandene Bildübereinstimmung tatsächlich von einer Hand herrührt oder anderweitig begründet ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist die automatische Erkennungseinrichtung eine Einrichtung zur Abgabe eines Warnsignals auf, das abgegeben wird, wenn die Bilderkennungseinrichtung nach Ablauf einer vorbestimmten Erkennungszeit nach Einbringung des mindestens einen Gegenstands noch nicht zur Erzeugung der Identifikationsinformation veranlaßt worden ist. So kann ein Benutzer der Vorrichtung darauf hingewiesen werden, daß seine Hand noch im Erfassungsbereich detektiert wird. Dabei kann das Warnsignal ein optisches, akustisches, elektroakustisches oder anderes geeignetes Warnsignal sein.
  • Dabei hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn die Erkennungszeit sechs Sekunden oder weniger, bevorzugt vier Sekunden oder weniger, insbesondere zwei Sekunden oder weniger beträgt. So kann die Zeitspanne, in der kein Fortschritt bei der Identifizierung des Gegenstands stattfindet, geeignet kurz gewählt werden. Dabei kann auch vorgesehen werden, daß nach Abgabe eines Warnsignals die Erkennungszeit erneut zu laufen beginnt, so daß weitere Warnsignale abgegeben werden, wenn ein Benutzer seine Hand nach wie vor im Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung beläßt.
  • Das Warnsignal kann auch abgegeben werden, wenn die detektierende Einrichtung nach Ablauf einer vorbestimmten Abwartezeit nach Einbringung des mindestens einen Gegenstands die Hand noch erkennt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Abwartezeit eine Sekunde oder mehr, bevorzugt zwei Sekunden oder mehr, insbesondere drei Sekunden oder mehr beträgt. Ein Warnsignal vor Ablauf der Abwartezeit würde einen Benutzer der Erkennungsvorrichtung möglicherweise irritieren. Zudem muß er ausreichend Zeit zur Verfügung haben, seine Hand aus dem Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung zurückzuziehen, bevor gleich ein Warnsignal abgegeben wird.
  • Nach einer nochmals alternativen Ausgestaltung der automatischen Erkennungsvorrichtung ist die detektierende Einrichtung zur Bilderkennung der Hand ausgelegt, und die Erzeugung der Identifikationsinformation durch die Bilderkennungseinrichtung ist aufgrund eines um die der Hand entsprechenden Bildbestandteile bereinigten Bildes ausführbar.
  • Diese Ausgestaltung ist dahingehend vorteilhaft, daß nicht abgewartet zu werden braucht, bis eine Hand aus dem Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung entfernt worden ist. Vielmehr wird die Identifikationsinformation trotz des Vorhandenseins und des Störens der Hand erzeugt. Um dennoch eine zuverlässigere Identifizierung zu ermöglichen, wird das Bild um die Bildbestandteile bereinigt, welche aufgrund der erfolgten Erkennung der Hand der Hand zugeordnet werden können. Das heißt, Bildmuster der Hand werden aus dem Bild herausgefiltert, so daß die Wahrscheinlichkeit einer Fehlinterpretation verringert wird.
  • Vorteilhaft ist der detektierenden Einrichtung eine Speichereinrichtung zum Speichern von für die Bilderkennung der menschlichen Hand geeigneten Merkmalen, insbesondere von Referenzbildern mit Bildmustern menschlicher Hände, zugeordnet, und die Erkennung der Hand erfolgt durch Vergleich des von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes mit wenigstens einem der Merkmale oder der Referenzbilder. Wie bereits oben erwähnt, kann das Erkennungsprinzip auf dem Vergleich von Mustern des aufgenommenen Bildes mit Bildmustern von Referenzbildern erfolgen. Insbesondere können zweckmäßigerweise unterschiedliche Hände in unterschiedlichen Stellungen als Referenzbilder in der Speichereinrichtung abgelegt sein, um die Erkennung der Hand zu erleichtern.
  • Bei einer nochmals zuverlässigeren Ausführungsform kann die Erzeugung der Identifikationsinformation auf Grundlage von Bildmustern erfolgen, die aus mehreren von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildern nach jeweiliger Bereinigung von entsprechenden Bildbestandteilen der Hand gebildet sind. Bewegt sich etwa die Hand während der Aufnahme der Bilder, stehen so unterschiedliche Bilder zur Auswertung zur Verfügung, bei denen z.B. jeweils unterschiedliche charakteristische Bereiche des zu erkennenden Gegenstands für die Erzeugung der Identifikationsinformation berücksichtigt werden können.
  • Zweckmäßig weist die Erkennungsvorrichtung eine Anzeigeeinrichtung zur Echtzeitanzeige des von der Bildaufnahmeeinrichtung erzeugten Bildes auf. Hieran kann der Benutzer sehen, ob sich seine Hände im Bilderfassungsbereich befinden, und erhält dadurch eine Anregung, seine Hände zu entfernen.
  • Nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird auch eine Wägevorrichtung, insbesondere zur kundenseitigen Selbstbedienung ausgelegt, bereitgestellt, die eine Wägezelle zur Ermittlung eines Gewichtswerts eines auf einem Auflagebereich der Wägeeinrichtung aufgelegten Gegenstand und eine erfindungsgemäße automatische Erkennungsvorrichtung aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Wägevorrichtung ist somit in der Lage, einen Gewichtswert eines Produkts zu bestimmen und das Produkt zuverlässiger zu identifizieren. Dabei stimmt zweckmäßigerweise der Erfassungsbereich der Bildaufnahmeeinrichtung zumindest teilweise mit dem Auflagebereich der Wägeeinrichtung überein, so daß Gewichtswertermittlung und Identifizierung des Gegenstands am gleichen Ort erfolgen können.
  • Insbesondere wenn die Wägevorrichtung in einem Verkaufslokal aufgestellt ist, werden nur Produkte gewogen, die in der Produktpalette des Verkaufslokals enthalten sind. In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Wägevorrichtung eine Speichereinrichtung auf, in der Produktbilder der Produktpalette gespeichert sind, auf die die Bilderkennungseinrichtung zur Erzeugung der Identifikationsinformation zurückgreifen kann, und/oder in der charakteristische Informationen über die Produkte der Produktpalette gespeichert sind. Als Speicher kommen dabei alle geeignet ausgelegten Datenspeicher in Frage, wobei der Speicherinhalt vorzugsweise veränderbar ist, um ihn bei Änderung der Produktpalette aktualisieren zu können.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Wägeeinrichtung ist die detektierende Einrichtung nach einer vorbestimmten Auflegezeit nach dem Auflegen des Gegenstands/der Gegenstände betreibbar. Dabei kann als Auflegezeitpunkt des Gegenstands/der Gegenstände der Zeitpunkt definiert sein, bei dem die Wägezelle das Auflegen eines Gegenstands registriert, oder aber der Zeitpunkt, bei dem die Wägezelle wägetechnisch „Stillstand" meldet, d.h., wenn sie zur Ermittlung des Gewichtswerts bereit ist. Durch Betreiben der detektierenden Einrichtung nach Abwarten der Auflegezeit kann beispielsweise das Beenden des bedienerseitigen Beladungsvorgangs des Auflagebereichs abgewartet werden. Die Auflegezeit liegt daher im Sekundenbereich, und kann eine Sekunde oder mehr, vorzugsweise zwei Sekunden oder mehr, insbesondere drei Sekunden oder mehr betragen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Wägeeinrichtung eine Anzeigeeinrichtung auf. Auf dieser können beispielsweise das aufgrund der Identifikationsinformation identifizierte Produkt zur Kenntnisnahme und/oder zur Bestätigung des richtig identifizierten Gegenstands angezeigt werden, oder auch eine engere Auswahl von aufgrund der Identifikationsinformation ausgewählten Produktbildern zur kundenseitigen endgültigen Identifikation des Gegenstands. Dabei kann die Anzeigeeinrichtung jede geeignete und bekannte Anzeigeeinrichtung sein, z.B. ein Flachbildschirm.
  • Die Anzeigeeinrichtung kann auch die Warnsignalabgabeeinrichtung aufweisen, wenn optische Warnsignale abgegeben werden sollen.
  • Selbstverständlich ist auch vorgesehen, daß auf der Anzeigeeinrichtung auch Informationen über den Preis pro Gewicht, den ermittelten Gewichtswert, den Preis des identifizierten Produkts und/oder weitere das Produkt betreffende Informationen angezeigt werden können.
  • Zweckmäßig weist die Wägeeinrichtung auch eine Eingabeeinrichtung auf. Diese kann etwa zur kundenseitigen Bestätigung einer angezeigten Produktidentifikation und/oder zur Eingabe einer der endgültigen Identifikation des Gegenstands dienlichen Information ausgelegt sein. Insbesondere kann die Eingabeeinrichtung auch in die Anzeigeeinrichtung eingegliedert sein, beispielsweise in Form eines Touch-Bildschirms.
  • Zweckmäßig weist die Wägevorrichtung auch eine Einrichtung zur automatischen Zuordnung von ermitteltem Gewichtswert und Produktinformation des identifizierten Gegenstands auf. So kann etwa eine Recheneinheit vorgesehen sein, die aus dem ermittelten Gewichtswert und dem Preis pro Gewicht des identifizierten Gegenstands bereits dessen Kaufpreis berechnet.
  • Auch kann vorteilhaft eine Ausgabeeinrichtung vorgesehen sein, mittels der Produktinformationen über den identifizierten Gegenstand an den Benutzer ausgegeben werden können. Die Ausgabeeinrichtung kann insbesondere ein Drucker sein, der beispielsweise bedruckte Klebeetiketten ausgibt, auf denen die Kaufinformation enthalten ist, insbesondere der ermittelte Gewichtswert und/oder der Grundpreis und/oder der berechnete Verkaufspreis.
  • Weiter weist die Wagevorrichtung zweckmäßigerweise eine Steuereinheit auf, die zumindest einen Teil der oben erwähnten Einrichtungen steuert und koordiniert, sowie auch eine Einrichtung zum Übertragen von Steuersignalen und Datenflüssen zwischen zumindest einem Teil dieser Einrichtungen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren, von denen
  • 1 eine Draufsicht schräg von vorne auf eine erfindungsgemäße Wägevorrichtung ist, und
  • 2 eine schematisches Diagramm ist, das die Hardware- und Softwarestruktur der Wagevorrichtung mit der erfindungsgemäßen automatischen Erkennungsvorrichtung zeigt.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Wägevorrichtung 1. Die Wägevorrichtung 1 setzt sich aus mehreren Hardwaremodulen 12 (siehe 2) zusammen, die miteinander verbunden sind und eine funktionelle Einheit bilden.
  • Der Hauptkörper der Wagevorrichtung 1 weist einen flach ausgelegten Basiskörper auf, in dem eine Wägezelle 5 integriert ist. Oberhalb der Wägezelle 5 ist ein ebener Auflagebereich 4'' angeordnet, auf den, wie in 1 gezeigt ist, Äpfel 3 als zu wiegende und zu identifizierende Produkte aufgelegt sind. An einen hinteren Bereich der Wägezelle 5 gekoppelt erhebt sich ein Mittelbereich 15 des Hauptkörpers der Wagevorrichtung 1, in dem u.a. die Soft- und Hardwaresteuerung 9 (9', 9'') der Wägevorrichtung 1 untergebracht ist. Sichtbar ist in 1 die Ausgabe eines Druckers 8 zur Vorderseite des Mittelbereichs 15. Der Drucker 8 gibt bedruckte Etiketten 8a aus, auf denen wenigstens der Preis der identifizierten und gewogenen Produkte enthalten ist.
  • Nicht in 1 sichtbar ist das Innenleben der Hardwareplattform 9 mit der erfindungsgemäßen automatischen Erkennungsvorrichtung 2, der Einrichtung 7 zur Ge wichtsermittlung und Preisrechnung (Zuordnungseinrichtung), die mit einer Datenbank 10 verbunden sind, sowie der Softwaresteuerung 9''. Diese sind in 2 besser zu erkennen.
  • Am oberen Bereich des Mittelbereichs 15 des Hauptkörpers der Wägevorrichtung 1 ist ein Touch-Bildschirm 6 flanschartig derart angebracht, daß er sich zu der Seite hin erstreckt, die der Seite des Basisbereichs entgegengesetzt ist, nahe der der Mittelbereich 15 angebracht ist. Der Touch-Bildschirm 6 stellt gleichzeitig eine Anzeigeeinrichtung 6a und über seine Touch-Funktion auch eine Eingabeeinrichtung 6b dar. Des weiteren können über den Bildschirm 6 auch optische Warnungen angezeigt werden.
  • An einem oberen Bereich des Touch-Bildschirms 6 ist ein Träger 16 für eine Kamera 2a derart angebracht, daß der Erfassungsbereich 4 (4', 4'') der Kamera 2a so gewählt ist, daß er im Abstand von der Kamera 2a auf Höhe des Auflagebereichs 4'' der Wägezelle 5 im wesentlichen dem Auflagebereich 4'' entspricht. Auflagebereich 4'' und Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a stimmen daher im wesentlichen überein. Zur richtigen Lage und Orientierung der Kamera 2a ist der Kameraträger 16 an dem oberen Bereich des Touch-Bildschirms 6 zur Seite des Mittelbereichs 15 derart angebracht, daß dessen Projektion auf den Auflagebereich 4'' im wesentlichen mittig bezüglich des Auflagebereichs 4'' ist. Weiter ist der Kameraträger 16 rundgebogen, so daß sein entfernter Bereich im wesentlichen parallel zum Auflagebereich 4'' verläuft. Die unterhalb des entfernten Bereichs des Kameraträgers 16 angebrachte Kamera 2a ist daher so ausgerichtet, daß der Auflagebereich 4'' im wesentlichen genau im Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a liegt.
  • Äußerlich entspricht die erfindungsgemäße Waage somit durchaus auch dem Erscheinungsbild bekannter Waagen.
  • Als nächstes wird der schematische innere Aufbau der Waage 1 mit Bezug auf 2 beschrieben. In der Darstellung sind Softwarealgorithmen 11 und Hardwaremodule 12 dargestellt, deren Schnittstelle über ein in der PC-Hardwareplattform 9' vorgesehenes PC-Betriebssystem 9'' gegeben ist. Diese bilden die Steuereinheit 9 zur Steuerung der übrigen Komponenten und Einrichtungen sowie Softwarealgorithmen. Weitere Hardwaremodule 12 sind die bereits oben erläuterte Kamera 2a, der Gewichtssensor 5, eine in den Touch-Bildschirm integrierte Anzeige 6a und Tastatur 6b wie auch der Drucker B. Die Einrichtung 6c zur Abgabe eines Warnsignals zur Information des Bedieners der Waage über eine störende Hand im Erfassungsbereich 4 der Kamera 2 ist schematisch als Teil der Anzeige 6a dargestellt.
  • Hinsichtlich der Softwarealgorithmen sind Gewichtsermittlungs- und Preisrechnungsalgorithmen 7 vorgesehen, die sich nicht wesentlich von bekannten Gewichtsermittlungs- und Preisrechnungssoftware unterscheiden müssen. Die Algorithmen haben Zugriff auf die Datenbank 10, wie auch das Bilderkennungssystem 2b, 2c, das Teil der automatischen Erkennungsvorrichtung 2 ist. Das Bilderkennungssystem 2b, 2c weist zum einen eine herkömmliche Bilderkennungseinrichtung mit entsprechender Bilderkennungssoftware 2b auf, die in diesem Fall Zugriff auf einen vorteilhaft ebenfalls durch die Datenbank gebildeten Speicher hat, in dem eine Anzahl von Produktbildern abgespeichert ist. Diese Produktbilder können zum Vergleich mit von der Kamera 2a aufgenommenen Bildern dienen, um die in den Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a eingebrachten Gegenstände 3 zu identifizieren. Das besondere am Bilderkennungssystem 2b, 2c ist die erfindungsgemäße detektierende Einrichtung 2c, die in der Lage ist, die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a zu detektieren, und die die Bilderkennungseinrichtung 2b steuert.
  • Im folgenden wird die Funktionsweise der Wägevorrichtung 1 beispielhaft erläutert. Ein Bediener der Waage 1, z.B. ein Kunde eines Verkaufslokals, in dem die Waage 1 zur kundenseitigen Selbstbedienung aufgestellt ist, legt, wie in 1 dargestellt ist, z.B. drei Äpfel 3 auf den Auflagebereich 4'' der Wägevorrichtung 1. Da die Kamera 2a direkt oberhalb des Auflagebereichs 4'' angeordnet ist, fällt der Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a mit dem Auflagebereich 4'' zusammen. So kann die Kamera 2a Bilder der Äpfel 3 erzeugen. Wie bei herkömmlichen Selbsterkennungswaagen ist vorgesehen, daß die Äpfel 3 über das von der Kamera 2a erzeugte Bild von dem Bilderkennungssystem, d.h. der Bilderkennungssoftware 2b erkannt werden.
  • Im Idealfall gelingt die Identifikation der Äpfel 3 eindeutig und richtig, und ein entsprechendes Produktbild wird auf dem Touch-Bildschirm 6 angezeigt. Der Kunde muß dann entweder durch Drücken auf das angezeigte Produktbild die Identifizierung noch bestätigen, oder der Drucker 8 gibt auch ohne die Bestätigung ein Klebeetikett 8a aus, auf dem der ermittelte Gewichtswert und ein Identifikationsmerkmal für die Äpfel 3 angegeben ist. Der Verkaufspreis kann bereits in üblicher Weise über die Gewichtsermittlungs- und Preisrechnungssoftware 7 nach erfolgreicher Identifikation der Äpfel berechnet werden und ggf. ebenfalls mit dem Grundpreis, also dem Preis pro Gewichtseinheit, auf das Klebeetikett 8a aufgedruckt werden.
  • Nicht immer verläuft der Erkennungsvorgang derart unproblematisch. Wenn beispielsweise ein Kunde die Waage 1 bedient, der die automatische Erkennung nicht gewohnt ist, sondern stattdessen der Meinung ist, eine Produktidentifikationsinformation selbst eingeben zu müssen, sucht er z.B. mit kreisenden Fingerbewegungen vor dem Touch-Bildschirm 6 nach einer geeigneten Eingabetaste. Ihm ist nicht bewußt, daß er die automatische Erkennung der Äpfel 3 dadurch stört, daß er seine Hand im Erfassungsbereich 4 der Kamera 2a beläßt.
  • Bei herkömmlichen automatischen Erkennungsvorrichtungen wäre in diesem Fall eine Fehlfunktion oder eine Fehlidentifizierung der Äpfel 3 zu erwarten. Dies wird bei der erfindungsgemäßen Waage 1 durch die detektierende Einrichtung 2c verhindert.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der detektierenden Einrichtung 2c nicht um eine Bilderkennungseinrichtung, sondern um eine Einrichtung, die in der Lage ist, zeitlich aufeinanderfolgende Bilder der Kamera 2a miteinander zu vergleichen und anhand der aufeinanderfolgenden Bilder festzustellen, ob (noch) eine Bewegung im Erfassungsbereich stattfindet. Dazu werden die aufeinanderfolgenden Bilder von der detektierenden Einrichtung 2c auf Bildübereinstimmung überprüft, wobei eine Toleranzschwelle voreingestellt ist. Wird innerhalb der Toleranzschwelle Bildübereinstimmung festgestellt, ist davon auszugehen, daß sich keine Hand mehr im Erfassungsbereich 4 befindet, und die Bilderkennungseinrichtung 2b wird zur Erzeugung der Identifikationsinformation zur Identifizierung des Gegenstands wie gewohnt veranlaßt.
  • Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel sorgt die detektierende Einrichtung 2c dafür, daß über den Touch-Bildschirm 6 eine optische Warnung für den Kunden erscheint, beispielsweise ein gut erkennbarer, z.B. blinkender Schriftzug „Bitte entfernen Sie Ihre Hand von der Waage". So wird der Kunde dazu gebracht, die störende Hand aus dem Erfassungsbereich 4 zu entfernen, wonach erst eine Sperrung der Bilderkennungseinrichtung 2b freigegeben wird, wodurch eine zuverlässige Produktidentifikation möglich wird.
  • Gegebenenfalls kann das optische Warnsignal durch ein akustisches Warnsignal ergänzt werden. Dazu kann die entsprechende Einrichtung 6c zur Abgabe des Warnsignals um einen kleinen Lautsprecher (nicht dargestellt) erweitert werden.
  • Alternativ könnte die detektierende Einrichtung 2c auch so ausgelegt sein, daß die Hand selbst aktiv erkannt wird. Dazu wird das Bilderkennungssystem 2b, 2c so aufgebaut, daß z.B. die menschliche Hand als mögliches Zielbild bei der Bilderkennungsroutine mit berücksichtigt wird. Erkennt die detektierende Einrichtung 2c die Hand z.B. noch zwei Sekunden nach Einbringen der Äpfel 3, so wird ein entsprechendes Warnsignal wie oben abgegeben. Die Sperre der nachfolgenden Erzeugung der Identifikationsinformation wird erst dann aufgehoben, wenn die Hand nicht mehr erkannt wird.
  • Bei einer nochmals weiteren und zeitsparenden Ausführungsform stellt die detektierende Einrichtung 2c zusammen mit der Bilderkennungseinrichtung 2b ein verbessertes Bilderkennungssystem 2b, 2c dahingehend dar, daß die Identifikationsinformation erzeugt wird, obwohl die Hand erkannt wird. Um die Äpfel 3 dennoch zuverlässig zu identifizieren, filtert das Bilderkennungssystem 2b, 2c die der erkannten Hand zugeordneten Bildmuster aus dem von der Kamera 2a aufgenommenen Bild und arbeitet für die weitere Bilderkennung mit dem gefilterten Bild. Auf diese Weise werden störende Bildmuster entfernt, die sonst zu einer Fehlidentifizierung führen könnten (z.B. Karotten statt der Äpfel 3). Bei einem weiter verbesserten Bilderkennungssystem 2b, 2c können auch mehrere aufeinanderfolgende Bilder der Kamera 2a gefiltert und zur Identifikation der Äpfel 3 herangezogen werden.
  • Die Erfindung verbessert herkömmliche automatische Erkennungsvorrichtungen 2 dahingehend, daß die Bilderkennungseinrichtung 2b von einer die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich 4 der Kamera 2 detektierenden Einrichtung 2c gesteuert ist. Die Erfindung ist aber nicht auf die im Ausführungsbeispiel dargestellte Ausgestaltung der Erfindung eingeschränkt. Vielmehr können die in der obigen Beschreibung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (19)

  1. Vorrichtung (2) zur automatischen Erkennung von Gegenständen (3), mit einer Bildaufnahmeeinrichtung (2a), in deren Erfassungsbereich (4) mindestens einer der zu erkennenden Gegenstände (3) von Hand einbringbar ist, und mit einer Bilderkennungseinrichtung (2b), von der aufgrund eines von der Bildaufnahmeeinrichtung (2a) erzeugten Bildes eines in den Erfassungsbereich (4) eingebrachten Gegenstandes (3) eine der Identifikation des Gegenstands (3) dienende Information erzeugbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bilderkennungseinrichtung (2b) von einer die Anwesenheit einer Hand im Erfassungsbereich (4) detektierenden Einrichtung (2c) gesteuert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die detektierende Einrichtung (2c) zeitlich aufeinanderfolgende Bilder der Bildaufnahmeeinrichtung (2a) miteinander vergleicht und die Bilderkennungseinrichtung (2b) zur Erzeugung der Identifikationsinformation erst dann veranlaßt, wenn durch den Vergleich innerhalb einer vorgegebenen Grenze Bildübereinstimmung festgestellt wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die detektierende Einrichtung (2c) zur Bilderkennung der Hand ausgelegt ist und die Erzeugung der Identifikationsinformation durch die Bilderkennungseinrichtung (2b) sperrt, solange die Hand erkannt wird.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Einrichtung (6c) zur Abgabe eines Warnsignals, das abgegeben wird, wenn die Bilderkennungseinrichtung (2b) nach Ablauf einer vorbestimmten Erkennungszeit nach Einbringung des mindestens einen Gegenstands (3) noch nicht zur Erzeugung der Identifikationsinformation veranlaßt worden ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Erkennungszeit sechs Sekunden oder weniger, bevorzugt vier Sekunden oder weniger, insbesondere zwei Sekunden oder weniger beträgt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, mit einer Einrichtung (6c) zur Abgabe eines Warnsignals, das abgegeben wird, wenn die detektierende Einrichtung (2c) nach Ablauf einer vorbestimmten Abwartezeit nach Einbringung des mindestens einen Gegenstands (3) die Hand noch erkennt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwartezeit eine Sekunde oder mehr, bevorzugt zwei Sekunden oder mehr, insbesondere drei Sekunden oder mehr beträgt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die detektierende Einrichtung (2c) zur Bilderkennung der Hand ausgelegt ist, und die Erzeugung der Identifikationsinformation durch die Bilderkennungseinrichtung (2b) aufgrund eines um die der Hand entsprechenden Bildbestandteile bereinigten Bildes ausführbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der detektierenden Einrichtung (2c) eine Speichereinrichtung (10) zum Speichern von Referenzbildern mit Bildmustern menschlicher Hände zugeordnet ist, und die Erkennung der Hand durch Vergleich des von der Bildaufnahmeeinrichtung (2a) erzeugten Bildes mit wenigstens einem der Referenzbilder erfolgt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung der Identifikationsinformation auf Grundlage von Bildmustern erfolgt, die aus mehreren von der Bildaufnahmeeinrichtung (2a) erzeugten Bildern nach jeweiliger Bereinigung von entsprechenden Bildbestandteilen der Hand gebildet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinrichtung (6a) zur Echtzeitanzeige des von der Bildaufnahmeeinrichtung (2a) erzeugten Bildes.
  12. Wägevorrichtung (1), insbesondere zur kundenseitigen Selbstbedienung ausgelegt, mit einer Wägezelle (5) zur Ermittlung eines Gewichtswerts eines auf einem Auflagebereich (4'') der Wagevorrichtung (1) aufgelegten Gegenstands, gekennzeichnet durch eine automatische Erkennungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  13. Wagevorrichtung (1) nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Speichereinrichtung (10), in der Produktbilder einer Produktpalette gespeichert sind, auf die die Bilderkennungseinrichtung (2b) zur Erzeugung der Identifikationsinformation zurückgreifen kann, und/oder in der charakteristische Informationen über die Produkte der Produktpalette gespeichert sind.
  14. Wägevorrichtung (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die detektierende Einrichtung (2c) nach einer vorbestimmten Auflegezeit nach dem Auflegen des Gegenstands/der Gegenstände (3) betreibbar ist.
  15. Wagevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinrichtung (6a) zur Anzeige von einem oder mehreren aufgrund der Identifikationsinformation ausgewählten Produktbildern zur Kenntnisnahme, Bestätigung des richtig identifizierten Gegenstands und/oder Vorlage einer engeren Auswahl zur kundenseitigen endgültigen Identifikation des Gegenstands und/oder zur Anzeige von Informationen über den Preis pro Gewicht, den ermittelten Gewichtswert, den Preis des identifizierten Gegenstands und/oder weitere den identifizierten Gegenstand betreffende Informationen.
  16. Wägevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet, durch eine Eingabeeinrichtung (6b) zur kundenseitigen Bestätigung einer angezeigten Produktidentifikation und/oder zur Eingabe einer der endgültigen Identifikation des Gegenstands (3) dienlichen Information.
  17. Wägevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, gekennzeichnet, durch eine Einrichtung (7) zur automatischen Zuordnung von ermitteltem Gewichtswert und Produktinformationen des identifizierten Gegenstands, insbesondere zur Berechnung eines Kaufpreises des identifizierten Gegenstands.
  18. Wägevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, gekennzeichnet durch eine Ausgabeeinrichtung (8), mittels der der ermittelte Gewichtswert und/oder weitere Produktinformationen über den identifizierten Gegenstand, insbesondere auf einem Klebeetikett gedruckt, an den Benutzer ausgegeben werden können.
  19. Wagevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 18, gekennzeichnet durch eine Steuereinheit (9) zur Steuerung von Bildaufnahmeeinrichtung (2a), Bilderkennungseinrichtung (2b), detektierender Einrichtung (2c), Warnsignalabgabeeinrichtung (6c), Wägezelle (5), Anzeigeeinrichtung (6a), Eingabeeinrichtung (6b), Zuordnungseinrichtung (7) und/oder Ausgabeeinrichtung (8) und durch eine Einrichtung zum Übertragen von Steuersignalen und Datenflüssen zwischen zumindest einem Teil dieser Einrichtungen.
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