DE102005019064A1 - Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten sowie zugehörige Anordnung - Google Patents

Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten sowie zugehörige Anordnung Download PDF

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Jürgen Dipl.-Ing. Hupp
Volker Dipl.-Ing. Gehrmann
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten sowie eine daraus resultierende Anordnung der Objekte. Bei dem Verfahren wird jedes zu überwachende Objekt der Gruppe mit einem Funkknoten eines selbst vernetzenden Funknetzwerkes versehen, wobei jeder Funkknoten innerhalb der Gruppe eine eindeutige Identifikation aufweist, selbst wählt oder erhält. Die Funkknoten der Gruppe erkennen sich zu einem Ausgangszeitpunkt automatisch und vernetzen sich miteinander. Ab dem Ausgangszeitpunkt überwachen sich die Funkknoten der Gruppe und teilen sich zumindest eine betimmte Veränderung in der gegenseitigen Lage mit. Zumindest einer der Funkknoten übermittelt bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Veränderung Information über die Veränderung an eine Überwachungseinheit und/oder steuert einen Alarmgeber zur Auslösung eines Alarms an.
Mit dem vorliegenden Verfahren lässt sich die Gefahr von Diebstählen von Objekten aus einer Gruppe, insbesondere von Produkten in einem Gebinde während des Distributionsprozesses, auf einfache Weise verringern.

Description

  • Technisches Anwendungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten, insbesondere von Produkten in einem Gebinde, sowie eine bei Durchführung des Verfahrens gebildete Anordnung.
  • Die Überwachung von Objekten spielt in vielen Bereichen eine wichtige Rolle. So besteht beispielsweise ein starker Bedarf an Verfahren zur Sicherung und Verfolgung von Gütern in Logistiknetzen. Teure Güter, wie z.B. Elektronik-Produkte, verschwinden in großen Mengen auf dem Weg von der Produktionsstätte in die Verkaufsstellen. Unternehmen berichten, dass Produkte auf dem Transportweg durch wertlose Gegenstände ersetzt und der Diebstahl erst beim Auspacken der Produkte am Zielort entdeckt wird. In Großbritannien werden beispielsweise pro Jahr mehr als 900 000 Mobiltelefone auf dem Weg von der Produktionsstätte in die Verkaufsstellen entwendet.
  • Stand der Technik
  • Bisher sind der Anmelderin keine zuverlässigen Lösungen bekannt, mit denen derartige Diebstähle in ausreichendem Maße verhindert werden können. Auch der Einsatz der zunehmend verbreiteten RFID-Technologie bietet keine zuverlässige Lösung. Die Überwachung von Gütern ist mit dieser Technologie grundsätzlich nur im räumlich begrenzten Lesebereich der RFID-Basisstationen möglich. Eine durchgängige Überwachung von der Produktionsstätte bis zu den Verkaufsstellen ist damit kaum zu realisieren. Weiterhin gibt es beim Einsatz der RFID-Technologie aufgrund der unzureichenden Durchdringung keine Garantie, dass tatsächlich alle Produkte in einem Gebinde bzw. auf einer Palette erfasst werden.
  • Mit existierender RFID-Technologie können allenfalls Manipulationen an Produktverpackungen erkannt werden. Die Produktverpackungen werden hierzu mit Leiterbahnen sowie mit Sensoren, Mikrochip und Energiespeicher versehen. Mit Hilfe der Elektronik kann beispielsweise ein unrechtmäßiges Öffnen erkannt und elektronisch auf der Verpackung dokumentiert werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen erster FuE-Projekte Paletten und Umverpackungen mit RFID-Etiketten und Fahrzeuge mit Lesegeräten sowie mit Ortungs- und Mobilkommunikationstechnik ausgestattet, um Straßentransporte zu überwachen. Auch an Schnittstellen zwischen Unternehmen wurde in Feldtests RFID-Technik eingesetzt, um den Übergabeprozess zu überwachen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten anzugeben, das zeitnah und ortsunabhängig ein Entfernen einzelner Objekte der Gruppe detektieren und zur Kenntnis bringen kann. Das Verfahren soll dabei insbesondere für die Überwachung von in Gebinden zusammengefassten Produkten geeignet sein.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe wird mit dem Verfahren gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Patentanspruch 8 gibt eine aus der Anwendung des Verfahrens resultierende Anordnung an. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sowie der Anordnung sind Gegenstand der Unteransprüche oder lassen sich der nachfolgenden Beschreibung sowie dem Ausführungsbeispiel entnehmen.
  • Bei dem vorliegenden Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten wird jedes zu überwachende Objekt der Gruppe mit einem Funkknoten eines selbst vernetzenden Funknetzwerkes versehen oder es werden mit einem Funkknoten eines selbst vernetzenden Funknetzwerkes versehene Objekte zu der Gruppe zusammengestellt, wobei jeder Funkknoten innerhalb der Gruppe eine eindeutige Identifikation aufweist, selbst wählt oder erhält. Bei dem Verfahren erkennen sich die Funkknoten der Gruppe zu einem Start- bzw. Ausgangszeitpunkt automatisch und vernetzen sich miteinander. Die Funkknoten sind so ausgebildet, dass sie sich ab dem Ausgangszeitpunkt gegenseitig überwachen und zumindest eine bestimmte Veränderung in der gegenseitigen Lage mitteilen, wobei zumindest einer der Funkknoten bei Mitteilung oder Erkennen einer derartigen Veränderung Information über die Veränderung an eine Überwachungseinheit übermittelt und/oder einen Alarmgeber zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  • Bei der bestimmten Veränderung in der gegenseitigen Lage, die die Funkknoten erkennen und mitteilen, handelt es sich vorzugsweise um die Entfernung eines Objektes aus der Gruppe. Dies kann aus dem Abreißen des Funkkontaktes zu diesem Funkknoten oder einer Abschwächung der Funkverbindung unter einen vorgebbaren Schwellwert von den vorher in Funkreich weite befindlichen benachbarten Funkknoten erkannt werden. Die Funkreichweite der einzelnen Funkknoten ist dabei selbstverständlich je nach Abstand der einzelnen Objekte innerhalb der Gruppe so gering gewählt, dass ein Entfernen eines Objekts aus der Gruppe erkannt werden kann. Es handelt sich somit um ein Funknetzwerk, bei dem die Funkknoten nur auf kurze Distanz miteinander kommunizieren können. Die Funkreichweite muss auf der anderen Seite ausreichend groß sein, um die Funkkommunikation benachbarter Funkknoten zur Bildung des Funknetzwerkes zu ermöglichen.
  • Bei dem vorliegenden Verfahren werden somit Funkknoten eingesetzt, die sich gegenseitig erkennen, miteinander vernetzen und überwachen. Das aus den Funkknoten gebildete System ist dadurch selbständig in der Lage, Veränderungen in der Struktur der Gruppe, beispielsweise das Entfernen eines Objekts aus einem Gebinde aus Einzelobjekten, zu registrieren und aktiv zu reagieren, beispielsweise einen Alarm auszulösen. Das im Verfahren eingesetzte System bzw. die durch das Verfahren erhaltene Anordnung mehrerer Objekte weist mehrere verteilte aktive Funkknoten auf, die an oder in den zu überwachenden Objekten angebracht sind. Die Funkknoten können dabei beispielsweise an der Verpackung von Produkten eines Gebindes, beispielsweise einer Palette, angebracht sein. Jeder beteiligte Funkknoten besitzt eine eindeutige Identifikation, die ihm entweder zugeteilt oder in Abstimmung mit den weiteren Funkknoten des Systems von ihm selbst gewählt wird. Vorzugsweise sind auch ein oder mehrere Gateway-Knoten pro Gruppe in das Funknetz integriert, über die Informationen aus dem Funknetzwerk heraus an ein anderes System übertragen bzw. von außen in das Funknetzwerk eingespeist werden können. Anstelle separater Gateway-Knoten kann die Gateway-Funktionalität auch als Teil jedes einzelnen Funkknotens realisiert sein. Hierbei übernimmt dann ein jeweils geeigneter Funkknoten die Verbindung zu dem anderen System bzw. Netzwerk, um mit der Überwachungseinheit zu kommunizieren. Bei diesem anderen Netzwerk kann es sich beispielsweise um ein WLAN oder ein GSM-Netz handeln. Der Gateway-Knoten oder mit der Gateway-Funktionalität ausgestattete Funkknoten muss hierzu in der Lage sein, auch eine längerreichweitige Verbindung (im Gegensatz zu der kurzreichweitigen Verbindung mit anderen Funkknoten) aufbauen zu können.
  • Anstelle des Gateway-Knotens oder der Gateway-Funktionalität der Funkknoten – oder zusätzlich hierzu – können auch ein oder mehrere Alarmgeber in das Funknetzwerk eingebunden sein, die zur Auslösung eines Alarms, beispielsweise eines optischen und/oder akustischen Alarmsignals, durch die Funkknoten ansteuerbar sind.
  • Die einzelnen Funkknoten weisen beim vorliegenden Verfahren und der zugehörigen Anordnung eine Übertragungseinheit, eine Steuerungseinheit sowie eine Netzwerkmanagementfunktion als Funktionseinheiten auf. Die Übertragungseinheit stellt eine Sende- und Empfangseinheit für die Abgabe und den Empfang von Funksignalen dar und dient der drahtlosen Kommunikation mit anderen Funkknoten. Die Funkreichweite der Funkknoten muss mindestens benachbarte Funkknoten erreichen. Ansonsten ist keine Topologie vorgegeben.
  • Die Netzwerkmanagementfunktion, wie sie bei selbst vernetzenden Funknetzwerken zum Einsatz kommt, dient der Erkennung benachbarter bzw. direkt und indirekt erreichbarer Funkknoten und kann auch Bestandteil der Steuerungseinheit sein. Die Steuerungseinheit, vorzugsweise ein Mikroprozessor, dient der Überwachung der jeweils benachbarten bzw. erreichbaren Funkknoten und ist vorzugsweise zum zeit- oder ereignisgesteuerten Starten von Erfassungs-, Verarbeitungs-, Melde- und/oder sonstigen Übertragungsvorgängen ausgebildet.
  • Selbstvernetzende Funknetzwerke mit derartigen Funkknoten sind aus anderen Bereichen, insbesondere dem Gebiet der verteilten Sensornetzwerke, bekannt. Als standardisiertes, stromsparendes Übertragungsprotokoll kann innerhalb des Funknetzwerkes beispielsweise Zigbee oder TinyOS der Universität von Kalifornien, Berkeley, eingesetzt werden. Selbstverständlich eignen sich für die Übertragung innerhalb des Funknetzwerkes jedoch auch andere Netzwerkprotokolle.
  • Vorzugsweise verfügen einer, mehrere oder alle Funkknoten des Funknetzwerkes der Gruppe über Sensoren zur Erkennung von Manipulationen an den Einzelobjekten oder sind mit derartigen Sensoren verbunden. Diese Sensoren können beispielsweise so ausgebildet sein, dass sie das Öffnen einer Packung erkennen. Beim vorliegenden Verfahren werden von dem jeweiligen Funkknoten zumindest bestimmte, mit der Sensorik detektierte Manipulationen den anderen Funkknoten mitgeteilt, wobei zumindest einer der Funkknoten bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Manipulation Information über die Manipulation an eine Überwachungs einheit übermittelt und/oder einen Alarmgeber zur Auslösung eines Alarms ansteuert. Bei dieser Ausgestaltung werden somit beim Einsatz des Verfahrens zeitnah und ereignisgesteuert nahezu überall Manipulationen und der Diebstahl von Objekten erfasst und sofort angezeigt bzw. gemeldet, beispielsweise durch Auslösen einer Alarmsirene an einem Gebinde oder eines Alarms in einer Zentrale. Auf diese Weise kann ohne Zeitverzug auf eine Manipulation oder einen Diebstahl reagiert werden. Bei den bestimmten, mit der Sensorik detektierten Manipulationen kann es sich um alle mit dem jeweiligen Sensor detektierbaren Manipulationen oder auch nur um solche Manipulationen handeln, bei denen ein mit dem Sensor erfasster Wert einen vorgebbaren Schwellwert über- oder unterschreitet.
  • In einer Weiterbildung des vorliegenden Verfahrens sowie der zugehörigen Anordnung können auch ein oder mehrere Sensoren zur Überwachung von bestimmten Eigenschaften der Objekte mit den Funknoten verbunden bzw. in den Funkknoten integriert sein. Auch hier werden von der Sensorik erfasste Eigenschaften den jeweils anderen Funkknoten mitgeteilt, wobei zumindest einer der Funkknoten die mitgeteilten oder erfassten Eigenschaften an eine Überwachungseinheit übermittelt und/oder bei Über- oder Unterschreiten ein oder mehrerer vorgebbarer Grenzwerte der ein oder mehreren Eigenschaften einen Alarmgeber zur Auslösung eines Alarms ansteuert. Die Steuerungseinheit der Funkknoten kann hierbei so ausgebildet sein, dass auch die Mitteilung an die jeweils anderen Funkknoten oder die Übermittlung an die Überwachungseinheit erst bei Über- oder Unterschreiten ein oder mehrerer vorgebbarer Grenzwerte erfolgt. Die Ermittlung der Eigenschaften kann einmalig oder auch mehrmals während des Einsatzes der Funkknoten an den Objekten erfolgen. So können beispielsweise Gassensoren bei Gasflaschen als zu überwachenden Objekten die Gaszusammensetzung in den Flaschen überwachen. Bei Kühlprodukten können beispielsweise Temperatursensoren eingesetzt werden, um die Temperatur der Objekte überwachen. Weiterhin lassen sich auch Umgebungsbedingungen, beispielsweise die Lagertemperatur eines Lagers, in dem die Objekte gelagert werden, erfassen und an die Überwachungseinheit weitergeben.
  • Neben der Überwachung der Objekte auf ein Entfernen einzelner Objekte hin können die einzelnen Funkknoten auch durch Auswertung der Netzwerkinformationen, der Nachbarschaftsbeziehungen zu anderen Funkknoten, der Höhe der Empfangssignale o. ä. ihre relative Lage zu den anderen Funkknoten ermitteln und mitteilen. Auf diese Weise kann die Position der einzelnen Objekte innerhalb der Gruppe von Objekten ermittelt und genutzt werden, um beispielsweise bestimmte Objekte in der Gruppe schneller aufzufinden. In einer Weiterbildung kann ein Funkknoten oder auch ein Gateway-Knoten ein Lokalisationssystem zur Bestimmung der absoluten Position, beispielsweise mittels GPS, umfassen. Die mit dem Lokalisationssystem bestimmte absolute Position wird dabei vorzugsweise wiederholt an die Überwachungseinheit übermittelt. Dadurch ist die Position der Gruppe von Objekten, beispielsweise beim Transport, jederzeit bekannt oder zumindest abrufbar.
  • Das vorliegende Verfahren nutzt ein selbst organisierendes bzw. selbst vernetzendes Funknetzwerk mit beliebiger Topologie zum Überwachen der Objekte einer Gruppe von Objekten, beispielsweise zum Detektieren und Signalisieren von Produkt- bzw. Verpackungsmanipulationen oder Entnahme von Waren oder verpackten Waren aus größeren Gebinden. In einer Ausgestaltung des vorliegenden Verfahrens werden die Objekte bereits bei der Produktion mit geeigneten Funkknoten ausgestattet. In einem weiteren Schritt der Durchführung des Verfahrens wird dann das Gebinde aus Einzelobjekten zusammengestellt. Anschließend werden die Objekte auf dem Gebinde angewiesen, sich zu vernetzen und dadurch die Struktur des Gebindes zu erfassen. Dies kann beispielsweise über einen codierten Befehl per Funk erfolgen. Das System ist dann scharf geschaltet. Wird ein Sensorereignis ausgelöst, beispielsweise durch Verpackungsmanipulation, oder wird ein Funkknoten aus dem Funknetzwerk bzw. ein Objekt aus dem Gebinde entfernt, dann wird dies dem Netzwerk detektiert. Diese Information wird über die Funkknoten im Netzwerk verteilt und vom Gateway-Knoten nach außen gemeldet und/oder von der Alarmeinheit signalisiert.
  • Das vorliegende Verfahren und die zugehörige Anordnung haben gegenüber dem Einsatz der RFID-Technik den Vorteil, dass sie nicht an die räumlich begrenzte Reichweite einer Auslesestation gebunden sind, da aktive Funkknoten innerhalb des Funknetzwerkes eingesetzt werden. Die Lesesicherheit des Systems wird durch die engmaschige Vernetzung der Funkknoten deutlich erhöht, da der einzelne Knoten nicht direkt mit einer entfernten Lesestation, sondern über Multi- Hop-Verfahren und redundante Routingpfade kommuniziert. Bei Einsatz einer lokalen Alarmeinheit, beispielsweise einer Alarmsirene an einer Palette mit den Objekten, ist eine übergeordnete Kommunikationsinfrastruktur nicht zwingend notwendig. Durch die Vernetzung und Intelligenz der Funkknoten können auch anwendungsbezogene Aufgaben übernommen und im Netzwerk selbständig kooperativ oder deligiert abgearbeitet werden. Mit dem Verfahren und der zugehörigen Anordnung lässt sich nicht nur Diebstahl oder Manipulation von Objekten erkennen. Das Verfahren und die Anordnung ermöglichen vielmehr auch die durchgängige und räumlich hoch auflösende Verfolgung der Objekte, beispielsweise von Waren in Logistiknetzen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Das vorliegende Verfahren und die daraus resultierende Anordnung werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen nochmals kurz erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 ein Beispiel für eine Gruppe von Objekten, die mit den Funkknoten gemäß dem vorliegenden Verfahren ausgestattet sind; und
  • 2 ein Beispiel für den Aufbau eines Funkknotens in schematischer Darstellung.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • Das vorliegende Verfahren wird nachfolgend am Beispiel einer Distributionskette für Mobiltelefone beispielhaft erläutert. Der Dienstleister unterhält ein zentrales Distributionslager für Mobiltelefone und übernimmt die Verteilung der Geräte über mehrere Zwischenstufen bis in die Läden des Unternehmens. Während des Logistikprozesses besteht die Gefahr, dass einzelne Produkte von Paletten verschwinden, dass Telefone aus den Verpackungen entnommen werden oder dass am Ende der Distributionskette ganze Pakete auf dem Postweg verschwinden.
  • Diese Gefahr soll durch den Einsatz des vorliegenden Verfahrens verringert werden. Hierzu werden sowohl die Produktverpackungen 1 der Mobiltelefone als auch größere Verpackungseinheiten, im vorliegenden Beispiel Paletten 3, mit Funkknoten 4 ausgestattet, die über zusätzliche Sensoren 8 für eine Manipulation der Verpackung 1 verfügen. Selbstverständlich kann die gleiche Technik in gleicher Weise auch für Postpakete als größere Verpackungseinheiten anstelle der Paletten eingesetzt werden.
  • Die Funkknoten 4 für die Verpackung 1 sind vorzugsweise im Chipkarten-Format realisiert und innerhalb der Verpackung angebracht. Sie verfügen über die Möglichkeit, einen Lichteinfall sensorisch zu erfassen, über kurze Entfernungen mit ihren Nachbarn zu kommunizieren und sich miteinander zu vernetzen. Für die Kommunikation ist im vorliegenden Beispiel eine Funkreichweite von weniger als 1 m ausreichend, da die einzelnen Verpackungen 1 innerhalb der Gruppe 2, zu der sie auf der Palette 3 zusammengefasst sind, eng beieinander liegen und auch die Verpackungen 1 selbst klein sind. Weiterhin wird an der Palette 3 bzw. im Postpaket zumindest ein Gateway-Knoten 5 angebracht, der von der Bauform her etwas größer sein darf als die Funkknoten 4 an den Verpackungen 1. Der Gateway-Knoten 5 kann mit den kleineren Funkknoten 4 sowie mit anderen Gateway-Knoten 5 und einer externen Sende-/Empfangseinheit kommunizieren, letzteres beispielsweise über WLAN oder GSM. Eine externe Sende-/Empfangseinheit befindet sich im vorliegenden Beispiel in einer zentralen Überwachungseinheit 6 in der Lagerhalle.
  • In den Gateway-Knoten 5 können zusätzlich Algorithmen zur Positionsbestimmung implementiert sein, mit denen auch die absolute Position des Knotens beispielsweise über GPS bestimmt werden kann. Weiterhin befindet sich im vorliegenden Beispiel auch eine Alarmsirene 7 an der Palette 3, die per Funk sowohl über die Funkknoten 4 als auch über die Gateway-Knoten 5 zur Abgabe eines Alarmsignals angesteuert werden kann.
  • 2 zeigt beispielhaft den Aufbau eines Funkknotens 4 beim vorliegenden Verfahren. Der Funkknoten 4 weist eine Sende- und Empfangseinheit 9 für die Kommunikation mit Nachbarknoten sowie eine Steuerungseinheit 10 auf, in der die aktiven Aufgaben des Funkknotens ablaufen bzw. ausgelöst werden. Diese Steuerungseinheit 10 umfasst einen Mikroprozessor sowie die entsprechenden Programme zur Durchführung der Aufgaben, beispielsweise des Netzwerkmanagements, der Überwachung benachbarter Funkknoten und der Erfassung und Weitergabe von Sensordaten.
  • Für den Betrieb des Funkknotens ist eine Batterie 11 vorgesehen, die auch die Versorgung der in diesem Beispiel eingesetzten Sensorik 8 übernimmt. Diese Sensorik 8 ist im vorliegenden Beispiel zur Detektion eines Lichteinfalls innerhalb der Verpackung 1, also einer Produktmanipulation, ausgebildet und kann bei anderen Anwendungen auch Sensoren zur Erfassung zusätzlicher Daten, beispielsweise der Temperatur des Produktes, umfassen. Ein Gateway-Knoten 5 kann prinzipiell in gleicher Weise aufgebaut sein, wobei die Sende -und Empfangseinheit 9 allerdings für längerreichweitige Verbindungen geeignet sein muss. Weiterhin kann ein Gateway-Knoten 5 auch zusätzlich ein Lokalisationssystem zur Bestimmung der absoluten Position aufweisen.
  • Am Ende des Produktionsprozesses werden durch den Hersteller oder durch das Logistik-Dienstleistungsunternehmen Funkknoten 4 einem Pool entnommen und in die Produktverpackungen 1 eingebracht. Die Produktverpackungen 1 werden anschlieflend auf der Palette 3 gestapelt oder in ein Paket verpackt. Während des Prozesses wird zusätzlich zumindest ein Gateway-Knoten 5 integriert. Nach abgeschlossener Palettierung oder Verpackung werden die Funkknoten 4 scharf geschaltet und vernetzen sich miteinander und mit dem Gateway-Knoten 5. Dies kann beispielsweise durch ein extern an die Funkknoten gesendetes Funksignal erfolgen, das die Funkknoten als Startsignal für die Vernetzung erkennen. Hierzu ist ein geeignetes Steuerprogramm in der Steuerungseinheit 10 implementiert. Nach diesem Startzeitpunkt überprüft im vorliegenden Beispiel in festgelegten kurzen Zeitabständen von wenigen Sekunden jeder einzelne Funkknoten 4, ob alle zum Startzeitpunkt erkannten Nachbarn noch in Reichweite sind. Wird beispielsweise bis zur Verladung in einen LKW eine Produktverpackung unerlaubt entfernt, so reißt das Sicherheitsnetz. Der Diebstahl wird von den früheren Nachbarn des Funkknotens dieser Produktverpackung erkannt, da dieser nicht mehr erreichbar ist. Eine entsprechende Information wird über das verbleibende Funknetzwerk, d.h. die verbleibenden Funkknoten 4, an den Gateway-Knoten 5 übermittelt und von dort an die zentrale Überwachungseinheit 6 in der Halle weitergeleitet. Gleichzeitig kann auch ein Alarm an der Alarmsirene 7 ausgelöst werden. Die Lokalisierungsalgorithmen in den Gateway-Knoten 5 können hierbei genutzt werden, um die absolute Position der betroffenen Palette bzw. des Pakets mit relativer Genauigkeit zu bestimmen. Ein Sicherheitsbeauftragter kann mit Hilfe dieser Information den Dieb über Kameras in der Halle identifizieren und mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar auf frischer Tat ertappen.
  • In gleicher Weise erkennt ein Funkknoten über den integrierten Sensor zur Detektion eines Lichteinfalls, wenn eine Verpackung 1 unerlaubt geöffnet wird. In diesem Falle wird ein ähnlicher Prozess ausgelöst, wobei der betroffene Funkknoten 4 die Information über die Produktmanipulation über das Funknetzwerk an den Gateway-Knoten 5 übermittelt, der diese Information wiederum an die Überwachungseinheit 6 sendet. Auch in diesem Fall kann gleichzeitig ein Alarmsignal über die Alarmsirene 7 ausgelöst werden.
  • Bei geeigneter Funkverbindung, beispielsweise über GSM, kann ein Diebstahl oder eine Produktmanipulation jederzeit an eine geeignete Überwachungsstation übermittelt werden, die nicht in unmittelbarer Umgebung der betroffenen Palette bzw. des betroffenen Paketes angeordnet sein muss. Durch die Möglichkeit der absoluten Positionsbestimmung der Palette über ein integriertes Lokalisationssystem kann jederzeit der momentane Ort der Palette innerhalb der Distributionskette erfasst werden, um geeignete Maßnahmen einzuleiten.
  • Für weitere Kommissioniervorgänge im Prozessablauf kann das Sicherheitsnetz durch autorisierte Personen oder auch automatisch abgeschaltet werden, um Fehlalarme zu vemeiden.
  • Durch den Einsatz des vorliegenden Verfahrens und die sich daraus ergebende Anordnung können Diebstähle wirkungsvoll verhindert werden, ohne dass der Distributionsprozess gestört wird. Die Funkknoten können diesen Distributionsprozess zusätzlich unterstützen, da Eingangskontrollen und Scanprozesse entfallen können. Am Zielort können die Funkknoten, beispielsweise an der Kasse eines Ladens, aus der Produktverpackung entfernt und wieder in den Pool eingebracht werden.
  • Das vorliegende Verfahren lässt sich dabei nicht nur für die Distribution von Objekten einsetzen, sondern auch zur Überwachung jeder beliebigen Gruppierung von Objekten, deren gegenseitige Veränderung in der Lage und/oder deren Manipulation erkannt werden soll.
  • BEZUGSZEICHENLISTE
    Figure 00170001

Claims (12)

  1. Verfahren zur Überwachung einer Gruppe von Objekten, insbesondere von Produkten in einem Gebinde, bei dem – jedes zu überwachende Objekt (1) der Gruppe (2) mit einem Funkknoten (4) eines selbstvernetzenden Funknetzwerkes versehen wird oder mit einem Funkknoten (4) eines selbstvernetzenden Funknetzwerkes versehene Objekte (1) zu der Gruppe (2) zusammengestellt werden, wobei jeder Funkknoten (4) innerhalb der Gruppe (2) eine eindeutige Identifikation aufweist, selbst wählt oder erhält, – sich die Funkknoten (4) der Gruppe (2) zu einem Ausgangszeitpunkt automatisch erkennen und miteinander vernetzen, – sich die Funkknoten (4) der Gruppe (2) ab dem Ausgangszeitpunkt überwachen und zumindest eine bestimmte Veränderung in der gegenseitigen Lage mitteilen, und – zumindest einer der Funkknoten (4) bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Veränderung Information über die Veränderung an eine Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder einen Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die bestimmte Veränderung eine Entfernung eines Funkknotens (4) aus dem Funknetzwerk darstellt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der Funkknoten (4) eine Sensorik (8) umfassen, mit der Manipulationen am Objekt (1) detektierbar sind, sich die Funkknoten (4) ab dem Ausgangszeitpunkt zumindest bestimmte mit der Sensorik (8) detektierte Manipulationen mitteilen, und zumindest einer der Funkknoten (4) bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Manipulation Information über die Manipulation an die Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder den Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der Funkknoten (4) eine Sensorik (8) umfassen, mit der ein oder mehrere Eigenschaften des Objekts (1) oder einer Umgebung des Objekts (1) erfassbar sind, sich die Funkknoten (4) ab dem Ausgangszeitpunkt einmal oder mehrmals mit der Sensorik (8) erfasste Eigenschaften mitteilen, und zumindest einer der Funkknoten (4) die mitgeteilten und/oder erfassten Eigenschaften an die Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder bei Über- oder Unterschreiten vorgebbarer Grenzwerte der ein oder mehreren Eigenschaften den Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkknoten (4) der Gruppe (2) ab dem Ausgangszeitpunkt einmal oder mehrmals ihre gegenseitige räumliche Lage ermitteln und zumindest einer der Funkknoten (4) die ermittelte gegenseitige räumliche Lage an die Überwachungseinheit (6) übermittelt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Funkknoten (4) bei Mitteilung einer bestimmten Veränderung die Funktion eines Gateways übernimmt oder mit einem in das Funknetzwerk eingebundenen Gateway-Knoten (5) kommuniziert, um die Information über die Veränderung an die Überwachungseinheit (6) zu übermitteln.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Funkknoten (4) oder der Gateway-Knoten (5) ein Lokalisationssystem zur Bestimmung der absoluten Position umfasst und die mit dem Lokalisationssystem bestimmte Position zumindest einmalig an die Überwachungseinheit (6) übermittelt.
  8. Anordnung von mehreren Objekten, insbesondere von Produkten in einem Gebinde, bei der jedes Objekt (1) mit einem Funkknoten (4) eines selbstvernetzenden Funknetzwerkes versehen ist, der innerhalb der Anordnung eine eindeutige Identifikation aufweist, und jeder Funkknoten (4) eine Steuerungseinheit (10) aufweist, die derart ausgebildet ist, dass sich die Funkknoten (4) des Funknetzwerkes gegenseitig überwachen und eine bestimmte Veränderung in der gegenseitigen Lage mitteilen und dass zumindest einer der Funkknoten (4) bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Veränderung Information über die Veränderung an eine Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder einen Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der Funkknoten (4) eine Sensorik (8) umfassen, mit der Manipulationen am Objekt (1) detektierbar sind, wobei die Steuerungseinheit (10) derart ausgebildet ist, dass sich die Funkknoten (4) zumindest bestimmte mit der Sensorik (8) detektierte Manipulationen mitteilen und dass zumindest einer der Funkknoten (4) bei Mitteilung oder Erkennen einer bestimmten Manipulation Information über die Manipulation an die Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder den Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  10. Anordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der Funkknoten (4) eine Sensorik (8) umfassen, mit der ein oder mehrere Eigenschaften des Objekts (1) oder einer Umgebung des Objekts (1) erfassbar sind, wobei die Steuerungseinheit (10) derart ausgebildet ist, dass sich die Funkknoten (4) einmal oder mehrmals mit der Sensorik (8) erfasste Eigenschaften mitteilen und dass zumindest einer der Funkknoten (4) die mitgeteilten oder erfassten Eigenschaften an die Überwachungseinheit (6) übermittelt und/oder bei Über- oder Unterschreiten vorgebbarer Grenzwerte der ein oder mehreren Eigenschaften den Alarmgeber (7) zur Auslösung eines Alarms ansteuert.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Gateway-Knoten (5) vorgesehen und in das Funknetzwerk eingebunden sind, über die Information aus dem Funknetzwerk gesendet oder in das Funknetzwerk eingespeist werden kann.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Funkknoten (4) und/oder der ein oder mehreren Gateway-Knoten (5) ein Lokalisationssystem zur Bestimmung der absoluten Position umfasst und die mit dem Lokalisationssystem bestimmte Position zumindest einmalig an die Überwachungseinheit (6) übermittelt.
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