DE102005001582A1 - Einrichtung und Verfahren zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen - Google Patents

Einrichtung und Verfahren zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen Download PDF

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Abstract

Bei einer Einrichtung und bei einem Verfahren zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen ist vorgesehen, dass ein Versiegelungsmodul, das einen Sensor, einen Mikroprozessor, einen Speicher und eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation enthält, derart an den Verschluss anbringbar ist, dass der Sensor eine Bewegung erkennt und die Bewegung dokumentierende Daten in den Speicher schreibt und dass eine Erfassungseinrichtung mindestens eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation, einen Mikroprozessor und einen Speicher enthält, die zum Auslesen mindestens der die Bewegung dokumentierenden Daten aus dem Speicher des Versiegelungsmoduls und zum Einschreiben dieser Daten in den Speicher der mobilen Erfassungseinrichtung ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung und ein Verfahren zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen.
  • Um unzulässiges Öffnen von Verschlüssen, insbesondere Türen, nachzuweisen, werden Siegel und Plomben benutzt, die durch den Vorgang des Öffnens zerstört und danach in der Regel nicht wiederhergestellt werden können, ohne dass erkennbare Spuren verbleiben.
  • So müssen beispielsweise Luftfahrzeuge, die auf dem Vorfeld oder am Gate für den nächsten Flug bereit gehalten werden, gemäß den geltenden Richtlinien nach Beendigung der Service-Arbeiten dahingehend überwacht werden, dass kein Unbefugter das Luftfahrzeug betritt. Bevor die Besatzung bzw. das Wartungspersonal oder Ver- bzw. Entsorger ein Luftfahrzeug betreten, muss von autorisiertem Personal überprüft werden, ob eine unbefugte Öffnung erfolgt ist. Dazu werden nach dem Abschluss der Wartungsarbeiten die betroffenen Öffnungen (Türen) mit Papier-Klebe-Siegeln versehen. Vor dem erneuten Öffnen der Türen werden diese Siegel auf Unversehrtheit geprüft.
  • Dieses Verfahren weist allerdings verschiedene Probleme und Nachteile auf. So können beispielsweise Papier-Siegel durch Umwelteinflüsse, wie Regen oder Sturm beseitigt oder durch Eigenbewegungen des Luftfahrzeugs beschädigt werden. Das Verfahren ist ferner lückenhaft und uneinheitlich. Nachteilig ist ferner, dass die Papier-Siegel für Unbefugte zugänglich sind. Es erfolgen keine Inventuren und die Dokumentation ist in der Regel lückenhaft.
  • Bei einem beschädigten Siegel kann nicht nachvollzogen werden, wodurch die Beschädigung erfolgt und zu welchem Zeitpunkt die Beschädigung eingetreten ist. Eine korrekte Verwaltung der Papier-Siegel ist ebenfalls nicht gewährleistet, da diese Siegel als Rohlinge vorliegen und individuell bei Versiegelungen des Luftfahrzeugs manuell beschriftet werden. Somit ist ein nachträglicher Austausch eines beschädigten Siegels derzeit nicht ohne weiteres feststellbar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine bessere Überwachung von versiegelten Verschlüssen zu ermöglichen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird mit der erfindungsgemäßen Einrichtung dadurch gelöst, dass ein Versiegelungsmodul, das einen Sensor, einen Mikroprozessor, einen Speicher und eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation enthält, derart an den Verschluss anbringbar ist, dass der Sensor eine Bewegung erkennt und die Bewegung dokumentierende Daten in den Speicher schreibt und dass eine Erfassungseinrichtung mindestens eine Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation, einen Mikroprozessor und einen Speicher enthält, die zum Auslesen mindestens der die Bewegung dokumentierenden Daten aus dem Speicher des Versiegelungsmoduls und zum Einschreiben dieser Daten in den Speicher der Erfassungseinrichtung ausgebildet sind.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung ist für alle mit Verschlüssen, insbesondere Türen, Klappen, Deckeln und Schraubverschlüssen, verschließbare Öffnungen geeignet: außer den bereits erwähnten Türen von Luftfahrzeugen, beispielsweise für Öffnungen von Behältern von Gefahrguttransportern und Tankfahrzeugen, für Öffnungen von Behältnissen für Wert- und Verschlusssachen und für Zugänge von Lagerräumen und Behältnissen für Sprengstoffe und Munition. Zur Befestigung des Versiegelungsmoduls stehen Haftkleber, Magnete, Clipse und andere Mittel zur Verfügung.
  • Bei einem möglichst kleinen überall anzubringenden Versiegelungsmodul ist vorzugsweise wegen des geringen Energieverbrauchs vorgesehen, dass die Vorrichtungen zur drahtlosen Kommunikation im Nahbereich wirksam sind und dass die Erfassungseinrichtung mobil ist. Wenn die Vorrichtungen zur drahtlosen Kommunikation RFID-Bauelemente sind, ist eine besonders kompakte und preiswerte Realisierung der erfindungsgemäßen Einrichtung möglich. Die Kommunikation erfolgt passiv, d.h., die benötigte Energie wird aus der empfangenen Antennenenergie entnommen.
  • Sollte aufgrund der Voraussetzungen im Einzelnen die drahtlose Kommunikation auch über größere Entfernungen möglich sein, kann die Erfindung auch derart ausgebildet sein, dass die Erfassungseinrichtung stationär ist.
  • Die konstruktive Ausgestaltung des Versiegelungsmoduls kann an die Erfordernisse der jeweiligen Anwendung angepasst werden. Eine vorteilhafte Ausgestaltung ermöglicht eine besonders einfache Handhabung und Aufbewahrung der erfindungsgemäßen Einrichtung dadurch, dass das Versiegelungsmodul die Form einer Karte im ID01-Format aufweist. Es können auch kompaktere Bauformen gewählt werden, beispielsweise Quader- oder Zylinderformen, wobei das Versiegelungsmodul durch Vergießen mit Kunststoff geschützt sein kann. Ferner kann das Versiegelungsmodul in die zu sichernden Verschlüsse, beispielsweise Türen, Klappen und Deckel, oder in Schließelemente, wie Riegel und Spannelemente, integriert werden.
  • Nach dem Anbringen des Versiegelungsmoduls an dem entsprechenden Verschluss wird das Versiegelungsmodul durch eine Kommunikation mit der Erfassungseinrichtung aktiviert. Um dabei und bei späteren Kommunikationen Missbrauch zu vermeiden, ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass eine verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Versiegelungsmodul und der Erfassungseinrichtung vorgesehen ist.
  • Bei einer anderen Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Versiegelungsmodul eine optische Anzeigevorrichtung zur Darstellung des aktuellen Status aufweist. Dies kann beispielsweise derart ausgeführt sein, dass mit Hilfe einer LED angezeigt wird, wenn das Versiegelungsmodul seit dem Aktivieren bewegt wurde, oder dass genauere Informationen mit Hilfe eines LCD-Displays dargestellt werden.
  • Bei der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Sensor ein Lagesensor ist. Als Sensor kommen jedoch auch andere Sensortypen in Frage. Außer einem Lagesensor, der beispielsweise an einer Tür oder einem Deckel befestigt ist und eine Bewegung der Tür oder des Deckels detektiert, kommen je nach den Umständen im Einzelnen auch andere Sensoren in Frage. So kann beispielsweise ein Sensor verwendet werden, der in Abhängigkeit von der Entfernung eines in der Nähe befindlichen Teils ein Signal erzeugt, wobei das Teil auf der Tür und der Sensor auf einem feststehenden Teil oder umgekehrt montiert sein können. Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Sensor ein Magnetsensor ist.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die Daten, welche eine Bewegung dokumentieren, mit einem Zeitstempel versehen sind. Damit kann nicht nur die Tatsache, dass eine unzulässige Öffnung erfolgte, sondern auch wann sie erfolgt ist, dokumentiert werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung ist vorzugsweise vorgesehen, dass von der Erfassungseinrichtung Daten über den jeweiligen Einsatzort in den Speicher des Versiegelungsmoduls einschreibbar und aus dem Speicher auslesbar sind. Hierdurch wird die Dokumentation ebenfalls weiter verbessert, so dass in der Erfassungseinrichtung nach dem Überprüfen des Versiegelungsmoduls genaue Informationen darüber vorliegen, ob, wann und wo eine unzulässige Öffnung erfolgte.
  • Um ein planmäßiges Arbeiten mit der erfindungsgemäßen Einrichtung und eine lückenlose Registrierung sicherzustellen, ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass die Erfassungseinrichtung ein Programm aufweist, welches die gespeicherten Daten von Verschlüssen eines gesicherten Objekts auf einem Bildschirm sichtbar macht und mit Hilfe eines Menüs eine sequentielle Überprüfung der zugehörigen Versiegelungsmodule vorgibt, worauf die jeweils überprüften Versiegelungsmodule auf dem Bildschirm entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Schließlich ist bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass die Erfassungseinrichtung Mittel zur Verbindung mit einer Datenbank umfasst, welche alle Ver- und Entsiegelungen sowie alle Informationen über das Öffnen der versiegelten Verschlüsse speichert. Die Datenbank, die in der Regel Teil einer Rechenanlage ist, kann bei größeren Anlagen, bei denen möglicherweise viele mobile Erfassungseinrichtungen betrieben werden, alle Daten über Ver- und Entsiegelungen, sowie über das Öffnen von versiegelten Verschlüssen über größere Zeiträume speichern. Die Daten stehen dann beispielsweise für Beweiszwecke zur Verfügung.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass ein Signal eines Sensors beim Öffnen des Verschlusses in einen gemeinsam mit dem Sensor am Verschluss befindlichen Speicher eingeschrieben wird und dass später der Inhalt des Speichers über eine drahtlose Kommunikation ausgelesen, in einer Erfassungseinrichtung gespeichert und angezeigt wird. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass die drahtlose Kommunikation nach dem RFID-Verfahren erfolgt.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass nach einer Befestigung eines den Speicher und den Sensor enthaltenen Versiegelungsmoduls an dem Verschluss das Versiegelungsmodul durch eine drahtlose Kommunikation von der Erfassungseinrichtung aktiviert wird. Dabei kann auch der Zeitpunkt des Öffnens dadurch dokumentiert werden, dass dem Signal des Sensors ein Zeitstempel im Speicher zugeordnet wird. Zusätzlich kann auch eine Dokumentation des Versiegelungszeitpunktes im Speicher des Versiegelungsmoduls und/oder der Erfassungseinrichtung erfolgen.
  • Eine von der Gewissenhaftigkeit einer Bedienperson unabhängige Registrierung mehrerer Verschlüsse kann dadurch erfolgen, dass mit Hilfe eines in der Erfassungseinrichtung vorhandenen Programms die Befestigung, die Aktivierung sowie das Auslesen der Speicher mehrerer Versiegelungsmodule vorgegeben wird. Zu Dokumentationszwecken können die Inhalte der Speicher der Versiegelungsmodule in eine Datenbank übertragen werden.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein Versiegelungsmodul und eine Erfassungseinrichtung und
  • 2 eine schematische Darstellung des Ablaufs eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt Blockschaltbilder eines Versiegelungsmoduls 1 und einer mobilen Erfassungseinrichtung 11. Das Versiegelungsmodul 1 enthält eine RFID-Einheit 2 mit einer Antennenspule 3, einen Mikroprozessor 4, einen Speicher 5 und einen Lagesensor 6 sowie eine Batterie 7, im Falle der Verwendung einer ID01-Karte eine integrierte Gel-Batterie. Außerdem ist an den Mikroprozessor 4 eine optische Anzeigevorrichtung 8 angeschlossen, die beispielsweise dann aufleuchtet, wenn der Sensor 6 eine Bewegung festgestellt hat.
  • Die mobile Erfassungseinrichtung 11 enthält ebenfalls einen Mikroprozessor 12 und zur Kommunikation mit dem Versiegelungsmodul 1 eine RFID-Einheit 13 und eine Antennenspule 14. Der Mikroprozessor ist mit einem Speicher 15, mit einer Eingabe-Einheit 16, einem Bildschirm (Display) 17 und einer Schnittstelle 18 verbunden. Über letztere können Daten zu einer Datenbank bzw. einem zentralen Rechner gesendet und von diesen empfangen werden. Die Stromversorgung der mobilen Erfassungseinrichtung 11 kann in nicht dargestellter Weise, wie bei anderen mobilen Geräten üblich, mit Hilfe einer wiederaufladbaren Batterie erfolgen. Mit Hilfe der Eingabeeinheit 16 können Kommandos und Daten sowie erforderlichenfalls eine PIN des jeweiligen Benutzers eingegeben werden.
  • In 2 sind in der linken Spalte die Inhalte des Speichers 15 der mobilen Erfassungseinrichtung 11, in der rechten Spalte die Inhalte des Speichers 5 des Versiegelungsmoduls 1 und dazwischen die jeweils übertragenen Daten dargestellt, soweit sie zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderlich sind. Eine an sich zweckmäßige Verschlüsselung der auszutauschenden Daten sowie eine gegenseitige Authentifikation des Versiegelungsmoduls und der mobilen Erfassungseinrichtung sind ebenfalls nicht dargestellt. Geeignete kryptographische Verfahren sind beispielsweise für die Kommunikation zwischen Bankkarten und Terminals bekannt.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, dass im Speicher 5 des Versiegelungsmoduls lediglich ein unveränderbares Kennzeichen des jeweiligen Versiegelungsmoduls vorhanden ist, beispielsweise des Versiegelungsmoduls SM1. In den Speicher 15 der mobilen Erfassungseinrichtung wurden die zu versiegelnden Türen DN1 bis DNn eines Luftfahrzeugs ACN1 im Sinne einer Abfolge für das Versiegeln der einzelnen Türen eingeschrieben, beispielsweise über die Schnittstelle 18 von einer Datenbank DB. Entsprechend dieser Vorschrift wird an der Tür DN1 des Luftfahrzeugs mit der Nummer ACN1 das Versiegelungsmodul mit dem Kennzeichen SM1 (die Übereinstimmungen in der Nummerierung sind hier zufällig) befestigt.
  • Nach dem Befestigen des Versiegelungsmoduls und Annähern der Antennen 3, 14 (1) wird in die mobile Erfassungseinrichtung über die Eingabeeinheit 16 ein Befehl zur Datenübertragung an das Versiegelungsmodul gegeben. Diese Daten enthalten die Nummer des Luftfahrzeugs ACN1 und die Nummer der Tür DN1 sowie einen Befehl, den im Versiegelungsmodul enthaltenen Timer auf Null zu setzen und zu starten. Als Quittung überträgt das Versiegelungsmodul seine Kennzeichnung SM1 an die mobile Erfassungseinrichtung, wo es der Türnummer DN1 zugefügt wird.
  • Außerdem wird die Uhrzeit TCL1, zu welcher die Tür mit der Türnummer DN1 versiegelt wurde, ebenfalls gespeichert. In gleicher Weise werden die Türen DN2 bis DNn versiegelt, bis die im Speicher 15 enthaltene Tabelle komplett ist und an eine Datenbank DB übertragen wird. Erfolgt eine Meldung vom Lagesensor 6, trägt der Mikroprozessor 4 (1) diese in den Speicher 5 mit einer Zeit T1 ein, die seit dem Start des Timers vergangen ist. Gegebenenfalls können weitere Meldungen B2 bis Bn im Speicher 5 abgelegt werden.
  • Zum Überprüfen bzw. zum Entsiegeln wird die mobile Erfassungseinrichtung wieder mit dem Versiegelungsmodul verbunden, worauf vom Versiegelungsmodul dessen Kennzeichen SM1, die Luftfahrzeugnummer ACN1 und die Türnummer DN1 sowie etwaig vorhandene Meldungen mit ihren Zeitpunkten T1 bis Tn übertragen werden. Sicherheitshalber kann eine Meldung OK übertragen werden, die besagt, dass im Speicher 5 keine Meldungen vorhanden sind. Die Überprüfung des Versiegelungsmoduls mit dem Kennzeichen SM1 ist damit abgeschlossen. Soll dann eine Entsiegelung stattfinden, kann ein Befehl DEL an das Versiegelungsmodul zum Löschen aller veränderlichen Daten im Speicher des Versiegelungsmoduls gesendet werden, so dass das Versiegelungsmodul entfernt und wieder verwendet werden kann. Sind die Versiegelungsmodule der Türen DN1 bis DNn geprüft bzw. entsiegelt, werden sämtliche Daten an die Datenbank DB zur weiteren Verarbeitung oder zur Dokumentation weiter geleitet.
  • Der dargestellte Ablauf stellt nur ein Beispiel für das erfindungsgemäße Verfahren dar und kann vom Fachmann an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. So kann beispielsweise der gesamte Vorgang von der Versiegelung, der Überprüfung bis zur Entriegelung in der Erfassungseinrichtung durchgeführt werden, worauf erst dann die Daten zu Zwecken der Dokumentation zur Datenbank übertragen werden.

Claims (21)

  1. Einrichtung zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Versiegelungsmodul (1), das einen Sensor (6), einen Mikroprozessor (4), einen Speicher (5) und eine Vorrichtung (2, 3) zur drahtlosen Kommunikation enthält, derart an den Verschluss anbringbar ist, dass der Sensor (6) eine Bewegung erkennt und die Bewegung dokumentierende Daten in den Speicher (5) schreibt und dass eine Erfassungseinrichtung (11) mindestens eine Vorrichtung (13, 14) zur drahtlosen Kommunikation, einen Mikroprozessor (12) und einen Speicher (15) enthält, die zum Auslesen mindestens der die Bewegung dokumentierenden Daten aus dem Speicher (5) des Versiegelungsmoduls (1) und zum Einschreiben dieser Daten in den Speicher (15) der Erfassungseinrichtung (11) ausgebildet sind.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtungen (2, 3; 13, 14) zur drahtlosen Kommunikation im Nahbereich wirksam sind und dass die Erfassungseinrichtung (11) mobil ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtungen (2, 3; 13, 14) zur drahtlosen Kommunikation RFID-Bauelemente sind.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (11) stationär ist.
  5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungsmodul (1) die Form einer Karte im ID01-Format aufweist.
  6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungsmodul (1) in den Verschluss integriert ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungsmodul (1) in ein den Verschluss sicherndes Schließelement integriert ist.
  8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Versiegelungsmodul (1) und der Erfassungseinrichtung (11) vorgesehen ist.
  9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegelungsmodul (1) eine optische Anzeigevorrichtung (8) zur Darstellung des aktuellen Status aufweist.
  10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (6) ein Lagesensor ist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (6) ein Magnetsensor ist.
  12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten, welche eine Bewegung dokumentieren, mit einem Zeitstempel versehen sind.
  13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Erfassungseinrichtung (11) Daten über den jeweiligen Einsatzort in den Speicher (5) des Versiegelungsmoduls (1) einschreibbar und aus dem Speicher (5) auslesbar sind.
  14. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (11) ein Programm aufweist, welches die gespeicherten Daten von Verschlüssen eines gesicherten Objekts auf einem Bildschirm (17) sichtbar macht und mit Hilfe eines Menüs eine sequentielle Überprüfung der zugehörigen Versiegelungsmodule (1) vorgibt, worauf die jeweils überprüften Versiegelungsmodule (1) auf dem Bildschirm (17) entsprechend gekennzeichnet werden.
  15. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (11) Mittel (18) zur Verbindung mit einer Datenbank (DB) umfasst, welche alle Ver- und Entsiegelungen sowie alle Informationen über das Öffnen der versiegelten Verschlüsse speichert.
  16. Verfahren zur Registrierung des Öffnens von Verschlüssen von zu sichernden Räumen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Signal eines Sensors beim Öffnen des Verschlusses in einen gemeinsam mit dem Sensor am Verschluss befindlichen Speicher eingeschrieben wird und dass später der Inhalt des Speichers über eine drahtlose Kommunikation ausgelesen, in einer Erfassungseinrichtung gespeichert und angezeigt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Kommunikation nach dem RFID-Verfahren erfolgt.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass nach einer Befestigung eines den Speicher und den Sensor enthaltenen Versiegelungsmoduls an dem Verschluss das Versiegelungsmodul durch eine drahtlose Kommunikation von der Erfassungseinrichtung aktiviert wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass dem Signal des Sensors ein Zeitstempel im Speicher zugeordnet wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe eines in der Erfassungseinrichtung vorhandenen Programms die Befestigung, die Aktivierung sowie das Auslesen der Speicher mehrerer Versiegelungsmodule vorgegeben wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Inhalte der Speicher der Versiegelungsmodule in eine Datenbank übertragen werden.
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