DE102004044306A1 - Antriebsanrodnung zur Betätigung der Klappe eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Antriebsanrodnung zur Betätigung der Klappe eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung zur Betätigung der Klappe (2) eines Kraftfahrzeugs (3) mit mindestens einem Antrieb (4), wobei die Klappe (2) an der Karosserie (5) des Kraftfahrzeugs (3) um eine Schwenkachse (6) schwenkbar angelenkt und dadurch eine Klappenöffnung (7) der Karosserie (5) des Kraftfahrzeugs (3) verschließbar ist, wobei der Antrieb (4) zur Erzeugung von Antriebsbewegungen einen Antriebsmotor (8) und ein nachgeschaltetes Getriebe (9) aufweist und wobei mit einer Antriebsbewegung - Betätigungsbewegung - die Betätigung der Klappe (2) bewirkbar ist. Es wird vorgeschlagen, daß der Antriebsmotor (8) als rotatorischer Motor ausgestaltet und mit dem Getriebe (9) antriebstechnisch über eine biegsame Welle (10) gekoppelt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung zur Betätigung der Klappe eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 sowie eine entsprechende Antriebsanordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 13. Weiter betrifft die Erfindung eine Klappenanordnung, insbesondere die Heckklappenanordnung, eines Kraftfahrzeugs mit einer der obigen Antriebsanordnungen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 25.
  • Der Begriff "Klappe" eines Kraftfahrzeugs ist vorliegend umfassend zu verstehen. Entsprechend fallen hierunter nicht nur die Heckklappe, der Kofferraumdeckel, die Motorraumklappe oder Laderaumklappe eines Kraftfahrzeugs, sondern beispielsweise auch die Seitentüren, oder ein ggf. vorhandenes Hubdach eines Kraftfahrzeugs. Die in Rede stehende Klappe ist an der Karosserie des Kraftfahrzeugs um eine Schwenkachse schwenkbar angelenkt, wodurch eine Klappenöffnung der Karosserie verschließbar ist.
  • Es darf darauf hingewiesen werden, daß die oben angesprochene Karosserie des Kraftfahrzeugs bei der vorliegenden Darstellung die Klappe nicht mit einschließt. Die Klappe des Kraftfahrzeugs ist also vorliegend nicht Bestandteil der Karosserie des Kraftfahrzeugs.
  • Die motorische Betätigung von Klappen eines Kraftfahrzeugs, also die motorische Öffnungsbewegung und Schließbewegung, gewinnt heute für die Komfortsteigerung eines Kraftfahrzeugs zunehmend an Bedeutung.
  • Eine bekannte Antriebsanordnung zur motorischen Betätigung der Klappe eines Kraftfahrzeugs ( DE 101 17 935 A1 ) weist zur Erzeugung der für die Betätigung der Klappe erforderlichen Antriebsbewegungen, im folgenden Betätigungsbewegungen genannt, einen Antriebsmotor mit einem nachgeschalteten Getriebe auf, das als Spindelgetriebe mit Spindel und Spindelmutter aus gestaltet ist. Die Spindelmutter ist über einen Umlenkhebel antriebstechnisch mit der Klappe gekoppelt. Die ganze Antriebsanordnung befindet sich im Bereich des hinteren Dachrahmens und stellt damit für die Gestaltung des Innenraums des Kraftfahrzeugs eine erhebliche Beschränkung dar. Ferner wird die Crashsicherheit durch die Nähe der Antriebsanordnung zum Innenraum des Kraftfahrzeugs beeinträchtigt.
  • Eine weitere bekannte Antriebsanordnung ( US 5,531,498 A ) ist mit zwei Gasdruckfedern an beiden Seiten der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs ausgestattet, die eine Vorspannung der Klappe in Öffnungsrichtung bewirken. Zur motorischen Betätigung der Klappe gegen bzw. mit der Vorspannung der Gasdruckfeder ist eine Seilzuganordnung vorgesehen, die einerseits an der Karosserie des Kraftfahrzeugs und andererseits über einen Seilantrieb an der Klappe antriebstechnisch angreift. Nachteilig ist hier die aufwendige Anordnung und die Gefahr des Seilbruches, die zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führt.
  • Die bekannte Antriebsanordnung ( DE 40 07 162 A1 ), von der die Erfindung ausgeht, weist einen Antriebsmotor mit einem Getriebe auf hydraulischer Basis auf. Dabei ist ein Elektromotor über einen Hydraulikzylinder und über eine Hydraulikleitung mit einer hydraulischen Steuerfeder antriebstechnisch gekoppelt, um entsprechende Betätigungsbewegungen erzeugen zu können. Die Steuerfeder greift antriebstechnisch einerseits im Bereich einer Klappenöffnung der Karosserie und andererseits an der Klappe selbst an. Die Kopplung zwischen dem Elektromotor und der hydraulischen Steuerfeder über die Hydraulikleitung ermöglicht eine flexible Anordnung der Komponenten. Ferner ist durch das eine hydraulische Steuerfeder aufweisende Getriebe eine hohe Kompaktheit erreichbar. Allerdings sind derartige Hydrauliksysteme insbesondere im Hinblick auf die hohen Dichtigkeitsanforderungen grundsätzlich mit einem hohen Aufwand verbunden.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Antriebsanordnung derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine optimale Bauraumausnutzung bei hoher Kompaktheit mit minimalem konstruktivem Aufwand gewährleistet ist.
  • Das obige Problem wird zunächst bei einer Antriebsanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist zunächst die Tatsache, daß durch die Kopplung des Antriebsmotors mit dem Getriebe über eine biegsame Welle eine flexible und auf die jeweiligen Bauraumverhältnisse angepaßte Anordnung dieser beiden Komponenten möglich ist. Eine derartige biegsame Welle ist eine kostengünstige und konstruktiv einfache Art der Übertragung von Antriebsbewegungen. Ferner ist der Antriebsmotor als rotatorischer, und damit kostengünstiger Motor ausgestaltet.
  • Im einfachsten Fall ist ein einziger Antrieb mit Antriebsmotor und Getriebe vorgesehen, der vorzugsweise an einem Seitenrand der Klappe antriebstechnisch angreift. Zu einer optimalen Verteilung der Betätigungskräfte und damit einer Vermeidung der Verformung der Klappe kommt man jedoch bei einer Antriebsanordnung mit zwei Antrieben, wobei vorzugsweise der Antriebsmotor des einen Antriebs gleichzeitig der Antriebsmotor des anderen Antriebs ist. Es ist also lediglich ein Antriebsmotor vorgesehen, der dann über zwei biegsame Wellen mit den beiden Getrieben gekoppelt ist.
  • Bei allen Varianten kann der Antriebsmotor und entsprechend die biegsame Welle an der Karosserie, oder aber an der Klappe angeordnet sein.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist das Getriebe als Spindelgetriebe ausgestaltet. Dann greift der Antrieb vorzugsweise einerseits an der Klappe, beabstandet von der Schwenkachse und andererseits an der Karosserie im Bereich der Klappenöffnung, ebenfalls beabstandet von der Schwenkachse, antriebstechnisch an. Diese Anordnung entspricht im wesentlichen der üblichen Anordnung der bei Heckklappen von Kombi-Kraftfahrzeugen eingesetzten Gasdruckfedern.
  • Die Verwendung von Spindelgetrieben bei der Betätigung der Klappe eines Kraftfahrzeugs ist insofern besonders vorteilhaft, als bei geringem Bauraumbedarf und geringem konstruktivem Aufwand vergleichsweise hohe Betäti gungskräfte aufgebracht werden können. Dies führt insgesamt zu einer besonders hohen Betriebssicherheit.
  • Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird das obige Problem bei einer Antriebsanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 13 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 13 gelöst.
  • Wesentlich ist bei dieser weiteren Lehre die Tatsache, daß der Antrieb der Antriebsanordnung einen rotatorischen Antriebsmotor und ein nachgeschaltetes Spindelgetriebe aufweist. Die antriebstechnische Kopplung des Antriebsmotors mit dem Getriebe über eine biegsame Welle ist nach dieser weiteren Lehre nicht notwendig, aber von dieser umfaßt. Beispielsweise kann hier eine Kopplung zwischen dem Antriebsmotor und dem Spindelgetriebe auch über einen Zahnriemen o. dgl. erfolgen. Auf die obigen Ausführungen zum Spindelgetriebe darf verwiesen werden.
  • Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird das obige Problem bei einer Heckklappenanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 25 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 25 gelöst. Auf die obigen Ausführungen zu einer Klappe eines Kraftfahrzeugs darf verwiesen werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 das Heck eines Kraftfahrzeugs bei geöffneter Heckklappe mit einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung in einer Seitenansicht,
  • 2 eine Ansicht gemäß 1 mit einer weiteren erfindungsgemäßen Antriebsanordnung,
  • 3 eine Ansicht eines Ausschnitts der Innenseite einer unmontierten Heckklappe eines Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung,
  • 4 eine Ansicht der Innenseite einer unmontierten Heckklappe eines Kraftfahrzeugs mit einer weiteren erfindungsgemäßen Antriebsanordnung,
  • 5 eine Ansicht eines Ausschnitts der Heckklappe gemäß 4 in einer perspektivischen Ansicht,
  • 6 das Spindelgetriebe einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung gemäß den 1 bis 5 in einer Schnittansicht.
  • Die in den 1 bis 4 jeweils dargestellte Antriebsanordnung 1 dient der motorischen Betätigung der Klappe 2, hier der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs 3. Die Antriebsanordnung 1 ist mit mindestens einem Antrieb 4 ausgestattet.
  • Die Klappe 2 ist an der Karosserie 5 des Kraftfahrzeugs 3 um eine Schwenkachse 6 schwenkbar angelenkt, so daß mittels der Klappe 2 eine Klappenöffnung 7 der Karosserie 5 des Kraftfahrzeug 3 verschließbar ist.
  • Der Antrieb 4 weist zur Erzeugung von Antriebsbewegungen einen Antriebsmotor 8 und ein nachgeschaltetes Getriebe 9 auf, wobei mit einer Antriebsbewegung die Betätigung der Klappe 2 bewirkbar ist. Eine derartige Antriebsbewegung wird im folgenden "Betätigungsbewegung" genannt.
  • Wesentlich ist nun, daß der Antriebsmotor 8 als rotatorischer Motor ausgestaltet und mit dem Getriebe 9 antriebstechnisch über eine biegsame Welle 10 gekoppelt ist. Hierfür ist dem Antriebsmotor 8 zusätzlich ein Verteilergetriebe 8a zugeordnet, das den Anschluß einer biegsamen Welle 10 ermöglicht.
  • Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß bei der Auslegung der Antriebsanordnung 1 durch die erfindungsgemäße Verwendung einer biegsamen Welle 10 erhebliche Freiheitsgrade bei der Konstruktion entstehen, wie im folgenden noch gezeigt wird. Dabei muß es sich bei der biegsamen Welle 10 nicht um eine durchgehende Welle handeln, um den erfindungsgemäßen Erfolg zu er reichen. Es können auch je nach Anwendungsfall vorteilhaft Getriebeelemente o. dgl. zwischengeschaltet sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist auf alle denkbaren Ausgestaltungen des Antriebsmotors 8 und des Getriebes 9 anwendbar. Der Antriebsmotor 8 kann beispielsweise als Elektromotor oder als pneumatischer Motor ausgestaltet sein. Das Getriebe 9 kann als Zahnstangengetriebe ausgestaltet sein, wobei die Zahnstange die Übertragung der Betätigungsbewegung übernimmt. Das Getriebe 9 kann auch als Spindelgetriebe ausgestaltet sein, wobei die Spindelmutter über einen Umlenkhebel mit der Klappe 2 gekoppelt ist. Diese beiden Varianten sind nur beispielhaft genannt und sollen nicht beschränkend verstanden werden. Weiter unten wird noch eine bevorzugte Ausgestaltung des Getriebes 9 als Spindelgetriebe erläutert.
  • In einer einfachen und kostengünstigen Variante weist die Antriebsanordnung 1 nur einen einzigen Antrieb 4 auf. Dieser einzige Antrieb 4 kann beispielsweise im Bereich des oberen Rands der Klappe 2 antriebstechnisch angreifen oder aber, nach bevorzugter Ausgestaltung, an einem Seitenrand der Klappe 2 (3). Am anderen Seitenrand der Klappe 2 ist dann vorzugsweise auf gleicher Höhe eine Gasdruckfeder vorgesehen, die die Antriebsanordnung 1 jedenfalls bei geöffneter Klappe 2 unterstützt.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung, insbesondere für schwere Heckklappen ist es vorgesehen, daß die Antriebsanordnung 1 zwei Antriebe 4, 4a aufweist. In diesem Fall bewirken die Betätigungsbewegungen der beiden Antriebe 4, 4a gemeinsam die Betätigung der Klappe 2. Um einen Verzug der Klappe 2 durch ungleichmäßige Belastung zu vermeiden, greifen die beiden Antriebe 4, 4a vorzugsweise symmetrisch antriebstechnisch an der Klappe 2 an, nämlich an den beiden Seitenrändern der Klappe 2. Diese Antriebsanordnung 1 läßt sich nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung dadurch vereinfachen, daß der Antriebsmotor 8 des einen Antriebs 4 gleichzeitig der Antriebsmotor 8 des anderen Antriebs 4a ist. Es ist 4 zu entnehmen, daß bei dieser Ausgestaltung das Verteilergetriebe 8a des Antriebsmotors 8 zwei Ausgänge für die beiden biegsamen Wellen 10, 10a aufweist. Die beiden biegsamen Wellen 10, 10a führen zu den beiden noch zu erläuternden Getrieben 9, 9a.
  • Die biegsame Welle 10 zwischen dem Antriebsmotor 8 und dem Getriebe 9 ermöglicht eine besonders flexible Anordnung dieser beiden Komponenten. Grundsätzlich kann der Antriebsmotor 8 im montierten Zustand an der Karosserie 5 angeordnet sein. Ein bevorzugter Bereich für die Anordnung des Antriebsmotors 8 ist dann beispielsweise der hintere Dachrahmen oder die C-Säule des Kraftfahrzeugs 3.
  • Je nach konstruktiven Randbedingungen kann es aber auch vorteilhaft sein, daß der Antriebsmotor 8 an der Klappe 2 angeordnet ist. Der Antriebsmotor 8 ist dann vorzugsweise zumindest zum Teil in die Klappe 2 integriert. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn zusätzlich andere Komponenten der Klappe 2 auf den Antriebsmotor 8 zugreifen sollen, wie ebenfalls im folgenden noch erläutert wird. Ferner kann diese Anordnung auch hinsichtlich der Fertigung besonders vorteilhaft sein. Bei einer derartigen Anordnung des Antriebsmotors 8 kann dieser nämlich bereits in der Klappe 2 montiert werden, bevor die Klappe 2 an die Karosserie 5 des Kraftfahrzeugs 3 montiert wird.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß der Antriebsmotor 8, der im montierten Zustand entweder an der Karosserie 5 oder an der Klappe 2 angeordnet ist, in Querrichtung des Kraftfahrzeugs 3 gesehen im mittleren Bereich des Kraftfahrzeugs 3 angeordnet ist. Dies ist insbesondere bei der Ausgestaltung der Antriebsanordnung 1 mit zwei Antrieben 4, 4a, die sich einen einzigen Antriebsmotor 8 teilen (4), vorteilhaft. Dann weisen die Längen der beiden biegsamen Wellen 10, 10a nicht allzu große Unterschiede auf, so daß die weitgehend identische mechanische Ansteuerung der beiden Getriebe 9, 9a sichergestellt ist.
  • Bei entsprechender Anordnung ergeben sich bei der Ausgestaltung des Antriebs 4 als Linearantrieb zur Erzeugung von Linearbewegungen ganz besondere Vorteile. Der Antrieb 4 greift dann im montierten Zustand einerseits an der Klappe 2 und andererseits an der Karosserie 5 im Bereich der Klappenöffnung 7 antriebstechnisch an. Die beiden Kraftangriffspunkte 11, 12 des Antriebs 4 sind beabstandet von der Schwenkachse 6 der Klappe 2. Dies läßt sich den in 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen entnehmen. An den Kraftangriffspunkten 11, 12 ist der Antrieb 4 schwenkbar an der Klappe 2 ei nerseits und an der Karosserie 5 andererseits angelenkt. Für den Kraftangriffspunkt 12a ist dies in der 5 zu erkennen, die die Anlenkung des in 4 rechts dargestellten Getriebes 9a des Antriebs 4a an der Klappe 2 zeigt.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung läßt sich die Linearbewegung des Antriebs 4 durch die Ausgestaltung des Getriebes 9 als Spindelgetriebe mit Spindel 13 und Spindelmutter 14 umsetzen. Ein solches Spindelgetriebe 9 hat grundsätzlich den Vorteil, daß hohe Antriebskräfte mit einem geringen Antriebsdrehmoment erzielbar sind. Dies führt zu einer entsprechend kleinen Auslegung des Antriebsmotors 8, was wiederum zu einem geringen Bauraumbedarf und geringen Kosten führt. Ferner ist der Bauraumbedarf für die Spindel 13 und die Spindelmutter 14 gering, was zu einer kompakten Gesamtanordnung führt. Hinzu kommt, daß die meisten bestehenden Heckklappen, insbesondere bei Kombi-Kraftfahrzeugen, mit Gasdruckfedern ausgestattet sind, die ohne großen konstruktiven Aufwand durch das obige Spindelgetriebe 9 ersetzt werden können. Dann ist durch den Einsatz des Spindelgetriebes 9 überhaupt kein zusätzlicher Bauraum erforderlich.
  • Schließlich darf darauf hingewiesen werden, daß ein Spindelgetriebe 9 ohne weiteres selbsthemmend ausgelegt werden kann, so daß die Fixierung der Klappe 2 in der Offenstellung auch bei hohem Klappengewicht gewährleistet ist.
  • Besonders praxisgerecht ist es, wenn die Spindel 13 mit der biegsamen Welle 10 gekoppelt, vorzugsweise verbunden ist. Grundsätzlich kann aber auch die Spindelmutter 14 angetrieben und entsprechend mit der biegsamen Welle 10 gekoppelt sein.
  • Die 1 bis 4 zeigen jeweils Antriebe 4 mit den oben beschriebenen Spindelgetrieben 9. Hier ist das Getriebe 9 in der speziellen Bauart eines Teleskopgetriebes ausgestaltet. Bei einem derartigen als Teleskopgetriebe ausgestalteten Getriebe 9 begrenzen die beiden Kraftangriffspunkte 11, 12 die Längsausdehnung des Getriebes 9. Dies führt zu besonders geringen Anforderungen an den für das Getriebe 9 benötigten Bauraum.
  • Ein typisches Teleskopgetriebe 9 ist beispielhaft in 6 gezeigt. Die Spindelmutter 14 ist hier mit einem der Kraftangriffspunkte 11, 12 verbunden. Die Spindel 13 ist an einem ihrer Enden in einem Spindelgehäuse 13a gelagert, das den entsprechend anderen Kraftangriffspunkt 12, 11 bereitstellt.
  • Das Teleskopgetriebe 9 gemäß 6 ist in 1 im eingebauten Zustand gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung dargestellt und greift einerseits an der Klappe 2 und andererseits im Bereich der Klappenöffnung 7, jeweils beabstandet von den Schwenkachse 6, antriebstechnisch an.
  • Der Antriebsmotor 8 ist in der Nähe der C-Säule an der Karosserie 5 angeordnet. Das Teleskopgetriebe 9 kann nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung aber auch andersherum angeordnet sein, so daß der Antriebsmotor 8 entsprechend in der Klappe 2 untergebracht ist. Dies ist möglich, weil durch die Verwendung der biegsamen Welle 10 eine Verlagerung des Antriebsmotors 8 ohne weiteres in einen Bereich der Klappe 2 möglich ist, in dem entsprechender Bauraum verfügbar ist. Im in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist dies der mittlere Bereich der Klappe 2.
  • Eine zu der in 1 dargestellten Antriebsanordnung 1 komplementäre Antriebsanordnung 1 zeigt 2. Hier liegt der Kraftangriffspunkt 11 an der Karosserie 5 nicht im unteren Bereich der Klappenöffnung 7, sondern im oberen Bereich der Klappenöffnung 7. Entsprechend liegt der Kraftangriffspunkt 12 an der Klappe 2 nicht im oberen Bereich der Klappe 2, sondern im mittleren Bereich der Klappe 2. Der damit erreichbare mechanische Effekt ist der gleiche wie der in 1 dargestellten Antriebsanordnung 1.
  • Die in 2 dargestellte Antriebsanordnung 1 zeigt einen in die Klappe 2 integrierten Antriebsmotor 8. Die hiermit verbundenen Vorteile insbesondere hinsichtlich der Fertigung wurden weiter oben erläutert.
  • Die 3 und 4 zeigen bevorzugte Ausgestaltungen basierend auf der in 2 dargestellten Antriebsanordnung 1, wobei ausschließlich die Innenseite der unmontierten Klappe 2 dargestellt ist. Die Klappe 2 ist im montierten Zustand über zwei Scharniere 15, 16, die die Schwenkachse 6 der Klappe 2 bereitstellen, an der Karosserie 5 angelenkt. Dargestellt ist auch der Kraftangriffspunkt 11 bzw. die Kraftangriffspunkte 11, 11a, die im montierten Zustand an der Karosserie 5 angeordnet sind.
  • Je nach Anwendungsfall kann es auch vorteilhaft sein, das Getriebe 9 nicht als Teleskopgetriebe auszugestalten. Dann greift die Spindelmutter 14 vorzugsweise an der Karosserie 5 im Bereich der Klappenöffnung 7, beabstandet von der Schwenkachse 6, antriebstechnisch an, während sich die Spindel 13 durch die Spindelmutter 14 hindurch jenseits des Kraftangriffspunkts der Spindelmutter 14 an der Karosserie 5 erstreckt. Sofern entsprechender Bauraum "hinter" der Spindelmutter 14 vorhanden ist, führt dies zu einer besonders einfachen konstruktiven Lösung.
  • Schließlich darf darauf hingewiesen werden, daß nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Antriebsmotor 8 zusätzlich mit einer weiteren Komponente der Klappe 2, vorzugsweise mit einer Wischervorrichtung, einem Kraftfahrzeug-Türschloß o. dgl. antriebstechnisch gekoppelt oder koppelbar ist. Dann ist der Antriebsmotor 8, wie oben beschrieben, an der Klappe 2 angeordnet. Durch die Verwendung der oben beschriebenen biegsamen Welle 10 ist es möglich, den Antriebsmotor 8 so zu positionieren, daß seine Doppelnutzung ohne weiteres möglich ist.
  • Die weitere, oben angesprochene, eigenständige Lehre betrifft eine Antriebsanordnung 1 mit einem oben beschriebenen Spindelgetriebe 9, wobei eine biegsame Welle 10 zwischen Antriebsmotor 8 und Getriebe 9 nicht unbedingt vorgesehen sein muß. Die beschriebenen Vorteile des Spindelgetriebes 9 insbesondere hinsichtlich der resultierenden Kompaktheit werden bei dieser eigenständigen Lehre nämlich auch ohne die Verwendung einer biegsamen Welle 10 erreicht.
  • Es darf darauf hingewiesen werden, daß grundsätzlich alle oben in Verbindung mit der biegsamen Welle 10 angesprochenen Ausführungsbeispiele auch auf die Antriebsanordnung 1 nach der weiteren Lehre, bei der eine biegsame Welle 10 nicht unbedingt vorgesehen sein muß, mit den damit verbundenen Vorteilen anwendbar sind.
  • Beispielsweise ist die Ausstattung der Antriebsanordnung 1 mit einem Antrieb 4 oder mit zwei Antrieben 4, 4a, mit den damit verbundenen, oben erläuterten Vorteilen möglich. Entsprechend kann die Nutzung eines einzigen Antriebsmotors 8 für beide Antriebe 4, 4a vorgesehen werden. Die Anordnung des Antriebmotors 8 läßt sich in oben beschriebener Weise auch an der Karosserie 5 oder an der Klappe 2 vorsehen. Schließlich kann das Spindelgetriebe 9, wie ebenfalls erläutert, vorteilhaft als Teleskopgetriebe ausgestaltet sein oder eine im Bereich der Klappenöffnung 7 antriebstechnisch angreifende, und von der Spindel 13 durchdrungene Spindelmutter 14 aufweisen.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der Antriebsmotor 8 mit dem als Spindelgetriebe ausgestalteten Getriebe 9, also jedenfalls ohne zwischengeschaltete biegsame Welle, unmittelbar gekoppelt. Dann bildet der Antriebsmotor 8 mit dem Getriebe 9 vorzugsweise insofern eine Einheit, als der eine Kraftangriffspunkt 11, 12 am Getriebe 9 und der andere Kraftangriffspunkt 12, 11 am Antriebsmotor 8, vorzugsweise an dessen Gehäuse, angeordnet ist.
  • Schließlich betrifft die ebenfalls bereits angesprochene, weitere eigenständige Lehre eine Heckklappenanordnung eines Kraftfahrzeugs, die alles umfaßt, was für das Erreichen der oben beschriebenen Vorteile notwendig ist. Dazu gehören die Klappe 2, der Teil der Karosserie 5 des Kraftfahrzeugs 3, der die Klappenöffnung 7 enthält sowie die oben beschriebene Antriebsanordnung 1. Auf die obigen Ausführungen darf verwiesen werden.

Claims (25)

  1. Antriebsanordnung zur Betätigung der Klappe (2) eines Kraftfahrzeugs (3) mit mindestens einem Antrieb (4), wobei die Klappe (2) an der Karosserie (5) des Kraftfahrzeugs (3) um eine Schwenkachse (6) schwenkbar angelenkt und dadurch eine Klappenöffnung (7) der Karosserie (5) verschließbar ist, wobei der Antrieb (4) zur Erzeugung von Antriebsbewegungen einen Antriebsmotor (8) und ein nachgeschaltetes Getriebe (9) aufweist und wobei mit einer Antriebsbewegung – Betätigungsbewegung – die Betätigung der Klappe (2) bewirkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) als rotatorischer Motor ausgestaltet und mit dem Getriebe (9) antriebstechnisch über eine biegsame Welle (10) gekoppelt ist.
  2. Antriebsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (1) einen einzigen Antrieb (4) aufweist, vorzugsweise, daß der Antrieb (4) an einem Seitenrand der Klappe (2) antriebstechnisch angreift.
  3. Antriebsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (1) zwei Antriebe (4, 4a) aufweist und daß die Betätigungsbewegungen der beiden Antriebe (4, 4a) gemeinsam die Betätigung der Klappe (2) bewirken, vorzugsweise, daß die beiden Antriebe (4, 4a) an den beiden Seitenrändern der Klappe (2) antriebstechnisch angreifen.
  4. Antriebsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) des einen Antriebs (4) gleichzeitig der Antriebsmotor (8) des anderen Antriebs (4a) ist.
  5. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) an der Karosserie (5), vorzugsweise, daß der Antriebsmotor (8) im Bereich des hinteren Dachrahmens oder der C-Säule, angeordnet ist.
  6. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) an der Klappe (2) angeordnet, vorzugsweise zumindest zum Teil in die Klappe (2) integriert ist.
  7. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) in Querrichtung des Kraftfahrzeugs (3) gesehen im mittleren Bereich des Kraftfahrzeugs (3) angeordnet ist.
  8. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (4) als Linearantrieb zur Erzeugung von Linearbewegungen ausgestaltet ist.
  9. Antriebsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (4) im montierten Zustand einerseits an der Klappe (2), beabstandet von der Schwenkachse (6) und andererseits an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6), antriebstechnisch angreift.
  10. Antriebsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (9) als Spindelgetriebe mit Spindel (13) und Spindelmutter (14) ausgestaltet ist.
  11. Antriebsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spindelgetriebe (9) als Teleskopgetriebe ausgestaltet ist, vorzugsweise, daß das Teleskopgetriebe (9) im montierten Zustand einerseits an der Klappe (2), beabstandet von der Schwenkachse (6), und andererseits an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6), antriebstechnisch angreift.
  12. Antriebsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand die Spindelmutter (14) an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6), antriebstechnisch angreift und daß sich die Spindel (13) durch die Spindelmutter (14) hindurch jenseits des Kraftangriffspunkts der Spindelmutter (14) an der Karosserie (5) erstreckt.
  13. Antriebsanordnung zur Betätigung der Klappe (2) eines Kraftfahrzeugs (3) mit mindestens einem Antrieb (4), wobei die Klappe (2) an der Karosserie (5) des Kraftfahrzeugs (3) um eine Schwenkachse (6) schwenkbar angelenkt und dadurch eine Klappenöffnung (7) der Karosserie (5) verschließbar ist, wobei der Antrieb (4) zur Erzeugung von Antriebsbewegungen einen Antriebsmotor (8) und ein nachgeschaltetes Getriebe (9) aufweist und wobei mit einer Antriebsbewegung – Betätigungsbewegung – die Betätigung der Klappe (2) bewirkbar ist, wobei der Antrieb (4) ein Linearantrieb zur Erzeugung von Linearbewegungen ist und wobei der Antrieb (4) im montierten Zustand einerseits an der Klappe (2), beabstandet von der Schwenkachse (6), und andererseits an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6) antriebstechnisch angreift, so daß mit einer Linearbewegung des Antriebs (4) – Betätigungsbewegung – die Betätigung der Klappe (2) bewirkbar ist, vorzugsweise nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) als rotatorischer Motor und das Getriebe (9) als Spindelgetriebe (9) mit Spindel (13) und Spindelmutter (14) ausgestaltet ist.
  14. Antriebsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (1) einen einzigen Antrieb (4) aufweist, vorzugsweise, daß der Antrieb (4) an einem Seitenrand der Klappe (2) antriebstechnisch angreift.
  15. Antriebsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (1) zwei Antriebe (4, 4a) aufweist und daß die Betätigungsbewegungen der beiden Antriebe (4, 4a) gemeinsam die Betätigung der Klappe (2) bewirken, vorzugsweise, daß die beiden Antriebe (4, 4a) an den beiden Seitenrändern der Klappe (2) antriebstechnisch angreifen.
  16. Antriebsanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) des einen Antriebs (4) gleichzeitig der Antriebsmotor (8) des anderen Antriebs (4a) ist.
  17. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) an der Karosserie (5) angeordnet ist, vorzugsweise, daß der Antriebsmotor (8) im Bereich des hinteren Dachrahmens oder der C-Säule, angeordnet ist.
  18. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) an der Klappe (2) angeordnet, vorzugsweise zumindest zum Teil in die Klappe (2) integriert ist.
  19. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Antriebsmotor (8) in Querrichtung des Kraftfahrzeugs (3) gesehen im mittleren Bereich des Kraftfahrzeugs (3) angeordnet ist.
  20. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Spindelgetriebe (9) als Teleskopgetriebe ausgestaltet ist, vorzugsweise, daß das Teleskopgetriebe (9) im montierten Zustand einerseits an der Klappe (2), beabstandet von der Schwenkachse (6), und andererseits an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6), antriebstechnisch angreift.
  21. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand die Spindelmutter (14) an der Karosserie (5) im Bereich der Klappenöffnung (7), beabstandet von der Schwenkachse (6), antriebstechnisch angreift und daß sich die Spindel (13) durch die Spindelmutter (14) hindurch jenseits des Kraftangriffspunkts der Spindelmutter (14) an der Karosserie (5) erstreckt.
  22. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) mit dem Spindelgetriebe (9) unmittelbar gekoppelt ist.
  23. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (2) die Heckklappe des Kraftfahrzeugs (3) ist.
  24. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (8) zusätzlich mit einer weiteren Komponente der Klappe (2), vorzugsweise mit einer Wischervorrichtung, einem Kraftfahrzeug-Türschloß o. dgl. antriebstechnisch gekoppelt oder koppelbar ist.
  25. Klappenanordnung, insbesondere Heckklappenanordnung, eines Kraftfahrzeugs, wobei die Klappenanordnung eine Klappe (2) und eine Klappenöffnung (7) in der Karosserie (5) des Kraftfahrzeugs (3) aufweist, wobei die Klappe (2) an der Karosserie (5) um eine Schwenkachse (6) schwenkbar angelenkt und dadurch die Klappenöffnung (7) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Antriebsanordnung (1) mit den Merkmalen eines oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche zur Betätigung der Klappe (2) vorgesehen ist.
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