DE102004030760A1 - Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit (10) einer Bohrwerkzeugmaschine (12). DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) zum Begrenzen eines Schraubmoments in einer Schraubfunktion vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits vorgeschlagen worden, eine Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit einer Bohrwerkzeugmaschine bereitzustellen. Solche Drehmomentbegrenzungseinheiten sind in sehr starke, als Bohrhammer ausgebildete Bohrwerkzeugmaschinen integriert und als Sicherheits-Überrastkupplung ausgebildet, die dazu vorgesehen ist, zu verhindern, dass die Bohrwerkzeugmaschine einem Bediener im Schlagbohrbetrieb der Bohrwerkzeugmaschine entgleitet, weil sich beispielsweise ein Bohrwerkzeug schlagartig verklemmt und der Bediener plötzlich das von der Bohrwerkzeugmaschine erzeugte Drehmoment abstützen muss. Dadurch können Gefahrenpotentiale für den Bediener ausgeräumt werden.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit einer Bohrwerkzeugmaschine.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit zum Begrenzen eines Schraubmoments in einer Schraubfunktion vorgesehen ist. Dadurch kann vorteilhaft eine Beschädigung eines Werkstücks und/oder einer Schraube, die in der Schraubfunktion mit der Bohrwerkzeugmaschine eingedreht wird, vermieden werden. Es kann erreicht werden, dass auch besonders leistungsstarke Bohrwerkzeugmaschinen mit einer Schraubfunktion ausgestattet werden können. Beispielsweise kann eine Schraubfunktion in einen leistungsstarken Bohrhammer integriert werden, so dass ein Bohren eines Dübellochs mit einer Schlagbohrfunktion und ein anschließendes Einschrauben einer Schraube mit einer Schraubfunktion möglich ist, ohne die Maschine wechseln zu müssen. Zudem kann ein Verschrauben mit einem definierten Anzugsmoment ermöglicht werden, wodurch eine fest vorgegebene Eindringtiefe erreichbar ist.
  • Unter „vorgesehen" soll in diesem Zusammenhang auch „ausgelegt" und „ausgestattet" verstanden werden. Als Bohrwerkzeugmaschine kommen beispielsweise Schlagbohrmaschinen, Bohrhämmer und Meißelhämmer in Betracht.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit ein verstellbares Begrenzungsmoment aufweist. Dadurch kann eine flexibel an spezifische Anwendungen anpassbare Drehmomentbegrenzungseinheit erreichbar sein. Es sind jedoch auch Ausgestaltungen der Erfin dung denkbar, in denen die Drehmomentbegrenzungseinheit ein festes Drehmoment aufweist. Ein Anzugsmoment ist in der Schraubfunktion besonders genau dosierbar, wenn das Begrenzungsmoment stufenlos verstellbar ist.
  • Neben dem Begrenzungsmoment, das ein Anzugsmoment einer Schraube bestimmt, kann die Drehmomentbegrenzungseinheit auch Schraubmomente bestimmen, die in Zwischenstadien eines Schraubvorgangs auftreten. Es sind ferner Ausgestaltungen der Erfindung denkbar, in denen die Drehmomentbegrenzungseinheit ein Schraubmoment beispielsweise zeitabhängig oder abhängig von einer Eindringtiefe regelt.
  • Eine besonders robuste Ausgestaltung der Drehmomentbegrenzungseinheit ist erreichbar, wenn ein Begrenzungsmoment von einem Rastmoment erzeugt ist. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung ein Mittel zum Verstellen des Rastmoments der Drehmomentbegrenzungseinheit umfasst, wodurch eine robuste und gleichzeitig flexible Drehmomentbegrenzungseinheit erreichbar ist.
  • Eine Beschädigung eines Werkstücks und/oder ein Durchdrehen von handelsüblichen Schrauben kann vermieden werden, wenn die Drehmomentbegrenzungseinheit ein Drehmoment auf ein Begrenzungsmoment beschränkt, das kleiner als 15 Nm ist. Ein weiterer Sicherheitsgewinn ist erreichbar, wenn die Drehmomentbegrenzungseinheit ein Drehmoment auf ein Begrenzungsmoment beschränkt, das kleiner als 10 Nm ist. Sicherheits-Überrastkupplungen weisen dagegen ein Beschränkungsmoment auf, das deutlich oberhalb von 15 Nm liegt und eine übergroße Eindringtiefe von Schrauben und eine damit einhergehende Be schädigung des Werkstücks und/oder eines Dübels nicht vermeiden kann.
  • Eine besonders komfortable Bedienbarkeit der Vorrichtung ist erreichbar, wenn die Drehmomentbegrenzungseinheit eine Drehhülse zum Einstellen eines Begrenzungsmoments aufweist, die um eine Rotationsachse eines Werkzeugs drehbar gelagert ist.
  • Dabei ist ein schnelles und komfortables Einstellen des Begrenzungsmoments mit einer einzigen Handbewegung erreichbar, wenn die Drehhülse um einen Winkelbereich von weniger als 120° drehbar ist. Eine Begrenzung des Winkelbereichs kann vorteilhaft durch Anschlagelemente erreicht werden. Dabei können die Anschlagelemente die Bewegung der Drehhülse in Umfangsrichtung direkt oder indirekt durch einen axialen Anschlag begrenzen. Ein axialer Anschlag begrenzt eine axiale Bewegung der Drehhülse, die über ein Gewinde mit einer Drehbewegung verknüpft ist.
  • Ein unbeabsichtigtes axiales Verschieben und eine präzise Einstellbarkeit des Begrenzungsmoments ist erreichbar, wenn eine axiale Position der Drehhülse über ein Gewinde durch eine Drehlage der Drehhülse bestimmt ist.
  • Eine robuste Ausführung der Drehmomentbegrenzungseinheit ist erreichbar, wenn diese als Überrastkupplung ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft kann die Drehmomentbegrenzungseinheit einstückig mit einer Überrastkupplung ausgebildet sein, die in einer Schlagbohrfunktion der Bohrwerkzeugmaschine als Sicherheits-Überrastkupplung Verwendung findet.
  • Prinzipiell kann die Drehmomentbegrenzungseinheit Teil eines auswechselbaren Bohrfutters, und dadurch von der Bohrwerkzeugmaschine lösbar oder mit der Bohrwerkzeugmaschine fest verbunden sein. Es sind auch Ausgestaltungen der Erfindung denkbar, in denen die Drehmomentbegrenzungseinheit Teil eines Nachrüstsets für Bohrwerkzeugmaschinen ist.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Bohrwerkzeugmaschine mit einer Schraubfunktion,
  • 2 eine Drehmomentbegrenzungseinheit der Bohrwerkzeugmaschine aus 1 in einer Schnittdarstellung,
  • 3 eine Lagerungsausnehmung der Drehmomentbegrenzungseinheit aus 2,
  • 4 die Drehmomentbegrenzungseinheit aus 2 in einer Schlagbohrkonfiguration und
  • 5 eine alternative Drehmomentbegrenzungseinheit in einer Schnittdarstellung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine als Bohrhammer ausgebildete Bohrwerkzeugmaschine 12, die neben einer Schlagbohrfunktion, einer Meißelfunktion und einer Bohrfunktion über eine Schraubfunktion verfügt. Die Bohrwerkzeugmaschine 12 weist zwei Drehmomentbegrenzungseinheiten 10 auf, und zwar eine hier nicht dargestellte Sicherheits-Überrastkupplung und eine zweite, in 2 dargestellte Drehmomentbegrenzungseinheit 10, die zum Begrenzen eines Schraubmoments durch ein Begrenzungsmoment vorgesehen ist, das in einem Bereich zwischen etwa 3 Nm und 10 Nm stufenlos einstellbar ist.
  • Die Bohrwerkzeugmaschine 12 weist einen Kunststoffkörper 20 auf, in dem ein Elektromotor angeordnet ist, der in der Bohrhammerfunktion, der Bohrfunktion und in der Schraubfunktion ein Werkzeugfutter 22 rotatorisch antreibt und um eine Rotationsachse 16 der Bohrwerkzeugmaschine 12 dreht. Mittels eines am Kunststoffkörper 20 angeordneten Drehwahlschalters 24 kann ein Bediener die Funktion der Bohrwerkzeugmaschine 12 bestimmen bzw. auswählen. Zwischen dem Kunststoffkörper 20 und dem Werkzeugfutter 22 ist zunächst eine Drehhülse 14 und in Arbeitsrichtung 26 anschließend ein Haltegriff 28 befestigt. Die Drehhülse 14 ist über ein Gewinde 30 drehbar an einem Schlagwerkgehäuse 32 der Bohrwerkzeugmaschine 12 gelagert (2).
  • Am Kunststoffkörper 20 ist ein Kennzeichnungselement 34 angebracht, das rampenförmig ausgebildet ist und einem Bediener einen Drehsinn zum Vergrößern und Verkleinern des durch ein Drehen der Drehhülse 14 einstellbaren Begrenzungsmoments anzeigt.
  • In der Schnittdarstellung in 2 ist das Schlagwerkgehäuse 32, ein Hammerrohr 36 und ein Werkzeughalter 38 dargestellt. Der Werkzeughalter 38 ist dazu vorgesehen, ein Werkzeug 18 in Grenzen axial verschiebbar und drehfest zu lagern. Dazu weist der Werkzeughalter 38 ein Langloch auf, durch das hindurch ein kugelförmiger Rastkörper 40 in eine Ausnehmung im Werkzeug 18 eingreifen kann. Ein ringförmiger Verriegelungskörper 42 des Werkzeugfutters 22 ist federbelastet axial verschiebbar am Werkzeughalter 38 gelagert und ist dazu vorgesehen, eine radiale Bewegung des Rastkörpers 40 zu blockieren. Der Rastkörper 40 und der Verriegelungskörper 42 verriegeln das Werkzeug 18 im Werkzeugfutter 22.
  • Zum Entriegeln verschiebt ein Bediener eine mit dem Verriegelungskörper 42 verbundene Betätigungshülse 44 des Werkzeugfutters 22 entgegen der Arbeitsrichtung 26 und entgegen einer Rückstellkraft eines Federelements 46, bis der Verriegelungskörper 42 den Rastkörper 40 radial freigibt und der Bediener das Werkzeug 18 aus dem Werkzeugfutter 22 herausziehen kann.
  • Im Hammerrohr 36 ist ein Döpper 48 axial beweglich gelagert und dazu vorgesehen, in einer Schlagbohrfunktion und in einer Meißelfunktion der Bohrwerkzeugmaschine 12 axiale Schlagimpulse auf das Werkzeug 18 zu übertragen.
  • In einer Schraubfunktion ist ein Schlagwerk, das den Döpper 48 antreibt, deaktiviert. Ein Bediener kann dann in den Werkzeughalter 38 ein Schraubwerkzeug, beispielsweise ein Kreuz schlitzschraubwerkzeug, ein Schlitzschraubwerkzeug, ein Imbusschraubwerkzeug, ein Torxschraubwerkzeug oder ein anderes, dem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Schraubwerkezug einrasten. Besonders flexibel einsetzbar sind Universalhalterungen, die mit einem ersten Ende in den Werkzeughalter 38 der Bohrwerkzeugmaschine 12 einführbar sind, und an deren zweiten Ende eine Vielzahl von verschiedenen Schrauberbits befestigbar ist.
  • Die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 wirkt zwischen dem Hammerrohr 36 und dem Werkzeughalter 38 und verbindet beide Bauteile axial fest. Eine Drehfestigkeit der Verbindung zwischen dem Hammerrohr 36 und dem Werkzeughalter 38 wird von der Drehmomentbegrenzungseinheit 10 auf das Begrenzungsmoment beschränkt.
  • Die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 weist vier über einen Umfang des Hammerrohrs 36 gleichmäßig verteilte, kugelförmige Rastkörper 50 auf, die jeweils in eine Öffnung im Hammerrohr 36 und in einer Rastkonfiguration gleichzeitig in eine muldenförmige Kugeltasche 52 am Werkzeughalter 38 eingreifen. Dabei sind auch Ausgestaltungen der Erfindung mit mehr oder weniger als vier gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilten Rastkörpern denkbar. Die Kugeltaschen 52 sind durch eine umfängliche, rinnenförmige Eindrehung 54 an einem Außenumfang des Werkzeughalters 38 miteinander verbunden. Ein Ringkörper 56 ist zur radialen Sicherung der Rastkörper 50 vorgesehen und weist eine Innenfläche auf, die einen zylindermantelförmigen Teilbereich 58 und eine sich daran in Arbeitsrichtung 26 konisch verjüngenden Teilbereich 60 umfasst. Am Ringkörper 56 greift eine Spiralfeder 62 an, die den Ringkörper 56 axial entgegen der Arbeitsrichtung 26 verschiebt bzw. belastet. Ein in die Arbeitsrichtung 26 weisendes Ende stützt sich über eine Abstandshülse 66, die die Spiralfeder 62 radial übergreift, an einem Axiallager 64 ab. Der konische Teilbereich 60 liegt an den Rastkörpern 50 an und lenkt die Federkraft der Spiralfeder 62 radial nach innen, um die Rastkörper 50 in den Kugeltaschen 52 bzw. in der Eindrehung 54 zu halten. Eine Tiefe der Kugeltaschen 52 macht etwa ein Viertel des Durchmessers der kugelförmigen Rastkörper 50 aus.
  • Das Axiallager 64 liegt an einem radial nach innen ragenden Anlageflansch der Drehhülse 14 an, die einen vorderen Rand des röhrenförmigen Schlagwerkgehäuses 32 innen und außen entgegen der Arbeitsrichtung 26 umgreift, wobei die Drehhülse 14 in ein an das Schlagwerkgehäuse 32 angeformtes, als Innengewinde ausgebildetes Gewinde 30 eingreift. An einem Außenumfang des Schlagwerkgehäuses 32 ist ein Dichtungsgummiring 68 angeordnet, der ein Eindringen von Staub in den Bereich des Gewindes 30 verhindert.
  • Dreht ein Bediener die Drehhülse 14 in eine erste Richtung um die Rotationsachse 16, so übersetzt das Gewinde 30 die Drehung in eine zur Drehung proportionale, axiale Verschiebung der Drehhülse 14 entgegen der Arbeitsrichtung 26, wobei sich mit der Drehhülse 14 auch das Axiallager 64 und die Abstandshülse 66 axial verschieben und die Spiralfeder 62 einrücken. Dadurch vergrößert sich die Vorspannung der Spiralfeder 62 und mit ihr ein Begrenzungsmoment der Drehmomentbegrenzungseinheit 10. Dreht der Bediener die Drehhülse 14 in eine der ersten Richtung entgegengesetzte zweite Richtung, verringert sich entsprechend die Vorspannung der Spiralfeder 62 und das Begrenzungsmoment. In die erste Richtung ist ein Winkelbereich, um den die Drehhülse 14 drehbar ist, dadurch beschränkt, dass ein die Spiralfeder 62 radial übergreifender Teilbereich der Abstandshülse 66 an den Ringkörper 56 anschlägt (4), während der Winkelbereich in der zweiten Richtung dadurch begrenzt ist, dass der Anlageflansch der Drehhülse 14 an einen den Werkzeughalter 38 umgreifenden, an einem Sprengring abgestützten Stützring 76 anschlägt ( 2). Durch beide Begrenzungen ist der Winkelbereich auf etwa 120° beschränkt.
  • Wirkt in der Rastkonfiguration ein Drehmoment auf ein im Werkzeughalter 38 eingespanntes Werkzeug 18, so überträgt sich dieses über die Rastkörper 40 und über weitere, hier nicht dargestellte Drehmitnahmeelemente auf den Werkzeughalter 38, von diesem über Ränder der Kugeltaschen 52 auf die Rastkörper 50 und von den Rastkörpern 50 über Ränder der Öffnungen auf das Hammerrohr 36. Dabei lenken die Ränder der Kugeltaschen 52 eine Kraftkomponente in eine radiale Richtung um und verschieben die Rastkörper 50 radial nach außen, wobei die Rastkörper 50 über den konischen Teilbereich 60 die Ringkörper 56 gegen die Federkraft der Spiralfeder 62 in die Arbeitsrichtung 26 verschieben.
  • Überschreitet das Drehmoment das durch die Vorspannung der Spiralfeder 62 bzw. durch die Drehlage der Drehhülse 14 bestimmte Begrenzungsmoment, bewegen sich die Rastkörper 50 über den Rand der Kugeltaschen 52 hinaus in die rinnenförmige Eindrehung 54 in eine Überrastkonfiguration, und eine Verbindung zwischen Hammerrohr 36 und Werkzeughalter 38 in Umfangsrichtung ist gelöst, bis sich das Hammerrohr 36 mit den in den Öffnungen mitgeführten Rastkörpern 50 unter der Wirkung eines Drehmoments des Elektromotors um 90° gedreht hat und die Rastkörper 50 durch die Spiralfeder 62 und den konischen Teilbereich 60 in eine weitere Kugeltasche 52 eingeschoben werden. Baut sich anschließend von neuem ein Drehmoment auf, das das Begrenzungsmoment übertrifft, beginnt der oben beschriebene Vorgang von neuem.
  • Schlägt der die Spiralfeder 62 radial übergreifende Teilbereich der Abstandshülse 66 an den Ringkörper 56 an (4), ist eine axiale Verschiebung des Ringkörpers 56 blockiert, so dass das Begrenzungsmoment unendlich und die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 deaktiviert ist. Wird die Bohrwerkzeugmaschine 12 in der Schlagbohrfunktion und der Meißelfunktion betrieben, sollte sich die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 stets in dieser Konfiguration befinden.
  • Es sind Ausgestaltungen der Erfindung denkbar, in denen die Drehhülse 14 in der Konfiguration mit deaktivierter Drehmomentbegrenzungseinheit 10 einrastet und/oder in der der Drehwahlschalter 24 mechanisch blockiert ist, wenn sich die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 nicht in dieser Konfiguration befindet.
  • In 5 ist eine alternative Ausgestaltung der Erfindung dargestellt. Analoge Merkmale werden mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. In der Beschreibung wird im Wesentlichen nur auf Unterschiede zu dem in den 14 dargestellten Ausführungsbeispiel eingegangen. Hinsichtlich gleichbleibender Merkmale kann auf die Beschreibung zu dem in den 14 dargestellten Ausführungsbeispiel verwiesen werden.
  • In dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Sicherheits-Überrastkupplung in eine Drehmomentbegrenzungseinheit 10 integriert, die zum Begrenzen eines Schraubmoments vorgesehen ist. Eine Spiralfeder 62 stützt sich in Arbeitsrichtung 26 an zwei Scheiben 70, 72 ab, zwischen denen ein Axiallager 64 sitzt. Entgegen der Arbeitsrichtung 26 stützt sich die Spiralfeder 62 an einem Ringkörper 56 der Drehmomentbegrenzungseinheit 10 ab, der an einer der Arbeitsrichtung 26 abgewandten Seite Lagertaschen für Rastkörper 50 aufweist. Die Rastkörper 50 greifen jeweils in eine korrespondierende Lagertasche an einem zweiten, fest mit einem Hammerrohr 36 verbundenen Ringkörper 74 der Drehmomentbegrenzungseinheit 10 ein. Ferner weist der Ringkörper 56 eine umfängliche Verzahnung auf, die in eine korrespondierende Verzahnung an einer hier nicht dargestellten Antriebswelle eingreift und den Ringkörper 56 drehfest und axial in Grenzen verschiebbar mit der Antriebswelle koppelt.
  • Die Scheibe 72 stützt sich in Arbeitsrichtung 26 an einer Abstandshülse 66 ab, die sich wiederum an einer Drehhülse 14 abstützt, über die analog zum Ausführungsbeispiel in den 14 eine Vorspannung der Spiralfeder 62 einstellbar ist.
  • Wird ein Drehmoment über die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 übertragen, das ein von der Vorspannung der Spiralfeder 62 bzw. von der Drehlage der Drehhülse 14 bestimmtes Begrenzungsmoment überschreitet, löst sich die durch die Rastkörper 50 erzeugte Verbindung der Ringkörper 56, 74 und die Ringkörper 56, 74 drehen durch. Durch ein Verdrehen der Drehhülse 14 ist das Begrenzungsmoment kontinuierlich verstellbar. In ei ner ersten, in 5 dargestellten Drehlage beträgt das Begrenzungsmoment etwa 15 Nm und die Drehmomentbegrenzungseinheit 10 fungiert als Sicherheits-Überrastkupplung. Zwischen einer zweiten und einer dritten Drehlage, die in 5 durch die der entsprechenden Drehlage zugeordnete axiale Position der Scheibe 70 gestrichelt dargestellt ist, liegt ein Begrenzungsmoment im Bereich von Anzugsmomenten zwischen 5 Nm 10 Nm, die im Trockenbau üblicherweise vorteilhaft einsetzbar sind. Ein hier nicht dargestelltes Kennzeichnungselement an einem Kunststoffkörper einer die Vorrichtung umfassenden Bohrwerkzeugmaschine markiert die entsprechenden Drehlagen für den Benutzer deutlich erkennbar.
  • 10
    Drehmomentbegrenzungs
    einheit
    12
    Bohrwerkzeugmaschine
    14
    Drehhülse
    16
    Rotationsachse
    18
    Werkzeug
    20
    Kunststoffkörper
    22
    Werkzeugfutter
    24
    Drehwahlschalter
    26
    Arbeitsrichtung
    28
    Haltegriff
    30
    Gewinde
    32
    Schlagwerkgehäuse
    34
    Kennzeichnungselement
    36
    Hammerrohr
    38
    Werkzeughalter
    40
    Rastkörper
    42
    Verriegelungskörper
    44
    Betätigungshülse
    46
    Federelement
    48
    Döpper
    50
    Rastkörper
    52
    Kugeltasche
    54
    Eindrehung
    56
    Ringkörper
    58
    Teilbereich
    60
    Teilbereich
    62
    Spiralfeder
    64
    Axiallager
    66
    Abstandshülse
    68
    Dichtungsgummiring
    70
    Scheibe
    72
    Scheibe
    74
    Ringkörper
    76
    Stützring

Claims (11)

  1. Vorrichtung mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit (10) einer Bohrwerkzeugmaschine (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) zum Begrenzen eines Schraubmoments in einer Schraubfunktion vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) ein verstellbares Begrenzungsmoment aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzungsmoment stufenlos verstellbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Begrenzungsmoment von einem Rastmoment erzeugt ist.
  5. Vorrichtung zumindest nach den Ansprüchen 2 und 4, gekennzeichnet durch ein Mittel (14) zum Verstellen des Rastmoments der Drehmomentbegrenzungseinheit (10).
  6. Vorrichtung zumindest nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) ein Drehmoment auf ein Begrenzungsmoment beschränkt, das kleiner als 15 Nm ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) eine Drehhülse (14) zum Einstellen eines Begrenzungsmoments aufweist, die um eine Rotationsachse (16) eines Werkzeugs (18) drehbar gelagert ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehhülse (14) um einen Winkelbereich von weniger als 120° drehbar ist.
  9. Vorrichtung zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine axiale Position der Drehhülse (14) über ein Gewinde (30) durch eine Drehlage der Drehhülse (14) bestimmt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) als Überrastkupplung ausgebildet ist.
  11. Bohrwerkzeugmaschine (12) mit einer Drehmomentbegrenzungseinheit (10), dadurch gekennzeichnet, dass die Drehmomentbegrenzungseinheit (10) zum Begrenzen eines Schraubmoments in einer Schraubfunktion vorgesehen ist.
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