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Die
Erfindung betrifft einen Analspreizer.
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Um
den Analkanal für ärztliche
Eingriffe und Untersuchungen aufzuweiten, werden Analspreizer eingesetzt.
Diese Analspreizer weisen Spreizblätter auf, die in den Analkanal
eingeführt
werden und dann zur Erweiterung des Analkanals auseinander bewegt werden.
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In
einer bekannten Ausführung
sind zwei Spreizblätter
vorgesehen, die mittels eines Scherengriffes auseinander gespreizt
werden. Damit ist nur ein verhältnismäßig geringes
Aufweiten des Analkanals möglich.
Weiter ist ein Analspreizer mit zwei Spreizblättern bekannt, bei welchem
das eine Spreizblatt auf einer an dem anderen Spreizblatt angebrachten
Führungsschiene
verschiebbar ist. Damit können
die Spreizblätter
zwar über
einen großen Weg
auseinander bewegt werden, das Aufweiten des Analkanals erfolgt
jedoch nur in einer diametralen Richtung, so dass der Zugangsquerschnitt
nicht optimal vergrößert wird.
Schließlich
ist ein Analspreizer bekannt, bei welchem zwei Spreizblätter mittels
eines Scherengriffes auseinander bewegt werden können und ein drittes Spreizblatt
in einer zur Schwenkebene des Scherengriffes senkrechten Ebene angeordnet
ist. Die drei Spreizblätter
erzeugen einen größeren Zugangsquerschnitt
des aufgeweiteten Analkanals. Der Zugangsquerschnitt ist jedoch
auch hierbei asymmetrisch und im Wesentlichen durch die diametrale
Spreizbewegung des Scherengriffes bestimmt.
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Aus
der WO 94/26344 A1 ist eine Spreizvorrichtung für den Zervixkanal bekannt,
mit einem konischen Grundelement mit einer mittigen freien Öffnung,
drei außerhalb
der freien Öffnung
im Winkel gegeneinander versetzt in dem Grundelement angeordneten
radial verlaufenden Führungen,
in den Führungen
radial ver schiebbaren Spreizblättern,
die in distaler Richtung im Wesentlichen senkrecht von der Grundfläche des
konischen Grundelements abstehen und einem Betätigungsmittel zum radialen
Verschieben der Spreizblätter
in den Führungen.
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Die
WO 96/28083A1 gibt ein Spekulum für das Rektum bzw. die Vagina
an. Bei diesem bekannten Spekulum sind Spreizblätter an einer Grundplatte mit
einer mittigen Öffnung
angebracht. Weiterhin zeigt die WO 96/28083 A1 eine an einer Grundplatte anliegende
Rotorplatte, die konzentrisch gegen die Grundplatte drehbar ist.
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Aus
der
US 5681265 A ist
ein zylindrischer Analspreizer bekannt, bei dem in der Mitte ein
Mandrin mit einem konischen Endstück einsetzbar ist, welches
durch eine Stufe mit seinem proximalen Außenrand die distalen Enden
der Spreizblätter überdeckt, wenn
diese sich in ihrer inneren Stellung befinden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen alternativen Analspreizer
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Analspreizer mit den im Anspruch 1 ausgegebenen Merkmalen.
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Vorteilhafte
Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Analspreizer sind
die Spreizblätter
an einer Grundplatte radial verschiebbar geführt. Dadurch ist es möglich, eine
größere Anzahl
von Spreizblättern
symmetrisch um eine mittige freie Öffnung der Grundplatte anzuordnen und
dadurch den Analkanal symmetrisch mit optimalem Querschnitt aufzuweiten.
Werden drei Spreizblätter
verwendet, die dann im Winkel von 120° gegeneinander versetzt radial
verschiebbar sind, so ergibt sich eine dreieckige Aufweitung des
Analkanals. Eine optimale Ausführung
ergibt sich mit vier Spreizblättern,
die jeweils in um 90° gegeneinander
versetzten Führungen
radial verschiebbar sind. Die vier Spreizblätter ergeben einen in etwa
quadratischen Zugangsquerschnitt des aufgeweiteten Analkanals, der
dem Arzt eine große
Bewegungsfreiheit ermöglicht.
Mehr als vier Spreizblätter
sind erfindungsgemäß möglich, bringen
aber keine wesentliche Verbesserung im Zugangsquerschnitt, führen jedoch
zu einer größeren Abdeckung
der Wand des Analkanals durch die Spreizblätter.
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Gemäß der Erfindung
werden die Spreizblätter
und insbesondere die die Spreizblätter tragenden Schlitten in
den radialen Führungen
durch eine Rotorplatte bewegt. Die Spreizblätter bzw. die diese tragenden
Schlitten weisen Führungsbolzen
auf, die die radialen Führungen
der Grundplatte und diese radialen Führungen schneidende spiralförmige Betätigungsschlitze
der Rotorplatte durchgreifen. Werden die Grundplatte und die Rotorplatte
konzentrisch gegeneinander verdreht, so wandern die Kreuzungspunkte
der radialen Führungsschlitze
und der spiralförmigen
Betätigungsschlitze,
in denen sich die Führungsbolzen
befinden, radial nach außen
und bewegen die Spreizblätter
radial auseinander. Dadurch können
die Spreizblätter
exakt symmetrisch zueinander und mit feinfühlig dosierbarem Kraftaufwand
auseinander gespreizt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
sind die Spreizblätter
mittels Schlitten in den radialen Führungen geführt. Damit ergibt sich zum
einen eine stabile, belastbare und verkippsichere Führung der
Spreizblätter.
Es ist insbesondere auch möglich,
die Spreizblätter
an dem Schlitten auswechselbar zu befestigen, wobei insbesondere
eine Rastverbindung vorgesehen sein kann. Es ist dadurch möglich, den Analspreizer
mit einem Grundinstrument auszubilden, welches in Verbindung mit
dem jeweiligen Anwendungsfall angepassten Spreizblättern ausgestattet
werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausführung
können
die Grundplatte und die Rotorplatte mittels einer Spanneinrichtung
in der jeweiligen Drehstellung miteinander verklemmt werden, um
die Spreizblätter
in der jeweiligen Spreizstellung zu arretieren.
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Um
den Analspreizer möglichst
schmerzfrei und ohne Gewebeverletzungen einführen zu können, ist vorzugsweise ein
Mandrin vorgesehen, der mittig in die Grundplatte eingesetzt werden
kann. Der Mandrin ragt distal über
die Grundplatte hinaus und weist ein distales stumpfkonisches Endstück auf.
Wenn die Spreizblätter
in ihre radial innerste Position geschoben sind, greifen die distalen
freien Enden der Spreizblätter
hinter den proximalen Rand des konischen Endstückes und werden durch das Endstück abgedeckt,
wenn der Mandrin mit den anliegenden Spreizblättern in den Analkanal eingeführt wird.
Sobald die Spreizblätter
im Analkanal positioniert sind, werden diese radial auseinander
bewegt, so dass der Mandrin mit seinem konischen Endstück nach
proximal herausgezogen werden kann.
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In
einer zweckmäßigen Ausführung weist
der Mandrin einen axialen Stift auf, der das distale Endstück trägt. Dieser
Stift ist axial verstellbar in einem proximalen Mandringriff gelagert.
Dadurch kann die axiale Position des Endstückes in Bezug auf die Grundplatte
eingestellt und der Länge
der jeweils verwendeten Spreizblätter
angepasst werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen
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1 eine
axiale Draufsicht auf den Analspreizer von der distalen Seite,
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2 eine
Seitenansicht des Analspreizers,
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3 einen
Axialschnitt längs
der Schnittlinie A-A in 1,
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4 eine
Draufsicht auf die Grundplatte,
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5 eine
Draufsicht auf die Rotorplatte,
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Spreizblattes mit Schieber,
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7 einen
Axialschnitt des Spreizblattes mit Schieber gemäß 6 und
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8 einen
Axialschnitt durch den Mandrin.
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Der
Analspreizer weist eine Grundplatte 10 auf, die in 4 als
Einzelteil gezeigt ist. Die Grundplatte 10 hat die Form
einer Kreisscheibe mit einer mittigen kreisförmigen freien Öffnung 12.
Die Öffnung 12 bestimmt
den freien Zugangsquerschnitt und weist beispielsweise einen Durchmesser
von 60 mm auf. Außerhalb
der Öffnung 12 verlaufen
radiale Führungen,
die als die Grundplatte 10 durchbrechende Führungsschlitze 14 ausgebildet
sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind vier Führungsschlitze 14 vorgesehen,
die in gleicher Winkelteilung jeweils um 90° gegeneinander versetzt sind.
Am Außenumfang
weist die Grundplatte 10 einen radial abstehenden Lappen 16 auf,
an welchem ein radial abstehender Griffhebel 18 befestigt,
z.B. angeschweißt ist.
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An
der proximalen Fläche
der Grundplatte 10 liegt eine Rotorplatte 20 an,
die in 5 als Einzelteil dargestellt ist. Die Rotorplatte 20 hat
ebenfalls die Form einer Kreisscheibe, wobei ihr Außendurchmesser
im Wesentlichen mit dem Außendurchmesser
der Grundplatte 10 übereinstimmt.
Mittig weist die Rotorplatte 20 ebenfalls eine freie Öffnung 22 mit
kreisförmigen
Querschnitt auf, deren Durchmesser wenigstens gleich dem Durchmesser
der mittigen Öffnung der
Grundplatte 10 ist. Die Rotorplatte 20 ist außerhalb
der Öffnung 22 von
Betätigungsschlitzen 24 durchbrochen.
Die Betätigungsschlitze 24 verlaufen spiralförmig nach
außen.
Die Zahl und Anordnung der Betätigungsschlitze 24 entspricht
den Führungsschlitzen 14 der
Grundplatte 10. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind dementsprechend
vier jeweils um 90° gegeneinander
versetzte Betätigungsschlitze 24 vorgesehen.
Das innere Ende der Führungsschlitze 14 und
der Betätigungsschlitze 24 liegt auf
demselben Radius und ebenso liegen die äußeren Enden der Führungsschlitze 14 und
Betätigungsschlitze 24 auf
demselben Radius. Auf Grund des spiralförmigen Verlaufes der Betätigungsschlitze 24 ist
deren äußeres Ende
gegenüber
dem inneren Ende jeweils um etwa 45° versetzt. Die Rotorplatte 20 weist
an ihrem Außenumfang
ebenfalls einen radial abstehenden Lappen 26 auf, an welchem
ein radial abstehender Griffhebel 28 befestigt, z.B. angeschweißt ist.
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Distal
auf der Grundplatte 10 sitzen jeweils den Führungsschlitzen 14 zugeordnete
Schlitten 30, die in den 6 und 7 als
Einzelteil dargestellt sind. Die Schlitten 30 haben die
Form einer flachen länglichen
Platte, die in radialer Richtung parallel auf den Führungsschlitzen 14 aufliegt.
Die Schlitten 30 weisen zwei in radialer Richtung beabstandete
Bohrungen 32 und 34 auf. Der Durchmesser der Bohrungen 32 und 34 entspricht
der Breite der Führungsschlitze 14.
In die radial innere Bohrung 32 ist ein Führungsbolzen 36 fest
eingepasst. Der Führungsbolzen 36 durchsetzt
die Bohrung 32, den Führungsschlitz 14 der
Grundplatte 10 und den jeweiligen Betätigungsschlitz 24 der
anliegenden Rotorplatte 20. Auf der proximalen Seite übergreift
der Führungsbolzen 36 den
Betätigungsschlitz 24 mit
einem verbreiterten Kopf 38, wodurch die Rotorplatte 20 an
der Grundplatte 10 gehalten wird. In die radial äußere Bohrung 34 des
Schlittens 30 ist ein Lagerzapfen 42 eingesetzt,
der unverlierbar in dem Schlitten 30 gehalten ist und in
den Führungsschlitz 14 eingreift.
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Auf
dem radial mittleren Ende des Schlittens 30 ist ein Block 44 ausgebildet.
Der Block 44 weist eine Aufnahmetasche 46 auf,
die nahe am radial inneren Ende des Schlittens 30 angeordnet
ist, die von der distalen Seite senkrecht zu dem Schlitten 30 in den
Block 44 führt
und die die Querschnittsform eines senkrecht zur Längsrichtung 30 verlaufenden
Schlitzes hat. In die Aufnahmetasche 46 sind jeweils Spreizblätter 48 auswechselbar
eingesetzt. Hierzu ist in dem Block 44 eine Bohrung 50 vorgesehen,
die parallel zur Oberfläche
und Längserstreckung
des Schlittens 30 verläuft
und bis in die Aufnahmetasche 46 reicht. In diese Bohrung 50 ist
eine Rastkugel 52 eingesetzt, die mit ihrem Umfang in die
Aufnahmetasche 46 hineinragt und durch eine Druckfeder 54 vorgespannt
ist. Die Druckfeder stützt
sich mit ihrem von der Rastkugel 52 abgewandten Ende an
einer Einstellschraube 56 ab, die in ein Innengewinde der Bohrung 50 eingedreht
ist und mittels derer die Vorspannung der Druckfeder 54 und
damit der Rastkugel 52 eingestellt werden kann. Das Spreizblatt 48 weist
an seinem in die Aufnahmetasche 46 eingreifenden Ende eine
Rastvertiefung 58 auf, in welche die Rastkugel 52 federnd
einschnappt, um das Spreizblatt 48 in der Aufnahmetasche 46 zu
arretieren. Auf diese Weise kann das Spreizblatt 48 durch einfaches
Einschieben in die Aufnahmetasche 46 an dem Schlitten 30 verriegelt
werden. Ebenso kann das Spreizblatt 48 wieder von dem Schlitten 30 getrennt werden,
in dem das Spreizblatt 48 gegen die Rastkraft der Rastkugel 52 herausgezogen
wird.
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Werden
die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 mittels
der Griffhebel 18 und 28 gegeneinander verdreht,
so wandern die Kreuzungspunkte der radialen Führungsschlitze 14 und
der spiralförmigen Betätigungsschlitze 24 radial.
Da die Führungsbolzen 36 der
Schlitten 30 in diesen Kreuzungspunkten sowohl den jeweiligen
Führungsschlitz 14 als
auch den jeweiligen Betätigungsschlitz 24 durchsetzen, verschieben
sich damit auch die Führungsbolzen 36 radial
in den Führungsschlitzen 14.
Da die Schlitten 30 mit den Führungsbolzen 36 und
dem Lagerzapfen 42 jeweils in den Führungsschlitzen 14 geführt sind, werden
die Schlitten 30 durch die gegenseitige Verdrehung von
Grundplatte 10 und Rotorplatte 20 radial entlang
der Führungsschlitze 14 bewegt.
Damit können
die distal abstehenden Spreizblätter 48 der
vier Schlitten 30 radial gegeneinander und auseinander bewegt
werden.
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Bei
einem der Schlitten 30 ist der Führungsbolzen 36 zusätzlich zu
seiner Führungsfunktion auch
als Spannbolzen 60 ausgebildet. An dem proximal über die
Rotorplatte 20 hinaus ragen den Ende des Spannbolzens 60 ist
anstelle des Kopfes 38 ein Exzenterhebel 62 um
eine zur Achse des Spannbolzens senkrechte Achse schwenkbar gelagert.
Der Exzenterhebel 62 weist im Bereich des Spannbolzens 60 einen
Exzenternocken 64 auf, der sich an der Oberfläche der
Rotorplatte 20 abstützt.
Wird der Exzenterhebel 62 mit seinem freien Hebelgriff
von der Rotorplatte 20 abgeschwenkt, so gibt der Exzenternocken 64 den
Spannbolzen 60 für
ein geringes axiales Spiel frei. Auf Grund dieses axialen Spiels kann
sich der Schlitten 30 bewegen und die Grundplatte 10 und
die Rotorplatte 20 können
gegeneinander verdreht werden. Wird der Exzenterhebel 62 gegen
die Rotorplatte 20 in die Spannstellung geschwenkt, wie
dies in 2 gezeigt ist, so stützt sich der
Exzenternocken 64 an der Rotorplatte 20 ab und zieht
den Spannbolzen 60 axial in proximaler Richtung. Damit
werden die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 zwischen
dem Schlitten 30 und dem Exzenternocken 64 des
Exzenterhebels 62 geklemmt und verspannt, so dass die Rotorplatte 20 und
die Grundplatte 10 nicht mehr gegeneinander verdreht werden können und
die Spreizblätter 48 in
ihrer jeweiligen Position arretiert sind.
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In
die mittigen Öffnungen 12 der
Grundplatte 10 und 22 der Rotorplatte 20 kann
ein Mandrin 66 eingesetzt werden, der als Einzelteil in 8 gezeigt ist.
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Der
Mandrin 66 weist einen proximalen Mandringriff 68 auf,
der mittig in einer kreisscheibenförmigen Stützplatte 70 eingeschraubt
ist. Der Außendurchmesser
der Stützplatte
entspricht dem Durchmesser der mittigen Öffnung 22 der Rotorplatte 20, so
dass die Stützplatte 70 in
diese Öffnung 22 eingesetzt
werden kann, wobei sie sich mit einer Umfangsschulter am Umfang
der Öffnung 22 abstützt. In
den Mandringriff 68 ist axial ein Stift 72 eingesetzt,
der distal aus dem Mandringriff 68 herausragt. Auf das distale
Ende des Stiftes 62 ist ein Endstück 74 aufgesetzt,
z.B. aufgeschraubt. Das Endstück 74 hat
die Form eines Konus mit stumpfer distaler Spitze, der sich in proximaler
Richtung erweitert. Am proximalen Ende weist das Endstück 64 eine
Umfangsstufe 76 auf, die von dem proximalen Außenrand
des Endstückes 74 radial übergriffen
wird.
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Der
Stift 72 weist in seinem in den Mandringriff 68 eingreifenden
Bereich axial beabstandete Rasteinstiche 78 auf. In diese
Rasteinstiche können
radial Raststücke 82,
eingreifen, die in dem Mandringriff 68 aufgenommen sind.
Dadurch ist es möglich, den
Stift 72 in unterschiedlicher axialer Länge in dem Mandringriff 68 einzurasten.
Dadurch wird festgelegt, wie weit das Endstück 74 distal von der
Grundplatte 10 und den Schlitten 30 beabstandet
ist, wenn der Mandrin 66 mit seiner Stützplatte 70 in die
Rotorplatte 20 eingesetzt ist.
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Für den Einsatz
des Analspreizers werden die für
den jeweiligen Anwendungsfall geeigneten Spreizblätter 48 in
die Schlitten 30 eingerastet. Der Mandrin 66 wird
mit seiner Stützplatte 70 in
die Öffnung 22 der
Rotorplatte 20 eingesetzt. Bei gelöstem Exzenterhebel 62 werden
die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 so verdreht,
dass die Schlitten 30 radial nach innen geschoben werden.
Die freien distalen Enden der Spreizblätter 48 legen sich
dabei an die Umfangsstufe 76 des Endstückes 74 des Mandrins 66 an.
Das Endstück 74 wird
durch Verschieben und Einrasten des Stiftes 72 in dem Mandringriff 68 so eingestellt,
dass die freien distalen Enden der Spreizblätter 48 in der Umfangsstufe 76 axial
an dem Endstück 74 anliegen
und durch dessen proximalen Außenumfang
abgedeckt werden.
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Nun
kann der Mandrin 66 in den Analkanal des Patienten eingeführt werden.
Durch das stumpfe konische Endstück 74 wird
dabei ein möglichst schmerzfreies
Einführen
ermöglicht.
Da das Endstück 74 die
freien distalen Enden der Spreizblätter 48 übergreift,
wird auch eine Gewebsverletzung beim Eindringen der Spreizblätter 48 in
den Analkanal verhindert.
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Sobald
der Mandrin 66 mit den Spreizblättern 48 im Analkanal
positioniert ist, werden die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 mittels
der Griffhebel 18 und 28 gegeneinander verdreht,
sodass die Schlitten 30 mit den Spreizblättern 48 radial
nach außen
bewegt werden. Damit kommen die Spreizblätter 48 radial aus
dem Bereich des Endstückes 74 und
der Mandrin 66 mit dem Endstück 74 und der Stützplatte 70 kann
nach proximal durch die Öffnungen 12 und 22 herausgezogen
werden. Die Öffnungen 12 und 22 bilden
nun den freien Zugangsquerschnitt des Analspreizers. Durch weiteres
gegenseitiges Verdrehen von Grundplatte und Rotorplatte 20 werden
nun die Schlitten 30 mit den Spreizblättern 48 weiter radial
nach außen
gefahren, um den Analkanal aufzuweiten. Ist der Analkanal weit genug
aufgeweitet, so wird der Exzenterhebel 62 gegen die Rotorplatte
niedergeschwenkt, um die Rotorplatte 20 und die Grundplatte 10 miteinander
zu verklemmen und die Spreizblätter 48 in
ihrer Lage zu arretieren.
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Die
Spreizblätter 48 weisen
vorzugsweise eine geringe Breite von etwa 6 mm auf. Werden die Spreizblätter 48 auf
den maximalen Abstand auseinandergefahren, der dem Durchmesser von
60 mm der Öffnungen 12 und 22 entspricht,
so ergibt sich ein etwa quadratischer Zugangsquerschnitt des Analkanals
mit einer Diagonalen von 60 mm, wobei die vier Spreizblätter 48 nur
eine Fläche
der Wand des Analkanals mit einer Breite von 24 mm in Umfangsrichtung
bedecken. Es ist somit der größte Teil
der Wand des Analkanals freiliegend, sodass Untersuchungen und Eingriffe
in diesem Bereich des Analkanals durchgeführt werden können. Bei
tiefer im Darmbereich liegenden Untersuchungen und Eingriffen ist eine
größere Beweglichkeit
der Instrumente möglich, da
die freiliegenden und nicht durch die starren Spreizblätter 48 abgedeckten
Bereiche der Wand des Analkanals den anliegenden Instrumenten nachgeben
können.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
weisen die Betätigungsschlitze 24 jeweils
Abschnitte 80 auf, die so weit verbreitert sind, dass der
Kopf 38 der Führungsbolzen 36 durchtreten
kann. Werden die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 so
gegeneinander verdreht, dass die Führungsbolzen 36 in
die verbreiterten Abschnitte 80 der Betätigungsschlitze 24 kommen,
so können
die Führungsbolzen 36 durch
die verbreiterten Abschnitte 80 heraus genommen werden,
wodurch die Grundplatte 10 und die Rotorplatte 20 nicht
mehr zusammengehalten sind. Die Grundplatte 10 und die
Rotorplatte 20 können
auf diese Weise ohne zu Hilfenahme von Werkzeugen zerlegt und wieder
zusammengesetzt werden. Die verbreiterten Abschnitte 80 befinden
sich vorzugsweise am radial äußeren Ende
der Betätigungsschlitze 24,
so dass die Zerlegung in einer Spreizstellung der Schlitten 30 und
der Spreizblätter 48 erfolgt,
die während der
Benutzung des Analspreizers nicht erreicht wird.
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- 10
- Grundplatte
- 12
- Öffnung
- 14
- Führungsschlitze
- 16
- Lappen
- 18
- Griffhebel
- 20
- Rotorplatte
- 22
- Öffnung
- 24
- Betätigungsschlitze
- 26
- Lappen
- 28
- Griffhebel
- 30
- Schlitten
- 32
- Bohrung
- 34
- Bohrung
- 36
- Führungsbolzen
- 38
- Kopf
- 42
- Lagerzapfen
- 44
- Block
- 46
- Aufnahmetasche
- 48
- Spreizblatt
- 50
- Bohrung
- 52
- Rastkugel
- 54
- Druckfeder
- 56
- Einstellschraube
- 58
- Rastvertiefung
- 60
- Spannbolzen
- 62
- Exzenterhebel
- 64
- Exzenternocken
- 66
- Mandrin
- 68
- Mandringriff
- 70
- Stützplatte
- 72
- Stift
- 74
- Endstück
- 76
- Umfangsstufe
- 78
- Rasteinstiche
- 80
- verbreiterte
Abschnitte
- 82
- Raststück