DE10116593A1 - Fahrzeugdach - Google Patents

Fahrzeugdach

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Abstract

Vorgeschlagen wird ein insbesondere für Kraftfahrzeuge bestimmtes Fahrzeugdach, insbesondere ein getrennt von der Karosserie anzufertigendes und mit dem Karosserierahmen (5) zu vereinigendes Dachmodul (1), das im wesentlichen aus einer starren Dachhaut (2), ggf. einer darauf aufgeschäumten Innenschale (3) aus Schaumkunststoff und einem dekorativen Dachhimmel (8) aus Schaumkunststoff besteht. Das Dachmodul kann mit einer integrierten Schiebedacheinheit ausgerüstet sein. Die Besonderheit besteht darin, daß der Dachhimmel (8) getrennt vom Dachmodul (1) hergestellt und über komplementäre paßgenau angebrachte Führungselemente (11, 13) mit der Innenschale (3) oder ggf. mit dem Schiebedachrahmen der Schiebedacheinheit lösbar in Eingriff gebracht werden kann, d. h. austauschbar ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeugdach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, entsprechend den Oberbegriffen der neben­ geordneten Patentansprüche 1 und 2.
Bevorzugtes Anwendungsgebiet der Erfindung sind Fahrzeugdach­ module, die getrennt von der Fahrzeugkarosserie fertiggestellt und erst am Montageband in der Automobilfabrik mit der Fahr­ zeugkarosserie vereinigt werden. Derartige Fahrzeugdachmodule erfreuen sich insbesondere wegen der erheblichen Verkürzung der Montagezeit am Montageband einer zunehmenden Bedeutung. Sind derartige Fahrzeugdachmodule mit einer integrierten Schiebedacheinheit ausgerüstet, wie das bei dem Fahrzeugdach gemäß Anspruch 2 der Fall ist, eröffnet die getrennte Herstel­ lung die vorteilhafte Möglichkeit einer Funktionskontrolle der vormontierten Schiebedacheinheit schon vor Vereinigung des Dachmoduls mit der Karosserie.
Bei einem derartigen bekannten Fahrzeugdach (DE 197 09 016 A1) ist entweder der Dachhimmel untrennbarer Bestandteil der an die Dachhaut angeschäumten Innenschale, wenn keine Schiebe­ dacheinheit vorgesehen ist, oder der Dachhimmel ist an dem Schiebedachrahmen befestigt, wenn eine Schiebedacheinheit vor­ gesehen ist. Jedenfalls ist bei beiden Ausführungsformen eine Austauschbarkeit des Dachhimmels nicht vorgesehen, was aber aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein kann. So könnte der Dachhimmel an unterschiedliche Innenausstattungen des Fahrzeugs angepaßt werden, ohne daß hierfür unterschiedliche komplette Dachmodule bereitgehalten werden müssen. Auch kann die Austauschbarkeit eines beschädigten oder verschmutzten Dachhimmels wünschenswert sein, ohne daß dafür das komplette Dachmodul zu entfernen ist.
Gemäß einem nicht vorveröffentlichten Vorschlag für ein derar­ tiges Fahrzeugdach (DE 199 47 238.6) ist der als getrenntes Teil aus Schaumkunststoff vorgeformte Dachhimmel an seiner Oberseite mit Rastelementen versehen, die mit passgenau dazu an der Innenschale angebrachten komplementären Rastelementen lösbar verrastet sind. Ist das Fahrzeugdach mit einer Schiebe­ dacheinheit ausgerüstet, so ist nach diesem Vorschlag der Dachhimmel an seiner Oberseite mit Rastelementen versehen, die mit paßgenau dazu an dem Schiebedachrahmen angebrachten kom­ plementären Rastelementen lösbar verrastet sind. Die Verra­ stung ermöglicht eine beschädigungsfreie Abnahme des jeweili­ gen Dachhimmels durch Lösen der Verrastung. Auf diese Weise wird nicht nur ein Austausch des Dachhimmels ermöglicht, das Dachmodul kann auch zunächst ohne Dachhimmel gehandhabt wer­ den, was seine Befestigung an der Fahrzeugkarosserie erleich­ tert. An dem Dachmodul kann dann ein in der dekorativen Aus­ bildung seiner unteren Fläche auf die Innnenausstattung des Fahrzeugs abgestimmter Dachhimmel montiert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem mit oder ohne Schiebedacheinheit ausgebildeten Fahrzeugdach einen Dach­ himmel vorzusehen, der auf eine weitere Art und Weise montier- und austauschbar ist.
Die hier in Alleinstellung oder in Wortkombinationen verwen­ dete Bezeichnung "Schiebedach" soll für die Zwecke der vorlie­ genden Erfindung nicht nur solche Konstruktionen einschließen, bei denen der Deckel nach Absenken seiner Hinterkante zur Freigabe der Dachöffnung unter die hintere feste Dachfläche verschiebbar ist, sondern auch Schiebehebedächer, bei denen der Deckel außerdem ausgehend von seiner Schließstellung um eine in der Nähe seiner Vorderkante vorgesehene Schwenkachse zur Ausstellung über die feste Dachfläche verschwenkt werden kann. Auch vorn scharnierte lüftungsklappenähnlich ausstell­ bare Deckel und sogenannte Oberfirstschiebedächer, bei denen der Deckel nach Anheben seiner Hinterkante teilweise zur Freigabe der Dachöffnung über die hintere feste Dachfläche ver­ schiebbar ist, sollen eingeschlossen sein. Entsprechendes gilt für Dachkonstruktionen mit mehreren Deckeln. Im Prinzip gilt das für alle Konstruktionen, bei denen ein unter der festen Dachfläche befestigter Schiebedachrahmen vorhanden ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 gelöst. Vorteilhafte Wei­ terbildungen gehen aus den Unteransprüchen hervor und sind nachfolgend ebenfalls beschrieben.
Beiden in den Ansprüchen 1 und 2 angegebenen Ausgestaltungen ist gemeinsam, daß der jeweilige Dachhimmel an seiner Ober­ seite mit schienenartigen ersten Führungselementen, die hin­ terschnittene Gleitflächen aufweisen, versehen ist. Diesen ersten Führungselementen sind schienenartige zweite Führungs­ elemente, die ebenfalls hinterschnittene Gleitflächen besit­ zen, komplementär zugeordnet. Bei dem Fahrzeugdach entspre­ chend Anspruch 1 sind die zweiten Führungselemente an der Innenschale angeordnet, während bei dem Fahrzeugdach gemäß Anspruch 2 die zweiten Führungselemente am Schiebedachrahmen vorgesehen sind. Beiden Ausgestaltungen ist wiederum gemein­ sam, daß zur Befestigung des Dachhimmels an der Innenschale bzw. an dem Schiebedachrahmen die ersten Führungselemente auf die zweiten Führungselemente mit ihren jeweiligen hinter­ schnittenen Gleitflächen eingreifend bis zu einer definierten Relativposition von Innenschale bzw. Schiebedachrahmen und Dachhimmel in Parallellage aufgeschoben sind. Durch Verschie­ bung in Gegenrichtung kann die Befestigung des Dachhimmels auf ebenso einfache Weise wieder aufgehoben werden.
Die schienenartigen ersten Führungselemente stehen jeweils aus dem Dachhimmel nach oben, und die zweiten Führungselemente stehen jeweils aus der Innenschale bzw. dem Schiebedachrahmen nach unten vor und sind gemäß Anspruch 3 aus kurzen Profilab­ schnitten gebildet. Diese sind an jedem ihrer Anbringungsorte paarweise vorgesehen, und zwar sowohl bezüglich der ersten Führungselemente untereinander und der zweiten Führungsele­ mente untereinander als auch bezüglich der Zuordnung der ersten zu den zweiten Führungselementen, d. h. die ersten Füh­ rungselemente und die zweiten Führungselemente bilden an jedem Anbringungsort jeweils ein Paar, aber jedes Paar aus ersten Führungselementen bildet am betrachteten Anbringungsort mit dem zugeordneten Paar aus zweiten Führungselementen wiederum ein Paar.
Die schienenartigen ersten Führungselemente und die schienen­ artigen zweiten Führungselemente sind entsprechend Anspruch 4 vorzugsweise jeweils aus Winkelprofilabschnitten gebildet, wobei die ersten Führungselemente mit ihren zum Dachhimmel parallelen Schenkeln in entgegengesetzte Richtungen weisen, während die zweiten Führungselemente mit ihren zur Innenschale bzw. zum Schiebedachrahmen parallelen Schenkeln zueinander­ gekehrt sind. Auf diese Weise kommt es beim Aufschieben der ersten Führungselemente auf die zweiten Führungselemente bei der Dachhimmelmontage zu einem formschlüssigen Eingriff der Führungselemente, bei welchem sich die hinterschnitten ange­ ordneten Gleitflächen in flächiger Anlage befinden. Ein ver­ gleichbarer formschlüssiger Eingriff zwischen den ersten und den zweiten Führungselementen läßt sich auch erzielen, wenn die jeweiligen hinterschnittenen Gleitflächen nach Art einer Schwalbenschwanzverbindung miteinander eingreifen.
Bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung gemäß Anspruch 5 sind die ersten und zweiten Führungselemente an jedem An­ bringungsort paarweise parallel zueinander und an allen An­ bringungsorten parallel zueinander angeordnet. Hierbei haben also alle Führungselemente eine zueinander parallele Ausrich­ tung, die der Aufschieberichtung bei der Dachhimmelmontage bzw. der Abschieberichtung bei der Entfernung des Dachhimmels entspricht. Um eine genaue Lagefixierung zwischen dem Dachhim­ mel und der Innenschale bzw. dem Schiebedachrahmen zu erzielen, ist hierbei gemäß Anspruch 6 vorgesehen, daß an den er­ sten oder den zweiten Führungselementen Anschläge angebracht sind, welche den Aufschiebeweg begrenzen.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung sieht gemäß Anspruch 7 vor, daß die ersten und zweiten Führungselemente an jedem Anbringungsort übereinstimmend in Richtung der Deckelverschie­ bung bezüglich zugeordneter Flächen paarweise zueinander kon­ vergierend angeordnet sind, d. h. an jedem Paar der ersten Füh­ rungselemente und an jedem Paar der zweiten Führungselemente schließen die Führungselemente pfeilähnlich gleiche Winkel ein. Bei der Befestigung des Dachhimmels ist dessen Schiebeweg in der gewünschten Relativlage zwischen dem Dachhimmel und der Innenschale bzw. dem Schiebedachrahmen durch das Aufeinander­ treffen der zugeordneten Flächen begrenzt.
Vorteilhaft sind gemäß Anspruch 8 die ersten Führungselemente aus dem Schaumkunststoff des Dachhimmels selbst und die zwei­ ten Führungselemente aus dem Schaumkunststoff der Innenschale selbst und damit jeweils einteilig geformt. Wenn das Fahrzeug­ dach mit einer Schiebedacheinheit ausgerüstet ist, kann die Anordnung entsprechend Anspruch 9 so getroffen sein, daß die ersten Führungselemente aus dem Schaumkunststoff des Dachhim­ mels selbst und damit einteilig geformt sind, während die zweiten Führungselemente als Profilabschnitte des Schiebe­ dachrahmens ausgebildet oder als getrennte Teile daran befe­ stigt sind.
Alternativ kann die Ausbildung entsprechend Anspruch 10 aber auch so erfolgen, daß die ersten Führungselemente und/oder die zweiten Führungselemente an der Innenschale als ursprünglich getrennte Profilabschnitte durch Einschäumen im Kunststoff des Dachhimmels und/oder im Kunststoff der Innenschale befestigt sind.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der unterschiedliche Ausführungsformen darstellenden und über­ wiegend schematischen Zeichnungen näher erläutert.
Darin zeigt:
Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Fahrzeugdachs ohne Schiebedacheinheit,
Fig. 2 den abgebrochenen Schnitt durch das Fahrzeugdach entsprechend der Schnittverlaufslinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 den abgebrochenen Schnitt durch die ersten und zweiten Führungselemente entsprechend der er­ sten Ausführungsform entlang der Schnittver­ laufslinie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 den abgebrochenen Schnitt durch die ersten und zweiten Führungselemente entsprechend der zwei­ ten Ausführungsform ebenfalls entlang der Schnittverlaufslinie III-III in Fig. 2,
Fig. 5 die Unteransicht der Innenschale mit den zweiten Führungselementen entsprechend der ersten Aus­ führungsform,
Fig. 6 die Unteransicht der Innenschale mit den zweiten Führungselementen entsprechend der zweiten Aus­ führungsform,
Fig. 7 eine Perspektivansicht eines Fahrzeugdachs mit Schiebedacheinheit und
Fig. 8 den abgebrochenen Schnitt durch das Fahrzeugdach entsprechend der Schnittverlaufslinie VIII-VIII in Fig. 7.
Die Fig. 2 bis 4 und 8 zeigen ausschnittsweise Fahrzeug­ dachmodule mit jeweils montierten Dachhimmeln.
In Fig. 2 ist ein Dachmodul 1 dargestellt, bei dem eine starre Dachhaut 2, die aus einem tiefgezogenen Metallblech, bei­ spielsweise Aluminiumblech, oder einer vakuumverformten Kunst­ stoffolie gebildet sein kann, auf ihrer Innenfläche mit einer aufgeschäumten Innenschale 3 versehen ist. Geeignete Werk­ stoffe für die Innenschale 3 sind Hartschaumkunststoffe auf PUR-Basis, die durch dem Kunststoff vor dem Aufschäumen ein­ verleibte Faserstoffe, beispielsweise Glasfaserabschnitte, armiert sein können. Aber auch in die Schäumform eingelegte Gewebe, Gewirke, Vliese u. dgl. sind als Armierung geeignet. Durch das Aufschäumen der armierten Innenschale 3, die bis zu einer Randabkantung 4 der Dachhaut 2 reicht, entsteht ein sandwichartiges Verbunddachmodul hoher Formbeständigkeit und Festigkeit. Alle Innenkonturen der Innenschale 3 einschließ­ lich der noch zu beschreibenden Führungselemente werden wäh­ rend des Aufschäumvorgangs durch entsprechende Formgebung der Schäumform gebildet. So ist die Innenschale 3 in ihrem an die Randabkantung 4 angrenzenden Randbereich, mit welchem sie auf einen Karosserierahmen 5 aufgelegt wird, mit einer umlaufend eingeformten Aufnahmenut 6, in welcher eine das Dachmodul 1 gegenüber dem Karosserierahmen 5 abdichtende und daran befe­ stigende Kleberraupe 7 Aufnahme findet.
Dem solchermaßen ausgebildeten Dachmodul 1 ist ein getrennt hergestellter Dachhimmel 8 zugeordnet, der bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Schaumkunststoff vorgeformt ist und den Karosserierahmen 5 abdeckende Bereiche aufweist. Die Verbindung dieser Bereiche mit dem Karosserie­ rahmen 5 kann ein Verbindungskeder 9 übernehmen, der zugleich einen Hohlkammerabschnitt zur Abdichtung der benachbarten Fahrzeugtür (nicht dargestellt) gegenüber dem Karosserierahmen 5 aufweisen kann. Der Dachhimmel 8 kann ebenfalls aus einem geschäumten Kunststoff, beispielsweise auf PUR-Basis, geformt sein. Weiterhin kann der Schaumkunststoff des Dachhimmels 8 auf die bezüglich der Innenschale 3 beschriebene Weise armiert sein. Auf seiner unteren Fläche kann der Dachhimmel 8 dekora­ tiv ausgebildet sein, beispielsweise kann er mit einer Be­ schichtung 10 aus Textilmaterial oder aus einer Kunststoffolie versehen sein.
Der Dachhimmel 8 ist an seiner Oberseite mit schienenartigen ersten Führungselementen 11 versehen, die hinterschnittene Gleitflächen 12 aufweisen. Den ersten Führungselementen 11 sind komplementär ausgebildete schienenartige zweite Führungs­ elemente 13 an der Innenschale 3 zugeordnet. Diese zweiten Führungselemente 13 besitzen ebenfalls hinterschnittene Gleit­ flächen 14. Bei der Montage des Dachhimmels 8 wird dieser in Fahrzeuglängsrichtung mit seinen ersten Führungselementen 11 auf die zweiten Führungselemente 13 der Innenschale 3 aufge­ schoben, wobei sich der Dachhimmel 8 im wesentlichen in Paral­ lellage zur Innenschale 3 befindet. Bei dem Aufschiebevorgang gelangen die jeweiligen hinterschnittenen Gleitflächen 12 und 14 der ersten Führungselemente 11 bzw. der zweiten Führungs­ elemente 13 in Eingriff. Der Aufschiebevorgang ist beendet, sobald eine definierte Relativposition von Innenschale 3 und Dachhimmel 8 erreicht ist.
Wie die Fig. 3 und 5 in Verbindung mit Fig. 2 zeigen, sind die schienenartigen ersten und zweiten Führungselemente 11, 13 jeweils aus kurzen Profilabschnitten gebildet und paarweise angeordnet. Anordnungspaare sind an mehreren voneinander beab­ standeten Anbringungsorten des Dachhimmels 8 bzw. der Innen­ schale 3 vorgesehen. Wie am Beispiel der Innenschale 3 gemäß Fig. 5 dargestellt ist, kann es sich dabei um vier voneinander beabstandete Anbringungsorte 15 handeln. Die ersten Führungs­ elemente 11 sind an entsprechenden Anbringungsorten des Dach­ himmels 8 vorgesehen.
Die schienenartigen ersten Führungselemente 11 sind an jedem ihrer Anbringungsorte aus paarweise und gegenseitig beabstan­ deten Winkelprofilabschnitten gebildet, wie Fig. 2 in Verbin­ dung mit Fig. 3 verdeutlicht. Diese Winkelprofilabschnitte sind mit ihren zum Dachhimmel 8 parallelen Schenkeln 16 in entgegengesetzte Richtungen weisend angeordnet. Wie ebenfalls aus Fig. 2 hervorgeht, sind die komplementären schienenartigen zweiten Führungselemente 13 ebenfalls aus paarweise und gegen­ seitig beabstandeten Winkelprofilabschnitten gebildet, sind aber mit ihren zur Innenschale 3 parallelen Schenkeln 17 zu­ einander gekehrt.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind die ersten und zweiten Führungselemente 11, 13 an jedem Anbringungsort paarweise par­ allel zueinander angeordnet und darüber hinaus bezüglich aller Anbringungsorte parallel zueinander ausgerichtet, wie bezüg­ lich der zweiten Führungselemente 13 aus Fig. 5 hervorgeht.
An den ersten oder den zweiten Führungselementen 11, 13, im gezeichneten Beispiel aber an den zweiten Führungselementen 13, sind Anschläge 18 angebracht. Diese Anschläge sind im ge­ zeichneten Beispiel durch Vorsprünge 19 der Schenkel 17 gebil­ det, wie aus den Fig. 2, 3 und 5 hervorgeht. Bei der Befe­ stigung des Dachhimmels 8 an der Innenschale 3 begrenzen die Anschläge 18 den Schiebeweg des Dachhimmels 8 bei Erreichen der gewünschten vorgesehenen Relativlage zwischen dem Dachhim­ mel 8 und der Innenschale 3. Erst wenn diese festgelegte Rela­ tivlage erreicht ist, wird der Dachhimmel 8 über die Verbin­ dungskeder 9 mit dem Karosserierahmen 5 verbunden.
Bei der zweiten Ausführungsform der Führungselemente, die in den Fig. 4 und 6 dargestellt ist, sind die ersten und die zweiten Führungselemente 11', 13' an jedem der beispielsweise vier Anbringungsorte 15 übereinstimmend in Richtung der Befe­ stigungsverschiebung bezüglich zugeordneter Flächen, von denen in Fig. 4 nur die Flächen 20 an den ersten Führungselementen 11' und die Flächen 21 an den zweiten Führungselementen 13' dargestellt sind, paarweise zueinander konvergierend angeord­ net. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß sowohl die er­ sten Führungselemente 11' als auch die zweiten Führungsele­ mente 13' an jedem der Anbringungsorte 15 bezüglich einer Sym­ metrieachse 22 symmetrisch vorgesehen sind. Die Symmetrieach­ sen 22 der vier Anbringungsorte 15 wiederum verlaufen parallel zueinander. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist bei der Befesti­ gung des Dachhimmels an der Innenschale 3' der Schiebeweg des Dachhimmels in der gewünschten festgelegten Relativlage zwi­ schen dem Dachhimmel und der Innenschale 3' durch das Aufein­ andertreffen der zugeordneten Flächen 20 und 21 begrenzt.
Für die beiden bisher beschriebenen Ausführungsformen überein­ stimmend sind die ersten Führungselemente 11 bzw. 11' aus dem Schaumkunststoff des Dachhimmels 8 selbst und die zweiten Füh­ rungselemente 13 bzw. 13' aus dem Schaumkunststoff der Innen­ schale 3 bzw. 3' selbst und damit jeweils einteilig geformt. Die ersten Führungselemente 11 bzw. 11' an dem Dachhimmel 8 und/oder die zweiten Führungselemente 13 bzw. 13' an der In­ nenschale 3 bzw. 3' können auch als ursprünglich getrennte Profilabschnitte durch Einschäumen im Kunststoff des Dachhim­ mels 8 und/oder im Kunststoff der Innenschale 3 bzw. 3' befe­ stigt sein (nicht dargestellt).
Bei dem in den Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsbei­ spiel ist das Fahrzeugdach 23, welches ebenfalls wie vorste­ hend beschrieben wurde als Dachmodul ausgebildet sein kann, welches zur Befestigung an einem Karosserierahmen bestimmt ist, mit einer Schiebedacheinheit ausgerüstet. Im gezeichneten Beispiel gehört zu dieser Schiebedacheinheit ein mit der fe­ sten Dachhaut 24 fest verbundener Schiebedachrahmen 25, an welchem sich Führungsschienen 26 für die Führung von Funkti­ ons- und Antriebselementen (nicht dargestellt) für den Schie­ bedeckel 27 befinden. Im Ausführungsbeispiel ist der Schiebe­ deckel 27 ein Glasdeckel, könnte aber auch in bekannter Weise als Blechdeckel ausgebildet sein. Der Innenfläche der Dachhaut 24 kann ebenfalls eine Innenschale aus Kunststoff aufgeschäumt sein, wie das in Fig. 8 durch eine Strichpunktlinie angedeutet ist. Die Fig. 7 und 8 zeigen den Schiebedeckel 27 in seiner Schließlage. Der Dachhimmel 28 ist bei diesem Ausführungsbei­ spiel mit dem Schiebedachrahmen 25 auf noch zu beschreibende Weise lösbar verbunden.
Der Schiebedachrahmen 25 ist aus einem stranggepreßten Alumi­ niumprofil geformt, an welches im gezeichneten Beispiel nicht nur die Führungsschienen 26 angeformt sind, sondern auch nach unten vorspringend als Profilabschnitte des Schiebedachrahmens 25 ausgebildete zweite Führungselemente 29. Diese Führungsele­ mente 29 können aber auch als getrennte Teile ausgebildet und auf geeignete Weise am Schiebedachrahmen befestigt sein (nicht dargestellt). Die zweiten Führungselemente 29 stimmen in der Anordnung und Funktion mit den zweiten Führungselementen 13 bzw. 13' der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen über­ ein. Sie sind ebenfalls schienenartig ausgebildet und besitzen hinterschnittene Gleitflächen, wie das mit Bezug auf Fig. 2 anhand der Gleitflächen 14 beschrieben wurde.
Der Dachhimmel 28 ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel als getrenntes Teil aus Schaumkunststoff vorgeformt und an seiner Oberseite mit schienenartigen ersten Führungselementen 30 versehen. Diese Führungselemente weisen ebenfalls hinter­ schnittene Gleitflächen auf, wie das mit Bezug auf Fig. 2 an­ hand der Gleitflächen 12 beschrieben worden ist. Wie Fig. 8 veranschaulicht, sind die ersten Führungselemente 30 und die zweiten Führungselemente 29 komplementär ausgebildet. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel werden zur Befestigung des Dachhim­ mels 8 an dem Schiebedachrahmen 25 die ersten Führungselemente 30 auf die zweiten Führungselemente 29 mit ihren jeweiligen hinterschnittenen Gleitflächen eingreifend in Parallellage des Dachhimmels 28 zum Schiebedachrahmen 25 aufgeschoben, bis eine definierte festgelegte Relativlage von Schiebedachrahmen 25 und Dachhimmel 28 erreicht ist. Die definierte Relativlage kann bei parallel zueinander ausgerichteten ersten und zweiten Führungselementen 30, 29 durch Anschläge festgelegt sein, wie das mit Bezug auf die Fig. 3 und 5 beschrieben wurde. Die Führungselemente 29 und 30 können aber auch zur Festlegung der definierten Relativposition konvergierend zueinander angeord­ net sein, wie das mit Bezug auf die Fig. 4 und 6 beschrie­ ben worden ist, wobei dann aber eine einteilige Extrusionsfor­ mung der Führungselemente 29 mit dem Rahmen 25 nicht möglich ist.
Fig. 8 läßt erkennen, daß die ersten Führungselemente 30 aus dem Schaumkunststoff des Dachhimmels 28 selbst und damit ein­ teilig geformt sind. Allerdings können auch bei diesem Ausfüh­ rungsbeispiel die ersten Führungselemente als getrennte Teile in den Schaumkunststoff des Dachhimmels 28 zu ihrer Befesti­ gung eingeschäumt sein.
Vorgeschlagen wird ein insbesondere für Kraftfahrzeuge be­ stimmtes Fahrzeugdach, insbesondere ein getrennt von der Karosserie anzufertigendes und mit dem Karosserierahmen zu vereinigendes Dachmodul, das im wesentlichen aus einer starren Dachhaut, ggf. einer darauf aufgeschäumten Innenschale aus Schaumkunststoff und einem dekorativen Dachhimmel aus Schaum­ kunststoff besteht. Das Dachmodul kann mit einer integrierten Schiebedacheinheit ausgerüstet sein. Die Besonderheit besteht darin, daß der Dachhimmel getrennt vom Dachmodul hergestellt und über komplementäre paßgenau angebrachte Führungselemente mit der Innenschale oder ggf. mit dem Schiebedachrahmen der Schiebedacheinheit lösbar in Eingriff gebracht werden kann, d. h. austauschbar ist.
Bezugszeichenliste
1
Dachmodul
2
Dachhaut
3
Innenschale
4
Randabkantung
5
Karosserierahmen
6
Aufnahmenut
7
Kleberraupe
8
Dachhimmel
9
Verbindungskeder
10
Beschichtung
11
,
11
' erste Führungselemente
12
hinterschnittene Gleitflächen
13
,
13
' zweite Führungselemente
14
hinterschnittene Gleitflächen
15
Anbringungsorte
16
Schenkel
17
Schenkel
18
Anschläge
19
Vorsprünge
20
Fläche
21
Fläche
22
Symmetrieachse
23
Fahrzeugdach
24
feste Dachhaut
25
Schiebedachrahmen
26
Führungsschienen
27
Schiebedeckel
28
Dachhimmel
29
zweite Führungselemente
30
erste Führungselemente

Claims (10)

1. Fahrzeugdach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer starren Dachhaut (2) und einer an deren Innenfläche ange­ schäumten Innenschale (3) aus Kunststoff, wobei mit der Innen­ schale (3) ein Dachhimmel (8) verbunden ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der als getrenntes Teil aus Schaumkunststoff vorgeformte Dachhimmel (8) an seiner Oberseite mit schienenar­ tigen ersten Führungselementen (11, 11'), die hinterschnittene Gleitflächen (12) aufweisen, versehen ist, denen komplementär ausgebildete schienenartige zweite Führungselemente (13, 13') an der Innenschale (3, 3') zugeordnet sind, die ebenfalls hin­ terschnittene Gleitflächen (14) besitzen, wobei zur Befesti­ gung des Dachhimmels (8) an der Innenschale (3) die ersten Führungselemente (11, 11') auf die zweiten Führungselemente (13, 13') mit ihren jeweiligen hinterschnittenen Gleitflächen (12, 14) eingreifend bis zu einer definierten Relativposition von Innenschale (3) und Dachhimmel (8) in Parallellage aufge­ schoben sind.
2. Fahrzeugdach, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer starren Dachhaut (24) und einem mit der Dachhaut (24) fest verbundenen Schiebedachrahmen (25) einer Schiebedacheinheit, wobei mit dem Schiebedachrahmen (25) ein Dachhimmel (28) ver­ bunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der als getrenntes Teil aus Schaumkunststoff vorgeformte Dachhimmel (28) an sei­ ner Oberseite mit schienenartigen ersten Führungselementen (30), die hinterschnittene Gleitflächen aufweisen, versehen ist, denen komplementär ausgebildete schienenartige zweite Führungselemente (29) an dem Schiebedachrahmen (25) zugeordnet sind, die ebenfalls hinterschnittene Gleitflächen besitzen, wobei zur Befestigung des Dachhimmels (28) an dem Schiebe­ dachrahmen (25) die ersten Führungselemente (30) auf die zwei­ ten Führungselemente (29) mit ihren jeweiligen hinterschnitte­ nen Gleitflächen eingreifend bis zu einer definierten Relativposition von Schiebedachrahmen (25) und Dachhimmel (28) in Parallellage aufgeschoben sind.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die schienenartigen ersten und zweiten Führungsele­ mente (11, 11'; 13, 13'; 30, 29) jeweils aus kurzen Profilab­ schnitten gebildet und paarweise angeordnet an mehreren von­ einander beabstandeten Anbringungsorten (15) des Dachhimmels (8; 28) bzw. der Innenschale (3) bzw. des Schiebedachrahmens (25) vorgesehen sind.
4. Fahrzeugdach nach den Ansprüchen 1 oder 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schienenartigen ersten Führungsele­ mente (11, 11'; 30) an jedem Anbringungsort (15) aus paarweise und gegenseitig beabstandeten Winkelprofilabschnitten gebildet sind, die mit ihren zum Dachhimmel (8; 28) parallelen Schen­ keln (16) in entgegengesetzte Richtungen weisen, während die komplementären schienenartigen zweiten Führungselemente (13, 13'; 29) ebenfalls aus paarweise und gegenseitig beabstandeten Winkelprofilabschnitten gebildet sind, die aber mit ihren zur Innenschale (3) bzw. zum Schiebedachrahmen (25) parallelen Schenkeln (17) zueinandergekehrt sind.
5. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 oder 2, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Führungs­ elemente (11, 13; 30, 29) an jedem Anbringungsort (15) paar­ weise parallel zueinander und an allen Anbringungsorten (15) parallel zueinander angeordnet sind.
6. Fahrzeugdach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den ersten oder den zweiten Führungselementen (11, 13; 30, 29) Anschläge (18) angebracht sind, welche bei der Befestigung des Dachhimmels (8; 28) dessen Schiebeweg bei Erreichen der gewünschten Relativlage zwischen dem Dachhimmel (8; 28) und der Innenschale (3) bzw. dem Schiebedachrahmen (25) begrenzen.
7. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 oder 2, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Führungs­ elemente (11', 13'; 30, 29) an jedem Anbringungsort (15) über­ einstimmend in Richtung der Befestigungsverschiebung bezüglich zugeordneter Flächen (20, 21) paarweise zueinander konvergie­ rend angeordnet sind, wobei bei der Befestigung des Dachhim­ mels (8; 28) dessen Schiebeweg in der gewünschten Relativlage zwischen dem Dachhimmel (8; 28) und der Innenschale (3) bzw. dem Schiebedachrahmen (25) durch das Aufeinandertreffen der zugeordneten Flächen (20, 21) begrenzt ist.
8. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Führungselemente (11, 11') aus dem Schaumkunststoff des Dachhimmels (8) selbst und die zweiten Führungselemente (13, 13') aus dem Schaumkunst­ stoff der Innenschale (3) selbst und damit jeweils einteilig geformt sind.
9. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Führungselemente (30) aus dem Schaumkunststoff des Dachhimmels (28) selbst und damit eintei­ lig geformt sind, während die zweiten Führungselemente (29) als Profilabschnitte des Schiebedachrahmens (25) ausgebildet oder als getrennte Teile daran befestigt sind.
10. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Führungselemente (11, 11'; 30) an dem Dachhimmel (8; 28) und/oder die zweiten Führungsele­ mente (13, 13') an der Innenschale (3) als ursprünglich ge­ trennte Profilabschnitte durch Einschäumen im Kunststoff des Dachhimmels (8; 28) und/oder im Kunststoff der Innenschale (3) befestigt sind.
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