DE10114838A1 - Vollständig implantierbares Hörsystem - Google Patents

Vollständig implantierbares Hörsystem

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DE10114838A1
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Hans Leysieffer
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Abstract

Vollständig implantierbares Hörsystem zur Rehabilitation von Hörstörungen mit mindestens einem Sensor (14, 14'), der mindestens Luftschall aufnimmt und in elektrische Signale umwandelt, einem Elektronikmodul (18, 28) mit einer elektronischen Anordnung zur Audiosignalverarbeitung und -verstärkung, einer ausgangsseitigen aktorischen Anordnung (20, 20') zum Stimulieren des Mittel- oder Innenohrs sowie einer elektrischen Energieversorgungseinheit (42). Das Hörsystem weist mindestens einen weiteren implantierbaren Sensor (15, 15') auf, der mindestens körperschallinduzierte Signale aufnimmt und in elektrische Signale umwandelt. Durch elektronisches Verrechnen der Luftschallsensorsignale und der Körperschallsensorsignale in der elektronischen Anordnung ist das Verhältnis von Luft- und Körperschallsignalen individuell so einstellbar, dass es nach weiterer Signalverarbeitung und Fortleitung an die ausgangsseitige aktorische Anordnung einen ausgewogenen Höreindruck zwischen externen Luftschallsignalen und körpereigenen Schallsignalen, insbesondere der eigenen Stimme, hervorruft.

Description

Die Erfindung betrifft ein vollständig implantierbares Hörsystem zur Rehabilitation von Hörstörungen mit mindestens einem Sensor, der mindestens Luftschall aufnimmt und in elek­ trische Signale umwandelt, einem Elektronikmodul mit einer elektronischen Anordnung zur Audiosignalverarbeitung und -verstärkung, einer ausgangsseitigen aktorischen Anordnung zum Stimulieren des Mittel- oder Innenohres sowie einer elektrischen Energieversorgungs­ einheit.
Unter dem Begriff "Hörstörung" sollen vorliegend alle Arten von Innenohrschäden bis hin zur vollständigen postlingualen Ertaubung oder prälingualen Gehörlosigkeit, kombinierte Innen- und Mittelohrschäden sowie auch zeitweise auftretende oder permanente Ohrgeräusche (Tinnitus) verstanden werden.
Die Rehabilitation sensorischer Hörstörungen mit teilimplantierbaren, elektronischen Systemen hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Stellenwert erhalten. Insbesondere gilt dies für den Patientenkreis, bei dem das Gehör durch Unfall, Krankheit oder sonstige Einflüsse vollständig ausgefallen oder bereits von Geburt an nicht funktionsfähig ist. Ist in diesen Fällen nur das Innenohr (Cochlea) und nicht die nach zentral führende neuronale Hörbahn betroffen, kann mit elektrischen Reizsignalen der verbliebene Hörnerv stimuliert und somit ein Höreindruck erzeugt werden, der bis zu einem offenen Sprachverständnis führen kann. Bei diesen sogenannten Cochlea Implantaten wird ein Reizelektroden-Array in die Cochlea eingeführt, das von einem elektronischen System angesteuert wird, das als hermetisch dichtes und biokompatibel eingekapseltes Elektronikmodul im knöchernen Bereich hinter dem Ohr (Mastoid) operativ eingebettet ist. Das elektronische System enthält jedoch im wesentlichen nur Dekodier- und Treiberschaltungen für die Reizelektroden. Die akustische Schallaufnahme, die Wandlung dieses Schallsignals in elektrische Signale und deren weitere Verarbeitung erfolgt grundsätzlich extern in einem sogenannten Sprachprozessor, der außen am Körper getragen wird. Der Sprachprozessor setzt die vorverarbeiteten Signale entsprechend kodiert auf ein hochfrequentes Trägersignal um, das über eine induktive Kopplung durch die geschlossene Haut (transkutan) zu dem Implantat übertragen wird. Das schallaufnehmende Mikrofon befindet sich ausnahmslos außerhalb des Körpers und in den meisten Anwendungen in einem an der Ohrmuschel getragenen Gehäuse eines Hinter-dem-Ohr-Hörgerätes (HdO), und es ist mittels eines Kabels mit dem Sprachprozessor verbunden.
Neben der Rehabilitation gehörloser beziehungsweise ertaubter Patienten mit Cochlea Implantaten existieren seit geraumer Zeit Ansätze, Patienten mit einer sensorineuralen Hörstörung, die operativ nicht behebbar ist, mit teil- beziehungsweise vollimplantierbaren Hörgeräten eine bessere Rehabilitation als mit konventionellen Hörgeräten zu bieten. Das Prinzip besteht in den überwiegenden Ausführungsformen darin, ein Ossikel des Mittelohres oder das Innenohr direkt über einen mechanischen beziehungsweise hydromechanischen Reiz zu stimulieren und nicht über das verstärkte akustische Signal eines konventionellen Hörgerätes, bei dem das verstärkte Schallsignal dem äußeren Gehörgang zugeführt wird. Der aktorische Stimulus dieser elektromechanischen Systeme wird mit verschiedenen physikalischen Wandlerprinzipien realisiert wie zum Beispiel durch elektromagnetische und piezoelektrische Systeme. Der Vorteil dieser Verfahren wird hauptsächlich in der gegenüber konventionellen Hörgeräten verbesserten Klangqualität und bei vollimplantierten Systemen in der Unsichtbarkeit der Hörprothese gesehen. Solche teil- und vollimplantierbaren elektromechanischen Hörgeräte sind beispielhaft von H. P. Zenner et al (HNO 1998, 46: 844-852), H. Leysieffer et al. ("Ein vollständig implantierbares Hörsystem für Innenohrschwerhörige: TICA LZ 3001", HNO 46: 853-863, 1998) und H. P. Zenner et al. ("Totally implantable hearing device for sensorineural hearing loss", The Lancet, Vol. 352, Nov. 1998, No. 9142, Seite 1751) beschrieben.
Viele Patienten mit einem Innenohrschaden leiden zusätzlich unter zeitweise auftretenden oder permanenten Ohrgeräuschen (Tinnitus), die operativ nicht behebbar sind und gegen die bis heute keine zugelassenen medikamentösen Behandlungsformen existieren. Daher sind sogenannte Tinnitus-Maskierer erhältlich; dies sind kleine, batteriebetriebene Geräte, die ähnlich einem Hörgerät hinter oder im Ohr getragen werden und durch artifizielle Schalle, die über einen zum Beispiel Hörgeräte-Lautsprecher in den Gehörgang abgestrahlt werden, den Tinnitus auf psychoakustisch wirkende Weise verdecken ("maskieren") und das störende Ohrgeräusch so möglichst unter die Wahrnehmungsschwelle absenken. Die artifiziellen Schalle sind häufig Schmalbandgeräusche (zum Beispiel Terzrauschen), die in ihrer spektralen Lage und Lautstärkepegel über ein Programmiergerät einstellbar sind, um eine möglichst optimale Anpassung an die individuelle Ohrgeräuschsituation zu ermöglichen. Darüberhinaus existiert seit kurzem die sogenannte "Retraining-Methode", wobei durch die Kombination eines mentalen Trainingsprogrammes und die Darbietung eines breitbandigen Schalles (Rauschen) nahe der Ruhehörschwelle die Wahrnehmbarkeit des Tinnitus ebenfalls weitgehend unterdrückt werden soll. Diese Geräte werden auch als "Noiser" bezeichnet.
Bei beiden oben genannten Methoden zur apparativen Therapie des Tinnitus sind hörgeräteähnliche, technische Geräte außen am Körper im Ohrbereich sichtbar mitzuführen, die den Träger stigmatisieren und daher nicht gerne getragen werden.
Seit kurzem sind teil- und vollimplantierbare Hörsysteme zur Rehabilitation eines Innenohrschadens in der klinischen Anwendung. Bei dem vollständig implantierbaren, elektromechanischen Hörsystem TICA® (H. P. Zenner et al. ("Totally implantable hearing device for sensorineural hearing loss", The Lancet, Vol. 352, Nov. 1998, No. 9142, Seite 1751) wird ein subkutan in der hinteren knöchernen Gehörgangswand eingesetzter Audioschallsensor (Mikrofon) verwendet (US-A-5 814 095 und US-A-5 999 632). Die ersten klinischen Erfahrungen mit diesem System zeigen, dass bei einigen Patienten die eigene Stimme sowie andere Körperschallschwingungen wie Kau- und Schluckgeräusche deutlich und auch störend laut wahrgenommen werden. Dies liegt daran, dass neben den von außen einfallenden Luftschallsignalen auch körperschallinduzierte Signale durch Knochen­ fortleitung auf den Audiosensor einwirken und über das implantierte Hörsystem ebenfalls verstärkt an das Innenohr weitergegeben werden. Durch diese Mischung der einzelnen Eingangssignalkomponenten verändert sich bei diesen Patienten das gewohnte und gewünscht natürliche Klangbild der Eigenstimme oder der verstärkte Körperschallanteil wirkt als Störgeräusch, das maskierend wirken kann, wodurch das Hören und Verstehen von externer Sprache erschwert wird. Gegen diesen Effekt kann mit den bekannten Hörimplan­ taten nichts unternommen werden, da auf den implantierten Audiosensor und dessen eingangsseitige Wirkung kein Einfluss genommen werden kann. Dieser störende Effekt ist auch bei zukünftig zu erwartenden vollständig implantierbaren Cochlea Implantaten anzunehmen, der die hier erforderliche Hörrehabilitation noch deutlicher beinträchtigen kann als bei elektromechanischen Implantaten für Schwerhörige. Ein vielleicht möglicher Ausweg wäre eine von Körperschall vollständig abgekoppelte Implantation des Audiosensors durch geeignete körperschallisolierende Implantatmaterialien und/oder konstruktive Maßnahmen im Audiosensor selbst. Hierdurch würde zumindest theoretisch der beschriebene negative Effekt eliminiert, jedoch fallen damit auch alle körperschallinduzierten Anteile der eigenen Stimme wie insbesondere die mechanischen Kehlkopfschwingungen weg, die zu einem gewohnt natürlichen Klangbild der eigenen Stimme unerlässlich sind. Zur Erhöhung der Akzeptanz vollimplantierbarer Hörsysteme gleich welcher Art der aktorischen Ausgangsstimuli ist daher eine technische Lösung wünschenswert, die individuell einerseits eine ungewollte Verstärkung von körperschallinduzierten Signalen verhindert und andererseits einen solchen Übertragungsanteil dieser Signale gestattet, dass ein angenehmer und natürlich Höreindruck insbesondere der eigenen Stimme gewährleistet ist.
Ausgehend von einem System der eingangs genannten Art wird eine Lösung für das vorstehend beschriebene Problem erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass das Hörsystem mindestens einen weiteren implantierbaren Sensor aufweist, der mindestens körperschall­ induzierte Signale aufnimmt und in elektrische Signale umwandelt, und dass durch elektronisches Verrechnen der Luftschallsensorsignale und der Körperschallsensorsignale in der elektronischen Anordnung das Verhältnis von Luft- und Körperschallsignalen individuell einstellbar ist. Dieses Verhältnis lässt sich insbesondere so einstellen, dass nach weiterer Signalverarbeitung und Fortleitung an die ausgangsseitige aktorische Anordnung ein ausgewogener Höreindruck zwischen externen Luftschallsignalen und körpereigenen Schallsignalen, insbesondere der eigenen Stimme, hervorgerufen wird.
Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der beziehungsweise die Körperschallsensoren sind bevorzugt im knöchernen Bereich des Schädels lokalisiert. Beispielhaft kann der Sensor separat vom Elektronikmodul des betreffenden Implantates angeordnet sein und mit diesem fest oder lösbar, zum Beispiel über eine lösbare Steckverbindung, verbunden sein. Ein vorteilhafter Implantationsort ist der knöcherne Bereich des Mastoids hinter dem Außenohr. Bei dieser Ausführungsform ist der Sensor in einem hermetisch dichten und an der Oberfläche biokompatibel gestalteten Gehäuse untergebracht, das zur besonders guten Körperschalleinkopplung beispielsweise direkt mit dem Knochen des Applikationsortes mechanisch fest, zum Beispiel durch Anschrauben, verbunden wird.
Der Körperschallsensor kann aber auch in dem gleichen Gehäuse untergebracht sein wie der Luftschallsensor, wenn dieser in mechanischem Kontakt zu knöchernen Bereichen des Schädels steht, wie beispielsweise das aus US-A-5 814 095 und US-A-5 999 632 bekannte Mikrofon, das zur subkutanen Implantation in der hinteren, knöchernen Gehörgangswand vorgesehen ist. Weiterhin ist eine vorteilhafte Applikation des beziehungsweise der Körperschallsensoren die Unterbringung im Gehäuse des Implantat-Elektronikmoduls selbst. Bei implantierbaren Hörsystemen wird dieses Gehäuse grundsätzlich im Knochen des Mastoids eingebettet, was eine gute Einkopplung von Körperschall erwarten lässt. Ein weiterer Vorteil der beiden letztgenannten Varianten ist, dass der Körperschallsensor dann nicht selbst hermetisch dicht und biokompatibel ausgestaltet sein muss wie bei der erstgenannten Variante einer separaten, externen Applikation in einem eigenen Gehäuse.
Der beziehungsweise die Körperschallsensoren können nach jedem bekannten elektromecha­ nischen Wandlerprinzip arbeiten, insbesondere elektromagnetisch, elektrodynamisch, piezo­ elektrisch, magnetostriktiv oder dielektrisch (kapazitiv). Der Körperschallsensor kann in an sich bekannter Weise (EP-A-387 299 und EP-A-385 574) als On-Chip-Halbleiterwandler ausgebildet sein. Bevorzugt arbeitet der Körperschallsensor nach dem bekannten Prinzip eines Beschleunigungsaufnehmers, wobei ein mechano-elektrischer Wandler im Sensor­ gehäuse an eine schwingfähig aufgehängte träge (seismische) Masse angekoppelt ist. Als mechano-elektrischer Wandler wird bevorzugt ein piezoelektrisches Element verwendet. Ein Körperschallsensor in Form eines On-Chip-Halbleiterwandlers kann vorteilhaft in einen Halbleiterbaustein des Elektronikmoduls oder eines Luftschall-Sensormoduls integriert sein. Weiterhin können auch handelsübliche, körperschallempfindliche kapazitive Elektretmikro­ fone der konventionellen Hörgeräteindustrie verwendet werden. Die letztgenannten Vari­ anten haben den Vorteil, dass sie miniaturisiert aufgebaut werden können, was den Einbau des Hörimplantats im Kopfbereich begünstigt.
Der spektrale Übertragungsbereich der Körperschallsensoren liegt im Audiobereich, bevorzugt zwischen 100 Hz bis 10 kHz. Die Sensoren sind vorzugsweise hochabgestimmt, das heißt, die erste mechanische Resonanzfrequenz liegt am oberen Ende des angestrebten Übertragungsfrequenzbereiches. Dadurch wird erreicht, dass der Wandlungsfrequenzgang der Sensoren im Übertragungsbereich weitgehend frei von Resonanzen ist und damit eine möglichst geringe Welligkeit aufweist.
Das Einstellen des Verhältnisses von Luft- und Körperschallsignalen kann grundsätzlich in beliebiger Weise erfolgen, beispielsweise unter Verwendung eines Telemetriesystems, mittels dessen Daten zwischen einer externen Einheit und dem Implantat übertragen werden können, oder bei einem hochintelligenten Implantatsystem durch Reaktion des Implantats auf entsprechende Sprachsignale des Implantatträgers.
Die elektronische Weiterverarbeitung der Luft- und Körperschallsensorsignale erfolgt zweckmäßig über analoge Vorverstärker und eine analoge oder - nach entsprechender Analog-Digital-Wandlung - digitale Signalverarbeitung, wobei in dem Signalverarbeitungs­ modul die Verrechnung der Sensorsignale derart erfolgt, dass sowohl Amplituden- wie auch Phasensignale berücksichtigt werden, um so eventuell notwendige Korrekturen verschiedener Phasen- und Gruppenlaufreiten der Sensorsignale korrigieren zu können. Diese Signalbearbeitung kann nach entsprechender spektraler Filterung auch in mehreren Frequenzbändern erfolgen. Die entsprechenden Signalverarbeitungsparameter sind im Implantat elektronisch speicherbar und können vorteilhaft über eine Telemetrieschnittstelle des Implantates von außen angepasst werden, um so beim individuellen Patienten nach Implantation und iterativer Programmierung dieser Parameter nach der Einheilphase und erster Hörerfahrung ein optimales Versorgungsergebnis zu erzielen.
Vorzugsweise erfolgt die Sensorsignalverarbeitung rein digital in einem digitalen Signalprozessor, dessen Softwarebetriebssystem beziehungsweise Teile davon telemetrisch nachgeladen beziehungsweise verändert werden können (DE-C-199 15 846), um so bei fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beziehungsweise Felderfahrungen den Patienten immer einen optimalen Signalverarbeitungsalgorithmus anbieten zu können, ohne dass das Implantat chirurgisch ausgetauscht werden muss.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Anordnung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines vollimplantierbaren Hörsystems zur Rehabilitation einer Mittel- und/oder Innenohrstörung und/oder eines Tinnitus mit analoger Signalverarbeitung,
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines vollimplantierbaren Hörsystems zur Rehabilitation einer Mittel- und/oder Innenohrstörung und/oder eines Tinnitus mit digitaler Signalverarbeitung,
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform eines vollimplantierbaren Hörsystems zur Rehabilitation einer Mittel- und/oder Innenohrstörung und/oder eines Tinnitus mit digitaler Signalverarbeitung,
Fig. 4 eine schematische Schnittdarstellung eines vorliegend geeigneten Körperschallsensors,
Fig. 5 bis 7 Ausführungsbeispiele von vollimplantierbaren Hörsystemen gemäß vorliegender Erfindung im implantierten Zustand mit unterschiedlicher Anordnung des Körperschallsensors und mit einkanaliger elektromechanischer Stimulation des geschädigten Innenohres durch Vibrationsanregung des Mittelohres,
Fig. 8 eine Ausführungsform eines vollimplantierbaren Hörsystems mit mehrkanaliger elektrischer Reizung des Innenohres über ein intracochleäres Elektrodenarray,
Fig. 9 eine Ausführungsform eines vollimplantierbaren Hörsystems mit kombinierter mehrkanaliger elektrischer und einkanaliger elektromechanischer Reizung des Innenohres über ein intracochleäres Elektrodenarray in Verbindung mit einer mechanischen Anregung des Mittelohres,
Fig. 10 eine Ausführungsform eines vollimplantierbaren Hörsystems mit mehr­ kanaliger elektromechanischer Reizung des Innenohres über ein intracochleäres Wandlerarray,
Fig. 11 eine Ausführungsform eines vollimplantierbaren Hörsystems mit direkter mehrkanaliger elektromechanischer und elektrischer Reizung des Innenohres und
Fig. 12 eine schematische Darstellung eines im Kopf eines Trägers implantierten binauralen Hörsystems.
In dem Blockschaltbild eines voll implantierbaren Hörsystems gemäß Fig. 1 sind extern einfallender Luftschall (L) und im implantierten Zustand intern im Implantatträger auftretender Körperschall (K) mit den Blöcken 12 beziehungsweise 13 angedeutet. Das Hörsystem weist ein Mikrofon in Form eines Sensors 14 auf, der sowohl Luftschall als auch Körperschall (in Fig. 1 mit "L + K" bezeichnet) aufnimmt. Das Hörsystem ist mit einem weiteren Sensor 15 ausgestattet, der so ausgebildet und angeordnet ist, dass er im implantierten Zustand im wesentlichen nur internen Körperschall (K) aufnimmt. Die Sensoren 14, 15 wandeln den einfallenden Schall in entsprechende elektrische Signale um. Jedem der Sensoren 14, 1 S ist ein Verstärker 16 beziehungsweise 17 in einem insgesamt mit 18 bezeichneten Elektronikmodul nachgeschaltet. Die Verstärker 16, 17 sorgen für eine Verstärkung des betreffenden elektrischen Sensorsignals von dem Sensor 14 beziehungs­ weise 15. Die Ausgangssignale der Verstärker 16, 17 gehen einem Subtrahierer 19 zu, der die Differenz der beiden gewichteten Sensorsignale erzeugt, wobei für eine zweck­ entsprechende Gewichtung der elektrischen Sensorsignale gesorgt wird. Im Extremfall kann so bewirkt werden, dass von dem Subtrahierer 19 nur das Luftschallsignal L an eine implantatspezifische Aktorik 20 und damit an das geschädigte Gehör 21 weitergegeben wird.
Der Subtrahierer 19 kann, wie oben beschrieben, spektral gewichtet Amplituden- und Phaseninformationen berücksichtigen, so dass durch Einstellung dieser Parameter (nicht dargestellt) eine beliebige, individuell einstellbare Mischung der Signale L und K an das Gehör weitergegeben werden kann.
Fig. 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines voll implantierbaren Hörsystems, bei der ein Elektronikmodul 28 mit einem digitalen Signalprozessor (DSP) 29 vorgesehen ist. Zu dem Elektronikmodul 28 gehören ferner zwischen die Ausgänge der Sensoren 14, 15 und Eingänge des Signalprozessors 29 geschaltete A/D-Einheiten 30 und 31 sowie eine zwischen einem Ausgang des Signalprozessors 29 und dem Eingang der Aktorik 20 liegende D/A- Einheit 32. Die A/D-Einheiten 30, 31 sorgen für eine Verstärkung und Analog-Digital- Wandlung der analogen Sensorsignale. In dem digitalen Signalprozessor 29 werden die digital gewandelten Sensorsignale wie angegeben entsprechend bearbeitet, wobei der Signalprozessor 29 auch die audiologische Signalverarbeitung des jeweiligen Implantat­ systems beinhaltet. Das beziehungsweise die digitale(n) Ausgangssignal(e) des Signalpro­ zessors 29 wird (werden) in der D/A-Einheit 32 analog rückgewandelt und über einen an die jeweilige Stimulationsform des Implantatsystems angepassten Treiber verstärkt an die in Fig. 2 nur einkanalig dargestellte ausgangsseitige Aktorik 20 geleitet. Dem Signalprozessor 29 ist eine insgesamt mit 33 bezeichnete Steuerung zugeordnet.
In Fig. 3 sind Einzelheiten eines bevorzugten Aufbaus des signalverarbeitenden Elektronikmoduls 28 entsprechend Fig. 2 dargestellt. Ein oder mehrere Mikrofone (Sensoren) 14, 14' nehmen das externe Luftschall- und interne Körperschallsignale auf und wandeln sie in entsprechende elektrische Signale um. Diese Sensorsignale werden in A/D- Einheiten 30, 30' vorverstärkt und analog-digital (A/D) gewandelt. Ein oder mehrere weitere Sensoren 15, 15' nehmen den internen Körperschall auf. Diese Sensorsignale werden in A/D- Einheiten 31, 31' ebenfalls vorverstärkt und analog-digital gewandelt. Alle digitalen Sensorsignale werden in dem digitalen Signalprozessor (DSP) 29 weiterverarbeitet.
Der Signalprozessor 44 enthält einen nicht überschreibbaren Festspeicherbereich S0, in welchem die für einen "Minimalbetrieb" des Systems erforderlichen Anweisungen und Parameter gespeichert sind, sowie mindestens einen wiederholt beschreibbaren Speicherbereich S1, in dem die Betriebssoftware der bestimmungsgemäßen Funktion beziehungsweise Funktionen des Implantatsystems abgelegt sind. Vorzugsweise ist dieser Speicherbereich doppelt vorhanden (S1 und S2). Der wiederholt beschreibbare Programmspeicher zur Aufnahme der Betriebssoftware kann auf EEPROM-Basis oder RAM-Zellen basieren, wobei in diesem Fall dafür gesorgt sollte, dass dieser RAM- Bereich immer durch das Energieversorgungssystem "gepuffert" ist. In den Speichern S1 und/oder S2 können auch von außen veränderliche, patientenspezifische wie zum Beispiel audiologische Anpaßparameter abgelegt sein.
Die digitalen Ausgangssignale des Signalprozessors 29 werden in den D/A-Einheiten 32, 32' in Analogsignale umgewandelt und auf den zur Ansteuerung der Aktoren 20, 20' gewünschten Pegel gebracht. Die aktorische Ausgangsseite des Implantatsystems kann von einem oder mehreren elektromechanischen oder elektroakustischen Wandlern oder von elektrischen Reizelektroden oder von beliebige Kombinationen der genannten Ausgangs­ stimulatoren gebildet sein. Die Einheiten 32, 32' können unter Umständen entfallen, wenn zum Beispiel bei Verwendung eines elektromagnetischen intracochleären Ausgangs­ wandlers ein beispielsweise pulsweitenmoduliertes, serielles digitales Ausgangssignal des Signalprozessors 29 direkt an den oder die Aktoren 20, 20' übermittelt wird.
Damit die software-basierten Algorithmen zur möglichst optimalen Stimulation des geschä­ digten Gehörs auch postoperativ implementiert werden können, enthält das System nach Fig. 3 einen weiteren Mikroprozessorbaustein, zum Beispiel einen Mikrokontroller (µC) 36. Der Mikrocontroller 36 steuert die A/D-Konverter der Sensor-Vorverarbeitungs-Einheiten 30, 30', 31, 31',, die D/A-Konverter der Einheiten 32, 32' zur Ansteuerung der Aktoren 20, 20' und den Signalprozessor 29 selbst über einen bidirektionalen Datenbus 37 an, und er ist dafür mit einem oder zwei zugehörigen Speichern S4 beziehungsweise S5 ausgestattet. In dem beziehungsweise den Speicherbereichen S4 und S5 können insbesondere die Betriebsoftwareanteile des Implantatmanagementsystems abgelegt sein, zum Beispiel Verwaltungs-, Überwachungs- und Telemetriefunktionen. Ferner weist der Mikrocon­ troller 36 einen wiederholt beschreibbaren Speicher S3 auf, in welchem ein Arbeitspro­ gramm für den Mikrocontroller 36 abgelegt ist.
Der Mikrocontroller 36 kommuniziert über einen Datenbus 38 mit einem Telemetrie­ system (TS) 39. Dieses Telemetriesystem 39 kommuniziert seinerseits durch die bei 40 angedeutete geschlossene Haut beispielweise über eine nicht dargestellte induktive Spu­ lenkopplung drahtlos bidirektional mit einem externen Programmiersystem (PS) 41. Das Programmiersystem 41 kann vorteilhaft ein PC-basiertes System mit entsprechender Programmier-, Bearbeitungs-, Darstellungs- und Verwaltungssoftware sein. Über diese Telemetrieschnittstelle wird im Bedarfsfall die zu verändernde beziehungsweise ganz auszutauschende Betriebssoftware des Implantatsystems übertragen und zunächst in dem Speicherbereich S4 und/oder S5 des Mikrocontrollers 36 zwischengespeichert. So kann zum Beispiel der Speicherbereich S5 für eine komplementäre Ablage der von dem externen System übermittelten Daten benutzt werden, und eine einfache Verifikation der Softwareübertragung durch einen Lesevorgang über die Telemetrieschnittstelle kann durchgeführt werden, um die Koinzidenz der Inhalte der Speicherbereiche S4 und S5 zu überprüfen, bevor der Inhalt des wiederholt beschreibbaren Speicher S3 geändert oder ausgetauscht wird.
Die Betriebssoftware des implantierbaren Hörsystems soll gemäß der vorliegend verwendeten Nomenklatur sowohl die Betriebssoftware des Mikrocontrollers 36 (zum Beispiel Housekeeping-Funktionen, wie Energiemanagement oder Telemetriefunktio­ nen) als auch die Betriebssoftware des digitalen Signalprozessors 29 umfassen. So kann zum Beispiel eine einfache Verifikation der Softwareübertragung durch einen Lesevor­ gang über die Telemetrieschnittstelle durchgeführt werden, bevor die Betriebssoftware oder die entsprechenden Signalverarbeitungsanteile dieser Software über den Datenbus 37 in den Programmspeicherbereich S1 des digitalen Signalprozessors 29 übertragen werden. Ferner kann auch das Arbeitsprogramm für den Mikrocontroller 36, das beispielsweise in dem wiederholt beschreibbaren Speicher S3 eingespeichert ist, über die Telemetrieschnittstelle 39 mit Hilfe der externen Einheit 41 ganz oder teilweise geändert oder ausgetauscht werden.
Alle elektronischen Komponenten des Implantatsystems werden durch eine primäre oder sekundäre Batterie 42 mit elektrischer Betriebsenergie versorgt.
Die beschriebene Lösung erlaubt eine Anpassung des Hörsystems an Gegebenheiten, die erst nach der Implantation erfassbar sind. So sind beispielsweise bei einem implantier­ baren Hörsystem zur Rehabilitation einer monauralen oder binauralen Innenohrstörung sowie eines Tinnitus mit mechanischer Stimulation und/oder elektrischer Reizung des Innenohres die sensorischen (Luft- und Körperschallsensoren) und aktorischen (Aus­ gangsstimulator) biologischen Schnittstellen immer abhängig von den anatomischen, biologischen und neurophysiologischen Gegebenheiten, zum Beispiel von dem interindi­ viduellen Einheilprozeß. Diese Schnittstellenparameter können individuell insbesondere auch zeitvariant sein. So können beispielsweise das Übertragungsverhalten eines implantierten Luft- oder Körperschallsensors aufgrund von Gewebebelägen und das Übertragungsverhalten eines an das Innenohr angekoppelten elektromechanischen Wandlers aufgrund unterschiedlicher Ankopplungsqualität interindividuell und individu­ ell variieren. Solche Unterschiede der Schnittstellenparameter, die sich normalerweise nicht einmal durch den Austausch des Implantats mindern beziehungsweise eliminieren ließen, können vorliegend durch Veränderung beziehungsweise Verbesserung der Signalverarbeitung des Implantats optimiert werden.
Bei einem implantierbaren Hörsystem kann es sinnvoll oder notwendig werden, nach Implantation verbesserte Signalverarbeitungsalgorithmen zu implementieren. Dabei sind insbesondere zu nennen:
  • - Verfahren zum Optimieren des Verhältnisses von Luft- und Körperschallsignalen,
  • - Sprachanalyseverfahren (zum Beispiel Optimierung einer Fast-Fourier-Transforma­ tion (FFT)),
  • - statische oder adaptive Störschallerkennungsverfahren,
  • - statische oder adaptive Störschallunterdrückungsverfahren,
  • - Verfahren zur Optimierung des systeminternen Signal-Rauschabstandes,
  • - optimierte Signalverarbeitungsstrategien bei progredienter Hörstörung,
  • - ausgangspegelbegrenzende Verfahren zum Schutz des Patienten bei Implantatfehl­ funktionen bzw. externen Fehlprogrammierungen,
  • - Verfahren zur Vorverarbeitung mehrerer Luft- und/oder Körperschallsignale, insbe­ sondere bei binauraler Positionierung der Sensoren,
  • - Verfahren zur binauralen Verarbeitung zweier oder mehrerer Luftschall-Sensor­ signale bei binauraler Sensorpositionierung, zum Beispiel Optimierung des räumli­ chen Hörens beziehungsweise der Raumorientierung,
  • - Phasen- beziehungsweise Gruppenlaufzeit-Optimierung bei binauraler Signalverar­ beitung,
  • - Verfahren zur optimierten Ansteuerung der Ausgangsstimulatoren, insbesondere bei binauraler Positionierung der Stimulatoren
Mit dem vorliegenden System lassen sich auch nach der Implantation unter anderem die folgenden Signalverarbeitungsalgorithmen implementieren:
  • - Verfahren zur Rückkopplungsunterdrückung beziehungsweise -minderung,
  • - Verfahren zur Optimierung des Betriebsverhaltens des bzw. der Ausgangswandler (zum Beispiel Frequenz- und Phasengangoptimierung, Verbesserung des Impuls­ übertragungsverhaltens),
  • - Sprachsignal-Kompressionsverfahren bei Innenohrschwerhörigkeiten,
  • - Signalverarbeitungsmethoden zur Recruitment-Kompensation bei Innenohrschwer­ hörigkeiten.
Des weiteren ist bei Implantatsystemen mit einer sekundären Energieversorgungseinheit, das heißt einem nachladbaren Akkumulatorsystem, aber auch bei Systemen mit primärer Batterieversorgung zu erwarten, dass die elektrischen Energiespeicher mit voranschrei­ tender Technologie immer größere Lebensdauern und damit steigende Verweilzeiten im Patienten ermöglichen. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Grundlagen und Applikationsforschung für Signalverarbeitungsalgorithmen schnelle Fortschritte macht. Die Notwendigkeit oder der Patientenwunsch einer Betriebssoftwareanpassung bezie­ hungsweise -veränderung wird daher voraussichtlich vor Ablauf der Lebensdauer der implantatinternen Energiequelle eintreten. Das vorliegend beschriebene System erlaubt eine derartige Anpassung der Betriebsprogramme des Implantats auch im bereits implantierten Zustand.
Die entsprechenden signalverarbeitenden Softwaremodule des digitalen Signalprozessors 29 können statisch und dynamisch ausgelegt sein. Unter "statisch" soll vorliegend verstanden werden, dass die Softwaremodule aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse einmalig im Programmspeicher des Signalprozessors 29 abgelegt werden und unverändert bleiben. Unter "dynamisch" soll dagegen vorliegend verstanden werden, dass diese Softwaremodule "lernfähig" sind, um der jeweils gewünschten Funktion zeitlich iterativ möglichst optimal nahe zu kommen. Dies bedeutet, dass die Softwaremodule adaptiv ausgelegt sein können und die Parameteranpassung durch "Training" durch den Implantatträger und gegebenenfalls weitere Hilfsmittel wie Rehabilitationsprogramme vorgenommen wird. Weiterhin kann ein Softwaremodul enthalten sein, welches das Ziel einer möglichst optimalen Hörversorgung auf der Basis eines lernfähigen neuronalen Netzwerkes approximiert. Das Training dieses neuronalen Netzes kann wieder durch den Implantatträger erfolgen und/oder unter Zuhilfenahme weiterer externer Hilfsmittel.
Fig. 4 zeigt beispielhaft und schematisch eine mögliche Ausführung eines separaten Körperschallsensors 15 mit einem piezoelektrischen Wandlerelement 45. In einem hermetisch dichten und biokompatiblen Gehäuse 46 ist eine träge Masse 47 mit dem Piezoelement 45 mechanisch verbunden. Dieser Verbund ist über elastische Elemente 48 in dem Gehäuse 46 eingebaut. Mechanische Schwingungen, wie zum Beispiel Körperschallschwingungen, die auf das Gehäuse 46 einwirken, führen zu dynamischen Relativbewegungen der trägen Masse 47 und somit zu Auslenkungen des Piezoelementes 45. Die dabei entstehenden Spannungssignale des Piezoelementes 45 werden über eine in dem Gehäuse 46 integrierte Impedanzwandler- und Vorverstärker-Einheit 49 abgenommen. Das elektrische Sensoraus­ gangssignal wird über hermetisch dichte Signaldurchführungen 50 und eine Implantatsensorleitung 51 zu dem Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 des entsprechenden Implantatsystems geführt. Die energetische Versorgung der Impedanzwandler- und Vorverstärker-Einheit 49 kann bei einer zweipoligen Sensorleitung 51 über eine Phantom­ speisung erfolgen. Zum Befestigen, beispielsweise Anschrauben, des Körperschallsensors 15 ist das Gehäuse 46 mit einem abstehenden Flansch 52 versehen.
Fig. 5 zeigt schematisch den Aufbau eines vollständig implantierbaren Hörsystems mit einer einkanaligen elektromechanischen Stimulation des geschädigten Innenohres durch Vibrationsanregung des Mittelohres, wobei als ausgangsseitiger Aktor (20 in den Fig. 1 bis 3) ein beispielsweise an den Amboss 54 über eine Koppelstange 55 angekoppelter elektromechanischer Wandler 60 vorgesehen ist. Bei dem Wandler 60 kann es sich generell um einen beliebigen elektromagnetischen, elektrodynamischen, piezoelektrischen, magneto­ striktiven oder dielektrischen (kapazitiven) Wandler handeln. Geeignet ist insbesondere ein piezoelektrisches Wandlersystem der aus US-A-5-277-694 bekannten Art. Ein solcher bevorzugter Wandler weist ein mit Inertgas gefülltes biokompatibles, zylindrisches Gehäuse aus elektrisch leitendem Material, beispielsweise Titan, auf, in dem eine schwingungsfähige, elektrisch leitende, vorzugsweise kreisrunde Membran an ihrem Außenrand fest eingespannt ist. Mit der einen Seite der Membran steht eine dünne Scheibe aus piezoelektrischem Material, zum Beispiel Blei-Zirkonat-Titanat, in elektrisch leitender Verbindung. Auf der von der Membran abgewendeten Seite ist die Piezoscheibe mit einem dünnen, flexiblen Draht kontaktiert, der über eine hermetische Gehäusedurchführung mit einer Wandlerleitung 56 verbunden ist. Das Anlegen einer elektrischen Spannung an den Wandler 60 bewirkt ein Durchbiegen des Hetero-Verbundes aus Membran und Piezoscheibe. Ein ausgangsseitiger elektromechanischer Wandler 60 dieser Art hat typischerweise eine relativ hohe mechanische Ausgangsimpedanz, die vorzugsweise höher ist als die mechanische Lastimpedanz der im implantierten Zustand an den Wandler angekoppelten biologischen Mittel- und/oder Innenohrstruktur.
Der in Fig. 5 nur schematisch dargestellte Wandler 60 kann auch in der in US-A- 6 123 660 erläuterten Weise dahingehend modifiziert sein, dass an der von der Membran abgewendeten Seite der Piezoscheibe ein Permanentmagnet angebracht ist, der nach Art eines elektromagnetischen Wandlers mit einer Elektromagnetspule zusammenwirkt. Ein solcher kombinierter piezoelektrischer/elektromagnetischer Wandler ist besonders im Hinblick auf ein breites Frequenzband und auf die Erzielung relativ großer Schwin­ gungsamplituden mit verhältnismäßig kleiner zugeführter Energie von Vorteil. Ein vorliegend als Aktor 20 geeigneter elektromechanischer Wandler ist in US-A-6 162 169 beschrieben.
Zum Ankoppeln des elektromechanischen Wandlers 60 an das Mittel- oder Innenohr eignen sich besonders Koppelanordnungen gemäß US-A-5 941 814, bei denen ein Koppelelement außer einem Ankoppelteil für den betreffenden Ankoppelort eine Crimp­ hülse aufweist, die zunächst lose auf einen mit rauher Oberfläche versehenen stabförmi­ gen Teil der mit dem Wandler verbundenen Koppelstange 55 aufgeschoben ist. Beim Implantieren kann die Crimphülse gegenüber der Koppelstange einfach verschoben und gedreht werden, um das Ankoppelteil des Koppelelementes mit dem beabsichtigten Ankoppelort exakt auszurichten. Dann wird die Crimphülse fixiert, indem sie mittels eines Crimpwerkzeuges plastisch kaltverformt wird. Alternativ kann das Koppelelement mit Bezug auf die Koppelstange auch mittels einer zuziehbaren Bandschlaufe festgelegt werden.
Weitere vorliegend bevorzugt verwendbare Koppelanordnungen sind im einzelnen in DE-A-199 23 403, DE-A-199 35 029, DE-C-199 31 788, DE-A-199 48 336 und DE-A- 199 48 375 beschrieben. So kann gemäß DE-A-199 23 403 ein Koppelelement an seinem Ankoppelende eine Kontaktfläche aufweisen, die eine an die Oberflächenform der Ankoppelstelle anpassbare oder angepasste Oberflächenform sowie eine solche Oberflächenbeschaffenheit und Oberflächengröße aufweist, dass es durch Anlegen des Ankoppelendes an die Ankoppelstelle zu einer dynamischen Zug-Druck-Kraftkopplung von Koppelelement und Ossikelkette durch Oberflächenadhäsion kommt, die für eine sichere gegenseitige Verbindung von Koppelelement und Ossikelkette ausreicht. Das Koppelelement kann mit einem im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle anlie­ genden Dämpfungsglied mit entropieelastischen Eigenschaften versehen sein, um eine optimale Schwingungsform der Steigbügelfußplatte oder einer das runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth abschließenden Membran zu erreichen und das Risiko einer Beschädigung der natürlichen Strukturen im Bereich der Ankoppelstelle während und nach der Implantation besonders gering zu halten (DE-A-199 35 029).
Das Koppelelement kann entsprechend DE-C-199 31 788 mit einer Stellvorrichtung zum wahlweisen Verstellen des Koppelelements zwischen einer Ofenstellung, in welcher das Koppelelement in und außer Eingriff mit der Ankoppelstelle bringbar ist, und einer Schließstellung versehen sein, in welcher das Koppelelement im implantierten Zustand mit der Ankoppelstelle in Kraft- und/oder Formschlussverbindung steht.
Zum mechanischen Ankoppeln des elektromechanischen Wandlers 60 an eine vorge­ wählte Ankoppelstelle an der Ossikelkette eignet sich ferner eine Koppelanordnung (DE-A-199 48 336), die zusätzlich zu der von dem Wandler in mechanische Schwin­ gungen versetzbaren Koppelstange 55 ein mit der vorgewählten Ankoppelstelle in Ver­ bindung bringbares Koppelelement aufweist, wobei die Koppelstange und das Koppel­ element über wenigstens eine Kupplung miteinander verbunden sind und zumindest ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle anliegender Abschnitt des Koppel­ elements zur verlustarmen Schwingungseinleitung in die Ankoppelstelle ausgelegt ist, wobei eine erste Kupplungshälfte der Kupplung eine Außenkontur mit mindestens nähe­ rungsweise der Gestalt einer Kugelkalotte aufweist, die in einer zur Außenkontur wenigstens teilweise komplementären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte aufnehmbar ist, und wobei die Kupplung gegen Reibkräfte reversibel verschwenk- und/oder drehbar, jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräf­ ten im Wesentlichen starr ist. Entsprechend einer abgewandelten Ausführungsform einer solchen Koppelanordnung (DE-A-199 48 375) hat eine erste Kupplungshälfte der Kupplung eine Außenkontur mit mindestens näherungsweise zylindrischer, vorzugsweise kreiszylindrischer, Gestalt, die in einer zur Außenkontur wenigstens teilweise komple­ mentären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte aufnehmbar ist, wobei ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle anliegender Abschnitt des Koppelelements zur verlustarmen Schwingungseinleitung in die Ankoppelstelle ausgelegt ist, wobei im implantierten Zustand eine Übertragung von dynamischen Kräften zwischen den beiden Kupplungshälften der Kupplung im Wesentlichen in Richtung der Längsachse der ersten Kupplungshälfte erfolgt, und wobei die Kupplung reversibel an- und abkuppelbar sowie reversibel linear und/oder rotatorisch mit Bezug auf eine Längsachse der ersten Kupp­ lungshälfte verstellbar, jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften starr ist.
Zu dem in Fig. 5 dargestellten vollständig implantierbaren Hörsystem gehören ferner ein subkutan in der hinteren Gehörgangswand implantierbarer Luftschallsensor (Mikrofon) 14 zur Luftschallaufnahme, ein separat von dem Elektronikmodul 18 oder 28 im knöchernen Bereich des Mastoids implantierbarer Körperschallsensor 15 beispielsweise der in Fig. 4 veranschaulichten Art, eine drahtlose Fernbedienung 62 zur Steuerung der Implantat­ funktionen durch den Implantatträger, sowie - bei Vorhandensein einer implantatinternen sekundären Batterie 42 - ein transkutanes Ladesystem mit einem Ladegerät 63 und einer Ladespule 64 zum Nachladen der der Energieversorgung des Hörsystems dienenden Batterie 42 (Fig. 3).
Das Luftschallsensor 14 kann vorteilhaft in der aus EP-A-0 831 673 bekannten Weise aufgebaut und mit einer Mikrofonkapsel, die in einem Gehäuse allseitig hermetisch dicht untergebracht ist, sowie mit einer elektrischen Durchführungsanordnung zum Durchfüh­ ren mindestens eines elektrischen Anschlusses von dem Innenraum des Gehäuses zu des­ sen Außenseite versehen sein, wobei das Gehäuse mindestens zwei Schenkel aufweist, die in einem Winkel mit Bezug aufeinander ausgerichtet sind, wobei der eine Schenkel die Mikrofonkapsel aufnimmt und mit einer Schalleintrittsmembran versehen ist, wobei der andere Schenkel die elektrische Durchführungsanordnung enthält und gegenüber der Ebene der Schalleintrittsmembran zurückversetzt ist, und wobei die Geometrie des Mikrofongehäuses so gewählt ist, dass bei Implantation des Mikrofons in der Mastoid­ höhle der die Schalleintrittsmembran enthaltende Schenkel vom Mastoid aus in eine arti­ fizielle Bohrung in der hinteren, knöchernen Gehörgangswand hineinragt und die Schalleintrittsmembran die Haut der Gehörgangswand berührt. Zur Festlegung des implantierten Luftschallsensors 14 kann zweckmäßig ein Fixationselement der aus US-A-S 999 632 bekannten Art vorgesehen sein, das eine Manschette aufweist, die mit einem zylindrischen Gehäuseteil den die Schalleintrittsmembran enthaltenden Schenkel umschließt und mit gegen die der Gehörgangshaut zugewendete Seite der Gehörgangs­ wand anlegbaren, vorspringenden, elastischen Flanschteile versehen ist. Dabei beinhaltet das Fixationselement vorzugsweise eine Halterung, welche die genannten Flanschteile vor der Implantation entgegen einer elastischen Rückstellkraft der Flanschteile in einer das Durchstecken durch die Bohrung der Gehörgangswand erlaubenden umgebogenen Stellung hält.
Die an den Ausgang des Ladegerätes 63 angeschlossene Ladespule 64 bildet vorzugs­ weise in der aus US-A-5 279 292 bekannten Art Teil eines Sende-Serienresonanzkrei­ ses, der mit einem nicht veranschaulichten Empfangs-Serienresonanzkreis induktiv gekoppelt werden kann. Der Empfangs-Serienresonanzkreis kann Teil des implantier­ baren Elektronikmoduls 18 beziehungsweise 28 (Fig. 1 und 2) sein und entsprechend US-A-5 279 292 eine Konstantstromquelle für die Batterie 42 (Fig. 3) bilden. Dabei liegt der Empfangs-Serienresonanzkreis in einem Batterie-Ladestromkreis, der in Abhängigkeit von der jeweiligen Phase des in dem Ladestromkreis fließenden Ladestro­ mes über den einen oder den anderen Zweig einer Vollweg-Gleichrichterbrücke geschlossen wird.
Das Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 ist bei der Anordnung nach Fig. 5 über eine Mikrofonleitung 65 an den Luftschallsensor 14 angeschlossen. Der Körperschallsen­ sor 15 kann an das Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 über eine in Fig. 4 bei 66 ange­ deutete lösbare Steckverbindung angeschlossen sein.
Das Hörsystem gemäß Fig. 6 unterscheidet sich von dem der Fig. 5 dadurch, dass der Körperschallsensor 15 in das Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 integriert ist und Körperschallschwingungen über die mechanische Kopplung des Elektronikmodulgehäuses zum Schädel empfängt. Hierfür ist der beispielsweise entsprechend Fig. 4 ausgebildete interne Körperschallsensor 15 in mechanischer Kopplung zu dem Gehäuse des Elektronik­ moduls vorzusehen.
Bei dem in Fig. 7 veranschaulichten Hörsystem ist abweichend von den Anordnungen gemäß den Fig. 5 und 6 der Körperschallsensor 15 in das Gehäuse des in der hinteren Gehörgangswand implantierbaren Luftschallsensors 14 integriert. Hierfür ist der Körper­ schallsensor 15 in mechanischer Kopplung zu dem Mikrofongehäuse vorzusehen. Der Körperschallsensor 15 kann auch bei diesem Beispiel entsprechend Fig. 4 ausgebildet sein. Er wird über die Mikrofonleitung 65 angeschlossen. Bei gemeinsamen Massepotential beider Sensoren 14, 15 und energetischer Phantomspeisung ist hierbei nur eine dritte elektrische Ader in der Leitung 65 notwendig.
Das Hörsystem gemäß Fig. 8 ist als implantierbares Cochlea-Implantat ausgebildet. Es unterscheidet sich von dem Hörsystem der Fig. 6 dadurch, dass entsprechend US-A- 5 814 095 als ausgangsseitiger Aktor (20 in den Fig. 1 bis 3) ein über eine Leitung 71 an das Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 angeschlossenes intracochleäres Elektroden­ array 70 für eine mehrkanalige elektrische Reizung des Innenohres vorgesehen ist.
Das in Fig. 9 dargestellte Hörsystem weist als ausgangsseitige Aktoren das für eine mehrkanalige elektrische Reizung des Innenohres sorgende intracochleäre Elektrodenarray 70 der Fig. 8 in Kombination mit dem eine einkanalige elektromechanische Stimulation des geschädigten Innenohres bewirkenden elektromechanischen Wandler 60 der Fig. 5 bis 7 auf. Eine solche kombinierte Stimulation ist in der älteren DE-Patentanmeldung 100 18 334.4 näher erläutert.
Das Hörsystem gemäß Fig. 10 unterscheidet sich von dem der Fig. 6 dadurch, dass als ausgangsseitiger Aktor (20 in den Fig. 1 bis 3) ein extra- oder intracochleäres Wandlerarray 80 mit mindestens zwei voneinander unabhängigen und örtlich getrennt angeordneten elektromechanischen Wandlern 81 vorgesehen ist, die in der Cochlea eine mehrkanalige mechanische Reizung bewirken. Dabei erfolgt mittels des Elektronikmoduls 18 beziehungsweise 28 die Ansteuerung der Wandler 81 des Wandlerarrays 80 vorzugsweise so, dass örtlich begrenzte Bereiche der Cochlea unter Ausbildung von Wanderwellen auf der Basilarmembran mechanisch stimuliert werden und dabei näherungsweise ein "gesunder" natürlicher cochleärer Verstärker simuliert wird, wie dies in der älteren DE-Patentanmeldung 100 18 361.1 beschrieben ist.
Bei dem in Fig. 11 veranschaulichten Hörsystem ist als ausgangsseitiger Aktor (20 in den Fig. 1 bis 3) ein intracochleäres Array 90 mit einer Folge von elektromechanischen Wandlern 91 und Reizelektroden 92 zur mehrkanaligen kombinierten elektromechanischen und elektrischen Reizung des Innenohres vorgesehen. Einzelheiten einer solchen aktorischen Anordnung sind in der älteren DE-Patentanmeldung 100 18 360.3 erläutert.
Es versteht sich, dass bei den Hörsystemen der Fig. 8 bis 11 der Körperschallsensor 15 auch in der anhand der Fig. 5 und 7 beschriebenen Weise separat angeordnet (Fig. 5) oder zusammen mit dem Luftschallsensor 14 in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht (Fig. 7) werden kann. Wird bei dem Hörsystem der Fig. 5 das Elektronikmodul 18 beziehungsweise 28 aus einer primären Batterie gespeist, entfällt das Ladesystem mit Ladegerät 63 und Ladespule 64. Umgekehrt kann ein solches Ladesystem auch bei den Hörsystemen der Fig. 6 bis 11 vorgesehen sein, wenn dort die Energieversorgung des Implantats mittels einer sekundären Batterie erfolgt. Des weiteren versteht es sich, dass für eine Steuerung mittels der nur in Fig. 5 gezeigten drahtlosen Fernbedienung 62 auch im Falle der Hörsysteme der Fig. 6 bis 11 gesorgt sein kann.
Alle vorliegend beschriebenen Hörsysteme können ferner als binaurales System zur Rehabi­ litation einer Hörstörung beider Ohren ausgelegt und dementsprechend mit zwei Systemein­ heiten versehen sein, die jeweils einem der beiden Ohren zugeordnet sind. Ein solches binau­ rales Hörsystem ist in Fig. 12 dargestellt Dabei können, wie zum Beispiel in der vorste­ hend genannten älteren DE-Patentanmeldung 100 18 361.1 näher erläutert ist, die beiden Systemeinheiten einander im wesentlichen gleich sein. Es kann aber auch die eine Sys­ temeinheit als Master-Einheit und die andere Systemeinheit als von der Master-Einheit gesteuerte Slave-Einheit ausgelegt sein. Die Signalverarbeitungsmodule der beiden Sys­ temeinheiten können auf beliebige Weise, insbesondere über eine drahtgebundene implantierbare Leitungsverbindung oder über eine drahtlose Verbindung, vorzugsweise eine bidirektionale Hochfrequenzstrecke, eine körperschallgekoppelte Ultraschallstrecke oder eine die elektrische Leitfähigkeit des Gewebes des Implantatträgers ausnutzende Datenübertragungsstrecke, so miteinander kommunizieren, dass in beiden Systemein­ heiten eine optimierte binaurale Signalverarbeitung und Ansteuerung der Aktoren 20, 20' (im Ausführungsbeispiel der Fig. 12 in Form der elektromechanischen Wandler 60) erreicht wird.

Claims (42)

1. Vollständig implantierbares Hörsystem zur Rehabilitation von Hörstörungen mit mindestens einem Sensor, der mindestens Luftschall aufnimmt und in elektrische Signale umwandelt, einem Elektronikmodul mit einer elektronischen Anordnung zur Audiosignalverarbeitung und -verstärkung, mit einer ausgangsseitigen aktorischen Anordnung zum Stimulieren des Mittel- oder Innenohres sowie mit einer elektrischen Energieversorgungseinheit, dadurch gekennzeichnet, dass das Hörsystem mindestens einen weiteren implantierbaren Sensor (15, 15') aufweist, der mindestens körperschallinduzierte Signale aufnimmt und in elektrische Signale umwandelt, und dass durch elektronisches Verrechnen der Luftschallsensorsignale und der Körper­ schallsensorsignale in der elektronischen Anordnung das Verhältnis von Luft- und Körperschallsignalen individuell einstellbar ist.
2. Hörsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') nach dem elektromagnetischen, elektrodynamischen, piezoelektrischen, magnetostriktiven oder dielektrischen (kapazitiven) Wandler­ prinzip arbeitet.
3. Hörsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') als On-Chip-Halbleiterwandler ausgebildet ist.
4. Hörsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperschallsensor (15, 15') einen mechano-elektrischen Wandler (45) aufweist, der an eine in einem Sensorgehäuse (46) schwingfähig aufgehängte träge Masse (47) angekoppelt ist
5. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsbereich des mindestens einen Körperschallsensors (15, 15') zwischen 100 Hz bis 10 kHz liegt.
6. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') so abgestimmt ist, dass seine erste mechanische Resonanzfrequenz am oberen spektralen Ende des Übertragungsfrequenzbereiches liegt.
7. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') hermetisch dicht aufgebaut ist.
8. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') separat von dem Elektronik­ modul (18, 28) implantierbar ist.
9. Hörsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') an das Elektronikmodul (18, 28) mittels einer lösbaren Steckverbindung (66) angeschlossen ist.
10. Hörsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Körperschallsensor (15, 15') in das Elektronikmodul (18, 28) des Implantatsystems integriert ist.
11. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Luft- und Körperschallsignalen über eine drahtlose Teleme­ trieeinrichtung einstellbar ist, mittels deren Daten zwischen einer externen Einheit und dem Implantat übertragbar sind.
12. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es als binaurales System zur Rehabilitation einer Hörstörung beider Ohren ausgelegt ist, das zwei Systemeinheiten aufweist, die jeweils einem der beiden Ohren zugeordnet sind, wobei mindestens eine der beiden Systemeinheiten mit einem Körperschallsensor (15, 15') versehen ist.
13. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Luftschallsensor (14, 14') so ausgelegt und implantierbar ist, dass er eine Mischung von Luft- und Körperschall aufnimmt und in entsprechende elektrische Signale umwandelt.
14. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Körperschallsensor (15, 15') so ausgelegt und implantierbar ist, dass er im wesentlichen nur Körperschallsignale aufnimmt und in entsprechende elektrische Signale umwandelt.
15. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Amplituden- und Phasenbeziehungen zwischen den Luftschall- und Körperschallsensorsignalen einstellbar oder programmierbar sind.
16. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Einheiten (16, 17, 19) zum analogen Vorverstärken und zum analogen elektronischen Weiterverarbeiten der Luftschall- und Körperschallsensorsignale.
17. Hörsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch Einheiten (30, 31) zum Vorverstärken und zum Analog-Digital-Wandeln der Luftschall- und Körperschallsensorsignale.
18. Hörsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Anordnung einen digitalen Signalprozessor (29) zum Weiterverarbeiten der digitalen Signale und/oder zum Generieren von digitalen Signalen für eine Tinnitus­ maskierung aufweist.
19. Hörsystem nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch eine zwischen den Signalprozessor (29) und die ausgangsseitige aktorische Anordnung (20, 20') geschaltete Digital-Analog-Wandlereinheit (32, 32') zum Digital-Analog-Wandeln der von dem Signalprozessor abgegebenen Ansteuersignale für die ausgangsseitige aktorische Anordnung.
20. Hörsystem nach Anspruch 18 oder 19, gekennzeichnet durch eine vorzugsweise PC-basierte Telemetrieeinrichtung (39) zur drahtlosen Übertragung von Daten zwischen der externen Einheit (41), insbesondere einem externen Programmiersystem, und dem Signalprozessor (29).
21. Hörsystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass dem Signalprozessor (29) eine wiederholt beschreibbare, implantierbare Speicheranordnung (S1, S2) zur Aufnahme und Wiedergabe eines Betriebsprogramms zugeordnet ist und mindestens Teile des Betriebsprogramms durch von der externen Einheit (41) über die Telemetrieeinrichtung (39) übermittelte Daten geändert oder ausgetauscht werden können.
22. Hörsystem nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet durch eine Zwischenspei­ cheranordnung (S4, S5) zum Zwischenspeichern von von der externen Einheit (41) über die Telemetrieeinrichtung (39) übermittelten Daten vor dem Weiterleiten an den Signalprozessor (29).
23. Hörsystem nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine Überprüfungslogik (36) zum Überprüfen von in der Zwischenspeicheranordnung (S4, S5) gespeicherten Daten vor dem Weiterleiten an den Signalprozessor (29).
24. Hörsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 23, gekennzeichnet durch einen Mikroprozessorbaustein (36), insbesondere einen Microcontroller, zum implan­ tatinternen Steuern der Analog-Digital-Wandlereinheit (30, 30') und/oder der Digi­ tal-Analog-Wandlereinheit (32, 32') und/oder des Signalprozessors (29) über einen Datenbus (37).
25. Hörsystem nach den Ansprüchen 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfungslogik und die Zwischenspeicheranordnung (S4, S5) in dem Mikro prozessorbaustein (36) implementiert sind.
26. Hörsystem nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass über den Datenbus (37) und die Telemetrieeinrichtung (39) auch Programmteile oder ganze Softwaremodule zwischen der Außenwelt, dem Mikroprozessorbaustein (36) und dem Signalprozessor (29) übermittelbar sind.
27. Hörsystem nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mikroprozessorbaustein (36) eine implantierbare Speicheranordnung (S3) zum Speichern eines Arbeitsprogramms für den Mikroprozessorbaustein zugeord­ net ist, und mindestens Teile des Arbeitsprogramms für den Mikroprozessorbau­ stein durch von der externen Einheit (41) über die Telemetrieeinrichtung (39) übermittelte Daten geändert oder ausgetauscht werden können.
28. Hörsystem nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Speicherbereiche (S1, S2) zur Aufnahme und Wiedergabe min­ destens des Betriebsprogramms des Signalprozessors (29) vorgesehen sind.
29. Hörsystem nach einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenspeicheranordnung mindestens zwei Speicherbereiche (S4, S5) zur Auf­ nahme und Wiedergabe von von der externen Einheit (41) über die Telemetrieein­ richtung (39) übermittelten Daten aufweist.
30. Hörsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass dem Signalprozessor (29) ferner ein vorprogrammierter, nicht überschreibbarer Festspeicherbereich (S0) zugeordnet ist.
31. Hörsystem nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Telemetrieeinrichtung (39) zur Übermittlung auch von Betriebsparametern zwi­ schen dem implantierbaren Teil des Systems und der externen Einheit (41) ausge­ legt ist.
32. Hörsystem nach Anspruch 15 und einem der Ansprüche 18 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Signalprozessor (29) Softwaremodule zum individuellen Einstellen oder Programmieren der Amplituden- und Phasenbeziehungen zwischen den Luftschall- und Körperschallsensorsignalen implementiert sind.
33. Hörsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Signalprozessor (29) Softwaremodule zum Konfigurieren der spektralen, zeitlichen, amplituden- und phasenbezogenen Eigenschaften der Signale der ausgangsseitigen aktorischen Anordnung (20, 20') implementiert sind.
34. Hörsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Signalprozessor (29) Softwaremodule implementiert sind, die parallel zum Hörgerätebetrieb die Maskierung eines Tinnitus ermöglichen.
35. Hörsystem nach einem der Ansprüche 18 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Signalprozessor (29) ein Softwaremodul zum Approximieren einer optimalen Stimulation auf der Basis eines lernfähigen neuronalen Netzwerkes implementiert ist.
36. Hörsystem nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Softwaremodule aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse einmalig in einem Programmspeicher (S1, S2) des digitalen Signalprozessors (29) abgelegt sind und unverändert bleiben.
37. Hörsystem nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Softwaremodule dynamisch (lernfähig) ausgelegt sind.
38. Hörsystem nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Softwaremodule für eine Parameteranpassung durch "Training" durch den Implantatträger und/oder unter Zuhilfenahme weiterer externer Hilfsmittel adaptiv ausgelegt sind.
39. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgangsseitige aktorische Anordnung (20, 20') mindestens einen elektromechanischen Wandler (60, 81, 91) zum mechanischen Stimulieren des Mittel- oder Innenohres aufweist.
40. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgangsseitige aktorische Anordnung (20, 20') intracochleäre Reizelektroden (70, 92) zum Stimulieren des Innenohres durch elektrische Reizung aufweist.
41. Hörsystem nach Ansprüchen 39 und 40, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgangsseitige aktorische Anordnung (20, 20') aus einer Kombination von einem oder mehreren elektromechanischen Wandlern (60, 81, 91) und intracochleären Reizelektroden (70, 92) besteht.
42. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein implantatseitig vorgesehenes sekundäres elektrisches Speicherelement (42) und eine externe Ladevorrichtung (63, 64) zum drahtlosen, transkutanen Nachladen dieses Speicherelements.
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