DE10107422A1 - Zumindest zweiteiliger Haken - Google Patents
Zumindest zweiteiliger HakenInfo
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Abstract
Zumindest zweiteiliger Haken, der sich zusammensetzt aus einer Adapterplatte, die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebestreifens die Adapterplatte überragt, und einem auf der Adapterplatte befindlichen Hakenkörper, der auf der Adapterplatte angesetzt ist, wobei auf die Adapterplatte eine Blende aufgesteckt ist, die die Adapterplatte zumindest abschnittsweise abdeckt.
Description
Die Erfindung betrifft einen zumindest zweiteiligen Haken, insbesondere Wandhaken,
der mittels auf Zug entklebende Klebstreifen reversibel verklebbar und
wiederverwendbar ist, gegebenenfalls mit einem neuen solchen Klebstreifen.
Auf Zug entklebende Klebstreifen sind als "tesa Power-Strips" von der Beiersdorf AG im
Handel und auch durch zahlreiche Patente beschrieben, wie DE 33 31 016 B1, DE 42 22 849 B1,
DE 43 39 604 B1, DE 44 28 587 B1 und DE 44 31 914 B1. Aber auch US 4.024.312,
WO 92/11332 A1, WO 92/11333 A1 und WO 95/06691 A1 beschreiben
derartige Klebstreifen. Aus der Verklebung werden solche Klebstreifen in Richtung der
Klebfuge herausgezogen, ähnlich dem Öffnen eines Weckglases.
So beschreibt US 4,024,312 ein Selbstklebeband mit einem dehnbaren und elastischen
Träger aus einem Blockcopolymeren, insbesondere für Anwendungen im medizinischen
Bereich, wo ein schmerzloses Abziehen von der Haut erwünscht ist.
Weiterhin beschreibt DE 33 31 016 A1 eine Klebfolie für wiederlösbare Klebbindungen,
die es gestattet, daß eine damit hergestellte Klebbindung durch Ziehen an der Klebfolie
in Richtung der Verklebungsebene lösbar ist. Mit solchen Klebfolie lassen sich hohe
Klebkräfte und Scherfestigkeiten erzielen und Klebverbunde ohne weitere Hilfsmittel
wieder lösen, vergleichbar dem Öffnen eines Weckglases, ähnlich wie dort die
Gummidichtung am Anfasser aus der Dichtungsfuge gezogen wird.
Ferner beschreibt DE 37 14 453 C1 einen zerstörungsfrei von Übungsobjekten wieder
abnehmbaren Übungssprengkörper, der mit solch einer Klebfolie reversibel befestigt
wird.
Auch WO 92/11333 A1 beschreibt unter anderem Klebfolien für entsprechende
Anwendungen, wobei die eingesetzten Klebfolien eine geringe Elastizität bei gleichzeitig
hoher Dehnung aufweisen.
DE 42 22 849 C1 beschreibt ebenfalls einen Streifen einer Klebfolie dieser Art mit einem
besonders ausgestalteten Anfasser.
Auch Haken oder ähnliche Befestigungssysteme für die Verwendung zusammen mit
solchen Klebstreifen sind im Handel als "tesa Power-Strips mit Haken" oder auch "tesa
Power-Strips Systemhaken" von der Beiersdorf AG erhältlich.
Schließlich beschreiben DE 42 33 872 C2, DE 195 11 288 B1 und WO 94/21157 A1
wiederablösbare selbstklebende Haken, die ebenfalls mit derartigen Klebfolien
ausgerüstet und also wiederablösbar sind.
So dann zeigt die DE 196 41 118 C1 einen wiederablösbaren, selbstklebenden Haken
oder dergleichen Befestigungsvorrichtung mit einer Grundplatte, gekennzeichnet durch
einen Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie, die eine solche ist, daß die mit ihr
erzielte Verklebung durch streckendes Ziehen wieder lösbar ist. Die Folie trägt auf ihrer
vorderen Seite die Grundplatte und ist mit der hinteren Seite auf einem Untergrund
verklebt ist, wobei die Trennung der verklebten Grundplatte der Befestigungsvorrichtung
samt des Streifens vom Untergrund durch Drehen der Grundplatte im wesentlichen in
der Verklebungsebene erfolgt.
Die DE 197 35 228 A1 offenbart einen Haken, bestehend aus einem einteiligen
Hakenkörper und einer einteiligen Basisplatte, wobei die Basisplatte für die Verklebung
mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des
Klebstreifens die Basisplatte überragt, wobei der Hakenkörper so ausgebildet ist, daß er
die Basisplatte und auch den diese überragenden Anfasser verdeckt.
An der Basisplatte ist eine Ausformung vorhanden ist, in der zumindest ein
Federelement befestigt ist und die im Kragenbereich einen Vorsprung aufweist. In dem
Hakenkörper sind Führungen ausgebildet, in denen der Vorsprung der Ausformung der
Basisplatte so geführt wird, daß
- - der Hakenkörper und die Basisplatte unlösbar miteinander verbunden sind,
- - sich der Hakenkörper durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Anfasser des Klebstreifens verdeckt, löst und parallel zur Basisplatte verschoben wird und
- - der Hakenkörper über dem Federelement um bis zu 90° gedreht werden kann, so daß
- - ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist.
DE 197 35 229 A1 zeigt einen Haken, bestehend aus einem einteiligen Hakenkörper
und zumindest einem einteiligen Scharnierelement und einer einteiligen Basisplatte,
wobei die Basisplatte für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen
so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Basisplatte überragt. Das
Scharnierelement ist so ausgebildet, daß der am Klebstreifen befindliche Anfasser
abgedeckt ist.
Der Hakenkörper ist so ausgebildet, daß er die Basisplatte und das Scharnierelement,
die beide in einer Ebene angeordnet sind, verdeckt, wobei
- - die Basisplatte und das Scharnierelement über ein Scharnier, insbesondere Filmscharnier, miteinander verbunden sind,
- - das Scharnierelement und der Hakenkörper über ein Scharnier miteinander verbunden sind, und wobei
- - der Hakenkörper an der am Scharnierelement angrenzenden Seite aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Scharnierelement des Klebstreifens verdeckt, nach oben angehoben werden kann und durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte verschoben wird, so daß ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist.
Aus der DE 197 35 234 A1 ist ein Haken bekannt, bestehend aus einem einteiligen
Hakenkörper und einer einteiligen Basisplatte, wobei die Basisplatte für die Verklebung
mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des
Klebstreifens die Basisplatte überragt, wobei der Hakenkörper so ausgebildet ist, daß er
die Basisplatte und auch den diese überragenden Anfasser verdeckt.
An der Basisplatte sind zumindest vier Ausweitungen angeformt, die sich jeweils
paarweise gegenüberliegen und die die Basisplatte seitlich überragen. In dem
Hakenkörper sind Führungen ausgebildet, in denen die Ausweitungen der Basisplatte so
geführt werden, daß
- - sich der Hakenkörper durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Anfasser des Klebstreifens verdeckt, löst und sich dabei zumindest auf der einen Seite von dem Untergrund abhebt, so daß
- - ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist,
- - der Hakenkörper und die Basisplatte unlösbar miteinander verbunden sind.
Die in den vorgenannten Druckschriften dargestellten Klebstoffsysteme und Haken
weisen jedoch auch eine Anzahl von Nachteilen auf:
Keiner der bekannten Haken ist zwei- oder mehrteilig unter Verwendung einer Blende aufgebaut. Wenn man den optischen Eindruck des jeweils verklebten Hakens verändern möchte, ist man gezwungen, diesen Haken gegen einen anderen auszutauschen, der die gewünschte Form aufweist. Man muß immer den entsprechenden Haken erwerben.
Keiner der bekannten Haken ist zwei- oder mehrteilig unter Verwendung einer Blende aufgebaut. Wenn man den optischen Eindruck des jeweils verklebten Hakens verändern möchte, ist man gezwungen, diesen Haken gegen einen anderen auszutauschen, der die gewünschte Form aufweist. Man muß immer den entsprechenden Haken erwerben.
Weiter nachteilig ist, daß der auszutauschende Haken von der Wand entfernt und
anschließend der neue Haken erneut verklebt werden muß, ein Vorgang, der als lästig
und zeitraubend empfunden wird.
Auch in der Produktion sind die herkömmlichen Haken mit Nachteilen belegt. So muß
bisher bei kleinsten Änderungen im Hakendesign das gesamte Werkzeug neu erstellt
werden
Aufgabe der Erfindung ist es, hier Abhilfe zu schaffen, insbesondere einen Haken oder
dergleichen zu schaffen, der die Nachteile des Standes der Technik nicht oder
zumindest nicht in dem Maße aufweist und der insbesondere als Wandhaken einsetzbar
ist.
Demgemäß betrifft die Erfindung einen Haken, wie er im einzelnen in den Ansprüchen
gekennzeichnet ist. Die Ausführungsformen gemäß den Unteransprüchen sind dabei
bevorzugt.
Der erfindungsgemäße zumindest zweiteilige Haken setzt sich zusammen aus einer
Adapterplatte, die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer
beidseitig klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die
Adapterplatte überragt, und einem auf der Adapterplatte befindlichen Hakenkörper, der
auf der Adapterplatte angesetzt ist. Auf die Adapterplatte ist eine Blende aufgesteckt,
die die Adapterplatte zumindest abschnittsweise abdeckt.
In einer ersten vorteilhaften Ausführungsform des zumindest zweiteiligen Haken deckt
die Blende die gesamte Adapterplatte und/oder den Anfasser des Klebstreifens ab.
Besonders bevorzugt ist darüber hinaus, wenn die Blende die Adapterplatte an allen
Rändern überkragt, so daß von der Adapterplatte lediglich der Hakenkörper zu sehen
ist, wenn sich die Blende darüber befindet.
Weiter vorzugsweise ist auf der Blende ein zweiter Hakenkörper vorhanden, der sich
insbesondere mit dem Hakenkörper auf der Adapterplatte zu einem einzigen Haken
ergänzt. Die beiden Hakenkörper können dabei formschlüssig aneinanderliegen.
Die Adapterplatte und/oder die Blende sind weiter vorzugsweise aus Glas, Metall oder
Kunststoff, vorzugsweise Polyethylenterephthalat, Polystyrol oder ABS, gefertigt.
Die Dicke der Adapterplatte und/oder der Blende liegen vorzugsweise zwischen 0,8 und
2,2 mm, insbesondere zwischen 1 und 2 mm, wobei sich ein Wert von 1,5 mm als
besonders vorteilhaft erwiesen hat.
Sodann sind die Adapterplatte und/oder die Blende insbesondere transparent.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die Adapterplatte und die Blende
unlösbar miteinander verbunden.
Schließlich kann der Haken einen hinter die Adapterplatte geklebten Klebstreifen
aufweisen.
Der Klebestreifen ist vorteilhaft beidseitig selbstklebend ausgerüstet.
Weiterhin bevorzugt besteht der Klebestreifen aus einem hochverstreckbaren, elastisch
oder plastisch unter Dehnung verformbaren Material, gegebenenfalls mit einem
Zwischenträger, insbesondere mit einem Folien- oder Schaumstoff-Zwischenträger.
Die Adhäsion der Klebfolie sollte geringer sein als die Kohäsion, das Haftvermögen
beim Dehnen der Folie weitgehend verschwinden und das Verhältnis von Abzugskraft
zu Reißfast mindestens 1 : 1,5 sein.
Vorzugsweise ist der Klebestreifen ein solcher auf Basis von thermoplastischem
Kautschuk und klebrigmachenden Harzen ist, mit hoher Elastizität und geringer
Plastizität.
Die Klebestreifen können einseitig oder beidseitig haftklebrig oder auch einseitig oder
beidseitig mit einer thermisch aktivierbaren Klebmasse ausgerüstet sein. Ihr Aufbau
kann einschichtig oder mehrschichtig ausgeführt sein. Im Falle beidseitig haftklebriger
Selbstklebebänder können als Zwischenträger elastisch oder plastisch deformierende
Materialien genutzt werden. Hierin eingeschlossen sind neben Kunststoffolien
insbesondere Klebmassen als Zwischenschichten und schaumstoffhaltige
Zwischenträger. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Klebfolie einen
Zwischenträger auf, der beidseitig mit einer Acrylatkleberbeschichtung versehen ist.
Des weiteren umfaßt der Erfindungsgedanke eine Kombination aus einem zumindest
zweiteiligen Haken und einem Klebstreifen, der insbesondere ein auf Zug entklebender
Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie sein kann.
Besonders vorteilhaft läßt sich der Haken verwenden, wenn die Adapterplatte so
ausgeformt ist, daß diese auf eine Basisplatte aufgesteckt werden kann, wobei die
Basisplatte durch den Klebestreifen mit der Wand verklebt ist. Beispielsweise sind diese
Basisplatten im Handel erhältlich, u. a. als Klebehaken mit modularem Aufbau (tesa
Power-Strips Systemhaken), bestehend aus einer Basisplatte auf die ein Hakenkörper
adaptiert wird.
Über diese Basisplatten lassen sich dabei Formkörper verschiedenster Ausformungen
adaptieren, welche eine große Variationsbreite der Anwendungen ermöglichen.
Beispiele umfassen Adapter für die Fixierung von Kabeln, Spiegeln, Bildern etc.
Die Basisplatte besteht aus einer Platte, deren Seiten und/oder Vorderseite
gegebenenfalls Mittel zur Befestigung an der Adapterplatte aufweisen und deren
Rückseite mit einem Streifen einer vorzugsweise beidseitig klebenden Klebfolie derart
auf dem Untergrund aufgeklebt wird, daß ein Ende der Klebfolie als Anfasser die Platte
überragt, wobei die Klebfolie eine solche ist, daß die mit ihr erzielte Verklebung durch
den Streifen streckendes Ziehen wieder lösbar ist. Bevorzugt hat die Platte an ihrem
Ende bzw. ihrer Rückseite zumindest in dem Bereich, der dem Anfasser des Klebfolien-
Streifens anliegt, gegenüber dem Klebfolien-Streifen eine geringe Haft- und
Gleitreibung.
Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, eine
niederenergetische Oberfläche aufweist, und zwar auf Basis von fluorhaltigen
Polymeren, siliziumorganischen Polymeren, Polyolefinen oder auf Basis von Polymeren,
welche fluorhaltige Segmente, Segmente aus siliziumorganischen Polymeren oder
Polyolefinsegmente enthalten oder solche auf Basis eines Gemisches vorgenannter
Polymere ggf. mit weiteren Polymeren.
Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, eine
Oberflächenspannung von bis zu 37 mN/m aufweist.
Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, zusammen mit der
Platte als integriertes Spritzgußteil aus Kunststoff ausgebildet ist.
Bevorzugt ist ferner, wenn die Platte an ihrer Rückseite seitlich, oben und/oder unten
neben dem aufgeklebten Klebfolien-Streifen Abstandshalter aufweist, deren Höhe
geringer als die Dicke des Klebfolien-Streifens ist.
Bevorzugt ist ferner, wenn sich die Abstandshalter zu beiden Seiten neben dem
aufgeklebten Klebfolien-Streifen befinden.
Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter als Stege oder Segmente ausgebildet
sind.
Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter als Spritzgußteil zusammen mit der Platte
ausgebildet sind.
Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter 30 bis 90% der Dicke des aufgeklebten
Klebfolien-Streifens beträgt, bei einer Dicke des Klebfolien-Streifens von 0,65 mm,
insbesondere 0,3 bis 0,6 mm.
Vorteilhaft ist die Höhe der Abstandshalter so gewählt, daß diese geringer ist als die
Dicke der Klebstoff-Folie (unverstreckt), so daß eine einwandfreie Verklebung mit dem
Haftgrund möglich ist. Durch die beim Ablösevorgang auftretende Dehnung der
Klebstoff-Folie verjüngt sich selbige in Breite und Dicke entsprechend. Ist die beim
Ablösen erreichte Dicke der Klebstoff-Folie niedriger als die Höhe der Abstandshalter,
so ist ein reißerfreies Ablösen der Klebstoff-Folie auch dann möglich, wenn gleichzeitig
hohe Anpreßdrucke vertikal zur Verklebung auftreten, welche sonst zu einem Reißen
des Klebebandes geführt hätten.
Durch Einsatz von Platten, welche anfasserseitig im Kantenbereich der Verklebung ein
Material enthalten, welches möglichst niedrige Haft- und niedrige
Gleitreibungskoeffizienten zur jeweils eingesetzten Klebstoff-Folie aufweisen, ist ein
rückstandsfreies Lösen der Verklebung auch dann möglich, wenn der Winkel zwischen
Verklebungsebene und Abzugsrichtung deutlich größer als 0° ist, insbesondere etwa
45° bis 135°, insbesondere 60° bis 100° beträgt.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Hakens lassen sich die aus dem Stand der Technik
bekannten Nachteile hervorragend vermeiden.
Da der Haken zumindest zweiteilig ist, kann die Blende einfach ausgetauscht werden,
um den optischen Eindruck des Hakens zu verändern. Ein Austausch des unter der
Adapterplatte befindlichen Klebstreifens ist nicht erforderlich.
In der Herstellung des Hakens braucht nun nur das Werkzeug für die Blende neu erstellt
werden, wenn der Haken im Erscheinungsbild verändert werden soll.
Im folgenden sollen anhand mehrerer Figuren ein erfindungsgemäßer, besonders
vorteilhaft gestalteter Haken näher dargelegt werden, ohne damit die Erfindung unnötig
einschränken zu wollen.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Ausführungsform des Hakens, bestehend aus Hakenkörper
und Adapterplatte in seitlicher Ansicht,
Fig. 2 die Blende des Hakens nach Fig. 1 im seitlichen Schnitt, und
zwar längs der Linie A-A,
Fig. 3 und Fig. 4 die Adapterplatte und die Blende einer alternativen
Ausführungsform des Hakens im seitlichen Schnitt,
Fig. 5 in Ansicht von vorne die unterhalb der Blende aus Fig. 4
vorhandene Adapterplatte,
Fig. 6 und Fig. 7 die Adapterplatte und die Blende einer weiteren alternativen
Ausführungsform des Hakens im seitlichen Schnitt,
Fig. 8 und Fig. 9 zwei mögliche Ausführungsformen des Hakens nach den Fig.
6 und 7 sowie
Fig. 10 eine Basisplatte, die sich zwischen Wand und Adapterplatte
befindet.
In der Fig. 1 ist der erfindungsgemäße zumindest zweiteilige Haken 1 gezeigt. Der
Haken 1 setzt sich zusammen aus einer Adapterplatte 10, die für die Verklebung mit
einem auf Zug entklebenden Streifen 30 einer beidseitig klebenden Klebfolie so
ausgebildet ist, daß ein Anfasser 32 des Klebstreifens 30 die Adapterplatte 10 überragt,
und einem auf der Adapterplatte 10 befindlichen Hakenkörper 12, der auf der
Adapterplatte 10 angesetzt ist. Auf die Adapterplatte 10 ist eine Blende 20 aufgesteckt,
die die Adapterplatte 10 an allen Rändern überkragt, so daß von der Adapterplatte 10
lediglich der Hakenkörper 12 zu sehen ist.
Die Adapterplatte 10 besteht aus einer Grundplatte 11, die im wesentlichen rechteckig
geformt ist. Auf der Grundplatte 11 ist mittig der Hakenkörper 12 angeformt. Der
Hakenkörper 12 ist halbzylindrisch ausgeformt.
Die Blende 20 besteht ebenfalls im wesentlichen aus einer rechteckig geformten Platte
23, wobei an der Platte 23 im Randbereich ein Kragen 24 vorhanden ist, der sich über
den gesamten Randbereich der Platte 23 erstreckt. Der Kragen 24 umgreift die
Adapterplatte 10.
Des weiteren ist auf der Blende 20 ein zweiter Hakenkörper 22 vorhanden, der sich
insbesondere mit dem Hakenkörper 12 auf der Adapterplatte 10 zu einem einzigen
Haken ergänzt. Die beiden Hakenkörper 12, 22 liegen dabei formschlüssig aneinander.
Am zweiten Hakenkörper 22 ist eine Nase 21 angeformt, die sich senkrecht nach oben
erstreckt. Die Nase 21 bietet einen baulichen Widerstand gegen das Abrutschen, wenn
Dinge am Haken 1 angehängt werden.
In der Blende 20 ist um die Hakenkörper 12, 22 eine tellerförmige Vertiefung 25
vorhanden.
Die Blende 20 wird auf die Adapterplatte 10 aufgesteckt und deckt also die gesamte
Adapterplatte 10 und darüber hinaus den Anfasser 32 des Klebstreifens 30 ab.
Der hinter der Adapterplatte 10 geklebte Klebstreifen 30 besteht aus einer beidseitig
klebenden Klebfolie 31, an der ein Anfasser 32 vorhanden ist. Der Anfasser 32 des
Klebstreifens 30 dient dazu, diesen durch Ziehen am Anfasser 32 in Längsrichtung zu
dehnen, so daß sich die Klebkraft des Streifens 30 reduziert, was die Verbindung des
Hakens 1 zur Wand rückstandsfrei löst. Der Haken 1 steht zur wiederholten Verklebung
zur Verfügung.
Der Haken 1 wird an einer Wand angebracht, indem mittels des Klebestreifens 30 die
Adapterplatte 10 an dieser fixiert wird. Mit der Adapterplatte 20 ist das Grundgerüst des
Hakens 1 vorhanden. Die Blende 20 kann rein nach optischen Gesichtspunkten
ausgesucht werden.
Wenn das Aussehen des Hakens verändert werden soll, wird einfach die Blende 20
durch eine ersetzt, die den neuen Ansprüchen entspricht, ohne daß die Verklebung des
Hakens 1 mit der Wand gelöst werden muß.
Solange der Ort der Befestigung des Hakens 1 nicht verändert werden soll, ist stets ein
Austausch der Blende 20 ausreichend, um einen veränderten Haken 1 hervorzurufen.
In der Fig. 2 ist schließlich die Blende 20 im seitlichen Schnitt gezeigt, und zwar längs
der Linie A-A.
Die tellerförmige Vertiefung 25 erstreckt sich über die gesamte Breite der Blende 20.
Die Fig. 3 und 4 zeigen die Adapterplatte 10 und die Blende 20 einer alternativen
Ausführungsform des Hakens 1 im seitlichen Schnitt.
Die Blende 20 besteht aus einer echteckigen Platte 23, in der mittig ein im wesentlichen
rechteckiger Ausschnitt 26 vorhanden ist. Die Blende 20 weist keinen zweiten
Hakenkörper 22 auf.
Die Blende 20 wird auf die Adapterplatte 10 aufgesteckt, indem der Hakenkörper 12 der
Adapterplatte 10 durch den Ausschnitt 26 geführt wird, bis die Blende 20 auf der
Adapterplatte 10 aufliegt, so daß der Kragen 24 die Adapterplatte 10 wieder
vollkommen umschließt.
Die Adapterplatte 10 weist einen Rahmen 15 auf.
Die Fig. 5 zeigt in Ansicht von vorne die unterhalb der Blende 20 vorhandene
Adapterplatte 10.
Die Fig. 6 und 7 zeigen die Adapterplatte 10 und die Blende 20 einer weiteren
alternativen Ausführungsform des Hakens 1 im seitlichen Schnitt.
Die Blende 20 besteht wiederum aus einer rechteckigen Platte 23, in der mittig ein im
wesentlichen rechteckiger Ausschnitt 26 vorhanden ist. Unterhalb des Ausschnitts 26 ist
ein zweiter Hakenkörper 22 vorhanden, an dem eine Nase 21 angeformt ist, die sich in
einer leicht gekrümmten Form nach oben erstreckt.
Unterhalb des Hakenkörpers 22 ist ein zweiter Ausschnitt 27 vorhanden, der die gleiche
Breite aufweist wie der erste Ausschnitt 26.
Der zweite Ausschnitt 27 dient zur Aufnahme des Hakenkörpers 12 auf der
Adapterplatte 10, der erste Ausschnitt 26 zur Aufnahme eines Vorsprungs 13 auf der
Adapterplatte 10.
Die Adapterplatte 10 ist innen hohl ausgeführt. Die Adapterplatte 10 besteht aus einem
rechteckigen Rahmen 111, der von einem Deckel 112 verschlossen ist. Auf dem Deckel
112 ist ein rechteckiger Vorsprung 13 vorhanden, der formschlüssig in die Blende 20
eingreift und somit die Blende 20 auf der Adapterplatte 10 sichert. Dieser Effekt wird
durch einen spalt 113 zwischen Vorsprung 13 und Hakenkörper 12 verstärkt, in dem der
zweite Hakenkörper 22 eingeklemmt wird. Der Hakenkörper 12 schließlich weist einen
dreieckigen Querschnitt auf und endet im Rahmen 111.
Fig. 8 und Fig. 9 zeigen zwei mögliche Ausführungsformen des Hakens nach den
Fig. 6 und 7.
In der Fig. 10 ist eine besonders vorteilhaft gestaltete Basisplatte 50 gezeigt. Seitlich
sind an dieser Rast-Vorrichtungen 52 angeordnet, die in entsprechende Rast-
Vorrichtungen der Adapterplatte einrasten können. Die Rückseite 51 der Basisplatte 50
dient dazu, den Klebfolien-Streifen aufzukleben.
Auf der Rückseite 51 der Basisplatte 50 sind zwei Bereiche 53 vorhanden, wobei an
einem dieser der Anfasser des Klebfolien-Streifens anliegt. Die Bereiche 53 bestehen
aus einem Material geringer Haft- und Gleitreibung gegenüber zahlreicher
Haftklebemassen, hier aus Polyethylen hoher Dichte.
Da der Anwender die Basisplatte 50 mit dem Klebfolien-Streifen so bekleben kann, daß
der Anfasser sowohl an dem einen als auch an dem anderen Ende überstehen kann,
sind beide Bereiche 52 so ausgerüstet, daß diese Bereiche eine geringe Haft- und
Gleitreibung beziehungsweise Adhäsion zu den verwendeten Klebstoff-Folien
aufweisen.
Zusätzlich weist die Basisplatte 50 jedoch zu beiden Seiten der Rückseite 51
Abstandshalter 56 auf, ausgebildet als Stege, deren Höhe etwa die Hälfte der Dicke des
aufzubringenden Klebfolien-Streifens beträgt, wobei der Abstand der Abstandshalter 56
so gewählt ist, daß der Klebfolien-Streifen mit seiner Breite leicht dazwischen plaziert
werden kann.
Claims (8)
1. Zumindest zweiteiliger Haken, der sich zusammensetzt aus einer Adapterplatte, die
für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer beidseitig
klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die
Adapterplatte überragt, und einem auf der Adapterplatte befindlichen Hakenkörper,
der auf der Adapterplatte angesetzt ist, wobei auf die Adapterplatte eine Blende
aufgesteckt ist, die die Adapterplatte zumindest abschnittsweise abdeckt.
2. Zumindest zweiteiliger Haken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Blende die gesamte Adapterplatte und/oder den Anfasser des Klebstreifens
abdeckt.
3. Zumindest zweiteiliger Haken nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß
auf der Blende ein zweiter Hakenkörper vorhanden ist, der sich vorzugsweise mit
dem Hakenkörper auf der Adapterplatte zu einem einzigen Haken ergänzt.
4. Zumindest zweiteiliger Haken nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte und/oder die Blende aus Glas, Metall oder Kunststoff,
vorzugsweise Polyethylenterephthalat, Polystyrol oder ABS, gefertigt sind.
5. Zumindest zweiteiliger Haken nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte und/oder die Blende transparent sind.
6. Zumindest zweiteiliger Haken nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Haken einen hinter die Adapterplatte geklebten Klebstreifen aufweist.
7. Zumindest zweiteiliger Haken nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte auf einer Basisplatte aufgesteckt ist, wobei hinter der Basisplatte
der Klebstreifen verklebt ist.
8. Kombination aus einem zumindest zweiteiligen Haken nach zumindest einem der
vorherigen Ansprüche und einem Klebstreifen.
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