DE10044420A1 - Wirkstoffträger zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Wirkstoffträger zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Ein Wirkstoffträger (1) enthält einen Keramikverbundkörper, der aus mehreren miteinander verbundenen Keramikkörpern (3, 5) besteht, und in den Keramikverbundkörper imprägnierten Wirkstoffen. Ein Verfahren zum Herstellen des Wirkstoffträgers (1) enthält die Schritte: (i) Anfertigen von miteinander zu verbindenden Keramikkörpern (3, 5), die jeweils eine Bindefläche (35) haben, (ii) Anfertigen einer breiigen Masse (4), in der Primärteilchen einer Bindekeramik verteilt sind, (iii) Aufbringen der Masse auf die Bindefläche (35) mindestens eines Keramikkörpers (3), (iv) Sintern der Keramikkörper (3, 5), zwischen die die Masse (4) eingebracht worden ist, um die Keramikkörper (3, 5) miteinander zu verbinden und so einen Keramikverbundkörper herzustellen, und (v) Imprägnieren eines Wirkstoffs in den Keramikverbundkörper. Der Aufbau des Wirkstoffträgers (1) und das Herstellungsverfahren ermöglichen es, einen Wirkstoffträger (1) bereitzustellen, dessen Wirkstofffreisetzung gesteuert werden kann und besser an die Applikationsorte, den Typ des zu tragenden Wirkstoffs etc. angepaßt werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft einen Wirkstoffträger zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung,
insbesondere einen für medizinische Zwecke einsetzbaren Wirkstoffträger.
Hydroxylapatit, das eine auf Kalziumphosphat basierende Keramik ist, hat eine
ähnliche Struktur wie anorganische Komponenten des Knochens. Aus diesem
Grunde hat Hydroxylapatit eine hervorragende Biokompatibilität und wird für
unterschiedliche biokompatible Materialien eingesetzt, wie z. B. künstliche Zah
nimplantate, Knochenersatzmaterialien, Zahnzemente und dergleichen.
In der klinischen Praxis wird Hydroxylapatit in Form von dichten Stücken, granula
ren Stücken, porösen Stücken beliebiger Porosität etc. eingesetzt.
Als Beispiel für die klinische Anwendung von Hydroxylapatit sind auch Wirkstoff
träger zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung, auch als Depotwirkstoff- oder Depot
präparatträger bezeichnet, zu nennen, die aus auf Kalziumphosphat basierender
Keramik bestehen und einen Depotwirkstoff tragen. Diese Depotwirkstoffträger
sind in der Lage, den Wirkstoff oder das Präparat über lange Zeit fortgesetzt in
den Körper freizusetzen.
Der Einsatz eines solchen Depotwirkstoffträgers ermöglicht es, in einem lokalen
Bereich des Körpers eine effektive Wirkstoffkonzentration aufrecht zu erhalten.
Dies hat weniger Nebenwirkungen zur Folge verglichen mit der systemischen
Wirkstoffverabreichung, z. B. der oralen und der parenteralen Verabreichung.
Behandlungen unter Anwendung solcher Depotwirkstoffträger gelten deshalb als
äußerst wirkungsvolle therapeutische Verfahren.
Die ebenen beschriebenen herkömmlichen Depotwirkstoffträger haben jedoch
folgende Nachteile.
Ein dichter Depotwirkstoffträger hat zwar eine Festigkeit, die für ein Implantatma
terial oder dergleichen ausreicht, ist jedoch nicht in der Lage, eine ausreichende
Menge an Wirkstoff zu tragen und diese adäquat freizusetzen.
Dagegen kann ein poröser Depotwirkstoffträger den Wirkstoff geeignet tragen
und freisetzen, hat aber den Nachteil, daß er im anfänglichen Freisetzungsstadi
um schnell eine große Menge an Wirkstoff freisetzt. Eine zeitlich ausgedehnte
Freisetzung des Wirkstoffs mit konstanten Freisetzungsraten ist deshalb nur
schwer erreichbar.
Ein weiterer Nachteil eines porösen Depotwirkstoffträgers besteht darin, daß er
nur schwer mit einer Festigkeit ausgestattet werden kann, die für ein Implantat
material erforderlich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Depotwirkstoffträger anzugeben, dessen
Wirkstofffreisetzungseigenschaften gesteuert werden können und der ein verbes
serte Wirkstofffreisetzungsverhalten im Hinblick auf Applikationsort, zu tragendem
Wirkstofftyp etc. ermöglicht.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines
solchen Depotwirkstoffträgers anzugeben.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Wirkstoffträger mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 bzw. das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 13.
Die Erfindung stellt einen Depotwirkstoffträger bereit, dessen Wirkstofffreiset
zungseigenschaften gesteuert werden können und für ein besseres Wirkstofffrei
setzungsverhalten im Hinblick auf Applikationsort, Typ der zu tragenden Wirk
stoffe etc. sorgt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Un
teransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin
zeigen:
Fig. 1 ein mit Wirkstoffen versehenes Wirbel-Distanzstück als erstes
Ausführungsbeispiel des Depotwirkstoffträgers in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung von nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren miteinander zu verbindenden Keramikkörpern in einem
Zustand, in dem eine breiige Masse auf die Bindefläche einer der
Keramikkörper aufgebracht ist,
Fig. 3 einer perspektivische Darstellung des Zustandes, in dem die Kera
mikkörper nach Fig. 2 aufeinanderliegen,
Fig. 4 einen Graphen zur Darstellung der Ergebnisse eines Tests, der an
Beispielen des Depotwirkstoffträgers durchgeführt wurde, um des
sen Fähigkeit zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung zu testen,
Fig. 5 die Darstellung eines Zustandes, in dem die Depotwirkstoffträger in
einen Halswirbel implantiert und dort fixiert sind, in der Vorderan
sicht,
Fig. 6 die in den Halswirbel implantierten und dort fixierten Depotwirkstoff
träger in der Seitenansicht,
Fig. 7 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Depotwirk
stoffträgers in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren miteinander zu verbindender Keramikkörper in einem Zu
stand, in dem eine breiige Masse auf die Bindefläche eines der Ke
ramikkörper aufgebracht ist, und
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung des Zustandes, in dem die Kera
mikkörper nach Fig. 8 übereinanderliegen.
Im folgenden werden ein Depotwirkstoffträger und ein für diesen eingesetzter
Keramikverbundkörper nach der Erfindung unter Bezugnahme auf die eben
genannten Figuren erläutert.
Die Beschreibung erfolgt für den Fall, daß der erfindungsgemäße Depotwirkstoff
träger als Keramikverbundkörper ausgestaltet ist, in den Wirkstoffe imprägniert
sind.
Bei dem Depotwirkstoffträger nach der Erfindung werden die Wirkstoffe von
einem Keramikverbundkörper getragen, den man durch Miteinanderverbinden
mehrerer Keramikkörper erhält. Der mit den Wirkstoffen versehene Keramikver
bundkörper bildet also den Depotwirkstoffträger nach der Erfindung.
Mit dem erfindungsgemäßen Depotwirkstoffträger ist es möglich, die Raten der
Wirkstofffreisetzung geeignet zu steuern. Außerdem ermöglicht die Erfindung die
Bereitstellung eines Depotwirkstoffträgers, der für den gegebenen Applikationsort
sowohl die geeignete Festigkeit als auch die geeignete Gewebsfreundlichkeit hat.
In diesem Zusammenhang besteht der Keramikverbundkörper vorzugsweise aus
miteinander verbundenen Keramikkörpern, die unterschiedliche Porosität haben.
Indem die Keramikkörper mit ihren unterschiedlichen Porositäten auf diese Weise
miteinander verbunden werden, erhält man einen Depotwirkstoffträger, der als
einstückige Einheit vorliegt und die gewünschten Fähigkeiten hinsichtlich Wirk
stoffzurückhaltung, die gewünschten Fähigkeiten hinsichtlich fortgesetzter Wirk
stofffreisetzung sowie die gewünschten physikalischen Eigenschaften hat. So
kann man mit der Erfindung einen Depotwirkstoffträger erhalten, der aus mehre
ren Teilen besteht, die unterschiedliche Eigenschaften wie z. B. unterschiedliche
Fähigkeiten zur Wirkstoffzurückhaltung, d. h. Wirkstoffspeicherung, unterschiedli
che Fähigkeiten zur fortgesetzten Wirkstofffreisetzung und unterschiedliche
physikalische Eigenschaften haben. Außerdem ermöglicht es die Erfindung, die
Eigenschaften, d. h. die Funktion des Depotwirkstoffträgers zu steuern.
Wird beispielsweise der für den Depotwirkstoffträger bestimmte Keramikverbund
körper in der Weise gefertigt, daß ein Keramikkörper geringer Porosität, der die
Fähigkeit einer erhöhten Wirkstoffzurückhaltung, d. h. Wirkstoffspeicherung hat,
derart mit einem Keramikkörper hoher Porosität verbunden ist, daß er letzteren
umgibt, so kann die Wirkstofffreisetzungsrate verringert und damit die Wirkstoff
freisetzungszeit verlängert werden.
Wird der Keramikverbundkörper so ausgebildet, daß ein Keramikkörper geringer
Porosität mit einem Teil eines Keramikkörpers hoher Porosität verbunden ist, so
erhält man einen Depotwirkstoffträger, in dem die Keramikkörper unterschiedliche
Fähigkeiten zur Wirkstofffreisetzung haben. Insbesondere ermöglicht ein derart
gefertigter Depotwirkstoffträger eine mit vergleichsweise hoher Rate erfolgende
Wirkstofffreisetzung durch die exponierten Teile des Keramikkörpers hoher Poro
sität. Dagegen wird der Wirkstoff aus den exponierten Teilen des Keramikkörpers
geringer Porosität mit vergleichsweise geringer Rate freigesetzt.
Ist der Depotwirkstoffträger so gestaltet, daß jeder seiner Keramikkörper einen
Wirkstoff unterschiedlicher Konzentration hat, so ist es möglich, den Wirkstoff mit
seinen unterschiedlichen Konzentrationen aufeinanderfolgend freizusetzen.
In diesem Fall sind die Teile hoher Porosität vorzugsweise in Bereichen des
Keramikverbundträgers angeordnet, die sich im implantierten Zustand in Kontakt
mit den Knochen oder dem Gewebe befinden, wodurch der Zusammenhalt mit
Knochen und Gewebe gefördert werden kann. Andererseits sind die Teile gerin
ger Porosität vorzugsweise in den Bereichen des Keramikverbundkörpers ange
ordnet, die dazu dienen, die Form des für den Keramikverbundkörpers bestimm
ten Implantierraums aufrecht zu erhalten, oder die an den Implantierraum angren
zenden Knochen zu halten.
Zur Herstellung der miteinander zu verbindenden Keramikkörper können ver
schiedene Verfahren eingesetzt werden. Beispielsweise kann ein dichter Kera
mikkörper (Keramikkörper mit geringer Porosität) folgendermaßen hergestellt
werden. Als Startmaterial wird zunächst ein Keramikpulver nach einem Naß- oder
einem Trockenverfahren zubereitet. Anschließend wird das Keramikpulver mit
einer Formpresse, einer Gummipresse oder dergleichen so unter Druck gesetzt,
daß sich ein verdichteter Körper vorgegebener Form bildet. Der so verdichtete
Körper wird dann bei einer vorbestimmten Temperatur gesintert, um einen dichten
Keramikkörper zu erhalten.
Andererseits kann ein poröser Keramikkörper, d. h. ein Körper mit hoher Porosität,
beispielsweise folgendermaßen hergestellt werden. Das als Startmaterial dienen
de Keramikpulver wird zunächst nach einem Naß- oder einem Trockenverfahren
zubereitet. Anschließend wird dem Keramikpulver Wasser, ein Treibmittel und
dergleichen beigemischt und dann die gemischte Lösung, die die eben genannten
Zutaten enthält, gerührt. Die gerührte Mischung wird dann z. B. bei etwa 80°C
getrocknet, um so einen getrockneten Körper vorgegebener Form auszubilden.
Den porösen Keramikkörper erhält man dann, indem der getrocknete Körper bei
einer vorbestimmten Temperatur gesintert wird. Beispielhaft können die oben
genannten Treibmittel organische Substanzen enthalten, die thermisch zersetzbar
sind, wie z. B. Hydrogenperoxid, Methylzellulose etc.
Die Porosität des Keramikkörpers kann eingestellt werden, indem die Menge des
beizumischenden Treibmittels, die Viskosität, d. h. das Verhältnis von Pulver zu
Flüssigkeit, der Mischung, die das Treibmittel und das als Startmaterial dienende
Keramikpulver enthält, die Rührbedingungen der gemischten Lösung, die Sinter
bedingungen etc. variiert werden.
Die Porosität des Keramikkörpers ist nicht auf einen bestimmten Wert beschränkt.
Sie kann je nach beabsichtigter Applikation des Keramikverbundkörpers geeignet
eingestellt werden. Mindestens einer der miteinander zu verbindenden Keramik
körper sollte eine Porosität von 5 bis 90%, vorzugsweise 10 bis 70%, besser 15
bis 60% haben.
Ist die Porosität des Keramikkörpers kleiner als 5%, so ist es für den Keramikver
bundkörper unmöglich, den Wirkstoff in geeigneter Weise zurückzuhalten, d. h. zu
speichern. Ist andererseits die Porosität des Keramikkörpers größer als 90%, so
wird die Wirkstofffreisetzungsrate des Depotwirkstoffträgers, d. h. des mit dem
Wirkstoff versehenen Keramikverbundkörpers, exzessiv hoch, so daß die Zeit für
die Freisetzung des Wirkstoffs nicht ausgedehnt werden kann. Übersteigt die
Porosität des Keramikkörpers 90%, so ist ferner die Festigkeit des Depotwirk
stoffträgers herabgesetzt, so daß er seine funktionellen Eigenschaften nicht in
ausreichendem Maße aufrecht erhalten kann. Liegt dagegen die Porosität in dem
vorstehend genannten Bereich, so erhält man einen Keramikverbundkörper, der
insbesondere für Knochenersatzmaterialien geeignet ist.
Vorteilhaft wird der Keramikverbundkörper gefertigt, indem Keramikkörper, die
verschiedene Porendurchmesser, d. h. Porengrößen haben, miteinander verbun
den werden. In diesem Fall hat der Keramikkörper mit dem größeren Poren
durchmesser eine erhöhte Wirkstofffreisetzungsrate. Der Keramikkörper mit dem
kleineren Porendurchmesser hat entsprechend eine verringerte Wirkstofffreiset
zungsrate. In dem man die Keramikkörper mit ihren verschiedenen Porendurch
messern miteinander kombiniert, kann die Wirkstofffreisetzungsrate des Depot
wirkstoffträgers insgesamt auf eine gewünschte Freisetzungsrate eingestellt
werden. Die Wirkstofffreisetzungsfähigkeit des Depotwirkstoffträgers kann so auf
einfache Weise gesteuert werden.
Obgleich die Porendurchmesser der miteinander zu verbindenden Keramikkörper
nicht auf einen bestimmten Wert beschränkt sind, wird ein Bereich von 100 bis
500 µm und insbesondere ein Bereich von 200 bis 400 µm bevorzugt. Ist der
Porendurchmesser kleiner als 100 µm, so ist die Wirkstoffimprägnierung nur
schwer zu erreichen, wodurch es für den Keramikverbundkörper unmöglich wird,
den Wirkstoff in geeigneter Weise zurückzuhalten. Übersteigt dagegen der Po
rendurchmesser 500 µm, so wird die Wirkstofffreisetzungsrate exzessiv hoch,
wodurch es unmöglich wird, die Zeit für die Freisetzung des Wirkstoffs auszudeh
nen. In diesem Fall ist darüber hinaus die Festigkeit des Keramikverbundkörpers
herabgesetzt, wodurch es schwierig oder sogar unmöglich wird, einen Depotwirk
stoffträger ausreichender Festigkeit zu erhalten.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es von Vorteil, wenn die Poren des Keramikkör
pers dreidimensional miteinander in Verbindung stehende Poren mit Kapillaren
sind. Mit dem Begriff "dreidimensional in Verbindung stehende Poren" ist im
folgenden eine spezielle Porenstruktur gemeint, die aus Poren und Kapillaren
besteht, und in der die Poren über die Kapillaren wechselseitig miteinander in
Verbindung stehen. Die Kapillaren werden dabei von den Lücken zwischen den
Teilchen des keramischen Pulvers gebildet.
Da die Keramikkörper die eben erläuterten, dreidimensional miteinander in Ver
bindung stehenden Poren haben, enthält auch der aus diesen Keramikkörpern
bestehende Keramikverbundkörper dreidimensional miteinander in Verbindung
stehende Poren. Diese Poren sind in der Weise mit Kapillaren versehen, wie dies
oben erläutert wurde. Durch die Kapillarwirkung dieser Kapillaren ist die Fähigkeit
des Keramikverbundkörpers zur Wirkstoffspeicherung verbessert. Es kann so ein
Depotwirkstoffträger bereitgestellt werden, der über eine lange Zeit anhaltend
einen Wirkstoff freisetzt.
Außerdem können Körperflüssigkeiten wie Blut und dergleichen glatt durch die
dreidimensional miteinander in Verbindung stehenden Poren fließen, wodurch es
für neue Körperzellen leichter ist, sich um den Depotwirkstoffträger herum auszu
bilden. Der Depotwirkstoffträger nach der Erfindung hat deshalb eine exzellente
Knochengewebsfreundlichkeit. Zusätzlich zu den eben erläuterten Eigenschaften
besitzt er eine ausreichende Festigkeit, wie sie für ein Knochenersatzmaterial
erforderlich ist.
Die Kapillaren mindestens eines Keramikkörpers sollten einen Durchmesser von
etwa 0,1 bis 20 µm, vorzugsweise von etwa 0,5 bis 10 µm haben. Ist der Durch
messer der Kapillaren kleiner als 0,1 µm, so wird es unmöglich, die Menge des
von dem Keramikverbundkörper zurückgehaltenen Wirkstoffs zu erhöhen. Außer
dem würde es für den Depotwirkstoffträger unmöglich werden, den Wirkstoff in
gleichmäßiger Weise freizusetzen. Ist dagegen der Durchmesser der Kapillaren
größer als 20 µm, so ist es unmöglich, die Zeit für die Freisetzung des Wirkstoffs
auszudehnen. Außerdem besteht die Gefahr, daß die Festigkeit des Depotwirk
stoffträgers herabgesetzt ist.
Um einen Keramikkörper mit den eben erläuterten Kapillaren zu erhalten, sollten
sphärische Keramikpulver verwendet werden, die mit einem Trockner, z. B. einem
Sprühtrockner oder dergleichen zubereitet werden.
Die miteinander zu verbindenden Keramikkörper können unterschiedliche Zu
sammensetzungen haben. Vorzugsweise haben sie jedoch identische Zusam
mensetzungen. Haben die miteinander zu verbindenden Keramikkörper unter
schiedliche Zusammensetzungen, so können während des Sinterns Bindungsde
fekte auftreten. Außerdem haben die Keramikkörper dann deutlich unterschiedli
che thermische Schwindungskoeffizienten.
Die Materialien, aus denen die Keramikkörper bestehen, unterliegen keiner Be
schränkung. Vorzugsweise sollten als Materialien, aus denen die Keramikkörper
bestehen, keramische Materialien verwendet werden, die über "Bioaffinität" und
"Biosicherheit" verfügen. Es können also verschiedene Keramikmaterialien einge
setzt werden, die über Biokompatibilität verfügen.
Beispiele für Keramikmaterialien, die als solch biokompatible Materialien einge
setzt werden können, sind Tonerde (Aluminiumoxid), Zirkonerde (Zirkoniumoxid),
auf Kalziumphosphat basierende Verbindungen etc. Vorzugsweise werden als
biokompatible Materialien auf Kalziumphosphat basierende Verbindungen ver
wendet, da diese im lebenden Körper für lange Zeit stabil bleiben und deshalb als
biokompatible Materialien besonders geeignet sind.
Beispiele für auf Kalziumphosphat basierende Verbindungen sind Hydroxylapatit
(Ca10(PO4)6(OH)2), TCP (Ca3(PO4)2), Ca2P2O7, Ca(PO3)2, Ca10(PO4)6F2,
Ca10(PO4)6Cl2, DCPD (CaHPO4 . 2H2O) und Ca4O(PO4)2. Diese Verbindungen
können einzeln oder als Mischungen von zwei oder mehreren Verbindungen
verwendet werden.
Das Ca/P-Verhältnis einer solchen auf Kalziumphosphat basierenden Verbindung
beträgt vorzugsweise 1,0 bis 2,0. Eine auf Kalziumphosphat basierende Verbin
dung, deren Ca/P-Verhältnis in diesem Bereich liegt, hat exzellente Biostabilität
und Biokompatibilität und ist deshalb als biokompatibles Material besonders
geeignet. Wird ein Keramikkörper aus einer Mischung gefertigt, die verschiedene
Arten auf Kalziumphosphat basierender Verbindungen enthält, so sollte das Ca/P-
Verhältnis der Mischung vorzugsweise in dem vorstehend genannten Bereich
liegen.
Unter den auf Kalziumphosphat basierenden Verbindungen ist Hydroxylapatit
besonders gut für biokompatible Materialien wie künstliche Knochen, künstliche
Zahnimplantate und dergleichen geeignet, da die Struktur von Hydroxylapatit
ähnlich der von Knochen- oder Zahngewebe ist. Deshalb sollte Hydroxylapatit als
Material für den Keramikverbundkörper eingesetzt werden, aus dem der Depot
wirkstoffträger nach der Erfindung besteht.
Der in vorstehend erläuterter Weise gefertigte Keramikverbundkörper sollte
vorzugsweise als Knochenersatzmaterial eingesetzt werden, wie es ein Wirbel-
Distanzstück darstellt. Werden als den Keramikverbundkörper bildende Materiali
en biokompatible Materialien wie Hydroxylapatit verwendet, so erhält man einen
Keramikverbundkörper, der zusätzlich zu seiner Fähigkeit zur Wirkstoffzurück
haltung eine vorteilhafte Gewebsfreundlichkeit hat.
Die Substanzen, die von dem erfindungsgemäßen Depotwirkstoffträger zu tragen
sind, sind nicht auf Arzneimittel beschränkt. Beispielsweise können solche Sub
stanzen neben biologisch aktiven Substanzen wie medizinischen Wirkstoffen,
Insektiziden, Fungiziden, Abschreckmitteln, Bakteriziden, Nährstoffen und der
gleichen auch aromatische Substanzen, Konservierungsmittel und dergleichen
sein. Unter den eben genannten Substanzen bilden die biologisch aktiven Sub
stanzen einschließlich der Arzneimittel besonders bevorzugte Substanzen, die
von dem Depotwirkstoffträger nach der Erfindung getragen werden.
Wird der erfindungsgemäße Depotwirkstoffträger dazu verwendet, biologisch
aktive Substanzen wie z. B. medizinische Wirkstoffe zu verabreichen, so erhält
man im Blut einen deutlich stabileren Pegel der Wirkstoffkonzentration und kann
diesen Zustand für eine längere Zeit aufrecht erhalten, als dies bei oraler oder
parenteraler Verabreichung der Fall ist. Auf diese Weise können schwerwiegende
Nebenwirkungen, die von dem Wirkstoff verursacht werden, vermieden werden.
Beispiele für medizinische Wirkstoffe, die in dem Depotwirkstoffträger verwendet
werden können, sind knochen-morphogenetisches Protein, kurz BMP, Antibiotika,
entzündungshemmende Mittel, Antitumormittel und dergleichen.
Im folgenden wird das Verfahren zur Herstellung des Keramikverbundkörpers
beschrieben, der für den erfindungsgemäßen Depotwirkstoffträger verwendet
wird.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Depotwirkstoffträger in perspektivischer
Darstellung. Dieser Depotwirkstoffträger bildet ein Wirbel-Distanzstück. Fig. 2
zeigt in perspektivischer Darstellung die Keramikkörper, die gemäß dem erfin
dungsgemäßen Verfahren miteinander zu verbinden sind. Dabei ist in Fig. 2 ein
Zustand dargestellt, in dem eine breiige Masse auf die Bindefläche eines der
Keramikkörper aufgebracht ist. Fig. 3 zeigt in perspektivischer Darstellung den
Zustand, in dem die Keramikkörper nach Fig. 2 aufeinanderliegen.
Wie den Figuren zu entnehmen ist, enthält das erfindungsgemäße Verfahren zur
Herstellung des für den Depotwirkstoffträger verwendeten Keramikverbundkör
pers folgende Schritte:
- a) Zunächst werden die miteinander zu verbindenden Keramikkörper angefertigt. Weiterhin wird eine breiige Masse (Dispersion) zubereitet, in der Primärteilchen einer Bindekeramik dispers verteilt sind.
- b) Die Masse wird auf die Bindefläche mindestens eines der miteinander zu verbindenden Keramikkörper aufgebracht.
- c) Dann werden die Keramikkörper, zwischen welche die Masse eingebracht worden ist, gesintert, um sie miteinander zu verbinden und so einen Keramikver bundkörper zu erhalten.
Die Einzelheiten des Verfahrens zur Herstellung des für den Depotwirkstoffträger
1 bestimmten Keramikverbundkörpers werden im folgenden im Detail beschrie
ben.
Eine breiige Masse 4, die Primärteilchen einer Bindekeramik in disperser Form
enthält, wird zwischen die beiden Keramikkörper 3 und 5 auf die Bindefläche 35
aufgebracht, wie in Fig. 2 gezeigt ist. Die Keramikkörper werden fest miteinander
verbunden, indem der Verbundkörper in dem in Fig. 3 gezeigten Zustand gesin
tert wird, wodurch man einen einstückigen Keramikverbundkörper erhält.
Ist in diesem Fall mindestens einer der miteinander zu verbindenden Keramikkör
per porös, so tritt die in der breiigen Masse vorhandene Bindekeramik in die
Poren des porösen Keramikkörpers ein. Auf diese Weise kann die Kontaktfläche
zwischen dem einen und dem anderen Keramikkörper vergrößert werden, da die
an der Bindefläche des Keramikkörpers angeordneten Poren mit der Bindekera
mik gefüllt werden. Außerdem wird es möglich, die Keramikkörper so miteinander
zu verbinden, daß ein Verankerungseffekt auftritt. Die Bindestärke zwischen den
Keramikkörpern wird so weiter erhöht.
Werden die Keramikkörper, zwischen denen sich die breiige Masse befindet,
gesintert, so reagieren die Primärteilchen der in der Masse vorhandenen Bindeke
ramik mit benachbarten Teilchen und erwachsen zu größeren Teilchen. Das sich
wiederholende Teilchenwachstum ermöglicht es, daß die Keramikkörper mitein
ander verbunden werden. Da die gesinterte Bindekeramik dieselbe Festigkeit wie
die Keramikkörper hat, erhält man einen Keramikverbundkörper einheitlicher
Festigkeit. Bei einem solchen Keramikverbundkörper wird vermieden, daß die
Festigkeit an der Bindefläche zwischen den beiden Keramikkörpern verringert ist.
Das in der breiigen Masse enthaltene disperse Medium ist vorzugsweise ein
anorganisches, disperses Medium, wie Wasser. Die Masse enthält deshalb keine
wasserlöslichen Polymere wie die ansonsten weitläufig als Bindematerialien
eingesetzten Bindemittel. Auf diese Weise erhält man Keramikverbundkörper, die
keine organischen Komponenten enthalten. Der für den Depotwirkstoffträger
bestimmte Keramikverbundkörper enthält also keinerlei organische Komponenten,
so daß die Gefahr beseitigt ist, daß sich organische Komponenten in den leben
den Körper herauslösen, wenn der Depotwirkstoffträger im lebenden Körper
verwendet wird. Der Depotwirkstoffträger nach der Erfindung hat deshalb eine
exzellente Biosicherheit.
Da, wie vorstehend erläutert, die Masse keinerlei hochviskose Substanzen wie
wasserlösliche Polymere enthält, kann die Bindekeramik in der Masse gleichmä
ßig und einfach verteilt werden. Damit läßt sich die während der Fertigung des
Depotwirkstoffträgers verwendete Masse ausgezeichnet verarbeiten und handha
ben.
Wird als Bindekeramik eine auf Kalziumphosphat basierende Keramik verwendet,
so kann man die Masse 4, in der die Primärteilchen der Bindekeramik dispers
verteilt sind, beispielsweise nach einem bekannten Naßverfahren erhalten, indem
eine wässrige Lösung einer Phosphorsäure in Form eines Tröpfchens einer
breiigen Kalziumhydroxid-Masse beigemischt wird.
Die Bindekeramik sollte vorzugsweise aus demselben Keramikmaterial bestehen,
wie derjenige Keramikkörper, auf den die Bindekeramik aufgebracht wird.
Wird die in der Masse vorhandene Bindekeramik, die aus demselben Material
besteht wie der Keramikkörper, verwendet, um die Keramikkörper miteinander zu
verbinden, so bildet sich zwischen der Masse und dem einen Keramikkörper
keine Grenzfläche aus, so daß die Bindungsstärke der Keramikkörper gesteigert
und so verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuwei
sen, daß natürlich auch beide Keramikkörper aus demselben Material wie die in
der Masse vorhandene Bindekeramik gefertigt werden können.
In diesem Fall besteht das für die Bindekeramik verwendete Keramikmaterial, aus
denselben Gründen wie vorstehend für die Keramikkörper erläutert, aus einer auf
Kalziumphosphat basierenden Verbindung, die vorzugsweise ein Ca/P-Verhältnis
von 1,0 bis 2,0 hat. Besonders vorteilhaft ist es, Hydroxylapatit zu verwenden.
Obgleich der Gehalt an Bindekeramik in der breiigen Masse nicht auf einen
bestimmten Wert eingeschränkt ist, ist ein Gehalt von 0,1 bis 20 Vol.-% zu bevor
zugen. Liegt der Gehalt an Bindekeramik unter 0,1 Vol.-%, so besteht die Gefahr,
daß die Bindekeramik ihre gewünschte Wirkung nicht entfaltet und die Bindestär
ke herabgesetzt wird. Übersteigt dagegen der Gehalt an Bindekeramik 20 Vol.-%,
so verringert sich die Fließfähigkeit der Masse, wodurch sich diese schlechter
handhaben und verarbeiten läßt.
Vorzugsweise haben die Primärteilchen der Bindekeramik eine mittlere Korngröße
von 0,05 bis 0,5 µm, besser zwischen 0,1 bis 0,3 µm. Ist die mittlere Korngröße
der Bindekeramik kleiner als 0,05 µm, so kann möglicherweise die gewünschte
Bindewirkung nicht erreicht werden. Übersteigt dagegen die mittlere Korngröße
0,5 µm, so ist es nicht immer möglich, die Dichte der Bindekeramik in der Masse
gleichmäßig zu halten. So besteht die Gefahr eines ungleichmäßigen Sintervor
gangs und einer Streuung in der Bindungsstärke.
Es bestehen keine Beschränkungen für das Verfahren, mit dem die vorstehend
genannte breiige Masse auf die Bindefläche aufgebracht wird. Das Aufbringen der
Masse kann nach folgenden Verfahren erfolgen:
- a) Nach einem Verfahren, in dem die Masse lediglich auf die Bindefläche aufge bracht wird.
- b) Nach einem Verfahren, in dem die Masse in die Bindefläche imprägniert wird.
- c) Nach einem Verfahren, in dem die Masse gegen die Bindefläche gesprüht wird.
- d) Nach einem Verfahren, in dem die Masse auf die Bindefläche getropft wird.
Weiterhin kann ein Verfahren zum Einsatz kommen, in dem die Bindeflächen der
Keramikkörper in die Masse eingetaucht werden. Auch kann die Masse durch
eine beliebige Kombination der vorstehend genannten Verfahren auf die Binde
flächen aufgebracht werden.
Nachdem die Masse zwischen die Keramikkörper gebracht ist, können die beiden
Keramikkörper, falls dies erforderlich ist, so zusammengedrückt werden, daß sich
die Masse gleichmäßig über die Bindeflächen der Keramikkörper verteilt.
Verfahren, die in dem Verfahren zur Herstellung des für den Depotwirkstoffträger
bestimmten Keramikverbundkörpers eingesetzt werden, können druckfreie Sinter
verfahren wie Normaldruck-Sintern, Heißplasma-Sintern, Mikrowellen-Sintern und
dergleichen, aber auch Druck-Sinterverfahren wie Heißpressen, kurz HP, Fun
kenplasma-Sintern, kurz SPS, heißisostatisches Pressen, kurz HIP etc. sein.
Unter diesen Verfahren sind vorzugsweise die druckfreien Sinterverfahren zur
Fertigung des Keramikverbundkörpers einzusetzen.
Die eben genannten Druck-Sinterverfahren haben den Vorteil, daß mit ihnen
Keramikverbundkörper mit komplexen Formgestaltungen hergestellten werden
können. Dieses Sinterverfahren ist also im Hinblick auf die Formgestaltung sehr
vielseitig.
Andererseits hat das druckfreie Sinterverfahren gegenüber dem Druck-
Sinterverfahren den Vorteil, daß die Sinterausrüstung und der Sinterprozeß
einfacher sind, so daß die Herstellungseffizienz verbessert werden kann.
Die Sintertemperatur wird in Abhängigkeit des eingesetzten Sinterverfahrens oder
der die Keramikkörper bildenden Materialien entsprechend eingestellt. Vorzugs
weise wird die Sintertemperatur auf einen Bereich zwischen 900 und 1300°, noch
besser auf einen Bereich zwischen 1000 und 1200°C eingestellt. Ist die Sinter
temperatur kleiner als 900°C, so ist manchmal infolge eines unvollständigen
Sintervorgangs die Bindungsstärke nicht ausreichend. Übersteigt dagegen die
Sintertemperatur 1300°C, so besteht die Gefahr, daß diese eine Zersetzung in
der Bindekeramik und den die Keramikkörper bildenden Keramikmaterialien
verursacht, so daß ein Keramikverbundkörper exzellenter Qualität nicht herstell
bar ist.
Vorstehend wurde ein Verfahren zur Herstellung von Keramikverbundkörpern
beschrieben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß bei der
vorliegenden Erfindung ein Keramikverbundkörper dadurch hergestellt werden
kann, daß die breiige Masse zwischen die Keramikkörper gebracht wird und dann
die Keramikkörper gemeinsam mit der Masse gesintert werden, um die genannten
Komponenten miteinander zu verbinden. Ferner kann ein Keramikverbundkörper
auch gefertigt werden, indem die Masse zwischen die ungesinterten Keramikkör
per gebracht wird und dann die Keramikkörper gemeinsam mit der Masse gesin
tert werden, um die eben genannten Komponenten miteinander zu verbinden.
Um einen Depotwirkstoffträger zu erhalten, wird im nächsten Schritt ein Wirkstoff
in den Keramikverbundkörper imprägniert (eingebracht, getränkt), der in vorste
hend erläuterter Weise angefertigt worden ist.
Verfahren zum Imprägnieren eines flüssigen Wirkstoffes in den Keramikverbund
körper können sein:
- a) Ein Verfahren, in dem der Keramikverbundkörper in einen flüssiges Wirkstoff getaucht wird.
- b) Ein Verfahren, in dem ein Wirkstoff mit einem Verdünnungsmittel verdünnt wird und der Keramikverbundträger dann in die verdünnte Wirkstofflösung einge taucht wird.
- c) Ein Verfahren, in dem der Keramikverbundkörper in eine Wirkstofflösung eingetaucht wird und dann der Wirkstoff unter verringertem Druck imprägniert wird.
- d) Ein Verfahren, in dem der Keramikverbundkörper in eine Wirkstofflösung eingetaucht wird und dann der Wirkstoff unter Verwendung eines Zentrifugalsepa rators oder dergleichen imprägniert wird.
Unter den vorstehend genannten Verfahren erlauben es die Verfahren (iii) und
(iv), den Wirkstoff tief und sicher in den Keramikverbundkörper zu imprägnieren.
Außerdem gewährleisten diese Verfahren eine maximal mögliche Menge an von
dem Keramikverbundträger zurückzuhaltendem Wirkstoff.
Soll ein fester Wirkstoff von dem Keramikverbundkörper gespeichert werden, so
muß der Wirkstoff zunächst in einem geeigneten Lösungsmittel gelöst oder sus
pendiert werden. Der verflüssigte Wirkstoff wird dann in den Keramikverbundkör
per imprägniert, und zwar nach demselben Verfahren, das auch zum Imprägnie
ren eines schon vorher flüssigen Wirkstoffs eingesetzt wird.
Der den verflüssigten Wirkstoff speichernde Keramikverbundkörper wird dann
getrocknet, falls dies erforderlich ist. Zum Trocknen des mit dem verflüssigten
Wirkstoff versehenen Keramikverbundkörpers kann ein Trockenverfahren wie z. B.
Wärmetrocknen, Gefriertrocknen oder dergleichen angewendet werden. Das
Wärmetrocknen sollte vorzugsweise so durchgeführt werden, daß der Keramik
verbundkörper in einem Hochtemperaturtrockner (bei etwa 100°C oder darunter)
erwärmt wird. Neigt der Wirkstoff dazu, sich unter Wärmeeinwirkung zu ver
schlechtern oder zu zersetzen, so sollte der Keramikverbundkörper durch Ge
friertrocknen getrocknet werden.
Vorstehend wurden unter Bezugnahme auf die in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäße Depotwirkstoffträger sowie das
erfindungsgemäße Verfahren zu dessen Herstellung beschrieben. Die Erfindung
ist jedoch auf die eben erläuterten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt. Bei
spielsweise kann der Depotwirkstoffträger beliebige Form haben und nach einem
beliebigen Verfahren gefertigt werden.
Im folgenden werden spezielle Beispiele der Erfindung beschrieben.
Nach einem bekannten Naßverfahren wurde eine wässrige Lösung einer Phos
phorsäure in Form eines Tröpfchens einer breiigen Kalziumhydroxid-Masse
beigemischt, um eine Hydroxylapatit-Masse mit 10 Vol.-% Hydroxylapatit-
Primärteilchen mit einem Ca/P-Verhältnis von 1,67 und einer mittleren Korngröße
von 0,1 µm zu erhalten.
Die nach dem vorstehend erläuterten Naßverfahren erhaltene Hydroxylapatit-
Masse wurde aufgesprüht und dann getrocknet, um das Hydroxylapatit in Form
sphärischen Pulvers (Sekundärteilchen) zu erhalten. Nachdem dann das erhalte
ne sphärische Pulver bei 700°C vorgesintert worden war, wurde es so zermahlen,
daß eine kleine Menge an feinem Hydroxylapatit-Pulver in dem erhaltenen sphä
rischen Pulver verbleibt, in dem die meisten Teilchen ihre sphärische Form be
halten. (Indem ein solch feines Pulver enthalten ist, werden die Teilchen in einem
Zustand gesintert, in dem das feine Pulver so zusammenhaftet, daß Abschnitte
zwischen den Teilchen zur Verbesserung der Bindungsstärke in einem gesinter
ten Kompaktstück beitragen.)
Anschließend wurde das zermahlene Hydroxylapatit-Pulver in einem vorbe
stimmten Verhältnis einer wässrigen Lösung einer natürlichen makromolekularen
Verbindung beigemischt, wie sie Methylzellulose oder dergleichen darstellt. Die
gemischte Lösung wurde anschließend so lange gerührt, bis sie aufgeschäumt
war. Dann wurde die aufgeschäumte Lösung bei etwa 80°C getrocknet, um so die
ungesinterten Keramikkörper 3, 3', 5 und 5' zu erhalten, die in den Fig. 2 und 8
gezeigt sind.
Wie in den Fig. 2 und 8 dargestellt, wurden zwei Öffnungen 51 nahe der Mitte der
oberen Fläche des Keramikkörpers ausgebildet. Diese Öffnungen 51 dienten
dazu anzuzeigen, daß der Keramikkörper 5 (5') eine höhere Porosität als der
Keramikkörper 3 (3') hatte.
Anschließend wurde eine geeignete Menge an breiiger Masse 4, die im Vorfeld
zubereitet worden war, auf die Bindefläche 35 des Keramikkörpers 3 aufgebracht,
wie in Fig. 2 gezeigt ist, und dann der Keramikkörper 5 daraufgelegt, wie in Fig. 3
dargestellt ist. Bei dem in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispiel wurde die Masse
4 wie bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel auf die Bindefläche 35
des Keramikkörpers 3' aufgebracht und dann der Keramikkörper 5' daraufgelegt,
wie in Fig. 9 dargestellt ist.
Die Keramikkörper 3 und 5 wurden dann in dem in Fig. 3 gezeigten Zustand zwei
Stunden lang bei einer Sintertemperatur von 1200°C nach einem Normaldruck-
Sinterverfahren gesintert, um einen Keramikverbundkörper zu erhalten. Auf diese
Weise wurden Keramikverbundkörper für ein als Depotwirkstoffträger dienendes
Wirbel-Distanzstück mit verschiedenen Porositäten (Beispiele 4 bis 6) hergestellt.
Jeder der Keramikverbundkörper hat die Form eines im wesentlichen rechtecki
gen Parallelepipeds, wie in Fig. 1 gezeigt ist (Breite: 15 mm, maximale Länge: 20
mm, Höhe: 7 mm). Wie Fig. 1 weiter zeigt, hat jeder Keramikverbundkörper an
seinen einander abgewandten Seitenflächen Eingriffsausnehmungen 33 (53).
Diese Eingriffsausnehmungen ermöglichen die sichere Fixierung des Wirbel-
Distanzstückes im Implantationsbereich. Die Eingriffsausnehmungen 33 (53)
verhindern also, daß sich das Wirbel-Distanzstück aus dem Implantationsbereich
löst.
Die Keramikkörper 3' und 5' wurden in dem in Fig. 9 dargestellten Zustand zwei
Stunden lang bei einer Sintertemperatur von 1200°C nach einem Normaldruck-
Sinterverfahren gesintert, um einen Keramikverbundkörper herzustellen. Auf
diese Weise wurden Keramikverbundkörper für einen Depotwirkstoffträger mit
unterschiedlichen Porositäten gefertigt (Beispiele 1 bis 3). Jeder der in den Bei
spielen 1 bis 3 erhaltenen Keramikverbundkörper hatte etwa zylindrische Form,
wie in Fig. 7 gezeigt ist (Durchmesser: 5 mm, Höhe: 4 mm).
Die Details der einzelnen Keramikverbundkörper der Beispiele 1 bis 6 sind in
Tabelle 1 zusammengefaßt.
Im nächsten Schritt wurde für jeden der Keramikverbundkörper nach den Bei
spielen 1 bis 6 der Bereich nahe der Bindefläche visuell sowie mit einem Elektro
nenmikroskop betrachtet. Diese Betrachtung ergab, daß der Keramikkörper 3 (3')
und der Keramikkörper 5 (5') vollständig integriert waren, so daß die Bindefläche
selbst mit dem Elektronenmikroskop nicht zu sehen war.
Außerdem wurde bestätigt, daß in jedem der Keramikverbundkörper nach den
Beispielen 1 bis 6 dreidimensional in Verbindung stehende Poren ausgebildet
waren.
Dann wurde Indomethacin in jeden der Keramikverbundkörper nach den Beispie
len 1 bis 6 imprägniert. Zunächst wurde dazu eine Indomethacin-Lösung einem
Trockner zugeführt, dessen Druck verringert werden kann. Dann wurde jeder
Keramikverbundkörper in die Indomethacin-Lösung eingetaucht. Der Druck in
dem Trockner wurde anschließend auf 10 mmHg eingestellt und 60 Minuten lang
auf diesem Wert gehalten. Dann erfolgte 5 Stunden lang bei einer Temperatur
von 30° eine Vakuumtrocknung. Auf diese Weise erhielt man den Depotwirkstoff
träger 1 nach Fig. 1, d. h. das mit Indomethacin versehene Wirbel-Distanzstück,
sowie den mit Indomethacin versehenen Depotwirkstoffträger 1'.
Für jeden der in den Beispielen 1 bis 3 erhaltenen Depotwirkstoffträger wurde die
Fähigkeit zur andauernden Freisetzung von Indomethacin getestet. Der Test
erfolgte nach folgender Prozedur. Zunächst wurde jeder Depotwirkstoffträger 1' in
500 mL einer 0,1 M-Phosphatpufferlösung (pH = 7,4) eingetaucht, die auf einer
Temperatur von 37°C gehalten wurde. Dann wurde ein magnetisches Rührwerk
mit 200 Umdrehungen pro Minute gedreht, um die Lösung umzurühren. Der
Lösung wurde periodisch eine Probe entnommen, und es wurde eine quantitative
Analyse der Menge des herausgelösten, d. h. freigesetzten Indomethacins vorge
nommen. Diese Analyse erfolgte nach dem Verfahren der Absorptiometrie (254
nm).
Die Testergebnisse sind in Fig. 4 gezeigt.
Der Fig. 4 ist zu entnehmen, daß die Fähigkeit des Depotwirkstoffträgers zur
andauernden Wirkstofffreisetzung eingestellt werden kann. Fig. 4 zeigt nämlich
die Tatsache, daß jeder der Depotwirkstoffträger nach den Beispielen 1 bis 3 im
gleichen Zeitraum eine unterschiedliche Menge an Wirkstoff freigesetzt hat. Dies
bedeutet, daß die Fähigkeit der jeweiligen Depotwirkstoffträger zur Wirkstofffrei
setzung einstellbar war.
Der erfindungsgemäße Depotwirkstoffträger ermöglicht also die anhaltende
Freisetzung eines Wirkstoffs mit einer für den speziellen Applikationsort optima
len Rate. Weiterhin ermöglicht der erfindungsgemäße Depotwirkstoffträger die
andauernde Wirkstofffreisetzung mit einer für den Typ des zu verabreichenden
Wirkstoffs optimalen Rate.
Indem beispielsweise der Anteil der Bereiche geringer Porosität in dem Depot
wirkstoffträger erhöht wird, ist es weiterhin möglich, einen Depotwirkstoffträger zur
Verfügung zu stellen, der Wirkstoffe über eine lange Zeit anhaltend freisetzen
kann. Die Freisetzungszeit kann in einfacher Weise gesteuert werden, indem die
Größe der miteinander zu verbindenden Keramikkörper, die Porosität der jeweili
gen Keramikkörper etc. eingestellt werden.
Die gleichen Experimente wurden an den Wirbel-Distanzstücken nach den Bei
spielen 4 bis 6 durchgeführt. Es ergaben sich im wesentlichen die gleichen Re
sultate wie in den Beispielen 1 bis 3.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Fig. 5 und 6 eine Auswertung für
den Fall beschrieben, daß der Depotwirkstoffträger, d. h. das Wirbel-Distanzstück
in einen lebenden Körper appliziert wurde.
Fig. 5 zeigt in Vorderansicht einen Zustand, in dem die Depotwirkstoffträger 1' in
Halswirbel 10 implantiert und dort fixiert sind. Fig. 6 zeigt diesen Zustand in der
Seitenansicht.
Zunächst wurden die Depotwirkstoffträger nach den Beispielen 4 bis 6 angefertigt,
indem für jedes der Beispiele zwei Träger hergestellt wurden.
Anschließend wurde eine Dekompressions- und Abschmelzoperation an den
vorderen Halswirbeln eines Patienten, bei dem diese Operation an den vorderen
Halswirbeln über den Raum zwischen den Wirbelkörpern erforderlich war, durch
geführt, indem der Bereich der Wirbelkörper, der dem komprimierten Bereich des
Rückenmarks entspricht, herausgeschnitten und beseitigt wurde, wodurch eine
Dekompression der Halswirbel 10 erfolgte.
Nachdem die Halswirbel 10 dekomprimiert waren, wurden zwei im Vorfeld präpa
rierte, einander überlagerte Depotwirkstoffträger in den Raum zwischen den
Wirbelkörpern 12 und 14 der Halswirbel 10 eingesetzt, wie in den Fig. 5 und 6
gezeigt ist. Während des Einsetzens des Depotwirkstoffträgers 1 in die Halswirbel
10 wurden die Eingriffsausnehmungen 33 (53) in Anlage mit den Wirbelkörpern
12 und 14 gebracht, um so die beiden einander überlagerten Depotwirkstoffträger
1 fest in dem Implantationsraum zu fixieren.
Unter Bezugnahme auf Fig. 5 ist darauf hinzuweisen, daß die beiden Depotwirk
stoffträger 1 in der Weise einander überlagert und eingesetzt wurden, daß ihre
Teile geringer Porosität innen, d. h. einander zugewandt, und die Teile hoher
Porosität außen angeordnet waren.
Auf diese Weise wurden die eingeengten Teile der Halswirbel ausreichend auf
geweitet. Dieser aufgeweitete Zustand konnte dann aufrecht erhalten werden.
Unmittelbar nach dem Eingriff wurde eine Betrachtung mit Röntgenstrahlen
durchgeführt. Das so erhaltende Bild zeigte durchsichtige Schichten, die das
Vorhandensein von Zwischenräumen in den Grenzabschnitten zwischen den
Depotwirkstoffträgern 1 und den Wirbelkörpern 12 und 14 anzeigen. Diese durch
sichtigen Schichten verschwanden jedoch kurz nach dem Eingriff infolge der
Knochenkohäsion.
Da die Festigkeit der Depotwirkstoffträger 1 insgesamt durch ihre innen angeord
neten Abschnitte geringer Porosität sichergestellt war, konnte der Abstand zwi
schen den Wirbelkörpern 12 und 14 wie gewünscht eingehalten werden.
Wie vorstehend erläutert, ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren zur Her
stellung des Depotwirkstoffträgers, mehrere Keramikkörper mit einer einfachen
Technik miteinander zu verbinden.
Weiterhin sieht es die Erfindung vor, eine breiige Masse, in der Primärteilchen
einer Bindekeramik dispers verteilt sind, auf die Bindefläche eines der miteinan
der zu verbindenden Keramikkörper aufzubringen. Durch Sintern der Keramikkör
per erhält man so einen für den Depotwirkstoffträger bestimmten Keramikver
bundkörper mit exzellenter Bindungsstärke. Außerdem sind die Keramikkörper
vollständig miteinander integriert, wodurch vermieden wird, daß sich die Festig
keit im Verbindungsbereich zwischen den gesinterten Keramikkörpern ver
schlechtert.
Da die Erfindung keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Formgestaltung und
Zusammensetzung der miteinander zu verbindenden Keramikkörper unterworfen
ist, können in einfacher Weise Keramikverbundkörper mit komplexen Formge
staltungen und Keramikkörpern unterschiedlicher Porosität gefertigt werden.
Indem Keramikkörper unterschiedlicher Porosität miteinander verbunden werden,
erhält man einen Depotwirkstoffträger, in dem verschiedene Trägerteile verschie
dene Funktionen, wie z. B. die Funktion der Wirkstofffreisetzung, haben. Weiterhin
ermöglicht es die Erfindung, mit einer einfachen Technik einen Depotwirkstoffträ
ger herzustellen, dessen Trägerteile jeweils die erforderlichen Eigenschaften wie
Festigkeit, exzellente Bioaffinität, Biosicherheit etc. haben.
Sind die für den erfindungsgemäßen Depotwirkstoffträger bestimmten Keramik
verbundkörper als Knochenersatzmaterial ausgebildet, und werden in diese
Keramikverbundkörper biologisch aktive Substanzen wie knochen
morphogenetisches Protein, Antibiotika und dergleichen imprägniert, so erhält
man ein festes Knochenersatzmaterial mit zusätzlichen Eigenschaften wie Ge
websfreundlichkeit und der Fähigkeit zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung.
Claims (16)
1. Wirkstoffträger (1) zur anhaltenden Wirkstofffreisetzung, gekennzeichnet
durch einen Keramikverbundkörper, der aus mehreren miteinander verbun
denen Keramikkörpern (3, 5) besteht, und mindestens einen in den Keramik
verbundkörper imprägnierten Wirkstoff.
2. Wirkstoffträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keramikkörper (3, 5) unterschiedliche Porositäten haben.
3. Wirkstoffträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Keramikkörper (3, 5) eine Porosität von 5 bis 90% hat.
4. Wirkstoffträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die mittlere Porengröße mindestens eines Keramik
körpers (3, 5) in einem Bereich von 100 bis 500 µm liegt.
5. Wirkstoffträger (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Poren der Keramikkörper (3, 5) dreidimensional miteinan
der in Verbindung stehende Poren mit Kapillaren enthalten.
6. Wirkstoffträger (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
mittlere Porengröße der Kapillaren in einem Bereich von 0,1 bis 20 µm liegt.
7. Wirkstoffträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (3, 5) aus Materialien identischer
Zusammensetzung bestehen.
8. Wirkstoffträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Keramikkörper (3, 5) aus einer auf
Kalziumphosphat basierenden Verbindung besteht.
9. Wirkstoffträger (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die auf
Kalziumphosphat basierende Verbindung ein Ca/P-Verhältnis von 1,0 bis 2,0
hat.
10. Wirkstoffträger (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die auf
Kalziumphosphat basierende Verbindung Hydroxylapatit enthält.
11. Wirkstoffträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wirkstoff eine biologisch aktive Substanz ist.
12. Wirkstoffträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keramikverbundkörper als Knochenersatzmaterial
ausgebildet ist.
13. Verfahren zum Herstellen eines Wirkstoffträgers (1) zur anhaltenden Wirk
stofffreisetzung, bei dem
miteinander zu verbindende Keramikkörper (3, 5) angefertigt werden, die jeweils eine Bindefläche (35) haben,
eine Masse (4) zubereitet wird, in der Primärteilchen einer Bindekeramik verteilt sind,
die Masse (4) auf die Bindefläche (35) mindestens eines Keramikkörpers (3) aufgebracht wird,
die Keramikkörper (3, 5), zwischen die die Masse (4) gebracht worden ist, gesintert werden, um einen Keramikverbundkörper zu auszubilden, und
ein Wirkstoff in den Keramikverbundkörper imprägniert wird.
miteinander zu verbindende Keramikkörper (3, 5) angefertigt werden, die jeweils eine Bindefläche (35) haben,
eine Masse (4) zubereitet wird, in der Primärteilchen einer Bindekeramik verteilt sind,
die Masse (4) auf die Bindefläche (35) mindestens eines Keramikkörpers (3) aufgebracht wird,
die Keramikkörper (3, 5), zwischen die die Masse (4) gebracht worden ist, gesintert werden, um einen Keramikverbundkörper zu auszubilden, und
ein Wirkstoff in den Keramikverbundkörper imprägniert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindeke
ramik in der Masse (4) aus dem gleichen Material besteht wie der Keramik
körper (3), auf den die Masse (4) aufgebracht wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bindekeramik aus einer auf Kalziumphosphat basierenden Verbindung be
steht.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die auf Kalzi
umphosphat basierende Verbindung Hydroxylapatit enthält.
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